Dazu bedarf es in den Kindertagesstätten aber eines besseren und weiter gehenden Personalmixes. In diesem Zusammenhang müssen wir durchaus noch einmal über die Mindeststandards und die für den Kindergarten zugelassenen Personalkapazitäten reden. Kinderkrankenschwestern, Kinderpfleger oder auch Grundschullehrerinnen gehören dort mit hin, die zusätzlich die Vorbereitung auf die Grundschule übernehmen könnten.
Es ist auch nicht einzusehen, dass man in den Kindergärten nicht mehr Eltern oder Großeltern einbezieht. Wir machen das jetzt sogar bei den Unterrichtsausfällen in den Schulen. Wenn man Menschen hat, die mit Kindern gerne umgehen, die mit Kindern etwas machen können, dann kann man sie genauso gut in den Kindergarten holen. Es gibt zum Teil schon sehr erfolgreiche Versuche mit Lesepaten, wo ältere Menschen in den Kindergarten gehen und mit den Kindern lesen, den Kindern vorlesen oder auch Märchen erzählen – eine Erfahrung, die viele Kinder zu Hause in der Familie gar nicht mehr machen können.
Auch die Erzieherinnenausbildung bedarf anderer Schwerpunkte. Sie sollte auch mehr Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und dadurch bedingt auch Aufstiegsmöglichkeiten aufweisen.Auch hier muss man überlegen, ob man eine Fortbildungspflicht für Erzieherinnen einführt, wie wir sie jetzt für die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen eingeführt haben.
Zu den vorliegenden Anträgen möchte ich Folgendes sagen: Wir unterstützen natürlich grundsätzlich die Forderung nach einer Gebührenfreiheit für die halbtägige Betreuung in Kindertagesstätten. Eine ganztägige Betreuungsgarantie für alle Kinder quasi von Geburt an, wie sie im Dringlichen Antrag der GRÜNEN steht, halten wir
Ich habe es vorhin gesagt: Eltern wollen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber nicht unbedingt dadurch, dass sie die Kinder den ganzen Tag in eine Betreuungseinrichtung geben.
(Sarah Sorge und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht um das Angebot, nicht um eine Pflicht!)
Es geht hier um eine Betreuungsgarantie. Es tut mir sehr Leid, das halte ich weder für finanzierbar noch für wünschenswert.
Wir haben schon immer argumentiert, dass wir das System der Bildungsfinanzierung vom Kopf auf die Füße stellen wollen. Das heißt, es muss mehr bei den Kindergartengebühren getan werden. Allerdings ist die bloße Forderung nach Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr im Antrag der SPD unserer Meinung nach zu kurz gegriffen. Allein die Tatsache, dass Eltern ein Jahr lang nichts für den Kindergartenbesuch bezahlen müssen, gewährleistet nicht, dass alle Vorschulkinder tatsächlich zwecks Bildung und Erziehung in den Kindergarten gehen.
Es ist uns zwar bewusst, dass der Prozentsatz der Kinder, die nicht in den Kindergarten gehen, mit 3 bis 5 % relativ gering ist.Aber genau diese Kinder sind die Risikogruppe, die man eigentlich erfassen müsste. Ich bin mir nicht sicher, ob für diese Elterngruppe die Gebührenfreiheit ein Anreiz ist, ihre Kinder in die Kindertagesstätte zu schicken.
Sozialhilfeempfänger zahlen bereits jetzt keine Kindergartengebühren. In vielen Kommunen, z. B. auch meiner eigenen, gibt es dann Zuschüsse zu Einkommen, die direkt über dem Sozialhilfesatz liegen.
Ich nenne ein ganz krasses Beispiel: Bad Homburg erlässt jetzt den Eltern die Kindergartengebühren.Wer die Stadt Bad Homburg kennt, der weiß, dass diese Stadt viel Geld hat. Der weiß aber auch, dass die Eltern, die in dieser Stadt leben, nicht gerade zu den Ausgegrenzten und den schlechtesten Verdienern gehören. Von daher weiß ich nicht, ob es nicht Kommunen gäbe, wo dieses Verfahren wesentlich notwendiger wäre.Aber diese Kommunen haben meistens auch nicht so viel Geld, um das zu finanzieren.
Sie bleiben mit Ihrer Antragsbegründung, wonach das letzte Kindergartenjahr ein kostenfreies Regelbesuchs
jahr werden soll, nicht sehr deutlich. Es ist nicht ganz klar: Müssen die Kinder dahin? Ist es Pflicht, oder ist es ein freiwilliger Besuch, der halt nur nichts kostet? Wo ist das pädagogische Konzept für dieses letzte Jahr? Wird es ein Vorbereitungsjahr auf die Schule? Beinhaltet es alle diese Forderungen wie bei der Kinderschule, die wir für ganz eminent halten?
Wir finden auch den Weg, die Träger voll zu entlasten und das Ganze mit Landesmitteln auszugleichen, nicht sehr sinnvoll und auch nicht ausreichend. Sehr viel sinnvoller wäre es, wenn sich die Bundesregierung – wir werden sehen, was die neue Bundesregierung macht – statt für eine Erhöhung des Kindergeldes für Betreuungsgutscheine für Eltern entscheidet, sodass man den Eltern die Gutscheine in die Hand gibt und sagt: Suche dir die Betreuungseinrichtung deiner Wahl.
Dann wären wir vom Angebotsprinzip zum Nachfrageprinzip gekommen. Die Eltern könnten als Nachfrager auftreten,und die Kindertagesstätten wären dazu angeleitet, sich sehr viel mehr als Serviceunternehmen für die Eltern darzustellen und sich sehr viel mehr nach den wirklichen Bedürfnissen zu richten.
Meine Damen und Herren, wir sind in allen Dingen nicht so weit auseinander, was wir für Kinder und Betreuung wollen.Aber ich denke, wir müssen den Mut haben, wirklich zu sagen:Wir brauchen ein verpflichtendes Vorschuljahr, wir brauchen ein verpflichtendes Jahr vor der Schule für alle Kinder, damit wir alle Kinder fördern können und damit wir alle Kinder nicht zulasten der Eltern, sondern gebührenfrei betreuen und weiter auf die Schule vorbereiten können. – Haben Sie den Mut, und unterstützen Sie das Konzept der FDP.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Henzler hat den Antrag der GRÜNEN angesprochen und hier ein bewusstes oder unbewusstes Missverständnis zum Besten gegeben, das ich aufklären möchte.Wir wollen genau keine Zwangsbeglückung. Frau Kollegin Henzler, das ist übrigens auch der Grund, warum die hessische Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich gegen das verpflichtende Vorschuljahr ausspricht.
Wir sagen vielmehr „Betreuungsgarantie“. Das bedeutet aus unserer Sicht bei den unter Dreijährigen eine Quote von mindestens 20 % Plätze eines Jahrgangs. Es wird im ersten Lebensjahr weniger als 20 % Bedarf sein. Im dritten Lebensjahr wird es mehr sein. Im Schnitt glauben wir, dass für ungefähr 20 % der Kinder eines Jahrgangs bei den unter Dreijährigen von den Eltern ein Betreuungsplatz abgefragt wird.Wir haben diese Zahl nicht erfunden, sondern wir haben die Zahl aus einem Gutachten des DIW für die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das ungefähr von 20 % Bedarf ausgeht. Wir
Aber allein schon die Zahl von 20 % deutet darauf hin, dass wir niemanden zwangsbeglücken wollen. Denn mit 20 % eines Jahrgangs kann man nicht einen ganzen Jahrgang zwangsbeglücken. Es geht vielmehr darum, dass die Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, ihn finden sollen. Diejenigen, die ihn nicht wünschen, brauchen ihn auch nicht. Darum geht es, um nichts anderes. – Vielen Dank.
Herr Gotthardt, ich sage Ihnen, in Schmitten haben wir über 20 %, in Oberursel haben wir 16,6 %. Ich bin sehr beglückt über unsere Ergebnisse.
Ein erster Schritt ist der bedarfsdeckende Ausbau von Angeboten, abgesichert durch eine ganztägige Betreuungsgarantie für alle Kinder.
Wenn wir über das Wort Garantie sprechen, dann wissen Sie ganz genau,dass die CDU mit der Unterrichtsgarantie in Hessen sehr geworben hat, dass wir das Wort aber nie in den Mund genommen haben. Ich halte eine Garantie, die man Eltern gegenüber ausspricht, und auch noch eine ganztägige Garantie für nicht realisierbar. Sie können in Hessen keine ganztägige Garantie garantieren. Sie können sagen, unser Wunsch ist, dass wir soundso viele Plätze anbieten, dass wir die 20 % – da sind wir nicht auseinander – zu bekommen versuchen. Aber dann müssten Sie das etwas genauer in Ihren Antrag schreiben. Ich habe mich genau auf die Formulierung Ihres Antrags bezogen.