Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Ich möchte noch auf ein anderes Argument der FDPFraktion eingehen, und zwar auf die Frage der Abgrenzung von Investitionen zum konsumtiven Bereich. Sie sagen, das sei unklar, und spielen auf die leidige Debatte an, die wir hier in den vergangenen Jahren über Verfassungsgrenzen geführt haben, eine Debatte, die wir wohl exklusiv hier in Hessen führen, einem der Länder, in dem das Problem der Verschuldung eigentlich am minimalsten ist.

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist unglaublich!)

Ich will diese Debatte an dieser Stelle nicht wiederholen, sondern nur auf einen Punkt hinweisen. In der Anhörung zum SPD-Gesetzentwurf zur Verstetigung der kommunalen Steuereinnahmen hat Herr Dr. Müller aus dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium gesagt, es sei irre, die kommunalen Investitionen bei der Ermittlung der für die Verfassungsgrenze relevanten Investitionen außen vor zu lassen. Genau diese Diskussion führen wir bedauerlicherweise in Hessen immer noch.Es ist einfach irre,wenn man im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern diese Investitionen bei der Ermittlung der Verfassungsgrenze außen vor lässt.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme nun auf die Gesamtverschuldung zu sprechen, die an sich ein wenig aussagekräftiger Wert ist, wenn man das Vermögen nicht der Verschuldung gegenüberstellt. Genau das, Herr von Hunnius, wird bei den MaastrichtKriterien nicht gemacht, weil nur die 60 % des Bruttoinlandsprodukts relevant sind. Das Vermögen spielt bei der Bewertung keine Rolle. Gerade die Bewertung des landeseigenen Vermögens,die derzeit durchgeführt wird,und – weil Sie es in Ihrer Begründung auch ansprechen – die Bewertung kommunalen Vermögens ist wichtig zur Beurteilung der Gesamtverschuldung. Sie müssen schon differenzieren – da bin ich wieder bei Herrn Kaufmann –, ob eine Gemeinde Schulden für ihr Klärwerk macht oder ob sie ihr Heimatfest kreditfinanziert. Das ist ein qualitativer Unterschied, auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.

Herr Kollege Williges, Sie haben es wahrscheinlich piepen gehört. Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Frau Präsidentin, ich habe es zwar nicht piepen gehört, aber ich folge selbstverständlich Ihrer Weisung, zum Schluss zu kommen.

Ich will nur noch darauf hinweisen, dass es die FDP-Fraktion vermieden hat, in dem Antragstext und in der dazugehörigen Begründung auf die notwendigen Sanktionen hinzuweisen, die in unserem föderalen System auch gegen Länder und Kommunen zu verhängen wären. Das haben Sie nur in Ihrer Presseerklärung – ganz unten – mitgeteilt.

Ich will abschließend darauf hinweisen,dass der Ursprung des FDP-Antrags in einer Zeit liegt,als die FDP noch hoffen konnte, im Bundesrat wenigstens einen minimalen Einfluss auf die Föderalismusdiskussion nehmen zu können. Das ist vorbei. Nichtsdestotrotz geben wir Ihnen Gelegenheit, in den Beratungen im Haushaltsausschuss vertiefend über Ihren Vorschlag zu diskutieren. Wir werden damit Ihre Einladung zu einer sachlichen Diskussion weiterhin annehmen. – Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Williges. – Als nächster Redner hat Herr Schmitt für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Antrag der FDP-Fraktion haben wir viel Verständnis, für die eine oder andere bissige Bemerkung des Kollegen Kaufmann in Richtig FDP-Fraktion allerdings auch.

(Nicola Beer (FDP): Der große Versteher! – Florian Rentsch (FDP): Unglaublich verständnisvoll! Das ist man von Ihnen gar nicht gewohnt!)

Das ist ein wesentlicher Charakterzug von mir, sonst könnte ich es hier manchmal nicht aushalten.

