Protokoll der Sitzung vom 07.06.2005

Herrn Staatssekretär Landau bestens vertreten. Wir wollen beide bei dieser so wichtigen, ja zukunftsweisenden Frage unterstützen. Gelingt der Durchbruch, könnte die große Justizreform die größte seit dem Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1877 werden.

Meine Damen und Herren, es ist richtig, die Verfahrensstrukturen deutlich zu straffen. Es ist richtig, zu deregulieren. Dazu gehört auch eine möglichst einheitliche Prozessordnung, die helfen wird, die Justiz transparenter, bürgernäher und schließlich auch für den Recht Suchenden kostengünstiger zu gestalten.Vieles spricht dafür,sich auf zwei Gerichtsbarkeiten zu beschränken – eine öffentlich-rechtliche und eine ordentliche, die auch die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst. Dies ist keine Utopie. Dies entspricht europäischem Standard. Mit einheitlichen Verfahrensstrukturen wie auch der Beschränkung auf zwei Gerichtsbarkeiten wäre der Transparenz – darin stimme ich mit Ihnen überein, Frau Hofmann – und der Bürgernähe der Justiz ein großer Dienst erwiesen.

Eine grundlegende Bereinigung auch von gerichtsfremden Leistungen ist notwendig. Wir wollen eine Beschränkung der Justiz auf ihre Kernaufgaben. Das Register-, Vollstreckungs- und Gerichtsvollzieherwesen können ebenso neu strukturiert werden wie die Abwicklung einvernehmlicher Scheidungen oder sogar das gesamte Versorgungsausgleichsverfahren, welches, wie die Kollegen wissen, die das betreiben, meistens unstrittig ist, aber über 30 % der Arbeitszeit des zuständigen Richters bindet.

Meine Damen und Herren, die angedachte Justizreform entlastet die Gerichte, setzt Ressourcen frei, die zu Qualitätssteigerungen genutzt werden können. Die Reform ist notwendig, damit das bundesdeutsche Justizsystem auf dem europäischen Markt überleben kann.

Eine funktionierende Rechtsprechung, zügige Verfahren und hohe Qualitätsstandards von Entscheidungen werden zunehmend zu einem internationalen Wirtschaftsfaktor. So ist es nicht verwunderlich, dass die Bedeutung der EU auch im Justizbereich stetig wächst. Schon das zuvor von Herrn Staatsminister Dr. Wagner erwähnte Antidiskriminierungsgesetz, auf dessen Inhalt ich hier nicht eingehen will, ist ein Beispiel für europäische Auswirkungen im nationalen justiziellen Bereich.Also liegt es nahe – gestatten Sie mir diesen Exkurs –, die deutsche Justiz im europäischen Vergleich zu betrachten.Dieser Vergleich wird zeigen: Es liegt nicht am Geld, und es liegt nicht an der Anzahl von Richtern und Staatsanwälten, sondern es liegt am System.

Die Europaratskommission für die Wirksamkeit der Justiz – auch so etwas gibt es – hat vor wenigen Wochen, am 2.Mai,in Den Haag ihren ersten Vergleichsbericht der europäischen Justizsysteme vorgelegt. Hieraus lassen sich einige interessante Fakten ersehen.

Erstens. Werfen wir einen Blick über die Grenzen und schauen, wie viel Geld in anderen Ländern für das Justizwesen ausgegeben wird, Herr Dr. Jürgens, dann kommen wir zur Sache. Deutschland liegt mit 53 c pro Einwohner im oberen Mittelfeld der Ausgaben.Italien liegt bei knapp 46 c. Die Niederlande liegen bei 41 c, und unser großer Bruder Frankreich liegt bei der Hälfte, nämlich bei 28 c.

(Zuruf des Abg. Dr.Andreas Jürgens (SPD))

Spanien gibt 23 c und Großbritannien sogar nur 17 c – damit am wenigsten Geld – für die Justiz aus. Ich glaube, niemand hier im Hause, außer vielleicht Herrn Dr. Jür

gens, wird so vermessen sein, all diesen Ländern ein desolates Justizsystem unterstellen zu wollen.

Wir ziehen für uns aus diesen Zahlen die Schlussfolgerung, dass es nicht nur am Geld liegt, wie effektiv und effizient ein Rechtssystem ist. Ein geringerer Mitteleinsatz in der Justiz bedeutet folgerichtig nicht immer gleich das Ende des Rechtsstaates.

Zweitens. Bei der Zahl der Richter im Verhältnis zu den Einwohnern liegt Deutschland im internationalen Vergleich wiederum im oberen Mittelfeld. Auf 100.000 Einwohner kommen hier 25 hauptberufliche Richter. In Schweden sind es nur 19. In der Schweiz – Herr Dr. Jürgens, hören Sie zu – sind es 13, in Italien zwölf, in Frankreich und Spanien nur zehn und in Großbritannien gar nur vier. Nicht anders sieht das Bild bei den Staatsanwälten aus.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Können Sie das alles vergleichen?)

