Wie beurteilt die Hessische Landesregierung die Initiativen hessischer Kommunen bezüglich des Abschlusses von Cross-Border-Leasingverträgen?
Frau Kollegin,die Hessische Landesregierung ist zunächst einmal der Auffassung, dass es der kommunalen Selbstverwaltung entspricht, dass die Kommunen in der Frage, wie sie Finanzgeschäfte vornehmen und welche das sind, grundsätzlich frei sind. Davon zu trennen sind genehmigungspflichtige Sachverhalte, die die Kommunalaufsicht zu genehmigen hätte.
Wir sind der Auffassung, dass den Kommunen generell zu empfehlen ist, hier mit großer Sorgfalt an die Dinge heranzugehen. Es kann nicht generell gesagt werden, dass Cross-Border-Leasingverträge – unter diesem Begriff sammelt sich vieles – immer und grundsätzlich falsch sind. Man muss aber darauf hinweisen, dass man nur dann guten Gewissens zum Abschluss derartiger Verträge raten kann, wenn die mit solchen Geschäften in der Regel verbundenen Risiken durch vertragliche Regelungen für die Kommunen so abgedungen sind, dass diese nicht in unüberschaubare Probleme geraten.
Konkret handelt es sich um Fragen des Gerichtsstandes, der Anwendung welchen Rechtes und der Patronatserklärung – bis hin zu der Tatsache, dass solche Verträge außerordentlich umfangreich sind.Deshalb raten wir ganz generell zu sehr sorgfältiger und eher zurückhaltender Nutzung dieses Mittels. Im Übrigen muss jeder Sachverhalt im Einzelnen beurteilt werden.
Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Frage, ob der von den Kommunen daraus erzielte Barwertvorteil über die Gebührenhaushalte an die Gebührenzahler weitergegeben werden müsste?
Frau Kollegin, es kommt, wie so oft im Leben, darauf an. Wenn es um eine gebührenpflichtige Anlage geht, ist nach dem kommunalen Haushaltsrecht klar, dass die Mittel nicht in den allgemeinen Haushalt zurückgeführt werden können, sondern in den Gebührenhaushalt zurückgeführt werden müssen. Wenn das zu einer geringeren Inanspruchnahme des Gebührenhaushalts führt, müssten sich die Gebühren entsprechend vermindern.
Das gilt, soweit es um gebührenpflichtige Sachverhalte geht. Wenn Sie z. B. ein Kanalnetz meinen, spricht sehr viel dafür, dass sich Einsparungen in den Gebührenhaushalten wieder finden müssen, nicht in den allgemeinen Haushaltsmitteln der Kommunen. Ich weiß, dass manche Kommunen das anders sehen.Auf der Grundlage des geltenden kommunalen Haushaltsrechts kann ich das aber nicht anders erkennen.
Vielen Dank. – Ich rufe die Frage von Frau Waschke, SPD-Fraktion, betreffend Qualitätsoffensive auf.
Die Zuweisung von Lehrkräften ist, zumindest in meinem Wahlkreis Fulda, stark eingekürzt worden. Ist das die Auffassung, die die Landesregierung bezüglich der versprochenen Qualitätsoffensive für den Unterricht vertritt?
Frau Kollegin Waschke, die Zuweisung ist insgesamt um keine einzige Lehrerstelle gekürzt worden. Wir sind wieder einmal in den Wonnemonaten Mai und Juni, wo es re
gelmäßig und jedes Jahr Probleme in der Frage der Zuweisung gibt. Es wird jetzt im Einzelnen mit den Schulämtern und mit den einzelnen Schulen abgeglichen, wo tatsächlich Probleme vorhanden sind. Dann sind die Probleme zu lösen.
Mir liegen Informationen aller drei Fuldaer Gymnasien vor,wonach jeweils zwei bis fünf Lehrerstellen fehlen.Gedenken Sie, es bei dem Sachstand zu belassen, oder sehen Sie eine Möglichkeit, insbesondere die Fuldaer Gymnasien bedarfsgerecht mit Lehrkräften auszustatten?
Frau Kollegin, genau das ist im Moment zu regeln. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Schulen in Fulda unter der vorigen Landesregierung besonders stark gefördert worden sind.
Sie sind aber von der amtierenden Landesregierung stark gefördert worden. Es ist insoweit im Moment ein neues Zuweisungsverfahren im Gange, dass nicht mehr die zuständige Stelle in Kassel, sondern die Servicestelle in Darmstadt die Zuteilung für alle Landesteile in gleicher Weise vornimmt.Wir werden die Übergangsprobleme,die dadurch entstehen,mit Sicherheit sehr schnell in den Griff bekommen.
Vielen Dank. – Ich rufe die letzte Frage für heute auf, die Frage des Abg. Milde, CDU-Fraktion, zum Thema Aussage des Bundeskanzlers.
