Protokoll der Sitzung vom 16.03.2005

Das ist schade. Ich hätte jetzt gerne noch einmal richtig losgelegt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Herr Präsident, Ihr Wort ist mir aber Befehl.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen noch sagen: Lassen Sie uns dieses Thema bitte mit etwas mehr Fakten unterlegt diskutieren.

(Beifall des Abg. Volker Hoff (CDU) – Tarek AlWazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Wir sind das unseren Bürgern schuldig. Vor allen Dingen sind wir es aber den 5,2 Millionen, den 6 Millionen oder eventuell den noch wesentlich mehr arbeitslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schuldig, dass sich hier etwas tut.

Ich hoffe, dass diese Ruck-Rede von gestern nicht ebenfalls wie die Ruck-Rede des Herrn Herzog,die er vor etwa zehn Jahren gehalten hat, ein großes Medienereignis bleibt, sondern ich hoffe, dass sie in den Köpfen der Politiker zu einem Anstoß führt.

(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei Ab- geordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Denzin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es ist vorgeschlagen, die drei Initiativen, die sich unter den Tagesordnungspunkten 51, 79 und 86 befinden, dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur weiteren Behandlung überweisen.— Ich sehe, das findet Zustimmung. Dann ist dies so beschlossen.

Ich rufe nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz – Drucks. 16/3730 zu Drucks. 16/2721 –

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/3761.

Berichterstatter ist Herr Kollege Norbert Schmitt. Das Wort hat der Herr Berichterstatter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 49. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 3. März 2005 mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP die zuvor vorgetragene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

Zuvor waren der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der SPD und FDP und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion

der SPD bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Vereinbart sind 15 Minuten Redezeit. Die erste Wortmeldung ist die vom Kollegen Lenhart, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit dem Ziel, einen guten ökologischen und chemischen Gewässerzustand zu erreichen, ist eine große Herausforderung und stellt eine umfangreiche Weiterentwicklung unseres Hessischen Wassergesetzes dar. An diesem Punkt ist anzumerken, dass die Hessische Landesregierung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf dem richtigen Weg ist, 2015 einen Gewässerzustand zu erreichen, wie ihn die Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt. Bereits seit zwei Jahren werden die Bewirtschaftungsziele für die Gewässer aufgenommen; das ist für die Praxis entscheidend. Mit der Novellierung,die wir heute diskutieren,folgt dann die formelle Abrundung der Richtlinienumsetzung.

Dank der sorgfältigen Auswertung und der intensiven Prüfung des im Rahmen der Anhörung Vorgetragenen ist es in langen Gesprächen zu einem gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP gekommen. Wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag formuliert.

(Reinhard Kahl (SPD):Aber sehr spät!)

Es hat sich gezeigt, dass sich der Zeitaufwand gelohnt hat, dass es richtig war, sich die Zeit zu nehmen, und dass alle Aspekte, die in der Anhörung vorgetragen worden sind, geprüft und abgewogen und alle Ausführungen – das betone ich – gleichermaßen berücksichtigt worden sind.

(Beifall der Abg. Elisabeth Apel (CDU))

Im Ergebnis zeigt sich,dass unsere Zielsetzungen mit dem Änderungsantrag verdeutlicht wurden. Wir haben aber auch geschaut, wie wir uns mit dem Antrag und dem Gesetzentwurf im Reigen der anderen Bundesländer bewegen. Ohne jetzt die Details beschreiben zu wollen – das ist dem Ausschuss vorbehalten –, möchte ich die folgenden wesentlichen Aspekte des Antrags hervorheben.

Zum Ersten bleibt es dabei, dass die Wasserrahmenrichtlinie 1 : 1 umgesetzt wird. Alle rechtlichen Fragestellungen, die sich nicht auf die wasserrechtlichen Themen beziehen, haben wir gestrichen.

Zum Zweiten werden bestehende Aufgaben der Gewässerunterhaltung sowie Vorgaben der Renaturierung oberirdischer Gewässer zu Klarstellungszwecken näher konkretisiert, beispielsweise ordnungsgemäßer Wasserabfluss, heimischer, standortgerechter Uferbewuchs, Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes, der Schiffbarkeit, der Energieerzeuger wie auch der Wald- und der Landwirtschaft.

Zum Dritten ist vorgesehen – das ist in der Presse bereits deutlich hervorgehoben worden –, dass vom Hochwasser bedrohte Gebiete in der Regel von Bebauungen freizuhalten sind und nur enge Ausnahmeregelungen von diesem Verbot gelten sollen.

