Nun kommen wir zu den Ausgaben. Da haben wir 78,3 Millionen c als Effekt der Haushaltssperre; Kollege Schmitt hat es zitiert. Spaßeshalber kann man in der vorweihnachtlichen Zeit einmal versuchen, dies als Prozentsatz der Gesamtausgaben auszudrücken. Ich wünsche viel Spaß dabei.
Das ist jedenfalls kein Prozentsatz, der der Rede wert ist. Es ist erfreulich, aber für eine Trendumkehr sicherlich nicht ausreichend.
Jedoch stellen wir fest, dass für die Position Unterrichtsversorgung 23,4 Millionen c mehr als im Haushalt veranschlagt ausgegeben werden. Da frage ich mich: Ist das ein Bedarf, der plötzlich in diesem Jahr aufgetreten ist? – Wenn eine Politik der Landesregierung darin besteht, die Unterrichtsversorgung zu sichern, dann verwundert es mich, dass erst im Nachtrag 23 Millionen c an Mehrbedarf festgestellt werden und zur Deckung bereit stehen. Das hätte auch dazu führen müssen, dass die Neuverschuldung gestiegen wäre. Also, entweder muss es ganz plötzlich gekommen sein, oder man hat sich vorher verrechnet.Es spricht eine Menge dafür,dass der Ansatz vorher zu gering war.Von Leistung kann man an dieser Position insofern auch nicht sprechen, da diese Position zu gering angesetzt war.
Dann sehe ich 30 Millionen c Einsparungen beim Wohngeld.Ob das eine Leistung darstellt,weiß ich auch nicht so recht.Die Veranschlagung von Beihilfeerstattungen – 10,5 Millionen c –,höhere Verfahrenseinnahmen,der Minderbedarf bei der Versorgung saldiert – all das sind Positionen, die man eh hineinschreibt, wenn man einen Nachtragshaushalt macht, aber man kann doch nicht davon sprechen, dass dies Effekte harter Arbeit und eisernen Sparens seien.
Die Ausführungen zum zweiten Punkt klingen nicht so überzeugend, dass gerade dieser Punkt dazu geführt haben soll, dass die erneut herbeigewünschte Trendwende tatsächlich eingetreten sein sollte.
Der dritte Punkt sind die Immobilienverkäufe. Natürlich sind Immobilienverkäufe erfolgt. Wir haben sie als FDP vom Prinzip her auch akzeptiert – anders als die beiden anderen Oppositionsfraktionen –, und es ist erfreulich, dass es auch aufgrund der Marktsituation – ich erinnere an die Deutsche Bank – gelungen ist, hier einen höheren Erlös als den im Haushalt eingestellten zu erzielen; das ist gar keine Frage. So erfreulich es ist, dass dadurch eine noch höhere Neuverschuldung vermieden werden konnte, so unstrittig ist doch, dass dies keine strukturelle Reform des Haushalts ist.Wir verringern vielmehr den Fi
Also, es bleibt von den drei Gründen, die hier genannt worden sind, nicht sehr viel übrig. Im Grunde genommen bleiben nur die höheren Steuereinnahmen übrig, über die wir uns freuen – hoffentlich bleiben sie so erhalten und nehmen noch zu –, aber von einer Sanierung des Landeshaushalts kann keine Rede sein.
Denn zur Sanierung des Landeshaushalts reicht es nicht aus, darauf zu warten, dass die Steuern stärker sprudeln, als es früher der Fall war. Zur Sanierung des Landeshaushalts muss vielmehr an die Ausgabenseite herangegangen werden. Dasn reicht es eben nicht aus, Herr Kollege Williges, zu sagen: Okay, dann machen wir eine Ausgabensperre, und sagt uns bitte, wo wir noch weniger ausgeben sollen. – Dann müssen vielmehr die Ziele und Ausgaben angegangen werden. Das wäre eine strukturelle Veränderung. Alles andere ist doch nur ein Window-Dressing für ein Jahr.
Fakt ist: Wir haben nach wie vor ein strukturelles Haushaltsdefizit zwischen 2 und 2,5 Milliarden c.Wenn wir die Pensionsverpflichtungen gedanklich einbeziehen,dann ist die Summe wesentlich höher. Ich gehe also von 2,5 Milliarden c aus, und das ist der Betrag, gegen den anzuarbeiten ist.
Für das Land ist es sehr wichtig,dass die Neuverschuldung sinkt.Aber es gibt immer noch die Verfassungsgrenze von 845 Millionen c, und da möchte ich eines schon vorsorglich anbringen: Wir sprechen in dem Zusammenhang immer wieder über die Verfassungsgrenze, und der Minister erwähnt, in anderen Ländern definiere man sie anders. Jetzt haben Sie – wie ich meine, irrtümlicherweise – sogar den Staatsgerichtshof herangezogen, weil das, was er gesagt hat, für den Nachtragshaushalt
und nicht den regulären Haushalt galt. Der Staatsgerichtshof sagte, eine Änderung im Dezember sei nicht nötig. Da hat er völlig Recht,
Nun wird davon gesprochen, dass die Investitionen im KFA bei uns nicht Gegenstand der Verfassungsgrenze seien oder dass bei diesem Punkt die Grenze schärfer gezogen sei als in anderen Bundesländern. Ich möchte für die FDP-Fraktion und für das Protokoll dieses Hauses noch einmal nachdrücklich betonen: Wir werden uns gegen jeden Versuch der Neudefinition bzw. der Auflockerung der Verfassungsgrenze zur Wehr setzen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Sehr gut, dann sind wir uns einig!)