Bei uns kommen auf die entsprechende Vergleichszahl 7,5 Staatsanwälte, in Österreich und Frankreich jedoch nur zweieinhalb. Diese statistischen Zahlen, Frau Hofmann, bergen selbstverständlich nicht die alleinige Wahrheit, sie lassen aber den berechtigten Schluss zu, dass weder der Mitteleinsatz noch die Anzahl des Personals entscheidend für die Qualität eines Rechtssystems sein kann.

Deutschland braucht deshalb eine umfassende Justizreform. Sie ist notwendig, um unser Rechtssystem, welches im 19. Jahrhundert normiert wurde, fit für das 21. Jahrhundert zu machen. Deshalb müssen wir die Justiz in Deutschland weiter entlasten.

Dass dieser Schritt erforderlich ist, zeigt sich aus einem anderen statistischen Ergebnis, nämlich aus der Zahl der Verfahrenseingänge. Schauen wir uns einmal die Entwicklung in unserem Bundesland an. Bei den Amtsgerichten sind die Eingangszahlen in Zivilsachen von 1999 bis 2000 um 3,4 % gestiegen, bei den Landgerichten in erster Instanz sogar um 25 %. Das ist ein Bild, das sich bei allen Gerichten wiederholt. Es bleibt zu konstatieren, dass sich auch die Streitkultur in den letzten Jahren entscheidend verändert hat.

Es läuft etwas verdammt falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich in einer Entscheidung des Amtsgerichts Hagen lesen muss: „Ein Gastwirt darf seine Suppe heiß servieren. Er muss sie weder vor dem Servieren abkühlen lassen noch den Gast darauf hinweisen, dass sie heiß sei.“ In einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg heißt es: „Der Absender eines Telefax kann nicht dafür belangt werden, wenn infolge des Klingelns des Faxgerätes die Katze des Empfängers erschrickt und sich verletzt.“ Wer noch ein Beispiel unserer gerichtlichen Streitkultur haben will, kann einem Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim entnehmen: „Ein geschiedener Ehemann hat ein Umgangsrecht mit seinem bei der Exfrau lebenden Hund, sofern dies nicht aus tierpsychologischen Gründen bedenklich erscheint.“ Meine Damen und Herren, kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind.

Diese Zahlen und solche Beispiele zeigen deutlich, wie stark unsere Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter belastet werden. Die Kultur des Rechthabens und des Prozessierens um jeden Preis hat in den letzten Jahrzehnten um sich gegriffen.

Es gibt in unserem Land eine Regelungswut des Bundesgesetzgebers – das werden Sie nicht wegdiskutieren können, Frau Hofmann –, der eine Regelungsdichte geschaf

fen hat und aufrechterhält, die weltweit ihresgleichen sucht. Wie sollen die Bürger und die Justiz bei über 2.000 Bundesgesetzen und über 3.000 Verordnungen mit insgesamt 86.000 Einzelvorschriften noch den Durchblick behalten?

Ich möchte deshalb gerade an dieser Stelle ein ausdrückliches Lob an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz aussprechen. Unsere Richterinnen und Richter, unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und deren jeweils nachgeordnete Dienste leisten tagtäglich unter diesen erschwerten Bedingungen Spitzenarbeit.

(Beifall bei der CDU – Heike Hofmann (SPD): Dafür gibt es auch keine Entlastung, sondern eine Erhöhung der Arbeitszeit! Danke schön!)

Meine Damen und Herren, wir sind in der Bundesrepublik an einem Punkt angekommen,an dem überlange Verfahrensdauern, zu viele und zu komplizierte Vorschriften, unübersichtliche Rechtswege und eine zunehmende Verfahrensflut unser Rechtswesen blockieren. Deshalb brauchen wir schnellstens eine umfassende Reform der Justiz, eine Reform, deren vorrangiges Ziel der Erhalt der Qualität der richterlichen Entscheidungen sein wird.

Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag unterstützt daher den von der Hessischen Landesregierung aufgezeigten Weg. Wir hoffen, dass sich die Justizminister aller anderen Länder diesem Reformvorhaben anschließen. Die Zeichen dafür stehen so günstig wie lange nicht. Machen wir also Nägel mit Köpfen statt fauler Kompromisse. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner spricht Herr Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute einen als Regierungserklärung getarnten Fachvortrag des Ministers gehört. Herr Wagner, Sie haben durchaus erschöpfend vorgetragen.

(Boris Rhein (CDU): Wenigstens kann er einen Fachvortrag halten!)

