Protokoll der Sitzung vom 07.06.2005

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU):Sagen Sie etwas zum Thema Stalking!)

Bisher ist der Chor der Landesjustizminister in Sachen Justizreform noch sehr vielstimmig und mit erheblichen Dissonanzen belegt. Ich kann nur sagen, was auch Frau Hofmann schon gesagt hat: Für uns wird sich die Justizreform daran messen lassen müssen, ob der Justizgewährleistungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger besser und effizienter umgesetzt werden kann. Die Befürchtungen gehen derzeit allerdings in eine andere Richtung: dass die Landesregierung das nämlich als Vorwand nutzen werde, die Justiz kaputtzusparen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Bei der ersten Vorstellung der Pläne wurde der ehemalige Abgeordnete Horst Eylmann von der CDU in der Presse zitiert. Er sagte: „Unsere Kinder sind zu fett – und die Justiz ist es auch.“ Ich war schon fast geneigt, das persönlich zu nehmen, weil die Justiz als Institution wohl kaum gemeint gewesen sein kann. Ich darf daran erinnern: Gerade einmal 3,5 % der staatlichen Mittel gehen in den Justizhaushalt. Das macht den Kohl nicht fett. Herr Wintermeyer hat die 53 c erwähnt, die im Durchschnitt pro Jahr und Einwohner in Deutschland für die Justiz ausgegeben werden. Er hat vergessen zu erwähnen, dass es in der Schweiz 107 c sind – bei geringerer Richterdichte. Das zeigt bereits, dass es nichts bringt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen und zu sagen: Das ist alles Obst. – Aserbaidschan gibt nur 60 Cent pro Jahr und Einwohner für die Justiz aus. Wir müssen wissen, an welchen Prinzipien und Regularien wir uns orientieren wollen. Das kann sicher nicht Aserbaidschan sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Wintermeyer, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Zahl der Eingänge bei den Amtsgerichten

deutlich gestiegen ist. Die Erledigungsquote und die Erledigungsdauer sind aber nicht gestiegen, sondern es ist nach wie vor so, dass 60 % der amtsgerichtlichen Strafverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.Bei den Zivilverfahren liegt der gleiche Anteil bei 4,4 Monaten. Es ist ja nicht so, dass wir die Verfahrensdauer auf null bringen können.

Effizienzsteigerungen sind sicherlich notwendig, wir sollten aber nicht das Kind mit dem Bad ausschütten,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

zumal unsere Befürchtungen mehr als berechtigt sind.Wir haben einen Justizminister, der gerade mit der „Operation düstere Zukunft“ gezeigt hat, dass er Reformen durchführt und Kosten spart, die auf der anderen Seite aber zu Kostensteigerungen führen. Genau das ist das Problem:Wenn es keine funktionierende Justiz mehr gibt, dann gilt wieder das Recht des Stärkeren, in diesem Falle vor allem das Recht des wirtschaftlich Stärkeren. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass der Justizgewährleistungsanspruch künftig vom Geldbeutel des Recht Suchenden abhängig ist. Ein Vorschlag, der von den Landesjustizministern in die Diskussion getragen worden ist,war, dass eine ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung nicht mehr anfechtbar sein solle. Das würde bedeuten, diejenigen, die Geld haben, bekommen zwei Instanzen, wie der Justizminister gesagt hat, und diejenigen, die kein Geld haben, bekommen nur eine Instanz. Das wäre eine Zweiklassenjustiz, die keinem in diesem Lande dienen würde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Heike Hofmann (SPD): Eine Schweinerei wäre das!)

Auch ein relativ effizient arbeitendes System kann selbstverständlich noch effizienter gemacht werden. Daran gibt es überhaupt keine Zweifel. Einigen Vorhaben stehen wir durchaus positiv gegenüber. Es ist schwer zu vermitteln, dass die unterschiedlichen Rechtsbehelfe von Widerspruch, Einspruch, Beschwerde, sofortiger Beschwerde, Berufung, Revision, Sprungrevision, Zulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde, Erinnerung, Gegenvorstellung – und die vielen anderen, die ich vergessen habe – so bleiben müssen, wie sie immer gewesen sind.Auch der Instanzenzug gehört natürlich auf den Prüfstand. Bei den Zivilgerichten hätten wir das schon längst, wenn diejenigen, die heute nach Reformen schreien, das nicht gerade bei der ZPO-Reform verhindert hätte. Sie sind es doch, die genau das verhindert haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Reformverhinderer von gestern wollen plötzlich die Reformeiferer von heute sein. So schnell kann das manchmal gehen.

Der Vorschlag der Zusammenlegung von Fachgerichten wird in seinen Auswirkungen nach meiner Einschätzung überbewertet. In Hessen haben wir gerade erlebt, dass auch eine relativ große Umschichtung, nämlich die Übertragung der Zuständigkeit für die Sozialhilfe von den Verwaltungsgerichten auf die Sozialgerichte, dazu geführt hat, dass sich eine Reihe von Richterinnen und Richtern freiwillig gemeldet hat,

(Heike Hofmann (SPD): Oder unfreiwillig!)

die jetzt zu den Sozialgerichten gewechselt sind und dort die Erledigung der Arbeit gewährleisten.

Sicherlich kann man verschiedene Gerichte räumlich zusammenlegen. Das Justizzentrum in Wiesbaden wird ein Beispiel dafür sein. Ich finde aber, man sollte nicht vergessen, dass z. B. die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in den Zwanzigerjahren und nach dem Zweiten Weltkrieg – historisch gesehen – aus guten Gründen entwickelt worden ist. Wir sollten diese Fachgerichtsbarkeit nicht ohne Not zur Disposition stellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was die Vereinheitlichung der Verfahrensordnung betrifft, stimme ich mit dem Herrn Minister durchaus überein. Das wäre eine sinnvolle Aufgabe. Heribert Prantl hat in der „Süddeutschen Zeitung“ – wie ich finde, zu Recht – geschrieben, das Nebeneinander verschiedener Regeln sei eine „Schikane für den Recht Suchenden und Geheimwissen der Rechtskundigen“. In der Tat wäre es sinnvoll, hier zu vernünftigen Regelungen zu kommen.

Allerdings weise ich auch hierbei darauf hin, dass bereits seit 25 Jahren darüber nachgedacht wird. Unter der Regierung Schmidt hat man damit angefangen. Die Regierung Kohl hat dieses Problem noch nicht einmal mit spitzen Fingern angefasst. Ich bin gespannt, ob diejenigen, die als recycelte Minister in Berlin zukünftig wieder die Verantwortung tragen sollen, das besser hinbekommen werden. Ich habe meine Zweifel daran.

(Zuruf des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

Ein von vielen Ministern in die Diskussion eingebrachter Vorschlag besteht in der Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das halte ich in der Tat für einen vernünftigen Ansatz. Wir haben seit einigen Jahren Erfahrung mit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Mit den Schiedsämtern haben wir sowieso Erfahrung. In mindestens 50 % der Fälle führt die außergerichtliche Streitbeilegung zu einer endgültigen Regelung. Das ist eine schnelle und relativ kostengünstige Erledigung.

Schauen wir uns an, was der Justizminister des Landes Hessen zurzeit macht. Ich darf darauf hinweisen, dass ein Regierungsentwurf für ein Gesetz vorliegt, mit dem die obligatorische Streitschlichtung abgeschafft werden soll. Gerade bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten soll die Streitschlichtung abgeschafft werden. Gerade das, was im Bund wohltönend und vollmundig gefordert wird, wird in Hessen zur Disposition gestellt.So sieht die Realität unter der Verantwortung dieses Justizministers aus.

Vorhin habe ich gesagt, dass wir den Justizminister nicht aus seiner Verantwortung entlassen können. Er trägt schließlich nicht im Bund, sondern in Hessen die Verantwortung. Deshalb müssen wir uns im Rahmen dieser Diskussion anschauen, wie es um die Funktionsfähigkeit der Justiz in Hessen bestellt ist. Es geht nicht darum, möglichst viel Personal einzusetzen, sondern darum, dass immer mehr Personal abgebaut wird, der Justizdienst also personell zur Ader gelassen wird.

Erstes Beispiel. Ich zitiere aus einem offenen Brief der drei hessischen Verbände für Richter und Staatsanwälte an den Justizminister: „Der Stellenabbau im Sekretariatsdienst wird die größte hessische Staatsanwaltschaft kollabieren lassen.“ Darüber haben wir bereits in der vorletzten Plenarsitzung debattiert. Beim Personal wird gekürzt, und die Staatsanwälte müssen Arbeiten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen.

