Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Ich möchte noch auf das Finanzausgleichsgesetz zu sprechen kommen.

Die Redezeit für Ihre Fraktion ist abgelaufen.

Ich komme gleich zum Schluss meiner Rede. – Mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz wollen Sie den Versuch unternehmen, die kommunale Familie nicht allzu sehr zu verschrecken. Hinsichtlich der Analyse sind wir uns noch einig.Wenn es aber um die Details geht, dann entsteht bei uns der Eindruck, dass sich da keiner so richtig bewegen will. Denn da möchte keiner etwas falsch machen. Das ist ein Ansatz, der auf halber Strecke stecken geblieben ist. Das werden wir so nicht mittragen.

Den Kolleginnen und Kollegen der SPD möchte ich noch etwas hinsichtlich der Frage sagen, ob die Vermögensteuer wieder eingeführt werden soll. Wir hegen große Sympathie für Dinge, die die Gerechtigkeit betreffen.Wir denken, die Vermögensteuer hat da einen sehr hohen symbolischen Wert.

Aber man muss der Ehrlichkeit halber hinzufügen, Herr Schmitt: Die Vermögensteuer war in alter Prägung nicht sonderlich ergiebig.

(Norbert Schmitt (SPD): 500 Millionen c für Hessen!)

Man muss der Ehrlichkeit halber auch sagen: Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung ist nicht unbeachtlich, und da müssen wir – so habe ich Sie heute Morgen auch verstanden, Herr Walter – genau schauen, dass da die Hitze nicht mit dem Rauch aufgeht und dass wir ein vernünftiges und ergiebiges Instrument für Hessen gestalten. Dann haben Sie uns auf Ihrer Seite. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Walter (SPD): Nur wenn wir selbst bestimmen, können wir es garantieren!)

Das Wort hat der Abg. von Hunnius für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Opas Haushaltsberatung ist tot, auch wenn das mancher noch nicht gemerkt haben wird. Denn mit der neuen Verwaltungssteuerung haben wir die Gelegenheit, nicht nur die Verwaltung zu steuern,sondern auch die Politik zu steuern und zu gestalten. Deshalb haben wir einen kompletten Umbruch in der – –

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Das ist ein persönlicher Angriff, Opas Haushaltsberatung!)

Das ist kein Fauxpas.Wir wollen die Politik gestalten. Es tut mit Leid, Herr Kollege, wenn ich mit Opa auch den Kollegen Finanzsprecher der CDU-Fraktion gemeint haben könnte.Aber auch Ihre Diskussion ist sicherlich überholt, Herr Kollege. Insofern hat die Ausführung hohen Symbolgehalt.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist ein neuer Opa!)

Wir können Politik gestalten. Denn wir haben über Jahrzehnte hinweg immer nur Ausgaben und Einnahmen geplant,uns über Veränderungen unterhalten und mit der Illusion gelebt,dass mehr Ausgabe mehr Wirkung heißt und dass weniger Ausgabe weniger Wirkung heißt. Mehr Einnahme ist erfreulich, weniger Einnahme ist unerfreulich. Das war die simple Philosophie, die wir bisher hatten. Um die Funktion, was wirklich mit einer Ausgabe erzielt wird, haben wir uns – wenn wir ehrlich sind – nicht recht gekümmert.

Jetzt geht es um einen ganz anderen Ansatz. Es geht darum, gemeinsam über Ziele und Produkte zu sprechen. Ich muss sagen: In dieser Zieldiskussion ist die Frage, die aus den Reihen der zweiten Gewalt gestellt wird – jetzt fangen wir schon an, die Gewalten zu nummerieren –, was gespart werden solle, nicht mehr zeitgemäß. Denn wir diskutieren Ziele, und diese Ziele sind von der Administration auszuführen. Wie sie das macht, ist dann weitgehend ihr Problem.

Es gilt deshalb, von den Symptomen der Politik in der Haushaltsberatung zu den Inhalten der Politik vorzustoßen. Das ist im Kern unsere Aufgabe bei der neuen Haushaltsgestaltung.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Heinrich Heidel (FDP))

Also sprechen wir über Ziele.Ich sage es noch einmal:Die Politik setzt die Ziele, die Verwaltung setzt sie um. Das ist die Arbeitsteilung im NVS-Zeitalter.

