Das eingangs erwähnte Schreiben dieses Bürgers beginnt mit einem Zitat von Perikles, der 429 vor Christus gestorben ist:
Ein absolut zutreffend Satz.Aber wie geht unsere Gesellschaft mit dem Thema Sterben und Tod um? Kaum etwas bewegt doch so sehr wie die Begegnung mit dem Tod. Kaum etwas geschieht so sehr im Verborgenen wie das Sterben.
Angesichts einer alternden Gesellschaft sind Sterben und Tod Themen, die verstärkt in das Bewusstsein dringen. Sterben und Tod sind Bestandteile des Lebens und doch ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Dies wiederum ist auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass mehr als 80 % der Menschen in Krankenhäusern und in Altenheimen sterben – in Institutionen also, fernab ihrer häuslichen Umgebung und oft auch fern von Angehörigen und Freunden.
In dieser Situation kommt auf das Personal eine besondere Verantwortung zu. Das pflegerische und ärztliche Personal in Krankenhäusern ist auf Wiederherstellung von Gesundheit, auf Therapien ausgebildet. Nach über 20 Jahren Tätigkeit sage ich Ihnen, den Umgang mit Sterbenden kann man auch nur bedingt lernen. Es gibt zwar das Fach Ethik,aber die Praxis unterscheidet sich doch oft von der Theorie.
Die Hauptfrage jedoch, um die sich die anderen eher herumlagern, bezieht sich darauf, wie die Menschen in den Heil- und Pflegeberufen diesen ihren Beruf verstehen bzw. wie sich angesichts vielfacher Rahmenbedingungen das Feld ihrer beruflichen Praxis darstellt, wie dieses Feld ausgefüllt werden kann. Solchen Fragen und Problemen stellt man sich heute im Rahmen medizinischer Ausbildung nur ansatzweise.
In dem Maße, in dem ein Mensch schwach ist und sich selbst nicht oder nur eingeschränkt helfen kann, hat er ein Recht auf helfende Unterstützung. Diesem Recht entspricht die Hilfspflicht derer, die ihm jetzt Pflege erweisen können.
Meine Damen und Herren, der Wertbegriff der menschlichen Würde ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass jeder einzelne Mensch in seinem Person-Sein, in seiner Mitmenschlichkeit, in seiner Selbstentfaltung und der Freiheit der Lebensgestaltung zu achten, zu fördern und gegebenenfalls zu stützen ist. Der in schwerer Krankheit oder im Sterben schwach und hilflos gewordene Mensch hat daher um seiner Würde willen ein selbstverständliches moralisches Recht auf den pflegerisch-fürsorglichen Aus
gleich all dessen, was er selbst nicht oder nicht mehr leisten kann, insbesondere auf fachkundige Versorgung, Körperpflege, aber auch Kommunikation,Trost oder gemeinsames Schweigen. Im Sterben bedeutet Trost die Aufhebung der Einsamkeit und die Stärkung der Durchhaltekraft.Trost liegt dann vielleicht allein noch im Dabeisein, im Hand-Halten oder im gemeinsamen Beten.
Gesetze können nicht ausschließlich ethische und moralische Fragen bezüglich des Umgangs mit Sterbenden und Verstorbenen klären.
Aber wir können in der Tat einen Sensibilisierungsprozess anstoßen, den wir auch zukünftig begleiten wollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Oppermann. – Als nächster Redner hat sich Herr Spies für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der würdevolle Umgang mit den Sterbenden, den Toten, den Lebenden, mit den Kranken, mit den Gesundenden – dass das eine der elementaren Herausforderungen an die Arbeit in Krankenhäusern wie in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist, steht völlig außer Frage. Dass er nicht immer gelingt, steht auch außer Frage. Er gelingt nicht in dem eingangs erwähnten Fall. Er gelingt manchmal nicht im Umgang mit Verstorbenen. Er gelingt manchmal nicht im Umgang mit Sterbenden. Er gelingt auch manchmal nicht im Umgang mit Kranken.
Ich glaube, dass wir in der Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs überhaupt keine unterschiedlichen Auffassungen haben.Aber lassen Sie mich doch ein paar Tropfen Wasser in den Wein dieser Einmütigkeit geben; denn eigentlich sprechen wir doch über eine Selbstverständlichkeit.
Eigentlich erscheint es uns doch völlig selbstverständlich, dass mit einem Toten würdevoll umgegangen wird, dass es Anlass zu Klagen wie in dem Brief, den wir alle bekommen haben, gar nicht geben dürfte.