Zweites Beispiel. „Land unter beim Landgericht“, so lautet die Überschrift eines Artikels in der „Frankfurter Neuen Presse“, der nach einer Pressekonferenz des Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am 24. Mai dieses Jahres erschienen ist. Die Zahl der eingehenden Straf- und Zivilsachen ist stark angewachsen, gleichzeitig hat man aber das Personal reduziert. Es geht nicht darum, mehr Personal einzustellen, sondern darum, so viel Personal zu beschäftigen, dass vernünftig gearbeitet werden kann. Auch an diesem Punkt gefährdet das Handeln des Ministers die Funktionsfähigkeit der Justiz.

Drittes Beispiel. Kommen wir zum Strafvollzug. Auf diesen Bereich legt der Justizminister immer besonders viel Wert. Ich zitiere den scheidenden Vorsitzenden des Landesverbandes des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, der auf der letzten Jahrestagung sagte, es dürfe „die Sparwut der im Rausch der absoluten Mehrheit in Hessen regierenden CDU nicht dazu führen, dass der Strafvollzug seine gesetzlichen Aufgaben kaum noch erfüllen kann und die Funktionsfähigkeit des Vollzuges akut bedroht wird“.

Genau so ist es. Wir haben im letzten Jahr über eine Regierungserklärung des Justizministers Dr. Wagner debattiert. Schon damals habe ich gesagt, die Stimmung unter den Vollzugsbeamten sei noch nie so schlecht wie zu diesem Zeitpunkt gewesen. Bei den Gesprächen, die ich mit Justizbeamten und den Vertretern ihrer Gewerkschaften führe, wird mir das jedes Mal aufs Neue eindrucksvoll bestätigt.

Mehrarbeit bei Besoldungskürzung bewirkt natürlich keinen Motivationsschub. Es muss rund um die Uhr gearbeitet werden. 42 Wochenarbeitsstunden lassen sich aber nicht in Achtstundenschichten pressen. Wir haben in den Justizvollzugsanstalten mittlerweile die Situation, dass es Zehnstundenschichten ohne Pause gibt. Sogar Zwölfstundenschichten kommen vor. Das ist noch nicht einmal das Schlimmste. Vielmehr haben die Justizvollzugsbeamten das Gefühl, dass dieser Minister sie im Regen stehen lässt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Lande Hessen sind noch nie so viele Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert worden wie unter diesem Minister. Noch nie haben aber so wenige Suspendierungen tatsächlich zu einer Entlassung aus dem Dienst geführt; denn in der Regel haben sich die Anschuldigungen später als haltlos erwiesen. Das Problem ist, dass sich dieser Minister nicht vor seine Mitarbeiter stellt, sondern dass er die Verantwortung auf sie abwälzt.

Angesichts dieser Situation ist es nachvollziehbar, dass in den letzten Wochen und Monaten der Krankenstand bei den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten deutlich zugenommen hat.Das ist ein Fakt,den der Staatssekretär im Unterausschuss Justizvollzug immer wieder wortreich bestreitet. Ich darf aus einem Erlass des Justizministeriums vom 22.April dieses Jahres zitieren:

In den letzten Monaten ist in den hessischen Justizvollzugsanstalten ein deutlicher Anstieg der Krankheitstage zu beobachten, der weder geduldet noch akzeptiert werden kann.... Die gegenwärtig hohen Krankheitszahlen zeigen, dass ein deutlicher Bedarf an einer aktiven, auf Vermeidung von Krankheitstagen zielenden Führungsarbeit besteht.

Das ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit. Erst sorgen Sie mit Ihren Arbeitsbedingungen für einen Anstieg der Zahl der Krankheitstage, und dann schieben Sie die

Verantwortung hierfür den kranken Mitarbeitern zu. Die Keule des Dienstrechts ist aber das Letzte, was die kranken Mitarbeiter brauchen. Sie brauchen vielmehr Zuwendung und das Gefühl, von ihrem obersten Dienstherrn unterstützt zu werden. Daran mangelt es in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig sagen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug:Es gibt Leute,die können das besser und preiswerter als ihr, nämlich die Privaten. – Die Probleme, die es mit der teilprivatisierten Justizvollzugsanstalt in Hünfeld gibt, werden sich noch verschärfen.

Damit wir uns nicht missverstehen: Selbstverständlich kann ein Knast in vielen Bereichen privatisiert werden. Bei den drei Ks – Küche, Kammer, Kiosk – ist das problemlos. Aber wenn es um die Sicherheit geht – das sind die drei S: Sicherheit, schließen, Stationsdienst –, hört der Spaß auf. Das Problem ist, dass die Privaten, die ein Drittel weniger verdienen und keinen festen Arbeitsplatz haben, für Beeinflussungen außerhalb und innerhalb der Anstalten wesentlich anfälliger sind.

