Die Folge wird eine deutliche Belebung der Innenstadtlagen sein, weil die Städte unverwechselbarer sein werden, weil die Attraktivität steigt und weil auch ein paar neue Ideen in die Innenstädte fließen können. Wir fördern im Prinzip die Eigenverantwortung vor Ort.Wir fassen einen Rahmen für die Eigeninitiative.Wir unterstützen gemeinsames Vorgehen, und wir fördern die Chancengleichheit zwischen traditionellen Lagen und der so genannten grünen Wiese bzw. den Einkaufszentren.
Mit dem Gesetz, abgekürzt INGE – das wird sich mit Sicherheit sehr schnell einprägen –, wollen wir lediglich einen Rahmen schaffen. Die Ausfüllung des Rahmens geschieht vor Ort. Es wird eine möglichst weit gehende Autonomie zur Ausgestaltung des Gesetzes vor Ort geben. Wir wollen, dass die Betroffenen vor Ort für sich selbst werben, sich mit sich selbst beschäftigen, ihre eigenen Ideen planen, einen Finanzierungsplan aufstellen, und zwar ohne Einfluss von außen. Die Kommune tritt erst aufs Tableau, wenn die 75 % erreichbar sind, wenn also der BID in Gründung befindlich ist. Die Kommune wird zu einem Partner des Innenstadthandels, und der Innenstadthandel macht sich unabhängiger von der kommunalen Kassenlage oder von politischen Entscheidungen vor Ort.
Ich denke, die Beispiele aus dem Ausland und auch aus Hamburg zeigen deutlich, dass ein BID-Gesetz ein gutes Instrument ist,um die Innenstadtlagen zu fördern,um traditionellen Innenstadtlagen unter die Arme zu greifen, um den verbliebenen Einzelhändlern vor Ort ein Instru
Hessen wird das erste Flächenland in Deutschland mit einer solchen Gesetzgebung sein. Ich habe bislang keine Kenntnis davon, dass eine der Fraktionen prinzipiell dagegen ist. Ich hoffe, die Debatte über die zweite Lesung hinaus und die Anhörung werden das Ganze bestätigen. Es ist im Sinne des Einzelhandels, im Interesse der Gemeinden und Städte unseres Landes. Wir machen nur ein Rahmengesetz, und ich bitte um Unterstützung für diese gute Idee, die wir nun auf Hessen übertragen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst zwei Vorbemerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen.
Er zeigt in die richtige Richtung und stellt nichts anderes dar als die Umsetzung des Ansatzes von Hilfe zur Selbsthilfe in der Stadtentwicklungspolitik.
Sie erkennen damit an, dass eine alleine auf Freiwilligkeit gerichtete Stadtentwicklungspolitik an ihre Grenzen gestoßen ist.Damit haben Sie einen ursozialdemokratischen Politikansatz aufgenommen, und das ist im Ergebnis gut so.
Wahrscheinlich ist das Problem an der Stelle, dass es ein sozialdemokratischer Politikansatz ist. Wir kommen aber auch dazu, Herr Denzin.
Als Abgeordneter für Stadt und Landkreis Gießen freue ich mich zweitens natürlich ganz besonders, dass mit der heutigen Einbringung dieses Gesetzentwurfs die Initiative einiger Geschäftsleute aus der Universitätsstadt Gießen, insbesondere der Herren Ebert, Behrens und Balser, sowie der SPD-Stadtverordnetenfraktion der Universitätsstadt Gießen vom vergangenen Herbst so konkrete Früchte trägt.
Wir bedauern ausdrücklich, dass unser Angebot zur Zusammenarbeit im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes nicht aufgenommen wurde.
