Wollen Sie Bericht erstatten? Sie wollen reden? Sie dürfen aber erst reden,nachdem Herr Kaufmann geredet hat, da dieser hier eher steht.
Aber der Herr Minister möchte zuerst. Entschuldigung, hier steht „Hammann“. Sogar Ihre Schriften ähneln sich schon.
Herr Kollege Bökel, dazu machen wir einen Untersuchungsausschuss. – Es sind zehn Minuten Redezeit vereinbart. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung stellt den Antrag auf Veräußerung der HIM-Anteile. Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, um das Plenum offiziell darum zu bitten, dem Verkauf zuzustimmen, nachdem sich dazu im Haushaltsausschuss eine Mehrheit ergeben hat.
Meine Damen und Herren, das Land Hessen ist mit 28,05 % am Stammkapital der HIM beteiligt. Der größte Gesellschafter ist die Firma E.ON, und zusammen mit ihrer Tochter E.ON Mitte AG besitzt sie 41,18 % der Anteile. Darüber hinaus gibt es noch eine Anzahl kleinerer Gesellschafter, z. B. die Firma Infraserv, zehn Gesellschafter, die insgesamt mit 16,31 % beteiligt sind, und zehn Gesellschafter mit einer Beteiligung von insgesamt 14,46 %. Allesamt wollen sie die HIM zu einem Gesamtpreis von 32 Millionen c verkaufen.
Wir ersparen uns die historische Entwicklung der HIM, aber wir können sagen, dass sie im Jahr 2000 die hessischen Landesgrenzen eigentlich übersprungen hat, und
zwar als sie die Sonderabfallentsorgung GmbH BadenWürttemberg SBW gekauft hat und damit auf zwei weitere Anlagen in Stuttgart und Billigheim zurückgreifen konnte. Seitdem heißt die HIM auch nicht mehr Hessische Industriemüll GmbH, sondern nur noch HIM.
Der deutsche Entsorgungsmarkt befindet sich derzeit in einem großen Umbruch, denn es findet ein Kampf um die Kapazitäten statt, der natürlich auch einer entsprechend verfassten Unternehmensaufstellung bedarf. Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der bis dahin größte deutsche Entsorger, die RWE Umwelt AG, durch den bis dahin zweitgrößten Entsorger, die Rethmann-Gruppe, aufgekauft. Der mit Abstand größte deutsche Entsorger verfügt unter der neuen Firmierung Remondis nun über einen Jahresumsatz von rund 2,2 Milliarden c.
Die Marktsituation ist hierdurch für mittelständische Unternehmen, wie die HIM derzeit eines ist, schwieriger geworden. Gegen Ende 2005 hat die Herforder SuloGruppe die Cleanaway Deutschland AG & Co. KG gekauft. Dadurch ist der zweitgrößte deutsche Entsorger mit einem Jahresumsatz von 1,3 Milliarden c entstanden.
Die Arcadia hat dem Land Hessen und den Gesellschaftern nunmehr das Angebot gemacht, diese Anlage für – wie gesagt – rund 32 Millionen c zu kaufen. In Deutschland gibt es derzeit acht öffentlich zugängliche Sonderabfallverbrennungsanlagen, und zwar mit einer Kapazität von etwa 560.000 Jahrestonnen. Die HIM hat eine Menge von 110.000 t, die sie im Jahr verbrennen kann. Die AVG, mit der die HIM zusammengeschlossen werden soll, hat eine Kapazität von 100.000 t, sodass bei diesem Zusammenschluss, der betriebswirtschaftlich vernünftig ist, eine jährliche Verbrennungskapazität von rund 210.000 t entsteht. Dieser gemeinsamen Gesellschaft stünden somit 37,5 % der Gesamtkapazitäten der in Deutschland verfügbaren Anlagen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ein solches Konzept kann natürlich nur mit einem zuverlässigen Finanzinvestor umgesetzt werden. Arcadia ist eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft, an der sich vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstandes beteiligen und die im Jahr 2000 gegründet wurde.
Ich möchte nur einmal darauf hinweisen, dass z. B. die KfW einer der Kommanditisten ist. Es wird sicherlich klar werden, dass bei dieser Struktur der Kommanditisten nicht damit zu rechnen ist, dass die betriebswirtschaftlichen Interessen vor den Umweltinteressen kommen, da gerade eine Bank wie die KfW ein Garant dafür ist, dass so etwas nicht passiert. Es ist natürlich – abgesehen davon – völlig klar, dass die Umweltstandards, die einzuhalten sind, sowohl durch das Gesetz als auch durch die Kontrollen derer, die damit beauftragt sind, sichergestellt werden – und nicht durch die Umweltstandards,die eine Firma für angebracht hält.