Wir kommen zu den Fachzielen; diese sind von Frau Kollegin Erfurth freundlicherweise bereits skizziert worden. Das Fachziel 1 ist vergleichsweise bescheiden und sagt nichts über die Einhaltung der Verfassungsgrenze aus; das hat schon der Kollege Hahn ausführlich kommentiert. Das kann so nicht sein. Unser Vorschlag ist natürlich, die Verfassungsgrenze hier einzubeziehen. Etwas anderes kann gar keinen Sinn machen.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Heinrich Heidel (FDP))

Aber dass die Verfassungsgrenze nicht drinsteht, ist schon bezeichnend. Es ist bezeichnend, dass man sie nicht erwähnt.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Das steht schon in der Verfassung!)

Na gut, die Verfassung gilt für alles. Aber wie man sie einhalten will, ist eine ganz andere Frage, Herr Kollege Milde.Wir haben vielmehr das Gefühl, dass hier Placeboziele hineingeschrieben worden sind, um sozusagen als Platzhalter zu dienen, weil da etwas stehen musste. Aber es ist unserer Meinung nach gar nicht ernsthaft diskutiert worden.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Bei dem Fachziel 2, Steuergesetzgebung, reicht es uns nicht aus, einfach zu sagen, dass wir eine Steuergesetzgebung haben wollen. Wir möchten vielmehr ein paar weitere Nebenbedingungen fixiert wissen, nämlich die Vereinfachung des Steuersystems und die Wettbewerbsfähigkeit mit internationalen Steuersystemen. Das sind ganz entscheidende Nebenbedingungen dafür.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Beim Fachziel 3, Personalvermittlungsstelle, meinen wir, die Pflicht einbauen zu sollen, dass wir eine bürgernahe Verwaltung schaffen wollen. Wofür ist denn die PVS da? – Sie soll doch dazu dienen, die Verwaltung effizienter zu gestalten.

Es geht weiter mit dem Fachziel 4. Hier heißt es in dem Originaltext:

Mit einer auf Doppik beruhenden ergebnisorientierten Haushaltssteuerung eine für den Bürger transparente Haushaltspolitik umsetzen und das Personalmanagement modernisieren

Das ist richtig, aber es reicht nicht aus. Wir wollen die Doppik und die Kosten-/Leistungsrechnung,die damit zusammenhängt, dazu nutzen, Effizienzreserven aufzuspüren und Effektivität zum Kriterium von Entscheidungen zu machen. Es darf nicht mehr die simple Regel gelten: mehr Geld, mehr Wirkung.

Wir wollen eine Personalstrategie hiermit mittelfristig einbezogen haben.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Heinrich Heidel (FDP))

Das Fachziel 5 beinhaltet, das Landesvermögen zukunftsorientiert zu nutzen und Bauinvestitionen zu optimieren. Optimieren heißt,bestmöglich zu gestalten,und das ist für jede Art von Interpretation völlig offen. Ist es schon optimal? Wird es noch optimal? Wird es in zwei Jahren optimal? – Jeder will alles in seinem Leben optimieren.Das ist uns hier wirklich etwas zu einfach. Hier verlangen wir ein Beteiligungskonzept der Landesregierung, aus dem hervorgeht, welche Beteiligungen nötig bzw. nicht nötig sind und was wir mit den nicht benötigten Beteiligungen machen. In welcher Frist machen wir etwas mit den nicht benötigten Beteiligungen? Und wie gestalten wir die Rentabilität unserer Beteiligungen? – Das gehört entscheidend mit hinein.

