Zuzustimmen ist auch dem Vorschlag, dass in der Rechtsschutzversicherung durch Kostenanreize für den einzelnen Versicherungsnehmer die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert werden kann. Aber auch im justiziellen Verfahren müssen wir Formen alternativer Konfliktbeilegung weiter fördern und ausbauen. Dazu müssen insbesondere Richterinnen und Richter eine verbesserte Ausbildung etwa in der Verhandlungsführung,im Konfliktmanagement und auch in Streitschlichtungstechniken erhalten.
Meine Damen und Herren, wie sieht aber die Realität in Hessen aus? Die SPD-Landtagsfraktion hatte erst im vergangen Jahr einen Antrag zur gerichtsnahen Mediation im Parlament eingebracht, der zum Ziel hatte, die modellhafte Erprobung der gerichtsnahen Mediation auf alle Gerichtsbarkeiten in Hessen auszudehnen, damit die Justiz zu entlasten und den Rechtsfrieden in Hessen zu stärken. Diesen Antrag haben Sie mit Ihrer absoluten Mehrheit niedergestimmt.
Das Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung, das seit rund vier Jahren in Hessen in Kraft ist, muss dringend novelliert werden. Insbesondere die vorgeschaltete obligatorische Streitschlichtung hat sich nicht so bewährt und nicht zu solch einer Entlastung der Justiz geführt, wie es vielleicht mancher gedacht oder gewünscht hatte. Deshalb ist z. B. zu fordern, die Streitwertgrenze von 750 c zu erhöhen.
Zweiter Punkt: Neuausrichtung der Rechtsmittel.Aus unserer Sicht spricht prinzipiell nichts dagegen, in bestimmten Fällen auf eine zweite Tatsacheninstanz zu verzichten – ich betone hier: in bestimmten Fällen – oder nur eine eingeschränkte Tatsachenprüfung vorzunehmen. Bezeichnenderweise gab es diesen Vorschlag schon im Zuge der ZPO-Reform, und dieser Vorschlag wurde von den CDU-geführten Ländern damals nicht mitgetragen.
Herr Wagner, bevor man jedoch in der ZPO etwas ändert, wie Sie jetzt vorgeschlagen haben, z. B. dass man die Zulassungsberufung einführt, sollte man doch zunächst die Evaluierung der ZPO-Reform abwarten. Die Ergebnisse werden im kommenden Frühjahr vorliegen, und dann kann man weitersehen.
Dritter Stichpunkt: flexibler Richtereinsatz. Unter Wahrung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter müssen die personellen Ressourcen in der Justiz besser eingesetzt werden können, als das bisher der Fall ist. Nur so können aus unserer Sicht eine angemessene Ausstattung der Gerichtsbarkeiten mit Richtern, aber auch die Funktionsfähigkeit kleiner Gerichte gewahrt werden.
Für die SPD-Landtagsfraktion möchte ich hierbei anmerken, dass wir Reformüberlegungen der Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten eher kritisch gegenüberstehen, zumal diese Debatte in Hessen auch nicht die Brisanz hat wie in anderen Bundesländern. Wenn man sich z. B. das Arbeitslosengeld II ansieht, das entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf nun in die Zuständigkeit der Sozialgerichte gekommen ist, so wurde das in Hessen dadurch gelöst, dass zehn Richter von der Verwaltungs- in die Sozialgerichtsbarkeit gewechselt wurden. Außerdem gibt es in Hessen zahlreiche Justizzentren, z. B. in Darmstadt, künftig in Wiesbaden, aber auch in Kassel, sodass Synergieeffekte vorhanden sind und wir die Diskussion hier nicht in dieser Schärfe führen müssen.
Für uns sind aber andere Modelle unter dem Stichwort flexibler Richtereinsatz denkbar, z. B. erleichterte Versetzungen oder Abordnungen, etwa in einem zweigestuften Verfahren, dass der eigentlichen Präsidiumsentscheidung eine Ressourcenzuweisung durch ein gerichtsübergreifendes Präsidium vorgeschaltet wird.
Vierter Punkt: Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung und Prozessordnung. Sie haben ihn auch erwähnt. Das ist ein Vorschlag, dem wir positiv gegenüberstehen; denn er bedeutet Transparenz. Transparenz bedeutet vor allem Durchschaubarkeit der rechtlichen Strukturen für den Recht suchenden Bürger. Aber hier ist abzuwarten, ob sich die Länder auf konkrete Vorschläge einigen können oder ob es wieder einmal nur bei bloßen Absichtserklärungen bleibt. Entsprechende Ideen hat es nicht zuletzt bereits unter Helmut Schmidt gegeben.
Fünfter Punkt: Übertragung von Aufgaben. Zentral ist für uns, bevor Aufgaben von der Justiz auf Private übertragen werden, dass erst einmal die Frage gestellt wird, was überhaupt zu den Kernaufgaben der Justiz gehört und was nicht.Die Justizminister haben sich diese Frage wohl nicht in ausreichendem Maße gestellt, sondern den Basar der Möglichkeiten eröffnet. Mit uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wird es aber keinen Ausverkauf der Justiz geben.