Es kann nicht sein, dass wir die Haushaltsprobleme des Landes Hessen dadurch zu lösen versuchen, dass wir sie wegdiskutieren und die Grenze verändern.
Wenn die Grenze verändert wird, dann muss sie präzisiert werden. Dann müssen wir darüber reden, was mit Desinvestitionen und was mit Netto- anstatt Bruttoinvestitionen ist. Dann müssen wir die Gesamtverpflichtungen des Landes einbeziehen. Dann kann man eine saubere neue Verfassungsgrenze hinbekommen, die mehr als der ominöse Begriff „werbende Ausgaben“ aussagt. Diese muss man auch nachvollziehen können. Aber eine Aufweichung der Grenze kommt mit der FDP-Fraktion überhaupt nicht infrage.
Sonst könnten wir – das müsste aber das Volk der Hessen selbst beschließen – Art. 141 der Verfassung komplett aufheben. Dann hätten wir kein Problem mehr, dann könnten wir Schulden machen,wie es uns belieben würde – weniger Schulden, wenn die Steuern steigen, und mehr Schulden, wenn sie sinken. Das wäre das Einfachste der Welt. Das würde aber einem Zustand Vorschub leisten, den wir uns nicht wünschen können.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Es ist schön für Hessen, dass die Neuverschuldung gegenüber der ursprünglichen Planung sinkt.Das ist aber – wie ich meiner Meinung nach nachgewiesen habe – nicht des Verdienst des Finanzministers. Denn der kann wahrlich nichts für die Steuermehreinnahmen.
Zudem bleibt es bei einem strukturellen Defizit, und dieses beträgt 2 bis 2,5 Milliarden c. Die Aufgabe bleibt weiterhin darin bestehen, dieses Defizit auf null zu drücken,und zwar nicht nur durch Veräußerungserlöse.Diese sind zwar gut und senken die Zinslast, auf Dauer ist damit das Problem aber nicht zu lösen.
Wir brauchen eine Senkung der Ausgaben infolge einer Aufgabenkritik, die sich aus einer präzisen Neudefinition des Oberziels und der Fachziele ergibt.
Wir haben dazu zumindest hinsichtlich der Fachziele mit unseren Anträgen einen Beitrag geleistet.Wir werden Gelegenheit haben, bei der Debatte über den Haushalt 2006 vor und während der dritten Lesung darüber ausführlich zu sprechen. Das muss quantifiziert und noch mit einem Zeithorizont versehen werden; wir sind dabei, das gemeinsam zu machen. Aber erst dann können wir sagen: Wir haben ein Gesamtsystem aus einem Guss, das vom Oberziel startet und bei den Ausgaben endet. Wir korrigieren nicht nur, indem wir kleine Schräubchen bei den Ausgaben ersetzen, sondern wir gehen an die Grundlagen unserer Arbeit heran.
Der Lösung dieser Aufgabe sind wir durch den Steuersegen des letzten Quartals leider keinen Schritt näher gekommen. Wir freuen uns über den Steuersegen, aber die Lösung erfordert ein klares finanzpolitisches Konzept der
Landesregierung. Davon ist leider weit und breit nichts zu erkennen.Wir werden den Nachtragshaushalt ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Williges, ich danke Ihnen für die geschmeidige Erklärung des Wortes Punktlandung.
Punktlandung – das haben wir hier schon hinreichend beschrieben und der Kollege Kaufmann ganz besonders – bedeutet beim Finanzminister, erst einmal den Kassenschluss abzuwarten, kurz vorher den Punkt zu machen, anschließend zu landen und dann ganz zufrieden zu sein. Das ist nicht unser Verständnis eines Nachtragshaushalts und schon gar nicht unser Verständnis einer Planung.
Es heißt schließlich Haushaltsplan, Herr Kollege Williges und meine Damen und Herren von der CDU. Insofern wollen wir ein bisschen planen und gucken, wohin die Reise geht, und unser Recht wahrnehmen, auch steuernd einzugreifen. Dieses Recht haben Sie uns mit der zu späten Einreichung des Nachtragshaushaltes vorenthalten. Von daher fühlen wir uns in unserer Rolle nicht wohl.
In der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses schwebte ein Hauch von Weihnachten im Raum. Der Finanzminister konnte hoch zufrieden verkünden, dass die Steuereinnahmen im letzten Quartal so hoch angestiegen seien, dass die veranschlagte Nettoneuverschuldung von 1,22 Milliarden c auf 958,5 Millionen c zurückgenommen werden könne, und er stellte uns dar, wie sehr doch die Hauptzahltage der Finanzverwaltung das Leben eines Finanzministers beeinflussen. Denn zwischen dem 10. und dem 15. Dezember – dem letzten Hauptzahlungszeitraum – entscheidet sich gewissermaßen, ob die Rechnung aufgeht oder ob der Haushalt vor die Wand gefahren wird.Es ist ein bisschen wie Weihnachten, wenn die Kinder noch nicht so recht wissen, ob Knecht Ruprecht die Rute auspackt oder ob er gnädig ist und noch Geschenke dabei hat. Wenn man dann noch feststellt, dass es Geschenke sind, dann vergisst man das Bangen sehr schnell, und man verdrängt, dass man Angst gehabt hat. Dann ist man sich sicher: Die Geschenke, die da liegen, sind meine. – Dann ist man sehr zufrieden und meint, man habe das alles aus eigener Kraft und Anstrengung erreicht.Wenn man dann auch noch zufrieden das Lied „Süßer die Kassen nie klingeln“ hört, dann ist auch für den Finanzminister Weihnachten.