Protokoll der Sitzung vom 20.12.2005

Aus allen drei Gründen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der FDP)

Ich stehe hier jetzt relativ allein. Ich bin froh, dass mein Freund Heinrich Heidel hier ist.

(Heiterkeit bei der CDU)

In dieser vorweihnachtlichen Zeit suchen wir alle den Draht nach oben. Ich versetze mich einmal in die Rolle meines Namensvetters, den mit den Flügeln. Ich glaube, dass die Rolle zu mir passt. Ich sehe den großen Chef und sage zu ihm:Lieber großer Chef,du hast die Menschen geschaffen. Du hast ihnen nicht nur Odem, sondern auch Verstand eingehaucht und sie aufgefordert, sich dieses Verstandes zu bedienen, um aus der Erde etwas zu machen. Am Anfang hattest du ihnen zehn Regeln mitgegeben und warst der Meinung, dass sie ausreichen. Menschen sollten sich ihres Verstandes bedienen und miteinander leben. Aus diesen zehn Regeln haben sie nun über 100.000 gemacht. Anstatt ihren Verstand zu gebrauchen, setzen sie Menschen ein, die ihre Arbeitskraft dazu verschwenden, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten.

Sie brauchen ganz viele Menschen, die sich mit der Auslegung dieser Regeln befassen, statt etwas Vernünftiges zu tun.

(Zuruf: Harte Kritik an den Juristen!)

In jeder Plenarwoche, zumindest in Hessen – das ist inmitten von Europa – werden noch zwei oder drei solcher Gesetze hinzugefügt. In dieser Woche wollen sie einen Gesetzentwurf gegen schwarze Schafe verabschieden, als wenn man die schwarzen Schafe, die du, großer Chef, irgendwann auch einmal auf diese Erde gesetzt hast, durch Gesetze weiß machen oder ihr Verhalten ändern könnte.

Ich kann dir, großer Meister da oben, nur sagen: Gib meinen Kollegen wieder den Mut, ihren Verstand zu gebrauchen. Gib diesen Menschen hier im Lande Hessen mehr Mut,ihren Verstand zu gebrauchen.Dann wird es uns wieder besser gehen, und wir werden wieder auf den rechten Weg zurückkommen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Abg. Denzin. – Herr Staatsminister Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die große Mehrheit dieses Parlaments und die Landesregierung haben ihren Verstand gebraucht, Herr Abg. Denzin,

(Beifall bei der CDU)

und wollen heute einen Gesetzentwurf verabschieden, der den Menschen hilft – wenn Sie schon an den großen Schöpfer appellieren –, die Schönheit der Schöpfung und das, was die Menschen zu leisten in der Lage sind, noch glanzvoller darzustellen.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Das sehen wir gerade in der vorweihnachtlichen Zeit des Advents an den Innenstädten, die wie in sonst keiner anderen Zeit des Jahres Wärme, Geborgenheit und Attraktivität ausstrahlen und die Menschen dorthin locken, wo die Seele der Städte liegt, nämlich in die Innenstadt. Die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ist, die Innenstädte in ihrer Erlebbarkeit,in ihrer Qualität als Aufenthaltsort wie in dem zu stärken, was Einzelhandel und Kommunikation ausmachen und was den Menschen eine besondere Attraktion bietet. Diesen zusätzlichen Impuls haben die Innenstädte nötig. Wir schaffen damit eine weitere Möglichkeit, um vor allem unter dem Stichwort aktive Bürgergesellschaft den Einzelhändlern, den Grundstückseigentümern und den Immobilieneigentümern Möglichkeiten zu geben, ihre Verantwortung in freier Selbstverwaltung wahrzunehmen. Das ist das Gegenteil von gesetzlichem Zwang. Das ist das Gegenteil von Normierung.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie schon das Stichwort der schwarzen Schafe aufgreifen, Herr Denzin, und diejenigen, die den Gesetzentwurf verabschieden wollen, als schwarze Schafe bezeichnen,

(Widerspruch des Abg. Michael Denzin (FDP))

müssen wir das umdrehen: Diejenigen, die ihren Verstand verantwortungsvoll gebrauchen, wollen den Kommunen und die Kommunen mittelbar dem sich für die Innenstadt engagierenden Einzelhandel die Möglichkeit geben, et

was zu bewirken, ohne dass sich schwarze Schafe, die sich immer nur in der Zuschauerrolle bewegen und eine Minderheit darstellen, vor diesem Prozess drücken können. Nur um sie einzubeziehen und Gesamtverantwortung zu ermöglichen, soll es diese Regelung geben, die ein freiheitliches Angebot zur Sicherung und Steigerung der Qualität der Innenstädte ist. Die Landesregierung unterstützt diesen Gesetzentwurf vorbehaltlos. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Dr. Rhiel. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE).

Ich komme zur Abstimmung in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr.Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Es stimmen zu die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

(Zurufe: Zwei Abgeordnete der FDP-Fraktion sind dagegen!)

Es sind die Vertreter der Fraktion der FDP. Das darf ich jedenfalls feststellen.

Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 – Drucks. 16/4671 zu Drucks. 16/4267 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Hoffmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erstatte Bericht betreffend die Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, folgenden Beschluss zu fassen:Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.

Darüber hinaus empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, zu den einzelnen Bemerkungsnummern des Rechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 die folgenden, vom Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.

Herr Präsident, ich werde mit Blick auf die vorweihnachtliche Stimmung auf die Verlesung der einzelnen Bemerkungen von 1 bis 30 schweren Herzens verzichten.

(Zuruf: Schade!)

Ich komme zu dem Bericht. Der Antrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, beteiligt,am 20.Juli 2005 vom Präsidenten überwiesen worden.

Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat den Antrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 behandelt und dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung vorgeschlagen.

Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. November 2005 mit dem Antrag befasst und ist dem Vorschlag des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gefolgt.

So weit mein Bericht.Ich darf mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Unterausschusses sehr herzlich beim Rechnungshofpräsidenten, Herrn Prof. Eibelshäuser, bedanken. Sie haben mit einem veränderten Verfahren dazu beigetragen, dass im Unterausschuss sehr zügig, sehr effektiv und im Hinblick auf das Haushaltscontrolling sehr wirksam gearbeitet werden konnte.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Hoffmann. – Ich eröffne die Aussprache. Herrn Weinmeister, Sie haben sich als Erster zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir in die parlamentarische Weihnachtspause gehen, haben wir heute die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 auf der Tagesordnung.

(Reinhard Kahl (SPD): Die Entlassung wäre besser!)

Dass wir als CDU-Fraktion die Landesregierung entlasten werden, dürfte auch bei Ihnen, Herr Kahl, keine besondere Überraschung auslösen. Bevor ich dies allerdings näher begründe und danach auch tue, möchte ich einer guten Tradition folgen. Der Haushaltsausschuss und insbesondere der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung sind auf die fachkundige Begleitung und Beratung durch den Hessischen Rechnungshof angewiesen. Wir Parlamentarier sind sehr froh, dass wir immer wieder durch die Beratungen, Bemerkungen und vergleichenden Prüfungen des Hessischen Rechnungshofs auf Punkte hingewiesen werden,auf die wir unser besonderes Augenmerk lenken sollen. Für diese kontinuierliche Hilfe und Unterstützung möchte ich mich auf diesem Wege im Namen der CDU-Landtagsfraktion ganz herzlich bei Ihnen, lieber Herr Prof. Eibelshäuser, und dem gesamten Hessischen Rechnungshof bedanken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ihre Arbeit erhöht ganz unzweifelhaft die Qualität der Arbeit dieses Parlaments. Wenn man den Hessischen Rechnungshof lobt – das haben bisher alle Fraktionen immer getan –,

(Reinhard Kahl (SPD):Das tun wir auch! Sie haben aber für die CDU-Fraktion gesprochen, deshalb können wir nicht klatschen!)

dann muss man auch darauf hinweisen,dass der Hessische Rechnungshof manchmal den Finger in Wunden legt, die manche nicht als Wunden ansehen bzw. nicht als Wunden ansehen wollen. Ich möchte ein Beispiel dafür nennen, das ein besonderer Punkt in den Beratungen und in den Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2003 war, nämlich die Auflösung der Amtsgerichte. Es ging darum, wie mit Amtsgerichten verfahren werden soll, die weniger als drei Richterstellen haben.Dazu hat der Hessische Rechnungshof eine deutliche Aussage getroffen und der Hessischen Landesregierung anheim gestellt,Amtsgerichte mit weniger als drei Richterstellen aufzulösen und den nächstgrößeren Amtsgerichten anzugliedern.

Das haben wir im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ getan. Es ging um die Amtsgerichte in Bad Wildungen, Lauterbach, Bad Arolsen, Butzbach, Eltville, Hochheim, Homberg (Efze) und Hünfeld. Neun waren angedacht, acht davon haben wir eingegliedert. Auch wenn man das politisch ganz unterschiedlich bewertet – ich habe noch die Schreie der Opposition im Ohr –, muss man doch sagen, dass der Rechnungshof aus seiner Sicht einen Hinweis gegeben hat.Wenn die Landesregierung einem solchen Hinweis nachgeht, muss man sagen – egal, wie man das vor Ort politisch bewertet –: Das war eine Entscheidung, die ihre Berechtigung für den Haushalt hatte.

(Reinhard Kahl (SPD): Das wollen wir abwarten!)

Wenn ich mir die Haushaltsrechnung 2003 anschaue,dann muss ich feststellen – wenn ich die Diskussion, die wir eben geführt haben, ins Kalkül ziehe –: Wir hatten im Haushalt 2000 eine Steuerdeckungsquote aus eigenen Einnahmen von über 80 %.Wir haben damals 14,91 Milliarden c eingenommen. Im Jahre 2003 hatten wir eine Steuerdeckungsquote von noch 69,6 %. Das waren 13,3 Milliarden c – innerhalb von drei Jahren 1,6 Milliarden c weniger.