Wie erklären Sie sich die Aussage von Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dem SPD-Sonderparteitag, die Bundesregierung habe auch und vor allem bei den geringeren Einkommen die Steuern gesenkt, vor dem Hintergrund, dass der Bund der Steuerzahler und das Karl-Bräuer-Institut von einer „noch nie da gewesenen Abgabenlast“ sprechen, dass laut dem Bericht der EU-Kommission die Steuerlast in Deutschland – im Gegensatz zu der in den anderen EULändern – im letzten Jahr gestiegen ist und dass führende SPD-Politiker, darunter auch die hessischen, die Einführung einer Vermögensteuer, die Erhöhung der Erbschaftsteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Ausweitung der Kapitelertragsteuer fordern?
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt müssen Sie den Unterschied zwischen Steuern und Abgaben erklären!)
Herr Abgeordneter, erst einmal sind zwei Punkte grundsätzlich auseinander zu halten und zusammenzubringen. Das eine ist die Steuerlastquote, die ist ganz geringfügig gefallen.
Wir bewegen uns immer noch in dem Bereich – wenn ich das richtig sehe – von etwa 32,33 %.Hinzu kommt die Sozialabgabenquote. Daraus ergibt sich die Gesamtbelastung des durchschnittlichen Arbeitnehmers. Nur diese Zahl ist zielführend, und sie ist Gegenstand der Betrachtungen des Karl-Bräuer-Instituts und des Bundes der Steuerzahler. Da liegen wir jetzt mit einem Anteil von 55 %, mit einer stark steigenden Tendenz, an einer Position, die wieder ganz oben ist. Sie ist nur ein- oder zweimal, Ende der Neunzigerjahre, erreicht worden, weit über dem, was vorher der Fall war. Die Entwicklung zeigt eine atemberaubende Tendenz nach oben. Das ist die eine Seite.
Die zweite Seite ist die – deswegen kann ich die Frage so beantworten, das ist Parteitagsgerede, um sich besser darzustellen, als man tatsächlich da steht, wie die nackten Zahlen auch belegen –, dass der große Schaden in Deutschland in den letzten Jahren dadurch entstanden ist, dass die Bundesregierung unablässig über Steuererhöhungen redet, die nachher gar nicht kommen.
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz war das beste Beispiel – ein unsägliches Konvolut mit 49 Änderungen, die, nach allen wirtschaftwissenschaftlichen Instituten, die Bundesrepublik Deutschland schon ein halbes Prozent Wachstum gekostet haben,bevor das Gesetz überhaupt in die entsprechenden parlamentarischen Beratungen kam und später nur in Teilen umgesetzt wurde, nämlich nur im Körperschaftsteuerbereich – den wir als richtig angesehen haben.
Der dritte Punkt: In Deutschland gibt es relativ hohe Steuersätze – im internationalen Vergleich sind sie jetzt teilweise angeglichen worden, insbesondere in der Körperschaftsteuer –, aber die Gesetze sind so etwas von schlecht gemacht, dass die Frage, wer Steuern in Deutschland bezahlt, eine völlig andere Bedeutung bekommen hat. Ich halte fest: Die kleinen Leute bezahlen ihre Steuern, und bei den anderen ist durch schlampige Arbeit von Herrn Eichel und Kollegen ein Gesetzeskonvolut im Steuerrecht geschaffen worden,
das die Einfallstore für solche Umgehungstatbestände so groß gemacht hat, dass das eine zusätzliche Belastung unserer Volkswirtschaft ist.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, will ich zunächst Gäste begrüßen und dann noch eine wichtige Mitteilung machen.
Heute bis zum 15. Juni findet in unserem Hause das Seminar „Im Zentrum der Landespolitik“ statt. Es hat heute Morgen begonnen. Ich möchte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich begrüßen,die zum jetzigen Zeitpunkt auf der Tribüne sitzen. Es sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Musterschule Frankfurt. Herzlich willkommen und viel Spaß bei diesem Seminar.
Nach den Gästen eine wichtige Nachricht: Unsere Fußballmannschaft tritt heute Abend um 19.30 Uhr an.– Herr Kollege Hahn, möchten Sie hinfahren?
Nein, nein, auf einem guten Fußballpflaster in Frankfurt. In Frankfurt/Main-Niederrad gegen die Interessengemeinschaft Niederrad.
Wir wünschen alles Gute, viele Tore, nicht gegen uns, sondern für uns. Viel Spaß. Die Meldung morgen früh um 9 Uhr möchte doch bitte positiv ausfallen, wenn es irgendwie geht.
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für das Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, Drucks. 16/170, liegt Ihnen vor. Gibt es dazu noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kann darüber offen abgestimmt werden? – Das ist auch der Fall.
Wer diesem gemeinsamen Wahlvorschlag aller vier Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Damit ist dieser Vorschlag einstimmig angenommen, und es sind als ordentliche Mitglieder die Abgeordneten gewählt: Aloys Lenz, Dr. Walter Lübcke, Dr. Norbert Herr, Gudrun Osterburg für die CDU. Reinhard Kahl und Uwe Frankenberger für die SPD, Sarah Sorge für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ruth Wagner für die FDP. Die stellvertretenden Mitglieder entnehmen Sie bitte der Vorlage.