Es ist an sich nicht Aufgabe einer Regierungserklärung, uns das mitzuteilen, was wir an Plänen zur Justizreform aus der Presse, aus der Fachöffentlichkeit und aus dem Internet bereits kennen. Ganz offensichtlich braucht ein angeschlagener Minister aber eine Bühne zur Selbstdarstellung. Die Performance in der letzten Zeit war nicht mehr besonders toll.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Forderung nach Reformen hört sich aus Ihrem Mund sehr merkwürdig an. Sie haben in 16 Jahren Regierungsverantwortung Kohl – ich darf daran erinnern – nichts anderes produziert als den größten Reformstau in der Geschichte unseres Landes.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auch einmal darauf hinweisen, dass das, was der Minister als „alte Zöpfe“ bezeichnet hat, nicht von

Rot-Grün erfunden worden ist. Die Verfahrensordnung und andere Bestimmungen gibt es schon seit langem. Sie hätten die Zeit nutzen können, die Sie in der Regierungsverantwortung waren. Was haben Sie aber in den letzten Jahren unter der Regierung von Rot-Grün getan, als wir versucht haben, den Reformstau – zumindest teilweise – aufzulösen? Sie haben nichts anderes getan, als jede Reform zu zerreden und zu blockieren,zu bekämpfen und zu verhindern, wo Sie es nur konnten. Mit Verlaub, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion,Sie reden von Reformen wie die Kuh vom Eierlegen.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich traue Ihnen wirklich fast alles zu, aber Reformen, die diesen Namen verdienen, traut Ihnen wirklich keiner mehr zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Minister hat gesagt, im Vordergrund würden Reformen im Bereich des Steuerrechts, der Sozialversicherung und des Subventionsabbaus stehen. Ich frage Sie: Warum haben Sie dazu heute keine Regierungserklärung abgegeben? Warum weichen Sie auf die Justizreform aus? Doch ganz einfach deswegen,weil Sie in den anderen Bereichen noch nicht einmal den Ansatz eines Reformkonzepts erkennen lassen.

Ich darf an die Diskussionen der letzten Tage erinnern: Zum Ja oder Nein zur Mehrwertsteuererhöhung kommt von Ihnen ein ganz eindeutiges „Sowohl – als auch“. Zur Frage der Streichung der Eigenheimpauschale hören wir ein kraftvolles „Vielleicht“. Zum Thema Steuern senken oder nicht:ein hundertprozentiges „Entweder – oder“.Da haben Sie nichts zu bieten. Deshalb weichen Sie auf andere Bereiche aus, wo Sie meinen, wenigstens noch irgendetwas bieten zu können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Reform haben Sie immerhin schon klar zu erkennen gegeben.Sie wollen diejenigen,die noch Arbeit haben,dafür bestrafen, indem Sie den Kündigungsschutz abbauen und die Zuschläge besteuern. Sie wollen die Arbeitsplätze, die es noch gibt, unsicherer und unattraktiver machen. Weil Sie das möglichst in den Hintergrund stellen und nicht laut sagen wollen, weichen Sie hier auf die Justizreform aus. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Im Wahlkampf werden Sie Farbe bekennen müssen, was Sie wirklich an Reformen vorhaben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben einen Justizminister, der seit längerem das Interesse an der Justizpolitik des Landes Hessen verloren hat. Deswegen ist er auch heute in der Regierungserklärung wieder auf das Bundesrecht ausgewichen. Herr Wagner, das ist relativ mutig von Ihnen, weil Sie gerade in der letzten Zeit mit Ihren Ausflügen in die Bundespolitik mehr als einmal kläglich gescheitert sind.

Ich darf in Erinnerung rufen:Es ist noch gar nicht so lange her, da haben Sie in diesem Hause die Vorschläge des Bundesrats zur Reform des Betreuungsrechts vehement verteidigt. Meine Fraktion hat von Anfang an gesagt, die gesetzliche Vertretungsmacht für Verwandte ist genauso Unsinn wie die ambulante Zwangsbehandlung. Bei den Fachleutegesprächen hat sich herausgestellt:Das würde in der Tat mehr Probleme bringen als lösen.Auch da musste Wagner die Segel streichen. Das war des Scheiterns erster Akt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kam vor wenigen Wochen Ihr Vorstoß für gesetzliche Änderungen bei der DNA-Analyse. Der hat noch nicht einmal bei Ihren eigenen Leuten im Bundesrat eine Mehrheit gefunden. Was zuvor von Ihnen noch als wagnersche Großtat zur Rettung des Abendlandes ausgegeben wurde, mussten Sie kleinlaut wieder zurücknehmen. Das war des Scheiterns zweiter Akt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Schließlich kam Ihr Vorstoß zur Ausgliederung der Grundbuchämter aus den Amtsgerichten, die Sie mit den Katasterämtern zusammenlegen wollten. Auch das ist nicht in erster Linie am Widerstand von Rot-Grün gescheitert, sondern vor allem daran, dass Ihre eigenen Leute in der CDU/CSU-Fraktion Ihnen klargemacht haben, dass Sie nicht mit ihrer Unterstützung rechnen können. Das war des Scheiterns dritter Akt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt will uns ein Minister, der mit seinen Vorschlägen regelmäßig am Urteil der Fachleute oder am Widerstand der eigenen Leute im Bund scheitert, erklären, wie die große Justizreform zu machen ist. Herr Wagner, wenn Sie sich dieses Vorhabens annehmen, dann bin ich sicher, das ist der erste Schritt zum Scheitern.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU):Sagen Sie etwas zum Thema Stalking!)