Meine Damen und Herren, die HIM und die AVG sollen als selbstständige Gesellschaften erhalten bleiben. Der unternehmerische Mittelpunkt der HIM bleibt Biebesheim in Hessen.Was Herr Staatssekretär Dr.Arnold, dem ich an dieser Stelle ganz außerordentlich für die schwierigen und durchaus im Interesse des Landes Hessen offensiv zu führenden Verhandlungen danke,
herausgehandelt hat, ist, dass die Kontrollfunktion des Landes in der Gesellschaft erhalten bleibt. Erstens haben
wir weiterhin, ohne in der zukünftigen Gesellschaft Gesellschafter zu sein, ein Mandat. Zweitens wird uns die gesellschaftsrechtliche Möglichkeit eingeräumt, in die Angelegenheiten der Gesellschaft Einblick zu nehmen.
Meine Damen und Herren, es ist ein ungewöhnlicher Akt der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Käufer, dass der Käufer oder an dieser Stelle die Käuferin bereit ist, uns in dem Gremium sowohl ein Aufsichtsratsmandat vorzubehalten als auch sich zu verpflichten,dass wir in die gesellschaftsrechtlichen Dinge Einsicht nehmen können.
Meine Damen und Herren, die 28,05 % Landesbeteiligung an der HIM gehören ganz zweifelsohne nicht zu den Kernaufgaben des Landes.
Im Übrigen sind bis auf die GSB Bayern GmbH alle deutschen Sondermüllverbrennungsanlagen bereits in privatwirtschaftlichem Eigentum.Wenn wir hier aber immer so theoretisch darüber diskutieren: „Was können wir behalten, was müssen wir behalten, was ist die Aufgabenstellung eines Landes?“, dann bin ich relativ überrascht, dass wir, obwohl wir hier eine vertraglich sehr gute Konstruktion gefunden haben, bei der wir für unseren Gesellschaftsanteil Geld bekommen und wissen, dass die neue Gesellschaft wettbewerbsfähiger ist, als wir das mit einer Stand-alone-Strategie wären,das wieder zum Gegenstand von Auseinandersetzungen machen. Ich finde, wir sollten dies stattdessen begrüßen.
Wir haben mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Arbeitsplatzerhalt bis 2008 vereinbart. Das gilt selbstverständlich auch nach Übernahme durch Arcadia. Arcadia hat zudem einen Bestandsschutz am Standort Biebesheim für fünf Jahre zugesichert. Sollte gegen den Bestandsschutz verstoßen werden, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Millionen c an das Land Hessen zu zahlen.
Der Umweltbeirat, den wir für durchaus sehr wichtig halten und der in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet hat, soll erhalten bleiben; das soll vertraglich abgesichert werden. Der Herr Staatssekretär hat mir auch mitgeteilt, dass vereinbart ist, dass dies in dem Vertrag sichergestellt wird, weil auch die Käuferin kein Interesse daran hat, diesen guten Rat und die gute Zusammenarbeit, die sich im Beirat durch die Einbindung des Umfeldes der Sondermüllverbrennungsanlage dokumentiert, in irgendeiner Weise aufzugeben.
Wir haben über die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart eine Unternehmenswertermittlung der HIM zum Stichtag 01.01.2006 in Auftrag gegeben. Der Unternehmenswert wurde dort mit 31,7 Millionen c ermittelt. Mit dem Kaufpreis von 32 Millionen c liegen wir darüber. Im Übrigen muss man einfach zur Kenntnis nehmen: Wir haben nur 28,05 %, und Arcadia ist nur bereit, die Anlage in toto zu kaufen, sodass wir gezwungen sind, mit der E.ON, die diesem Kauf von vornherein zugestimmt hat, und den übrigen Mitgesellschaftern in einem Boot zu sein.Mit den 28,05 % können wir an der Stelle gar nichts anfangen, weil dann entweder der Kauf insgesamt platzt oder die Gesellschaftsanteile an der Stelle entsprechend übergehen. Außerdem ist es auch unser erklärter Wille, das zu tun. Wir haben schon vor zwei Jahren versucht, zu verkaufen. Damals waren die Angebote so
Nun muss man allerdings sagen, dass zu dem Zeitpunkt die Gesellschaft auch Probleme unter dem Gesichtspunkt hatte, dass sich die Abfallmengen in Europa ganz anders entwickelt haben, als das noch vor zehn Jahren gesehen worden ist. Es ist ein Restrukturierungsprogramm eingeleitet worden, das jetzt Früchte trägt. Man muss der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar dafür sein, dass ihnen das in diesen kurzen Fristen gelungen ist. Jetzt haben wir die Chance, den Verkauf zu einem durchaus attraktiven Betrag vorzunehmen.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass sowohl die Geschäftsleitung der HIM – Herr Ellerkmann als Technischer Geschäftsführer und Herr Lothar Gehlen als Kaufmännischer Leiter – dies konzeptionell als den vernünftigen Schritt angesehen hat, als auch der Gesamtbetriebsrat in diesen Überlegungen eine gute Perspektive, so auch öffentlich erklärt, für die Zukunft der Mitarbeiter sieht. Dies wurde am 15. März in einer Presseerklärung in Biebesheim gesagt.
Meine Damen und Herren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung – ich nenne bewusst diese Reihenfolge – dies als eine zukunftsorientierte Sache ansehen, als eine Konstellation, in der sie sich wohl fühlen, dann, finde ich, ist auch die andere Seite, die bei solchen Verkäufen immer berücksichtigt werden muss, sehr gut aufgestellt.Wir sehen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Denn natürlich wissen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung, wie hart umkämpft dieser Markt ist und wie gut man aufgestellt sein muss, um in diesem Metier in Zukunft überhaupt noch bestehen zu können.