Das Fachziel 6 beinhaltet den Kommunalen Finanzausgleich. Hier wird nur gesagt, den KFA für die Gemeinden und Gemeindeverbände solide zu gestalten. Solide ist wichtig und gut. Solide ist immer wichtig.Weil wir wissen, dass im kommenden Jahr der KFA von der Landesregierung neu überdacht wird, möchten wir erreichen, dass der

KFA vereinfacht und transparent wird. Leistungsanreize müssen verstärkt enthalten sein, und wir wollen vor allen Dingen von den besonderen zu den allgemeinen Finanzzuweisungen übergehen, also die Anzahl der Töpfe verringern oder – anders gesagt – den goldenen Zügel, mit dem die Landesregierung die Kommunen im Augenblick führt und steuert, lockerer lassen.

Das wäre unser Ansatz für die Fachziele im Bereich des Einzelplans 06. Dabei muss die nächste Stufe natürlich darin bestehen, diese Fachziele nicht nur verbal zu definieren, sondern sie auch zu quantifizieren. Erst wenn ich quantitative Ziele für ein Haushaltsjahr habe, bin ich in der Lage, die Zielerreichung zu überprüfen. Das ist notwendig damit verbunden.

(Beifall bei der FDP)

Wie es im Augenblick formuliert ist, ist es für die Landesregierung eigentlich fast unmöglich, das Ziel zu verfehlen. Es ist so allgemein formuliert worden, dass man sagen könnte: Ich bin dafür, dass am nächsten Tag die Sonne scheint. – Hier aber etwas zu unterschreiben und die Verantwortung dafür festzustellen ist vergleichsweise schwierig.

Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass eine Haushaltsberatung, die an die neue Verwaltungssteuerung anknüpft, natürlich anders ablaufen muss. Denn es kann nicht sein, dass wir in einem einzigen Paket zum gleichen Zeitpunkt Ziele, Produkte und alle Mengen und Werte gereicht bekommen. Sinnvollerweise muss es doch vielmehr so sein, dass wir einen Beratungsvorlauf haben, in dem es um die Ziele geht. Da werden die Ziele verabschiedet, und dann wird nach diesen Zielen der Haushalt gestaltet.

(Beifall bei der FDP)

Alles andere macht keinen Sinn. Denn sonst kommen wir in eine ganz gefährliche Zwickmühle, meine Damen und Herren. Wir kommen in die große Schwierigkeit hinein, dass wir mit der neuen Verwaltungssteuerung in erheblichem Umfang Kompetenzen, Zahlen und Einzelverantwortung der Verwaltung überreichen. Im Gegenzug erhalten wir aber nicht die Entscheidung über diese Ziele, sondern diese werden uns ebenfalls vorgegeben. Das heißt, dann ist das Parlament nicht mehr in der Lage, Haushaltsentscheidungen zu treffen, aber gerade das ist unsere ureigenste Aufgabe und unsere wichtigste Kompetenz.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, die Fraktionszeit ist abgelaufen.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen. Sie wollen freundlicherweise noch etwas über die Vermögensteuer hören. Auch dazu möchte ich gern noch Stellung nehmen.

(Michael Denzin (FDP): Das tun wir sehr gerne!)

Das freut mich, Herr Kollege Denzin.

Wir haben einen schönen Antrag von der SPD-Fraktion vorliegen. Statt den schwierigen Weg zu gehen und sich zu überlegen, wie wir strukturell die Aufgaben reduzieren können – da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Schmitt,

der Verkauf von Landesvermögen ist nur eine kurzfristige Lösung, und wir müssen die Ausgaben strukturell senken –, gehen Sie den einfachen Weg und fordern, die Einnahmen zu erhöhen. Und da fällt der SPD-Fraktion die gute alte Vermögensteuer ein.

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Das kann man rechtlich sehen. Sie haben das entsprechende BVG-Urteil in Ihrem Antrag nur zur Hälfte zitiert. Denn in dem Urteil steht auch etwas zum Übermaßverbot; das haben Sie erst gar nicht erwähnt. Man kann es aber auch ökonomisch sehen. Ich möchte es ökonomisch sehen, und da komme ich auf den früheren Bundeskanzler zu sprechen. Der frühere Bundeskanzler Schröder – viele von Ihnen werden sich seiner noch erinnern – hat schon im Jahr 2002 gesagt: Die Debatte um die Vermögensteuer ist beendet.

(Heinrich Heidel (FDP):Ach!)