(Heiterkeit)

Wir haben vor allem deswegen Verständnis für den FDPAntrag, weil er der Versuch ist, der Landesregierung endlich Fesseln anzulegen, damit die Verschuldung, die in Hessen ungeheuere Ausmaße angenommen hat, wieder eingefangen werden kann.

Es ist ein wirklich unglaublicher Vorgang, dass in der Amtszeit von Ministerpräsident Koch und Finanzminister Weimar zusätzliche Schulden in Höhe von mittlerweile 10 Milliarden c aufgenommen wurden. Wir haben heute Morgen von einem „Zwischenzeugnis“ gesprochen. Die Zwischenbilanz der Regierung Koch: 10 Milliarden c mehr Schulden. Am 31. Dezember 1998 hatten wir einen Schuldenstand von 23 Milliarden c. Wenn alles planmäßig läuft, werden es am Ende dieses Jahres 32,7 Milliarden c sein. Es handelt sich also um eine Steigerung um rund 10 Milliarden c. Die beiden Koch-Regierungen haben damit pro Einwohner in Hessen 1.400 c an zusätzlichen Schulden zu verantworten. Das sollte jeder Bürger wissen. Es ist in der Debatte mehrfach gesagt worden –

vom Kollegen Hunnius und auch vom Kollegen Kaufmann –:Diese Schulden müssen von den Bürgerinnen und Bürgern zurückgezahlt werden.

Wenn die Landesregierung innerhalb ihrer acht Regierungsjahre nahezu ein Drittel der Nachkriegsschulden gemacht hat, dann kann man zu Recht von einer Schuldenexplosion sprechen, die in der Amtszeit von Ministerpräsident Koch und Finanzminister Weimar stattgefunden hat.

Deshalb haben wir viel Verständnis für den Antrag der FDP-Fraktion. Wir führen hier keine Schwarz-Weiß-Diskussion. Wir haben zwar viele, viele kritische Anmerkungen, aber ich glaube schon, dass man sich mit dem Anliegen auseinander setzen muss.

Noch mehr Verständnis hätten wir allerdings, wenn die FDP-Fraktion diesen Antrag während ihrer Regierungszeit gestellt hätte. Das ist völlig klar. Dann wäre die Debatte glaubwürdiger, dann wäre der Antrag glaubwürdiger, und dann hätte die Landesregierung möglicherweise erheblich weniger Schulden gemacht.Von den 10 Milliarden c Schulden,die in der Regierungszeit Koch zusätzlich aufgenommen wurden, entfallen nämlich auf die vier Jahre, in denen die FDP mit an der Regierung war, rund 4,3 Milliarden c. Auch die Rekordnettoneuverschuldung aus dem Jahr 2002 wurde mit den Stimmen der FDP-Fraktion verabschiedet. Es waren damals fast 2 Milliarden c, ein bisher nicht wieder erreichter Rekord.

Vor diesem Hintergrund wirkt es doch so, als würde ein starker Raucher einem noch stärkeren Raucher Vorwürfe machen, dass er zu viel qualmt. Das ist wenig vorbildlich. Dieser Debatte müssen Sie von der FDP sich stellen.Rauchen gefährdet die Gesundheit, und Schulden bis an die Halskrause – damit haben wir es in Hessen zu tun – gefährden die Zukunft. Ich denke, darin sind wir uns einig.

Sie schreiben in Ihrem Antrag – ich darf zitieren –: „Die Kreditobergrenze hat ihrer disziplinierende Funktion als Verfassungsgrenze im Haushalts-Soll und noch stärker im Haushalts-Ist verloren“. Das haben Sie zutreffend beschrieben. Das gilt allerdings auch für die Zeit, als Sie mit an der Regierung waren. Das lege ich jetzt aber zur Seite und versuche,mich mit Ihren Argumenten auseinander zu setzen.

