Ich weiß, dass es Ihnen nicht gefällt, daran erinnert zu werden. Wir werden Sie immer wieder daran erinnern, denn das unterscheidet uns, meine Damen und Herren: Eine Spende in dieser Höhe erscheint nicht im Rechenschaftsbericht der hessischen GRÜNEN, die in Frankfurt einen Kreisverband unterhalten, in dessen Internetauftritt es unter der Rubrik „Spenden“ heißt, dass alle demokratischen Parteien auf freiwillige Zuwendungen angewiesen sind und lediglich Transparenz und Offenheit gewährleistet werden müssen. Eine Spende in der Höhe von 19.999 DM ist kein Beitrag zu mehr Offenheit und Transparenz in der Finanzierung der hessischen GRÜNEN.
Abschließend möchte ich eine deutliche Aussage machen, die Sie bereits von uns kennen und die ich lediglich wiederholen möchte: Die hessische CDU wird den Abschluss des Verfahrens, d. h. den Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs, abwarten. Es ist ausschließlich die Angelegenheit des Landesvorstands der hessischen CDU, aus diesem Verfahren Schlüsse zu ziehen.
Es gibt keine Vorentscheidungen, aber auch keinen Grund, sich vor Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens so zu äußern, wie Sie das aus durchschaubaren Grünen gefordert haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn das, was Sie am Ende vorgetragen haben, für alle erkennbar kläglich gescheiterte Ablenkungsmanöver waren,
bekommen Sie, im Gegensatz zu Ihrem eigenen Verhalten, selbstverständlich sofort eine Antwort. Der Spender der 19.999 DM hat damals deshalb diese Summe gewählt, weil er nicht wollte, dass sein Name im Rechenschaftsbericht veröffentlicht wird.
Er wollte deshalb nicht, dass sein Name im Rechenschaftsbericht veröffentlicht wird, weil er Mitglied Ihrer Partei ist und sich wohl nicht ganz zu Unrecht Sorgen gemacht hat, dass es vielleicht zu Konsequenzen kommen würde, wenn herauskäme, dass er einer anderen Partei etwas spendet.
(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Der Spender heißt doch Fischer! – Clemens Reif (CDU): Sind Sie sich sicher, dass das kein Schwarzgeld ist? – Weitere Zurufe von der CDU)
Im Übrigen ist dieselbe Person schon an vielen Stellen als Spender aufgetreten. Gegen Spenden ist, wie Sie wissen, überhaupt nichts einzuwenden, wenn sie ordnungsgemäß in der Bilanz verzeichnet sind bzw. veröffentlicht werden.
Schon mehr wäre gegen die Besorgung der Veröffentlichung eines Buches des Ministerpräsidenten mit dem Titel „Vision 21“ einzuwenden. Die Veröffentlichung dieses Buches war von vornherein so kalkuliert, dass es sich überhaupt nicht rechnen konnte. Es wurde ein Werbeaufwand betrieben, der schon eher an die Grenze der Legalität der Parteienfinanzierung im Wahlkampf stieß als das, was Sie jetzt hier thematisiert haben. Insoweit schöne Grüße an Herrn Hunzinger, Herr Boddenberg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kaufmann, die Erwiderung darauf kann ich sehr kurz fassen. Erst einmal müsste ich Ihnen die Frage stellen, wer denn nun der Spender war: War das Herr Hunzinger, oder war das der grüne Herr Fischer?
Zweite Frage.Was sagen Sie eigentlich dazu, dass der vermeintliche Spender Herr Hunzinger wörtlich – und deutlich – gesagt hat:
Fischer hat kurz vor der Bundestagswahl im September 1998 vor Wirtschaftsführern in Frankfurt einen Vortrag über grüne Politik gehalten. Niemand macht etwas umsonst. Ich habe ihm 20.000 DM Honorar geboten, aber er hat „19.999 DM“ gesagt und dann einen Scheck von uns erhalten.
(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Macht doch einen Untersuchungsausschuss! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, lassen Sie erst einmal ein bisschen Luft ab. – Das Wort hat der Abg. Norbert Schmitt, SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Die Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU ist eine Geschichte von Lüge,Täuschung und Rechtsbruch.“
Dies schreibt Herr Schlender in einem Kommentar des „Darmstädter Echos“ vom 19.04.2005.Unseres Erachtens schreibt er dies zu Recht. Mit dem Urteil gegen den „schwarzen Sheriff“ Kanther ist in der Schwarzgeldaffäre zunächst einmal nur eine Zwischenbilanz gezogen worden. Die Angelegenheit ist damit noch lange nicht zu Ende, und das nicht nur, weil Herr Weyrauch und Herr Kanther in Revision gehen werden. Nein, meine Damen und Herren und insbesondere Herr Ministerpräsident und Landesvorsitzender der CDU Koch, Sie werden weiterhin mit der Schwarzgeldaffäre leben müssen; denn dies ist eine Geschichte von Lug und Betrug,die auch Personen betrifft, die sich in diesem Raum aufhalten.
Herr Boddenberg, das war doch wirklich ein billiger Versuch. Zum Teil war es ein Ablenkungsmanöver, die Schwarzgeldaffäre mit einer Spende oder dem Vermögen anderer Parteien zu vergleichen und die Frage aufzuwerfen, wohin das Geld geflossen ist. Es geht um die Strafgeldzahlungen. Die Frage ist hochinteressant. Sie haben zwei Parteien genannt. Übrigens hat auch die CSU Geld davon bekommen. Fragen Sie doch einmal die Mitglieder der CSU, was sie mit diesem Geld angestellt haben.