Wichtig ist uns gewesen, dass im Gesetzentwurf der Gedanke der freiwilligen Kooperation vor der staatlichen Regulierung zum Tragen kommt,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

was wir zwischen Grundstücksbewirtschaftern und begünstigten Wasserversorgern formuliert haben, erweitert auf Wasserdienstleistungen, für die auch Vergütungssätze erhoben werden können. Damit soll einfach der Abschluss freiwilliger Verträge erleichtert werden.

Wir sehen mit dem Entwurf, den wir eingebracht haben, bzw.mit unserem Antrag die Voraussetzungen geschaffen, die dann zu berücksichtigen sind, wenn heute möglicherweise der Vorschlag für ein Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes im Vermittlungsausschuss verabschiedet wird. Wir sind damit den Anforderungen gewachsen.

Ein Punkt, der in der Anhörung ganz intensiv diskutiert wurde, war die Privatisierung der Wasserversorgung. Da gab es naturgemäß zwei Lager: die einen, die sie wollen, und die anderen, die sie eben nicht wollen.

Meine Damen und Herren, seitens der CDU-Fraktion betone ich,dass wir die Privatisierung der Wasserversorgung immer favorisiert haben. Der vorgelegte Gesetzentwurf eröffnet den Gemeinden optional die Möglichkeit, ihre Versorgungspflicht auf Dritte zu übertragen. Ich betone: Dies findet unsere ausdrückliche Zustimmung.

(Norbert Schmitt (SPD): Das glauben wir! – Reinhard Kahl (SPD): Eine schlimme Entwicklung!)

Der Ansatz, eine Privatisierung auf ausschließlich in kommunaler Eigentümerschaft organisierte Gesellschaften zu beschränken, wie die Fraktion der GRÜNEN dies favorisiert,

(Reinhard Kahl (SPD):Auch das ist richtig!)

entspricht nicht unserem Ansatz, Herr Schmitt.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich habe gar nichts gesagt!)

Es liegt sicher in der Natur der Sache – deswegen sind wir in unterschiedlichen Parteien –: Sie haben Probleme mit der Privatisierung.

(Reinhard Kahl (SPD): Bei einem Grundnahrungsmittel ja!)

Das sieht man bei Ihrem Antrag. Für Sie ist Privatbesitz ein Schreckgespenst.

(Lachen bei der SPD – Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vom Grunde her ist es bedauerlich, dass die Fraktionen von Rot und Grün nicht erkennen wollen, dass ihr Ansinnen in unserem Gesetzentwurf enthalten ist. Wir favorisieren allerdings den weitergehenden Ansatz, dass eine Wasserversorgung sowohl im Verbraucherinteresse – das ist bei Ihnen nicht gewährleistet –

(Reinhard Kahl (SPD): Nein, das wollen wir wirklich nicht!)

als auch zur Sicherung der Qualität beim Lebensmittel Nummer eins Wasser auch außerhalb einer Beteiligung der öffentlichen Hand gesichert ist. Wir alle sind irgendwie in der Kommunalpolitik verwurzelt, und ich habe nicht erkennen können,dass wir bei der derzeitigen Haushaltslage die Mittel für investive Maßnahmen im Bereich

des Lebensmittels Nummer eins zur Verfügung haben, die notwendig sind. Zum anderen ist auch die Preisgestaltung für den Kunden bei der öffentlichen Hand nicht gesicherter. Man muss sich nur einmal ansehen, welche Quersubventionen es bei den kommunalen Gesellschaften gibt. Dazu ein Beispiel bei uns vor der Haustür: Nach der Neuausrichtung des Wasserwerks Gerauer Land sind die Wasserpreise sogar gesunken.

An dieser Stelle muss man auch einmal darauf hinweisen – wir leben in Hessen ja nicht auf einer Insel –, dass die Liberalisierung der Versorgung in Europa ganz anders aufgestellt ist. Ich lenke Ihren Blick einmal auf die Franzosen, die sich bei der Versorgung ganz anders positioniert haben, die sich ganz anders ausgerichtet haben, die auch schon auf unserem Markt in Hessen sind und die sich hier geschäftlich betätigen.

Unser Ansatz ist es, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die es möglich machen, dass sich die hessische Wasserwirtschaft eigenständig positionieren kann. Das ist auch eine Standortfrage, und wir halten nichts davon, die Wettbewerbssituation mit starren rechtlichen Regelungen zu erschweren.

(Beifall der Abg. Elisabeth Apel (CDU) – Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein dünner Beifall!)