Das ist zwar das gute Recht der parlamentarischen Mehrheit, im konkreten Fall aber fachpolitisch nicht wirklich verständlich. Außerdem hätte man dadurch viel Zeit sparen können, die für die Einrichtung eines Innovationsraumes im Sinne dieses Gesetzes nötig ist. Ich stimme nämlich ausdrücklich dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jung zu, wenn er im „Gießener Anzeiger“ von gestern erklärt: „Gießen ist in Hessen der Vorreiter bei der Vorbe
Allerdings läuft den Gießenern auch etwas die Zeit davon, da die Galerie Neustädter Tor, die der Ausgangspunkt der Überlegungen des Gießener Einzelhandels im Seltersweg war,in den nächsten Wochen eröffnet wird.Ich sage dies so kritisch, weil mindestens die Kollegen Möller und Bouffier wissen, dass diese Initiative auch Teil einer Überlebensstrategie des Innenstadthandels angesichts der konkreten Konkurrenz durch diese Mall ist.
Aus diesem Grunde haben wir im Mai einen entsprechenden Antrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert,einen Gesetzentwurf vorzulegen.Das ist mit der Vorlage des heutigen Gesetzentwurfes überholt, weil die CDU-Fraktion die Arbeit des Ministers gemacht hat. Dazu komme ich später noch einmal.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich nach diesen beiden Vorbemerkungen konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Seit vielen Jahren sind die städtebaulichen Aktivitäten in besonderer Weise auf die Aufwertung der Innenstädte gerichtet. Angefangen bei der Einrichtung von Fußgängerzonen über die erhaltende Stadterneuerung, gab es in Westdeutschland bereits in den Siebziger- und Achtzigerjahren zahlreiche Ansätze, um die Situation in den Innenstädten zu verbessern. Heute gibt es bundesweit vielfältige Initiativen und Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte. Kommunale Spitzenverbände, Handelsverbände, die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene sind gemeinsam der Auffassung, dass die Zukunft unserer Städte ganz entscheidend von der Entwicklung der Innenstädte und Stadtteilzentren abhängt.Leider haben diese Instrumente auch ihre Grenzen bei der Entwicklung innerstädtischer Quartiere gezeigt. Deshalb ist es richtig, wenn nach neuen Wegen der Innenstadtentwicklung gesucht wird. Dabei müssen alle neuen Instrumente darauf abgeklopft werden, ob sie der Funktion einer lebendigen Innenstadt dienlich sind.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen lebendige Innenstädte einen funktionierenden Handel voraus. Die Stärkung der Wohnfunktion und die Umsetzung der innenstadtverträglichen Verkehrskonzepte sind weitere Voraussetzungen für die Entwicklung der Innenstädte. Das baukulturelle Erbe und die Vielfalt des kulturellen Angebots bereichern die Innenstadt. Besucher und Bewohner wollen sich in den Innenstädten sicher fühlen. Eine intensivere Nutzungsmischung kann zu dieser Stabilisierung der Innenstädte beitragen. Lebendige Innenstädte sind in der Vergangenheit aber massiv unter Druck geraten.Herr Möller hat an einzelnen Stellen bereits darauf hingewiesen. Die Ursachen dafür sind vielfältig.
Lassen Sie mich zwei dieser Ursachen nennen. Die Funktionen einer lebendigen Innenstadt, die ich eben beschrieben habe, wurden in der Vergangenheit in kommunalpolitischen Debatten häufig als Gegensätze diskutiert oder als einziges Lösungskonzept propagiert. Dieser Teil fehlt in der Problembeschreibung Ihres Gesetzentwurfs.
Die großflächige Ansiedlung des Einzelhandels – darauf hat Herr Möller hingewiesen – verschärft die Situation in den Innenstädten. Dies ist aus unserer Sicht im Gesetzentwurf hinreichend problematisiert.
Ich benenne diese Punkte deshalb, weil damit auch die Reichweite und Begrenztheit des Instruments der Innovationsregion in der Stadtentwicklungspolitik deutlich
wird. Diese Innovationsregionen sind eben kein Politikersatz. Deshalb ist es ausdrücklich richtig, dass der Gesetzentwurf nach § 5 Abs. 5 keinen Rechtsanspruch auf die Einrichtung solcher Zonen definiert. Die Innovationsregionen sind ein außerordentlich sinnvolles Instrument, wenn sie in eine umfassende Stadtentwicklungspolitik eingebettet sind. Die isolierte Einrichtung solcher Gebiete birgt die Gefahr, dass sie keinen hinreichenden Beitrag zur Stabilisierung der innerstädtischen Quartiere leisten können.