Wir wehren uns vor allem dagegen, dass die Bestimmungen der Hessischen Verfassung durch die Politik der Landesregierung immer weiter entleert werden. Wir glauben eben nicht,Herr Kollege von Hunnius,dass der Begriff Investitionen zu weit gefasst ist. Wir räumen ein, dass das, was sich momentan im Rahmen der Verkäufe abspielt, faktisch eine Entreicherung des Landes ist, dass es notwendig wäre, die Einkünfte aus den Verkäufen zum Abbau von Schulden zu verwenden. Das wird aber eine politische Entscheidung bleiben.Ich glaube nicht,dass wir das durch eine neue Rechtssetzung in den Griff bekommen.

Auch wir haben erhebliche Zweifel, ob die MaastrichtKriterien die richtigen Kriterien für die Landesverfassung sind. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Finanzminister nach mir ans Pult treten und vortragen wird, was es bedeuten würde, wenn man die Maastricht-Kriterien anwenden würde. Das wäre nämlich ein weiterer Schlüssel für diese Landesregierung, möglicherweise noch mehr Schulden zum machen. Deswegen glaube ich nicht, dass dies die richtigen Kriterien wären.

Man muss insgesamt fragen – da hat Herr Williges Recht –: Sind die Maastricht-Kriterien überhaupt als Kriterien für

die Länderhaushalte und auch für die kommunalen Haushalte geeignet? Vielleicht muss man ein Stück weit vorher ansetzen. Die Maastricht-Kriterien sind weder finanzwirtschaftlich noch volkswirtschaftlich abgeleitet. Eine solide Diskussion hierüber hat nicht stattgefunden. Diese Kriterien sind damals der Praxis angepasst worden. – Der Herr Kollege Williges hat eben eine Bewegung mit dem Daumen gemacht. Genau so war es. Die MaastrichtKriterien sind weder finanzpolitisch noch volkswirtschaftlich abgeleitet. Die Kriterien, die in einer Landesverfassung die Praxis in einem Land festlegen, müsste man aber sorgfältig und korrekt ableiten.

Es wäre notwendig, dass die Landesregierung die Grenzen in der Hessischen Verfassung wieder einhielte,die,wie ich glaube, ganz gute Kriterien liefert. Die Landesregierung hat die Verfassung fünfmal hintereinander gebrochen, entweder im Vollzug oder schon bei der Haushaltsplanaufstellung.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU):Wie oft habt ihr sie gebrochen? Das ist doch eine lächerliche Debatte! – Weitere Zurufe von der CDU)

Die Verfassungsgrenze wurde auch im Haushalts-Soll überschritten. – Herr Kollege Milde, ich komme darauf gleich zu sprechen. – Nach dem Vorliegen des Urteils des Staatsgerichtshofs hat Finanzminister Weimar eine interessante Debatte losgetreten. Er will die Verfassungsgrenze umdefinieren. Wir haben zu Recht gesagt: Eine Verfassungsgrenze kann nicht nach Haushaltslage umdefiniert werden.

Wir werden diese Debatte sehr intensiv führen. Ich glaube, Christdemokraten denken so: Liegt die Latte zu hoch, wird umdefiniert. Wie heißt es so schön? Im Auslegen seid frisch und munter, und wenn es nicht reicht, legt etwas unter. – Manchmal passiert es aber doch, dass eine Fraktion den Auslegungsschwenk eines Ministers entweder nicht richtig versteht oder nicht schnell genug bearbeitet. Herr Kollege Milde, so hat, mit Ihrer Stimme, der Landesschuldenausschuss einstimmig – also auch mit den Stimmen der CDU – und im Beisein des Ministers am 7. März 2006 Folgendes als Bericht über die Prüfung für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:

Die verfassungsmäßige Schuldenobergrenze wurde im Nachtrag zum Haushaltsplan um 933 Millionen c, im Haushaltsvollzug um 841 Millionen c überschritten.