Warum passiert es trotzdem? Es passiert doch nicht deshalb, weil es keine Regel darüber gäbe. Über diese Regel besteht Einigkeit. Es passiert, weil die Frage der Anwendung solcher Werte nicht kontinuierlich präsent ist. Frau Oppermann sprach von der Schwierigkeit, die der Umgang mit dem Tabuthema Tod bedeutet. Lassen Sie mich ergänzen: Diese Schwierigkeit hat natürlich nicht zuletzt mit der Angst der Handelnden vor dem eigenen Tod zu tun, die nicht präsent, aber auch keinesfalls eliminierbar ist. Das führt durchaus zu den zynischen Reaktionen, wie sie sich in einem dann uns unangemessen erscheinenden Umgang darstellen. Deshalb ist meines Erachtens der deklaratorische Ansatz dieses Gesetzentwurfs ganz sicher
lich nicht falsch, aber er ist doch auch nicht mehr als ein Hinweis. Wenn wir glauben, mit dieser Deklaration die Umsetzung einer Regel, die uns so selbstverständlich erscheint, tatsächlich zu erreichen, greifen wir zu kurz.
Die Lösung kann keine Sanktion sein. Man könnte das Gesetz um den Vorgang ergänzen: „Wer gegen die Ansprüche des § 6 verstößt,handelt ordnungswidrig und wird mit...“ – Eine absurde Vorstellung.
Die Sanktion ist offenkundig nicht das adäquate Verfahren. Aber wir reden auch in Wahrheit über einen Regelverstoß, dessen Ursache wir uns erklären können. Ganz offenkundig besteht doch die eigentliche Aufgabe darin, Mitarbeiter in Krankenhäusern über alle Ebenen hinweg in die Lage zu versetzen, den Wert des würdevollen Umgangs jenseits der Bequemlichkeit und der Praktikabilität sowie der Kosten immer an erster Stelle im Blick zu haben. Das ist eine Aufgabe, die insbesondere etwas mit Ausbildung,mit Qualifikation,aber auch damit zu tun hat, die persönliche Fähigkeit, sich genau diesen Tabuthemen zu stellen, zu stärken. Das ist etwas anderes als das, was man lernt. Das ist ein Stück persönliche Entwicklung.Wir verkennen in allen Heilberufen – ich glaube, in den mächtigsten Heilberufen verkennen wir es am stärksten –, in welchem Umfang Ausbildung sowie Bildung und Persönlichkeitsentwicklung sein müssen, um sich den Herausforderungen, die der Umgang mit den Tabus stellt, stellen zu können. Deshalb werden wir uns diesem Gesetzentwurf natürlich nicht verweigern.Wir würden aber anregen,dass wir die Frage, wie wir das Handeln von Angehörigen von Heilberufen in eine Richtung stärken können, die wir uns offenkundig einmütig wünschen, über diesen Gesetzentwurf hinaus einer zielgerichteteren Betrachtung zuführen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Spies. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wagner für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Oppermann, Sie haben zu Recht auf Art. 1 des Grundgesetzes hingewiesen. Ich möchte anknüpfend daran sagen: Meine Damen und Herren, ich hatte Gelegenheit, in der letzten Woche mit unserer ehemaligen Kollegin Schönhut-Keil anlässlich der Gedenkfeier des Landeswohlfahrtsverbandes in Hadamar, an dieser entsetzlichen Euthanasiestelle, gemeinsam zu dieser Veranstaltung zu sprechen und darauf hinzuweisen, dass Art. 1 unseres Grundgesetzes eben nicht nur für den lebenden Menschen gilt,sondern er gilt für den Menschen auch über den Tod hinaus.
In allen drei großen Weltreligionen wird im Grunde Art. 1 unseres Grundgesetzes erst durch die Haltung eingelöst, die die Menschen zu den schwachen Menschen, zu den kranken Menschen und zu ihren Toten haben, sie nämlich nicht als eine Sache zu behandeln, sondern als ein Wesen, das man auch nach dem Tod noch ehrt. Deshalb ist zu Recht – ich sage das ganz bewusst – in allen drei großen Weltreligionen, darüber hinaus auch in anderen, z. B. die Grabschändung eines der schlimmsten Verbrechen, die man sich überhaupt vorstellen kann, und zwar getragen von dem Wert, dass die Erinnerung an einen Menschen, der dort begraben ist, auch die Erinnerung an seine Würde, an seine Menschlichkeit und seine Persönlichkeit wach hält. Deshalb – ich sage das ganz bewusst, weil mich das sehr beeindruckt hat – ist z. B. auch unser aller Einsatz dafür, dass auf dem Kosovo Massengräber aufgedeckt wurden und diesen Menschen endlich wieder ein Einzelgrab gegeben wurde, eine Wiederherstellung ihrer Würde, die Diktatoren noch nach dem Tod zu treffen wünschen. Das war auch die Grundvorstellung der Verfassungsgeber, der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes, die nach der Erfahrung der Nazizeit auch gesagt haben: Die Würde des Menschen ist vor und nach seiner Geburt und nach dem Tod zu schützen.