Nun stellt der Justizminister die Privatisierung von Vollzugsanstalten immer so dar, als ob es sich bei ihr auch um ein Modell für andere Bundesländer handelte. Dazu muss man lesen, was ein Parteifreund von Ihnen, nämlich der Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation der NRW-CDU, Dr. Boris Berger, im gerade zu Ende gegangenen Wahlkampf an den dortigen BSBD – das ist die Gewerkschaft der Vollzugsbeamten – geschrieben hat: „Die CDU NRW wird auf den Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten in den Justizvollzugsanstalten verzichten.“ So viel dazu, wie die wagnersche Politik in anderen Ländern wahrgenommen wird.

Die Reform der Justiz ist eine fortwährende und sehr wichtige Aufgabe. Sie sollte daher nicht denjenigen überlassen werden, die außer großen Worten nur heiße Luft produzieren. Herr Minister Wagner hat die hessische Justiz und vor allem den Strafvollzug offensichtlich nicht mehr im Griff. Bevor er sich weiter über eine große Justizreform in der Bundesrepublik Gedanken macht, sollte er sich erst einmal darum kümmern. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Frau Abg. Beer für die FDPFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Justizminister, es ist ganz nett, dass Sie heute eine Regierungserklärung zum Stand der so genannten großen Justizreform abgegeben haben. Allerdings hätte sich die FDP-Fraktion gewünscht, dass Herr Ministerpräsident Koch heute hier den von Ihnen geforderten Mut zu Reformen mit der Abgabe einer Regierungserklärung zur desolaten Haushaltssituation dieses Landes bewiesen hätte. Unserer Meinung nach wäre das der Situation wesentlich angemessener gewesen. Angesichts der drängenden Probleme und der immer enger werdenden finanziellen Spielräume besteht unserer Meinung nach der größte Handlungsbedarf des Gesetzgebers bei der Haushaltsgesetzgebung, seinem vornehmsten Recht. Hierzu hätten wir gern eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten – dieser Landesregierung – entgegengenommen.

Stattdessen mussten wir uns eine Art Zwischenbericht über den Stand der großen Justizreform anhören.

(Axel Wintermeyer (CDU): Er war sehr interessant!)

Kommen wir aber auf Ihr Thema, die Justizreform, zurück. Herr Kollege Dr.Wagner und Herr Kollege Wintermeyer, ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich als FDPMitglied nicht ganz so euphorisch gestimmt bin wie Sie. Bei einem Großteil der Vorschläge, die hier zur Diskussion stehen, mahne ich zu Vorsicht und Besonnenheit.

Ich höre es sehr gern, wenn gesagt wird – das hat der Justizminister heute wieder betont –, dass der Rechtsschutzstandard nicht nur gehalten, sondern zum Teil sogar verbessert werden soll. Sehr schnell ist von einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren die Rede, was dann wiederum zu kürzeren Prozesslaufzeiten führen soll. Wenn man es auf den Punkt bringen wollte, könnte man sagen: mehr Gerechtigkeit durch Effizienz.Wer würde da nicht mit dem Kopf nicken? Wer sollte etwas dagegen haben?

Allerdings muss man an dieser Stelle zweierlei zu bedenken geben. Zum einen ist in meinen Augen die zentrale Frage, welches Verhältnis von Nutzen und Kosten wir in einem, wie ich finde, überwiegend sehr gut funktionierenden Rechtschutzsystem in Deutschland haben möchten. Wie viel Rechtschutz für den Bürger können und – vor allem – wollen wir uns in Zukunft leisten, Herr Minister?

Ich halte es daher für ausgesprochen kontraproduktiv, wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften jetzt mit großspurig angekündigten Reformprojekten überfahren werden. Gleichzeitig wäre es außerordentlich fatal, wenn der Eindruck erweckt würde, die Justiz in unserem Land funktioniere nicht. Ich möchte für meine Fraktion betonen, dass die Justizbediensteten ihre Arbeit mit großem Einsatz sowie schnell und effektiv erledigen und dass es unserer Meinung nach sinnvoller ist, das im Prinzip gut funktionierende System an den Stellen zu perfektionieren, an denen wirklich Verbesserungsbedarf besteht.

Ich glaube, wir dürfen nicht zulassen, dass der Bürger derzeit mit dem Begriff „große Justizreform“ vor allem die Absicht verbindet, seine Rechtsschutzmöglichkeiten zu reduzieren.