Herzlichen Dank an die CDU, dass sie noch einmal festgehalten hat, wie sich die „verfassungsmäßige Schuldenobergrenze“ bestimmt: Es sind die Investitionen, die das Land im Haushaltsjahr 2004 getätigt hat. Ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen. Das bestätigt unsere Linie. Das bestätigt unsere Auffassung, wie die Verfassungsgrenze in Hessen zu definieren ist.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Dabei bleiben wir.Das ist auch unsere vorläufige Antwort auf den Antrag der FDP-Fraktion,wenngleich wir im Ausschuss sicherlich noch einmal die eine oder andere Ihrer Argumentationslinien weiter abwägen und bewerten werden.

Ich gestatte mir den Hinweis, dass allein die Einhaltung der Verfassungsgrenze, wie sie – mit den Stimmen der CDU – definiert worden ist, der Staatspraxis entspricht. Wir feiern gerade 60 Jahre Hessen. Es ist sechzigjährige Staatspraxis in Hessen, dass durch die Höhe der Investi

tionen des Landes die Verfassungsgrenze bestimmt wird. Wenn diese Verfassungsgrenze zwischen 1999 und 2006 eingehalten worden wäre, hätten wir rund 4 Milliarden c weniger Schulden aufgenommen.

Deswegen sage ich Ihnen in aller Ruhe: Wir sind fest davon überzeugt, dass die Verschuldungsgrenze so zu definieren ist, wie es der Staatspraxis früher entsprach, wie es nach unserer Überzeugung die Mütter und Väter unserer Hessischen Verfassung wollten und wie es auch durch eine Volksabstimmung bestätigt worden ist. Das ist eine gute Grenze. Sie würde, wenn eingehalten, eine ausufernde Verschuldung verhindern.

Dazu gehört allerdings auch – und das bleibt bis zum Jahr 2008 die politische Auseinandersetzung – eine Landesregierung, die sich an die Verfassung hält. Und ich ergänze: Dazu gehören auch Gerichte, die die Verfassung richtig auslegen, dazu gehört nicht nur eine Minderheit im Staatsgerichtshof.

(Beifall bei der SPD)

Ebenso wäre natürlich eine Landesregierung nötig, die die Vorgaben des Finanzplanungsrates zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien beachtet. Der Finanzplanungsrat ist ja gegründet worden, und er hat Beschlüsse gefasst, um eben die Frage der Kriterien auch auf die Länder herunterzubrechen.Seit 2002 schreiben die einstimmigen Beschlüsse des Finanzplanungsrats vor, dass die bereinigten Ausgaben eines Landes jährlich nicht über 1 % hinausgehen sollen. Aber was macht die Landesregierung? 2002 hatte sie eine Steigerung von 1,2 %. 2003 betrug die Steigerung ihrer bereinigten Ausgaben 2,9 %. 2004 lag die Steigerung bei 1,5 %.

(Minister Karlheinz Weimar: Minus 1,3 %! Das müssen Sie herausrechnen!)

Das sind die Eckwerte. 2005 lag die Steigerung bei 1,3 %. Ich habe die Eckwerte da. Das sind Ihre Zahlen, Herr Minister.

(Zuruf des Ministers Karlheinz Weimar)

Seit es also die Vereinbarung gibt, verstößt die Hessische Landesregierung permanent – –

(Fortgesetzte Zurufe des Ministers Karlheinz Wei- mar)

Darf ich darum bitten, dass von der Regierungsbank keine Zwischenrufe kommen? Herr Weimar, Sie können sich gern auf den Abgeordnetenplatz setzen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU und des Ministers Karlheinz Weimar)

Herr Minister Weimar, vielleicht können wir die Sache doch – –

Herr Kollege Wintermeyer, es gibt die Regelung, dass die Minister von der Regierungsbank keine Zwischenrufe machen.

(Widerspruch bei der CDU – Anhaltende Zurufe von der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt die Regel!)