Meine Damen und Herren, das ist geschehen, wie wir gemeinsam feststellen, durch Verfassungen, durch einzelne Landesverfassungen, in Hessen wie in vielen anderen Ländern durch Gesetze, die mit dem Krankenhauswesen und anderen Dingen zu tun haben. In unserem Krankenhausgesetz – darauf hat Frau Lautenschläger hingewiesen, auch in ihrer Antwort an den Betroffenen, der uns alle auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat – gibt es einen § 6 Abs. 4, der jetzt schon sagt: „Sterbende Patientinnen oder Patienten haben in besonderem Maße einen Anspruch auf eine ihrer Würde entsprechende Behandlung.“ Dann wird sogar noch auf die besonderen Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen hingewiesen, was die Situation zu Hause und im Krankenhaus angeht.
Normalerweise würde jeder von uns sagen: Dann ist doch eigentlich alles geregelt, und ein Krankenhausträger, einzelne Krankenpfleger, die Ärzte, diejenigen, die mit den Sterbenden oder den toten Menschen umgehen, müssten daraus sozusagen auch die Schlussfolgerungen ziehen. – Sie erinnern sich vielleicht daran, dass ich am 20. Dezember bei unserer Überlegung, zum Thema des Lebensendes ein gemeinsames Symposium durchzuführen, schon auf diesen Vorgang hingewiesen und an ein Gespräch erinnert habe, das meine Fraktion mit den beiden großen Kirchen am Ende des Jahres hatte.Zu meiner Verblüffung hat Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz, darauf hingewiesen,dass er in katholischen Krankenhäusern in seinem Bistum eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und dass er, wie auch Sie, Frau Lautenschläger, sozusagen als der Vorgesetzte dieser Träger einen Erlass herausgegeben hat und in seinen Visiten darauf achtet,wie man eigentlich mit den Sterbenden und den Toten umgeht.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es richtig, im Ausschuss darüber nachzudenken. Da gibt es einen weiteren Vorschlag, den Frau Oppermann gemacht hat und den man vielleicht ein bisschen von der Kürze her übernehmen kann, denn der andere Vorschlag ist der direkte Wortlaut aus dem nordrhein-westfälischen Gesetz, der sich an einen anderen Text anschließt, der bei uns nicht so recht passt. Das ist aber nachrangig. Da werden wir uns verständigen.
Ich glaube, wichtig ist Folgendes: Ich habe am Montag noch einmal mit dem Betroffenen, der uns alle ange
schrieben hat, ein Gespräch geführt. Wir müssten auch jenseits der Erlasse, die von der Regierung herausgegangen sind, einmal als Landtagsabgeordnete in unseren Wahlkreisen mit den Trägern darüber reden und uns anschauen, wie die tatsächliche Situation ist. Ich habe von diesem Petenten, sage ich jetzt einmal, erfahren, dass in einem Krankenhaus – das ist noch nicht einmal ein Krankenhaus in dem Wahlkreis, in dem er wohnt, sondern in unserem südlichen Landesbereich – sechs unterschiedliche Bestattungsunternehmen mit ihren Fahrzeugen hintereinander in der Einfahrt standen, auf der gleichzeitig mehrere Müllwagen die Entsorgung vorgenommen haben. Das geht nicht. Deshalb würde ich vorschlagen, uns einfach zu verabreden:Wir können auch einmal,wenn wir uns nicht in einer solchen Wettbewerbsituation übertreffen wollen, gemeinsam zu den Krankenhäusern in den verschiedenen Trägerschaften hingehen und darauf sehen – das ist auch unsere Pflicht als Abgeordnete –, wie denn eigentlich Vorschriften, die das Land macht, und Richtlinien, die es gibt und die die privaten Träger machen, tatsächlich umgesetzt werden. Das halte ich schon für eine ganz wichtige Geschichte.
Meine Damen und Herren, Visiten, Erlasse, Gesetze und Grundgesetz mögen so gut sein, wie sie wollen; am Ende sind es Menschen, die sich um etwas kümmern müssen.
Das ist der Umgang mit Schwachen, der zu Beginn der Nazizeit auch nicht dazu geführt hat, dass die Nachbarschaft geguckt hat, was da eigentlich getan wird. In Hadamar – ich sage das einmal, auch wenn es ein gefährlicher Vergleich ist – hat sich eine Bevölkerung,die bis zuletzt,in Hessen neben dem Wahlkreis in Fulda, keine Mehrheit der Braunen gewählt hat, darum gekümmert, als plötzlich aus einem Schornstein Rauch herauskam, und nachgefragt, was da eigentlich ist. Bischof von Galen in Münster in Westfalen hat durch sein Engagement den so genannten Euthanasiestopp bewirkt.