Ich habe noch kurz das Thema Andienungspflicht anzusprechen. Gemäß § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird die Andienungspflicht an den zentralen Träger festgelegt. Das ist die HIM. Dabei bleibt es in Hessen auch.
Zweiter Punkt ist das Thema Altlastensanierung. Durch die Altlastensanierungsträger-Verordnung vom 30. Oktober 1989 wurde der HIM die Trägerschaft für die Altlastensanierung in Hessen übertragen.– Ich höre das Piepen: Ich bin sofort fertig – Der Rahmenvertrag mit dem Land aus dem Jahre 1994, zuletzt angepasst im Dezember 1998, regelt zudem die Durchführung und insbesondere die zur Finanzierung dieser Aufgabe notwendigen allgemeinen und über ein Haushaltsjahr hinausgehenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Die HIM steht insoweit mit dem Land Hessen in einem ungekündigten Vertragsverhältnis, was sich durch den Verkauf auch nicht verändert, weil die Verträge fortgelten.
Wir haben im Kaufvertrag über die Geschäftsanteile weder zur Andienungspflicht noch zur Altlastensanierung irgendwelche Zusicherungen gemacht, sodass der Hessische Landtag und das zuständige Ministerium immer in der Lage sind, entsprechend der Opportunität und dem, was in Hessen notwendig ist, Entscheidungen in diesen beiden Feldern zu treffen.
Meine Damen und Herren, ich wollte noch sagen, dass die Altlastenfrage auch unter dem Gesichtspunkt der Ertragssituation der HIM auf die Dauer schwierig ist. Es ist eine Menge großer Maßnahmen von der HIM betreut worden, die zwischenzeitlich abgeschlossen sind: PintschGelände in Hanau, Pionierpark Mühlheim, Farbenfabrik Vossen in Bad Homburg, Tri-Halde in Stadtallendorf,
DAG- und WASAG-Gelände in Stadtallendorf. Die Aufgaben am Rüstungsstandort Hessisch Lichtenau und der chemischen Fabrik Lampertheim-Neuschloss werden 2008 und 2010 abgeschlossen sein.Dann ist nach dem heutigen Stand damit zu rechnen, dass die Volumina dessen, was in dem Vertragsverhältnis zwischen der HIM und dem Land Hessen abgewickelt wird, deutlich absinken werden.
Wir sind davon überzeugt, dass es richtig ist, sich von dieser Landesbeteiligung zu trennen, weil sie auf der einen Seite keine Kernaufgabe ist.
Wir sehen andererseits in dem Vertragswerk eine wirklich gute Sicherung des Standorts in Biebesheim, unterfüttert mit dem für uns sehr wichtigen Punkt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung einen positiven Aspekt in dem Verkauf sehen.Wir sehen die Andienungspflicht und die Altlastensanierung so vernünftig geregelt, dass wir weiter den Spielraum haben, die richtigen und vernünftigen Entscheidungen zu treffen,obwohl wir verkaufen. Wir sind fest davon überzeugt, dass mit dem Verkauf der Landesanteile an der HIM Hessen der Chemiestandort keinerlei Schädigung erfahren wird und dass es insgesamt gesehen zum richtigen Zeitpunkt das richtige Geschäft ist. Deswegen bitte ich Sie herzlich, diesem Verkauf zuzustimmen, wie es im Haushaltsausschuss mit großer Mehrheit geschehen ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der geplante Verkauf der Landesanteile zeigt, dass die CDU-Landesregierung von Daseinsfürsorge gegenüber der Bevölkerung im Hessischen Ried keinen blassen Schimmer hat.
Sie entledigt sich durch den Verkauf ihrer Sperrminorität von 28,05 % an einen Finanzinvestor namens Arcadia ihrer Verantwortung für die Gesundheitsbelange der Menschen, die im Einflussbereich der Sondermüllverbrennungsanlage in Biebesheim wohnen, und auch gegenüber den Mitarbeitern, die dort beschäftigt sind. Meine Damen und Herren, wir halten diese Verkaufsabsicht für unverantwortlich.
Die Menschen im Ried und die Beschäftigten der Sondermüllverbrennungsanlage haben ebenso wie wir kein Verständnis für die Politik der CDU-Landesregierung, die darin erkennbar ist,dass das Wohl eines Einzelnen vor das Wohl der Gesamtheit geht. Meine Damen und Herren, damit meine ich den Kauf des Schlosses Erbach für über
13 Millionen c und den Verkauf der HIM-Anteile für 8,976 Millionen c. Es ist ganz klar, hier reibt sich ein Erbgraf die Hände. Die Bevölkerung und die Beschäftigten der HIM sind die Leidtragenden. Dieses Vorgehen ist in unseren Augen nur als skandalös zu bezeichnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jürgen Walter (SPD) – Ulrich Caspar (CDU): So ein Unsinn!)