Die ehemalige rot-grüne Koalition in NRW hat dies früh erkannt und hat bereits im Jahr 2003 neue Strategien des Stadtmarketings initiiert. Mit dem neuen Konzept Stadtmarketing der zweiten Generation wurde die erfolgreiche Methode der öffentlich-privaten Kooperation auf neue Problemlagen und neue Problemperspektiven fokussiert. Zum Beispiel wurden Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer, aber auch Gastronomen und Hoteliers stärker als bisher an den Aktivitäten beteiligt. Diese Gruppen profitieren deutlich von funktionierenden Innenstädten. Daher sollten sie ihren Beitrag auch leisten können.Das NRW-Konzept unterscheidet sich vom Hamburger Weg und dem in Hessen dadurch, dass es sich um eine freiwillige Beteiligung handelt.Entscheidend ist,dass die Landesregierung in NRW aktiv wurde.
Ein Blick nach Hessen lässt bisher nur den Kopf schütteln. Außer dem Wettbewerb „Ab in die Mitte!“ ist dem Minister noch nicht viel eingefallen. Bezeichnend ist leider auch, dass der Gesetzentwurf nicht von der Landesregierung eingebracht wurde, sondern von der CDU-Fraktion. Es wundert nicht, weil Stadtentwicklungspolitik in Hessen unter Dr. Rhiel nicht existiert.
Es ist sehr bedauerlich, dass Sie nicht einmal den Willen hatten, diesen Gesetzentwurf zu machen. Herr Rhiel, vielleicht können Sie dem Plenum erläutern, welchen Beitrag und welche Briefe Sie den Initiatoren beispielsweise zu Ihrer Position zum BID geschrieben haben. In jedem Fall ist es gut, dass Hessen endlich aus seinem Dornröschenschlaf erwacht.
Lassen Sie mich nun noch zu den einzelnen Vorschriften des Gesetzentwurfs kommen. Zunächst komme ich zu § 2 „Ziele und Aufgaben“. Die Ziele und Aufgaben sind mit Ausnahme des Ausschlusses der Übertragung von hoheitlichen Aufgaben wörtlich aus dem Hamburger Gesetz übernommen und aus unserer Sicht daher auch nicht zu beanstanden.
§ 3 „Einrichtung“. Die Regelung ist aus unserer Sicht klar und transparent. Zur Frage des Rechtsanspruchs habe ich bereits gesprochen.
§ 5 „Antragstellung“. Wir halten es ebenfalls grundsätzlich für richtig, dass die Quoren für eine Antragstellung aus einer Kopplung von Eigentümern und Flächen abgeleitet werden. Die 15 % sind ebenfalls dem Hamburger Gesetz entnommen und aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Ob die Regelung zur Auskunftspflicht von Einheitswerten an den Aufgabenträger zielführend ist oder
ob es andere Wege gibt, werden wir im Rahmen der Anhörung problematisieren. Die Widerspruchsquote nach § 5 Abs. 8 in Höhe von 25 % der Eigentümer oder der Grundstücksflächen halten wir ebenfalls für sinnvoll.
§ 7 „Abgabenerhebung“. Klärungsbedarf haben wir zur Frage des angemessenen Gewinns des Aufgabenträgers nach Abs.1.Die Aussetzungsregelung für die Abgaben für Eigentümer nach Abs. 4 erscheint uns ebenfalls sinnvoll. Wir werden jedoch nochmals genauer prüfen, ob die Regelung hinreichend wirkt.
Wie Sie sehen, halten wir den eingeschlagenen Weg für richtig und sinnvoll. Die Detailfragen werden wir sicher noch klären können.
Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort an die FDP richten. Die Position habe ich nämlich bisher nicht verstanden. Wenn ich es richtig sehe, halten Sie den vorgeschlagenen Gesetzentwurf für einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Einzelnen. Das ist ein gewichtiges Argument, geht aber an der Sache vorbei. Der Gesetzentwurf wird an der Stelle wirksam, wo von den Eigentümern eine Initiative ergriffen wird und in einem Prozess eine Mehrheitsbildung stattfindet. Der Gesetzentwurf schließt aus, dass Einzelne diesen Weg blockieren oder Nutznießer einer Entwicklung sind,zu der sie keinen Beitrag leisten wollen. Eine finanzielle Überforderung ist nämlich grundsätzlich ausgeschlossen, weil eine entsprechende Regelung im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Ich verstehe daher nicht, wieso Sie dieses Instrument der Hilfe zur Selbsthilfe ablehnen. Schließlich sagt das Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet“, und nicht: „Jeder kann machen, was er will“. Insoweit möchte ich Sie darum bitten, Ihre Position nochmals zu überdenken.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Unsere Innenstädte sind aufgrund konkreter politischer Entscheidungen in Wirtschaft und Politik in die derzeitige Lage gekommen.Die Situation ist für viele Innenstädte nicht vom Himmel gefallen, sondern ist herbeigeführt worden. Wir reden also heute über eine neue Strategie zur Stadtentwicklungspolitik,die vorangegangene Entwicklungen und Entscheidungen korrigieren soll. Den vorgeschlagenen Weg teilen wir ausdrücklich im Wissen um seine Begrenztheit, wenn er nicht in eine städtische Gesamtstrategie eingebunden ist. Dies entscheiden die Kommunen aber vor Ort selbst. Der Gesetzentwurf ist insoweit auch im Grunde richtig angelegt, weil er den Kommunen einen großen Freiraum bei der Ausgestaltung lässt. Wir schreiben niemandem vor, dass er eine Innovationsregion macht. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzung dafür, dass eine eingerichtet werden kann. Wir freuen uns als hessische SPD – so viel Polemik muss am Ende dann doch noch sein –, dass die hessische CDU ein sozialdemokratisches Gesott in Gesetzesform vorlegt. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.
Umlagesysteme – dies ist ganz sicher eines – haben ihre Sinnhaftigkeit und Stabilität bewiesen.Allerdings wird es Roland Koch nicht retten, wenn er jetzt in Hessen ein sozialdemokratisches Umlagesystem umsetzt. Seine Tage sind gezählt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über den Gesetzentwurf der CDU zur Stärkung der Innenstädte reden, lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, wie sich viele Innenstädte in unserem Land in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt haben. Ein Markpunkt für diese Entwicklung war mit Sicherheit die Aufhebung der Preisbindung für Lebensmittel in den Siebzigerjahren. Spätestens seit diesem Zeitpunkt haben wir in den Innenstädten einen massiven Verdrängungswettbewerb, einen massiven Wettbewerb zwischen den gewachsenen Strukturen, zwischen den inhabergeführten Unternehmen, vor allem zunächst einmal Lebensmittelgeschäften und den großen Discountern. Das hat dazu geführt, dass die kleinen Geschäfte, die inhabergeführten Unternehmen, unter einen riesigen Druck geraten sind und ganz viele aufgeben mussten. Deshalb gibt es heute in den Innenstädten oftmals keine vielfältige Struktur mehr, sondern eine sehr einheitliche Struktur,die nicht mehr gewachsen ist, sondern die austauschbar und verwechselbar ist. Das hat der Entwicklung unserer Innenstädte sicher nicht sehr gut getan.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung setzte sich über den Lebensmittelbereich in weitere Bereiche fort, Stichwort Fachgeschäfte, Elektrofachhandel.Auch da finden wir in den Innenstädten nur noch ganz wenige Einzelhändler, inhabergeführte Unternehmen. Wir haben ganz viele Ketten, ganz viele große Unternehmen. Die sind auch oft nicht mehr in der Innenstadt, sondern auf der grünen Wiese. Damit ist ein weiterer Punkt angesprochen, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass viele Innenstädte so sind, wie sie heute sind. Es werden immer neue Gewerbegebiete außerhalb der Innenstädte ausgewiesen. Man hat nicht versucht, die Innenstädte weiterzuentwickeln, sondern man hat Konkurrenz zu den gewachsenen Strukturen auf der grünen Wiese ausgewiesen. Das hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass wir einen Druck auf die innerstädtischen Strukturen hatten, der unseren Städten nicht gut getan hat.