Auch daran wird vieles von Ihrem Rechtsverständnis deutlich.Das waren die Rechtsfolgen eines Parteiengesetzes, das Sie mit Ihrer Mehrheit damals beschlossen haben. Sie wollen sich einmal mehr vor den Rechtsfolgen dieses Parteiengesetzes drücken.
Das war die Philosophie von Herrn Kanther. Der Geist von Herrn Kanther ist in der Hessen-CDU weiterhin an vielen Stellen erkennbar.
Herr Boddenberg, ich will daran erinnern, dass die Debatte nicht erst, wie Sie gesagt haben, am 14.01.2000 begonnen hat. Vielmehr fing sie an, nachdem Manfred Schaub im Dezember 1999 einen Antrag zu dem Thema gestellt hatte. Damals gab es erste Veröffentlichungen zu Transferrückflüssen und Erbschaften in Millionenhöhe. Der Herr Ministerpräsident hat dann hier gesagt, es sei alles in Ordnung. Das war am 16. Dezember 1999. Das wollen Sie gern verschweigen; denn die Wochen zwischen dem 16. Dezember 1999 und dem Jahresende waren ein hochinteressanter Zeitraum, in dem sich vieles abgespielt hat, was schließlich zu dem Strafmaß in Höhe von 21 Millionen c führte.
Darauf und auch auf das Verhalten Ihres Landesvorsitzenden werde ich nachher zurückkommen.Um einen drohenden Schaden in immenser Höhe abzuwenden, hat er einen falschen Rechenschaftsbericht abgegeben und damit den größtmöglichen Schaden verursacht. Das ist eine
interessante Debatte. Dieser Punkt wird in einem Schadenersatzprozess zu klären sein, in dem er noch einmal eine große Rolle spielen wird.
Herr Kanther hat mit seinem Handeln allen Parteien – ich sage: allen Parteien – schweren Schaden zugefügt.Wie bei kaum jemand anderem klaffen das, was er immer gesagt hat – da gibt es 1.000 Sprüche und vor allem Ansprüche an andere –, und sein eigenes Verhalten weit auseinander. Ein politischer Hardliner, der jahrelang als schwarzer Sheriff aufgetreten ist, null Toleranz für Ladendiebe gefordert und gegen Asylbetrug gepredigt hat, aber zur gleichen Zeit kriminelle Energie in beträchtlicher Höhe entwickelte, schadet dem Ansehen der Politik.
Es gibt kein dramatischeres Bild: Gerade zu der Zeit, als wir über Schwarzgeld geredet haben, also darüber, dass es in Deutschland Geldwäsche in einer erheblichen Größenordnung gibt,hat er tatsächlich – das Bild ist wunderschön – Herrn Weyrauch mit schwarzen Koffern auf den Weg geschickt, um im Ausland Schwarzgeld zu vergraben. Ein widersprüchlicheres Verhalten gibt es kaum.
Das ist das, was der Politik immens schadet. Das macht deutlich, welchen Schaden Herr Kanther in der gesamten Politik, nicht nur in der hessischen CDU, angerichtet hat. Herr Boddenberg, dass Sie – und insbesondere Ihr Landesvorsitzender – einfach darüber hinweggehen, ärgert ganz besonders. Matthias Mayer schreibt am 19.04.2005 zu Recht in der „Oberhessischen Presse“:
über Gesetz und Verfassung gestellt und mit gehöriger krimineller Energie Wege entwickelt, um die Konsequenzen des unter Regierungsverantwortung seiner Partei gerade reformierten Parteiengesetzes zum eigenen Vorteil zu umgehen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das macht alles deutlich. Nachdem Kanther angeklagt war, hat er sich in eine Scheinwelt geflüchtet. Das war doch von Prozesstag zu Prozesstag erkennbar. Und Roland Koch? Meine Damen und Herren, rückt er das Bild, das Herr Kanther zu zeichnen versucht hat – eine Medienkampagne gegen ihn, ein Fehlurteil –, zurecht? Nein, Herr Koch schweigt. Koch zeigt dem Rechtsbrecher Kanther nicht die rote Karte,
sondern billigt stillschweigend dessen Tun und dessen Rechtfertigung. Er ist ein wahrer Erbe Kanthers, muss man an dieser Stelle sagen.
Es ist die gleiche Mentalität. Es ist eigentlich auch ein Treppenwitz der Geschichte und erinnert an das Beispiel Al Capone, dass am Ende jemand nicht wegen seiner Haupttat geradestehen muss, sondern wie bei Al Capone, dass er am Ende wegen Steuerbetrugs gefasst wird.Das ist doch der Treppenwitz der Geschichte – Herr Klee, das wissen Sie doch –, dass Herr Kanther wegen Untreue gegenüber seiner eigenen Partei verurteilt worden ist und nicht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, der Schädigung anderer Parteien und des Wahlbetrugs, den es an dieser Ecke natürlich auch gegeben hat.
Über eines sind wir aber froh, meine Damen und Herren: Der hessische Rechtsstaat ist ausgeschlafener als der Justizminister, der sich gerade von dannen macht, nämlich Dr. Christean Wagner. Der hat am 17. Januar 2000 frühmorgens um 7.20 Uhr erklärt, strafrechtlich könne Herrn Kanther ja nichts nachgewiesen werden; es sei alles in Ordnung. Aber da war der Justizminister noch nicht im Dienst. Das war zu früh, haben wir dann festgestellt. Es ist wirklich sehr schön: Die hessische Justiz ist Gott sei Dank ausgeschlafener als dieser Justizminister.