Meine Damen und Herren, kümmern wir uns jenseits aller gesetzlichen Vorschriften und jenseits aller Richtlinien auch einmal darum.Sehen wir wirklich einmal gemeinsam nach, wie es eigentlich damit aussieht. Überlassen wir das bitte nicht nur den Pflegekräften und den Ärzten,sondern vielleicht auch uns als Landtagsabgeordneten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wagner. – Für die Landesregierung hat Frau Sozialministerin Lautenschläger das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon deutlich geworden, dass es darum geht, die Würde der Verstorbenen auch nach dem Tode zu achten, und dass sich das Thema nicht eignet, darüber zu streiten. Wenn man sich genauer anschauen will, wie viele Menschen von diesem Thema betroffen sind, muss man sich nur die Zahlen betrachten, wie viele Menschen im Krankenhaus tatsächlich versterben. Immerhin sind etwas über 45 % der Verstorbenen im Krankenhaus verstorben. Es ist also ein
Frau Kollegin Wagner, Sie haben zitiert, was in unserem Krankenhausgesetz steht, und auf die Debatte im vergangenen Jahr hingewiesen. Ich gebe zu, wir sind – bis uns der Brief des Petenten erreichte –, durchaus davon ausgegangen, dass es im Großen und Ganzen auch so umgesetzt wird und die Regelung ausreicht. Es ist vielleicht müßig, zu diskutieren, ob man die Regelung ergänzen muss und ob das ausreicht. Das ist eine Frage, wo man sagen kann: Wir stellen noch einmal ausdrücklich klar, dass es nicht nur um die Würde des Sterbens geht,sondern genauso um die Würde des Abschiednehmens, was im Gesetz schon zum Ausdruck kommt, aber die Würde eben auch umgesetzt wird, wenn ein Abtransport durch ein Bestattungsunternehmen stattfindet.
Wir haben bereits im vergangenen Jahr, nachdem die Diskussion über den Petenten an uns herangetragen wurde, alle Krankenhäuser angeschrieben und ausdrücklich sowohl auf das Gesetz aufmerksam gemacht als auch die Bitte ausgesprochen, diesen würdevollen Umgang zu beachten, wozu der räumliche Rahmen, in dem ein Verstorbener untergebracht ist und zu dem Angehörige dann zu einem würdevollen Abschiednehmen Zugang haben,aber auch der Abtransport aus dem Krankenhaus gehören.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft hat sich sofort sehr offen für dieses Thema gezeigt und zugesichert, dass sie dabei unterstützend tätig werden will, zu sensibilisieren und darauf aufmerksam zu machen. Weil in den weiteren Gesprächen deutlich geworden ist, dass häufig das Abschiednehmen besser als der Transport des Verstorbenen eingerichtet wird, was häufig bei Angehörigen verständlicherweise zu Friktionen führt, haben wir die Regierungspräsidien gebeten, wenn neu geplant wird, wenn in Krankenhäusern Investitionen stattfinden – das nennt sich technisch: „die Zielplanungen ausgeführt werden“ –, dass das bereits bei der Gestaltung von neuen Räumlichkeiten beachtet wird. Es ist vorhin ein Beispiel genannt worden, dass ein Krankenhaus gesagt hat: Wir wollen durch einen eigenen Zugang relativ einfach dafür sorgen, dass die Bestattungsunternehmen bessere Möglichkeiten für den Abtransport haben.
Insoweit wird es möglich sein, im Ausschuss eine gemeinsame, zugegebenermaßen einfache, klarstellende Regelung zu finden; denn selbstverständlich geht es vor allem darum, mehr zu sensibilisieren und darauf aufmerksam zu machen, dass es ein Thema ist, das im Krankenhaus nicht in Vergessenheit geraten darf, auch wenn alles Handeln darauf ausgerichtet ist, Kranke zu heilen und möglichst nicht so sehr über das Sterben – was verständlich ist – zu sprechen, um damit den Umgang zu haben, aber deutlich zu machen, dass es zu den Krankenhäusern gehört. Ich glaube, es ist sinnvoll, die Klarstellung vorzunehmen. Aber ich will deutlich machen:Die Klarstellung im Gesetz wird nicht ausreichen, das Problem zu lösen, sondern das muss vor Ort umgesetzt werden, und es muss darauf aufmerksam gemacht werden.
Nur wenige haben daher in Krankenhausgesetzen eine solche Regelung. Ich denke, es ist ein wichtiger Punkt. Die angestoßene Diskussion hat dazu geführt,dass inzwischen Krankenhäuser nachfragen und es in Planungen berücksichtigen. Das hat gezeigt, dass durch diesen Petenten ein wichtiger Anstoß gegeben wurde. Wir können vielleicht gemeinsam ein ganzes Stück dazu beitragen, dass die Würde von Betroffenen über den Tod hinaus in allen Bereichen beachtet wird.
Ich gehe davon aus, dass wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.