Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Ein Letztes. Ich muss nochmals auf den Beginn der Veranstaltung, nämlich auf die Begründung des SPD-Antrages durch Frau Ypsilanti, eingehen. Herr Kollege Grumbach hat eben versucht, zu retten, was zu retten ist.

(Michael Denzin (FDP): Da war aber nichts mehr zu retten!)

Aber ich muss sagen, auch das war ein Fehlschlag.

Sehr geehrte SPD, wenn Sie an dieses für uns alle doch so wichtige Thema mit einem solchen Halbwissen herangehen und auf diese Weise argumentieren, dann ist uns allen – Frau Kollegin Fuhrmann,ich bin vorsichtig – damit nicht gedient, am wenigsten den Projekten, die Sie und die auch wir vorantreiben wollen, um diesen Energiemix für die Zukunft herzustellen und vielfache Möglichkeiten der Energienutzung und der -einsparung auszuprobieren, zu entwickeln, technologisch voranzutreiben und zu erforschen.

Da ist noch vieles, was auf den Weg gebracht werden kann,

(Norbert Schmitt (SPD):Jetzt sagen Sie einmal,was Sie kritisieren, bevor Ihnen die Energie ausgeht!)

vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Frage – Herr Kollege Schmitt –, wie man diese erneuerbaren Energien speichern kann. Das nämlich ist der ganz entscheidende Punkt. Die Windräder drehen sich nur, wenn der Wind bläst. Biogasanlagen kann ich fahren und noch gezielter steuern. Unser Problem ist aber doch, wie ich diese Energien speichern kann.

Die Vision des aus Bioenergie erzeugten Wasserstoffs sollten wir vor Augen haben. Sie bietet eine Chance für die Zukunft. Aber es ist niemandem geholfen, wenn hier Halbwahrheiten unters Volk gebracht werden

(Norbert Schmitt (SPD): Was denn? Was ist denn die Halbwahrheit?)

und heute so getan wird, als könne man das alles mit einem Schlag vom Tisch wischen, ohne irgendeinen Realitätssinn an den Tag zu legen.

(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD):Welche Formulierung kritisieren Sie denn?)

Deshalb meine Bitte, auch im Sinne dessen, was wir gemeinsam wollen: Jeder nimmt sich ein Stück zurück und sagt, wir gehen das alle etwas gelassener an. Jeder nimmt die Fakten zur Kenntnis, und ein Fakt ist, ob wir das wollen oder nicht: Zum derzeitigen Energiemix gehört auch die Kernenergie. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Wenn wir alle das tun, dann sind wir auf dem richtigen Weg, und es könnte uns gelingen, in Zukunft unsere Energieversorgung in Deutschland unabhängig von ausländischen Importen auf den Weg zu bringen. – Danke.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor.

Mir wurde signalisiert, dass wir sofort über alle Anträge abstimmen können.

(Reinhard Kahl (SPD): Ja!)

Dann darf ich zunächst einmal feststellen, dass Tagesordnungspunkt 11 – das war die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Störungen im Atomkraftwerk Biblis, Drucks. 16/4580 zu Drucks. 16/4243 – besprochen ist.

Als Nächstes rufe ich Tagesordnungspunkt 26 zur Abstimmung auf: Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend am Atomkonsens festhalten – Biblis A und B abschalten, Drucks. 16/5068.Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich komme nun zum Antrag der SPD betreffend Festhalten am Atomausstieg, Drucks. 16/5070. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist auch dieser Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen nun zum Entschließungsantrag der CDU betreffend sichere Energieversorgung auf breiter Grundlage, Drucks. 16/5144. Wer wünscht diesem Entschließungsantrag zuzustimmen? – Wer ist dagegen? – Dann ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der beiden anderen Fraktionen angenommen.

Ich rufe nun den Entschließungsantrag der FDP betreffend Energiepolitik – Atomkonsens und Alternativen, Drucks. 16/5145, auf. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Wer ist dagegen? – Dann ist auch dieser Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz 2002 – HKHG) – Drucks. 16/5069 –

Vorgesehen sind zehn Minuten Redezeit je Fraktion. Zur Einbringung hat Frau Schulz-Asche für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

(Vizepräsidentin Sarah Sorge übernimmt den Vor- sitz.)

Frau Präsidentinnen, meine Damen und Herren! Nach dem Thema Atomkraft möchte ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass in unserer Gesellschaft – –

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, darf ich um ein bisschen mehr Ruhe für die Rednerin bitten? – Ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, aufgrund der älter werdenden Gesellschaft, aufgrund der sich verändernden Lebensformen auch von älteren Menschen möchte ich – und ich denke, das geht uns allen hier im Hause so – es ausdrücklich begrüßen, dass die Frage des würdigen Umgangs mit älteren Menschen, aber auch mit jüngeren Menschen, in den Institutionen,in denen Krankheit gepflegt und wo gestorben wird, aus den verschiedensten Gründen in unser Blickfeld gerät, und zwar jedes Individuum dort.

Wir sollten eigentlich davon ausgehen, dass der pietätvolle Umgang mit Menschen, ein würdiger Umgang, nicht nur so lange zu pflegen ist, wie sie krank in einem Krankenhaus liegen oder wenn sie bestattet werden, sondern auch auf dem Weg aus dem Krankenhaus zur Bestattung.

Es war der Brief eines Bürgers, der uns alle in diesem Hause auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat.Aber als wir anfingen,uns zu erkundigen – beim Hessischen Bestatterverein, bei den Kirchen, bei verschiedenen Würdenträgern dieses Landes –, stellte sich heraus, dass es dabei mitnichten um einen Einzelfall ging,sondern dass es in vielen Krankenhäusern – vor allen Dingen solchen älterer Bauart – erhebliche Defizite gibt.Meine Damen und Herren, es zeigt sich – und das bestätigt auch die Krankenhausgesellschaft –, dass dieser würdevolle Umgang nicht immer gewährleistet ist.

Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, eine möglichst einfache, unbürokratische und für alle Seiten leicht nachvollziehbare Erweiterung des Krankenhausgesetzes zu formulieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Letztendlich wollen wir nicht mehr, als den dort bereits festgeschriebenen würdevollen Umgang mit Sterbenden über den Tod hinaus zu verlängern.

Was ist das konkrete Problem? Meine Damen und Herren, in vielen Krankenhäusern hat man bereits begonnen, insbesondere das Abschiednehmen der Angehörigen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten einer Station zu lösen. Das heißt, es gibt immer mehr extra Räume, in denen die Angehörigen die Möglichkeit haben,sich von verstorbenen Familienangehörigen oder Freunden zu verabschieden.Dies findet meistens in einem extra dafür vorgesehenen Sterbezimmer oder in einem separaten Raum statt. Dort können die Menschen verbleiben und werden auch von den Stationen entsprechend betreut.

Das Problem ist, was in der Situation danach passiert. Gerade am Wochenende können die Bestattungsunternehmen die verstorbenen Menschen nicht abholen.Das heißt, die Verstorbenen werden in den Kühlräumen – der so genannten Prosektur eines Krankenhauses – aufbewahrt und meistens am Montagmorgen von den Bestattungsunternehmen abgeholt. In vielen Krankenhäusern Hessens – das wurde uns bestätigt, als wir nachgefragt haben – liegt diese Prosektur direkt am Lieferantenausgang, dort wo die Mülltonnen stehen, wo der Müll entsorgt wird, wo Essen angeliefert wird.

Wir halten das für eine unhaltbare Situation. Ich will es nicht übertreiben, aber letztendlich kann man sagen, das ist oft die Schmuddelecke eines Krankenhauses. Diese Situation ist mit der Würde von Menschen und mit der Würde verstorbener Menschen nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Unsere Nachfragen haben aber auch ergeben, dass es in Hessen durchaus Krankenhäuser gibt, die im Rahmen von geplanten Umbauten,Neubauten oder Anbauten dieses Problem meistens relativ unkompliziert lösen. Das Klinikum Fulda z. B. hat einen eigenständigen Ausgang aus der Prosektur angelegt, der auch von den Bestattungsunternehmen angefahren werden kann, sodass es wirklich eine Trennung der organisatorischen Abläufe des Krankenhauses und des Umgangs mit verstorbenen Menschen geben kann. Das sind alles Möglichkeiten, wo es nicht darauf ankommt,mit viel Bürokratie irgendetwas zu regeln, sondern letztendlich darauf hinzuweisen – das versuchen wir mit unserem Gesetzentwurf entsprechend zu regeln –, dass man mit allen Möglichkeiten darauf hinwirkt, diesen würdevollen Umgang sicherzustellen.

Meine Damen und Herren, uns ist natürlich auch klar, dass Gesetze allein nicht solche ethischen oder moralischen Fragen lösen können.

(Beifall der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Wir haben den Gesetzentwurf deswegen eingebracht,weil wir seine Formulierung als Anstoß dazu verstehen, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Die Ergänzung des § 6 Abs. 4 Hessisches Krankenhausgesetz erscheint uns dafür geeignet. Sie soll dazu beitragen, dass würdevoller Umgang mit Verstorbenen in allen Krankenhäusern zur Selbstverständlichkeit wird.

Wir freuen uns, dass sich schon im Vorfeld der Einbringung ein breiter Konsens zwischen den Fraktionen abzeichnet. Wir sind noch dabei, die konkrete gemeinsame Formulierung zu diskutieren. Wir werden sicher zu einer Einigung kommen; denn es gibt keine großen inhaltlichen Unterschiede, sondern wir sind uns im Ziel einig. Der Bürger,der sich an uns gewandt hat,hat schon von einigen Abgeordneten, auch von der Regierung Antworten bekommen mit dem Hinweis, es handle sich um organisatorische Fragen, auf die die Landesregierung keinen Einfluss habe. Von daher finde ich es eine sehr positive Entwicklung und bin ganz glücklich, dass wir sehr nahe daran sind, eine Lösung gesetzlich zu regeln. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schulz-Asche. – Als nächste Rednerin hat Frau Oppermann für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Frau SchulzAsche, die Intention des Gesetzentwurfs ist vollkommen unstrittig. Sie haben schon darauf hingewiesen, alle Abgeordneten des Hessischen Landtags haben im Herbst vergangenen Jahres ein Schreiben bekommen, in dem die negativen Erfahrungen im Umgang mit Verstorbenen in einem Krankenhaus beschrieben wurden.Als ich den Brief gelesen habe, war ich ziemlich entsetzt und erschüttert.

Denn sowohl aus eigener Erfahrung als auch aus anderen Krankenhäusern und Einrichtungen, beispielsweise Altenheimen, weiß ich, dass diese Beschreibung Gott sei Dank nicht auf alle zutrifft. Dennoch sollten wir im Hessischen Krankenhausgesetz klarstellen, dass auch die Würde der Verstorbenen zu achten ist. Ich bin sicher, genau wie Sie, Frau Schulz-Asche, dass wir im weiteren Verfahren eine einvernehmliche Formulierung finden werden.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So Art. 1 des Grundgesetzes. „Die Würde des Menschen“ – auch Verstorbene sind Menschen.

Das eingangs erwähnte Schreiben dieses Bürgers beginnt mit einem Zitat von Perikles, der 429 vor Christus gestorben ist: