(Beifall bei der SPD – Lothar Quanz (SPD): Eine sehr blumige Sprache, Frau Kollegin! – Tarek AlWazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber die Sommerwiese ist besser als die SPD-Plakate in Wiesbaden! – Gegenruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD): Das weise ich in aller Form zurück!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Fuhrmann, man mag diesen Gesetzentwurf für überflüssig halten.
Aber mindestens genauso überflüssig ist es, ständig an der Legendenbildung zu stricken, die neue Koalition wolle den LWV zerschlagen.
Das ist mindestens ebenso überflüssig.Wenn man diesem Gesetzentwurf der FDP etwas Positives abgewinnen kann, dann auf jeden Fall, dass offenbar noch nicht einmal die FDP darangeht, den LWV zu zerschlagen. Es macht schließlich keinen Sinn, im Hessischen Landtag einen Bericht von jemandem einzufordern,den es nach seinen Vorstellungen gar nicht mehr geben soll. Das wäre völlig absurd.
Bleiben wir einmal auf dem Boden der Tatsachen, und beschäftigen wir uns heute mit dem, was anliegt, dem Gesetzentwurf der FDP,der mich allerdings etwas gewundert hat, Herr Rentsch. Es ist schon mehrfach gesagt worden: Man könnte den Eindruck gewinnen, bei der FDP-Fraktion kommt als Information nur das an, was ihr als Landtagsdrucksache präsentiert wird. Sie haben selbst gesagt, der jetzige Landesdirektor – auch für die Vorgängerlandesdirektoren, die ich in den letzten 20 Jahren kennen gelernt habe, gilt das – hält nicht mit Informationen hinter dem Berg. Die Landesdirektoren waren informationsfreudig. Etwas schleppend war eher die Nachfrage nach Informationen. Es wird auch ständig berichtet. In der Verbandsversammlung wird ständig über die Situation des Landeswohlfahrtsverbandes berichtet.
Das kommt natürlich auch bei Ihrer LWV-Fraktion an. Vielleicht sollten Sie dort einmal den Informationsfluss überprüfen. Das wäre wahrscheinlich etwas sinnvoller.
Etwas anderes kommt noch hinzu.Wir werden uns möglicherweise im Laufe dieses Jahres, oder wann auch immer, mit gesetzlichen Änderungen beschäftigen müssen. Ich habe erhebliche Zweifel, ob es Sinn macht, einen Teil vorzuziehen und darüber zu sprechen. Aber das mögen wir im Ausschuss beraten.
Das Anliegen, dass der Landtag sich regelmäßig mit der Entwicklung des Landeswohlfahrtsverbandes und der Situation der behinderten Menschen in Hessen beschäftigt, teilen wir grundsätzlich. Ob der Weg, den Sie dazu einschlagen wollen, der richtige ist, das müssen wir in der Ausschussberatung in Ruhe durchdenken.
Auf einen Punkt möchte ich unabhängig davon hinweisen, ob wir im Rahmen weiterer Gesetzgebungsverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass wir einen solchen Bericht brauchen.
Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, den Bericht jeweils zum 31.12. vorzulegen, wenn wir z. B. mit den Haushaltsberatungen beschäftigt sind.Vielleicht wäre es sinnvoller, eine andere Regelung zu finden.Ich denke,wir werden im Ausschuss die Einzelheiten beraten und zu zuträglichen Ergebnissen kommen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, es ist sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, dass die Situation der behinderten Menschen in Hessen immer wieder im Interesse des Landtags liegt, dass wir darüber aber keine Berichtspflicht im Mittelstufengesetz brauchen, sondern diese Auskünfte selbstverständlich vom zuständi
Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt betrifft die Frage: Müssen wir mit einer Berichtspflicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen? Der Landesdirektor ist selbstverständlich beauftragt, im Landeswohlfahrtsverband regelmäßig Auskünfte zu geben, dort seine Berichte abzugeben. Deswegen sehe ich im Moment keinen Grund, eine gesonderte Berichtspflicht einzuführen. Ich halte es aber auch für richtig, dass sich der Landtag mit dem Thema Landeswohlfahrtsverband ebenso wie mit der Situation von behinderten Menschen in Hessen befasst. Herr Kollege Dr. Jürgens hat es angesprochen: Es gibt momentan eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Zukunft des LWV auseinander setzt und überlegt, wie man diese Zukunft gestalten kann.
Auch dazu ein Hinweis. Frau Kollegin Fuhrmann, es gibt mehrere Gründe, die dafür sprechen, sich sinnvoll mit dem Thema auseinander zu setzen, um Legendenbildung zu vermeiden.
Denn es geht nicht um eine Zerschlagung, sondern um eine sinnvolle Beschäftigung und Weiterentwicklung. Mit diesem Gesetzentwurf ist durchaus deutlich geworden, dass Fraktionen Interesse daran haben.
Ich denke, wir können die Beratungen im Ausschuss abwarten. Aber aus unserer Sicht brauchen wir keine gesonderte Berichtspflicht. Selbstverständlich kann der Landesdirektor auch in Ausschüssen berichten. Aber das Sozialministerium sieht es nach wie vor als seine Aufgabe an, über die Situation von behinderten Menschen zu berichten, aber auch sich für die Verbesserung der Situation einzusetzen. Es ist aus unserer Sicht der Ansprechpartner, sodass wir nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir eine stürmische Debatte hatten,was ich gar nicht vermutet hatte bei einem doch relativ kleinen Punkt, will ich etwas zur Aufklärung beitragen.
Frau Kollegin Lautenschläger, zunächst einmal glaube ich, der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung hält sich in diesem Punkt in Grenzen. Es ist richtig, der LWV ist ein Kommunalverband. Aber natürlich gibt der Landtag auch einen direkten Zuschuss an den LWV.Auch dort müsste man über die Verknüpfung reden.
Zweitens ist es richtig: Sie und auch die Mitglieder der LWV-Verbandsversammlung kriegen einen Bericht.Aber wir wollen den Landtag unterrichten – so ist es in unserem Gesetzentwurf auch formuliert –, weil der Landtag als Vertretung der Bevölkerung in Hessen informiert werden muss, damit die Bevölkerung in Hessen mittelbar Informationen über den LWV erhält.
Frau Kollegin Fuhrmann, man kann es kritisch sehen, was im LWV passiert, man kann es auch nicht kritisch sehen, wie z. B. wir.
(Reinhard Kahl (SPD): Es passiert nichts! Es ist zurzeit alles Geheimsache! – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))
Aber leider haben Sie nichts zu dem Thema des Antrags gesagt. Ich glaube, Sie haben auch etwas Angst, dass Herr Brückmann, wenn er als Landesdirektor die Möglichkeit bekommen würde, hier sehr objektiv über die Situation im LWV berichten würde.
Frau Kollegin Fuhrmann, ich sage Ihnen: Hätten wir diesen Antrag gestellt,als es noch einen SPD-Landesdirektor gegeben hat, dann wären Sie auf diesen Antrag draufgehüpft und nicht mehr heruntergekommen.
Frau Kollegin Fuhrmann, das Schöne ist aber: Sie sind ein sicherer Tipp. Bei betandwin würde eine Wette auf Sie nicht mehr angenommen, weil das, was Sie sagen, vorher feststeht. Insofern gibt es auf Sie keine guten Wettquoten. Sie erzählen hier immer das gleiche Märchen.Aber es war trotzdem eine sympathische Rede, Frau Kollegin Fuhrmann, leider inhaltlich nicht ganz passend.
Abschließend. Meine Damen und Herren, wir brauchen keine Angst davor zu haben, dass Herr Brückmann hier über die Situation im LWV, über die Situation von Menschen mit Behinderung berichtet. Ich glaube, der Landtag täte gut daran, eine Information des Landesdirektors entgegenzunehmen.
Herr Dr. Jürgens, es ist eine Standardformulierung in Gesetzen,dass ein Bericht zum Ende eines Jahres erfolgt,wie es z. B. bei dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten gemacht wird. Wir würden es auch akzeptieren, wenn er nicht am 31.12.,sondern Mitte des Jahres,auch im Sommer, gehalten wird. Darüber können wir gerne im weiteren Verfahren im Ausschuss streiten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rentsch. – Es hat sich noch Herr Kollege Kahl für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch,wir haben keine Angst vor Be