Einer Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens stehen deshalb erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. Im Übrigen sind diese Pläne noch völlig unausgegoren, wenn man z.B. die Aspekte der Ausbildung und der Versorgung ansieht.Wir wollen keine schwarzen Sheriffs, die Schuldnern nachstellen, sondern wir wollen eine effiziente, staatlich überwachte Vollstreckung – im Sinne der Gläubiger.
Auch die Debatte um die Übertragung der Handelsregister auf die IHKs ist in Hessen fast Schnee von gestern.Wir haben in Hessen 17 zentrale Handelsregistergerichte. Die Registerführung arbeitet in der Justiz zeitnah, rechtssicher und kostendeckend. Spätestens seit der EuGH-Entscheidung, wonach sich Gebühren an den tatsächlich getätigten Aufwendungen orientieren müssen, verfolgen selbst die IHKs diesen Vorstoß nur mit begrenztem Charme.
Herr Dr. Wagner, das Gleiche gilt für die von Ihnen bereits in der Vergangenheit mehrfach verfolgte Idee, die Grundbuchgerichte – ich betone ausdrücklich: Grundbuchgerichte – auf die so genannten Bodenmanagementbehörden zu übertragen. Wir haben Ihnen mehrfach vorgetragen, dass dieses Vorhaben Murks ist, ein absoluter Unsinn ist, dass sich das bisherige System bewährt hat, gerade was die Rechtssicherheit anlangt, und dass es viel bessere, intelligentere Lösungen gibt, z. B. eine engere technische Verzahnung zwischen Grundbuch und Kataster. Dank unserer Kritik und des Widerstands aus der Justiz,insbesondere der Notare und Rechtspfleger,haben Sie letztendlich von Ihren Plänen Abstand genommen.
Andere Modelle, z. B. die Übertragung bestimmter Aufgaben wie das Erbscheinverfahren auf die Notare, sind aus unserer Sicht hingegen diskussionswürdig.
Sechster Punkt: Qualitätssicherung. Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen die Maßnahmen einer Qualitätssicherung und einer Förderung des Qualitätsmanagements in der Justiz. Das bedeutet allerdings auch, dass die hessische Justiz erst einmal personell in die Lage versetzt werden muss, die steigenden Verfahrenseingänge sachgerecht, zeitnah zu bewältigen, und dass sie auch ihre Kernaufgaben optimal erfüllen kann. Herr Justizminister Wagner, deswegen lassen wir es Ihnen nicht durchgehen, dass Sie behaupten, wir als SPD-Landtagsfraktion würden stets nur mehr Personal fordern. Nein, es geht uns darum, dass die Justiz personell und sachlich angemessen ausgestattet wird, und um mehr nicht.
Was heißt nun Qualitätssicherung und Management in der Justiz konkret? Aus unserer Sicht müssen insbesondere Aufgaben der Personalführung bei Staatsanwälten und Richtern delegiert werden. Es müssen auch die Zuständigkeiten zwischen Gericht und Behördenvorstand, aber auch Geschäftsleitung neu sortiert werden. Dabei ist ganz wichtig, dass die Führungskräfte angemessen von ihrem richterlichen Geschäft freigestellt werden. Natürlich bedarf es für die Qualitätssicherung auch einer regelmäßigen Fortbildung, die aus unserer Sicht verbindlichen Charakter haben muss.
Siebter Punkt: Strafrecht. Die Einführung einer Einheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht lehnen wir als SPDFraktion ab, weil man bei der Verhängung von Einheitsstrafen mehr Täterschutz als Opferschutz betreibt und zu befürchten ist, dass die Straftäter im Verhältnis zur bestehenden Gesamtstrafenregelung billiger wegkommen als bisher.
Herr Justizminister Wagner, bei den Vorschlägen für eine effektive Strafverfolgung haben Sie so und so einen Griff in die Mottenkiste getan. Es werden Vorschläge aus der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundes
Auch Ihren Vorschlag, die Grenzen der Annahmeberufung zu erweitern, halten wir nicht für sachdienlich. Da sind Sie schon auf nunmehr 60 Tagessätze zurückgerudert. Aber wir sind der Auffassung,dass Sie mit diesem Vorstoß den Rechtsschutz, die Qualitätskontrolle und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährden.
Wir lehnen auch die Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens auf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ab; denn solche Verfahren setzen einen nicht unerheblichen Strafvorwurf voraus. Sie müssen deshalb Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung sein. Außerdem fragt sich doch, wie das Gericht eine Bewährungsprognose machen soll, wenn es nur die Akten und nicht den Angeklagten kennt. Mithin dienen diese Vorschläge nicht einer Effektivitätssteigerung der Justiz, sondern sind in der Tat eine echte Justizbremse.
Meine Damen und Herren, insgesamt ist festzustellen, dass der personelle Raubbau, den Sie, Herr Dr. Wagner, betrieben haben,dazu geführt hat,dass die Justiz ihre Aufgaben nicht mehr sachgerecht erfüllen kann.
Wir als SPD-Landtagsfraktion werden es nicht zulassen, dass die Justiz ausverkauft wird, dass der Rechtsstaat Schaden nimmt und dass die Qualität der Justiz – der Justizgewährungsanspruch – unter diesen Vorschlägen Ihrer Politik leidet.
Herr Dr. Wagner, Sie fordern in Ihrer Pressemitteilung vom 19.05.2005: „Wir müssen unsere Justiz für die Zukunft fit machen“. Den bediensteten Richtern, Rechtspflegern, Staatsanwälten müssen angesichts Ihres personellen Kahlschlags solche Aussagen wie blanker Zynismus vorkommen. Deshalb steht es Ihnen nicht gut an, als Totengräber der Justiz in Hessen hier den Reformer der Nation zu spielen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was wir heute als Reaktion der Opposition auf die Regierungserklärung unseres Justizministers gehört haben und sicherlich auch noch von Teilen der Opposition hören werden, hat mich nicht erstaunt. Statt bei einer so großen Sache, Frau Hofmann – einer Sache von nationaler Bedeutung –, die Hand zu reichen, um die längst überfällige Justizreform gemeinsam zu gestalten, kam von Ihnen wieder die gewohnte Maximalkritik, die natürlich jeder Grundlage entbehrt. Starke Worte sind eben auch kein Inhalt.
Sie haben wieder einmal nur bemängelt und bekrittelt, ohne eigene Konzepte und Lösungsvorschläge auf den
Tisch zu legen. Eine solche Kritik, die Sie wieder einmal als Maximalkritik an der Justizpolitik des Landes Hessen geäußert haben, hat nichts mit dem zu tun hat, was wir heute in der Regierungserklärung gehört haben. Das wissen Sie selbstverständlich. Wir reden hier über die Bundesjustizreform.
Herr Staatsminister Dr.Wagner hat in seiner Regierungserklärung die weit reichenden Notwendigkeiten aufgezeigt, die zur Modernisierung der bundesdeutschen Justiz und damit auch unserer hessischen Justiz notwendig, ja unabdingbar sind. Wir, die Union, haben ein klares Konzept und unterstützen unseren Minister bei seinen Bemühungen, die Justizreform aus hessischer Sicht maßgeblich mitzugestalten.
Frau Hofmann, Sie haben hier in den Raum hineingerufen, wir wollten die Axt an den Rechtsstaat legen. Dazu darf ich eines sagen:Ihre Kollegen in Berlin – das gilt auch und insbesondere für die GRÜNEN – demonstrieren gerade ihr Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, indem sie den Visa-Untersuchungsausschuss abwürgen, ohne dass der Bundestag aufgelöst wurde.
Sich von Ihnen über Rechtsstaatlichkeit belehren zu lassen, verbietet sich, wenn wir darüber nachdenken, wie viele verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Verfahrens existieren, um zu Neuwahlen im Bundestag zu kommen. Das wissen Sie auch. Man sollte die rechtsstaatliche Keule lieber in der Handtasche behalten, Frau Hofmann, als damit herumzuschwingen.
Meine Damen und Herren, angesichts der angekündigten Neuwahlen im September dieses Jahres wollen wir, die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, die Chance ergreifen, die Noch-Bundesregierung unter Einigungsdruck zu setzen. Entweder sucht sie die Einigung, die greifbar nahe liegt, oder die große Justizreform wird vertagt. Dann werden auch hier die Bürger entscheiden, was sie lieber wollen: ein „Weiter so“ oder mehr Flexibilität und kürzere Verfahrensdauern in einer modernen Justiz. Ich sage Ihnen: Mit den von vielen Menschen herbeigewünschten neuen Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag werden wir diese wichtigen Vorhaben einer großen Justizreform konsequent umsetzen.
Die Leistungsfähigkeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften kann nur erhalten, ja ausgebaut werden, wenn die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen grundlegend reformiert werden. Darauf hat Herr Minister Dr. Wagner hingewiesen. Das ist auch das Ziel der CDU-Fraktion. Kein anderes europäisches Land leistet sich fünf Gerichtsbarkeiten. Kein anderes europäisches Land hat eine mit Deutschland vergleichbare Richterdichte, denn kein anderes europäisches Land belastet die Justiz so stark mit justizfremden Aufgaben wie wir in der Bundesrepublik. Keine andere „Landsmannschaft“ – das gehört allerdings auch zur Wahrheit dazu – prozessiert so gern wie wir Deutsche.
Meine Damen und Herren, diese vier Punkte gilt es zu berücksichtigen, wenn übernächste Woche in Dortmund die Justizminister der Länder zusammenkommen. Wir Hessen – das hat die heutige Regierungserklärung gezeigt – sind dort mit Herrn Staatsminister Dr. Wagner und mit
Herrn Staatssekretär Landau bestens vertreten. Wir wollen beide bei dieser so wichtigen, ja zukunftsweisenden Frage unterstützen. Gelingt der Durchbruch, könnte die große Justizreform die größte seit dem Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1877 werden.