Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

Wer dem vorgelegten Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann,den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf für ein Gesetz zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden und wird zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII) – Drucks. 17/630 zu Drucks. 17/46 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Künholz.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen vortragen: Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII), Drucks. 17/630 zu Drucks. 17/46, hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/603.

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags sowie des mündlich eingebrachten Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zum eigenen Änderungsantrag, die Worte „sowie die Kostentragung“ zu streichen, in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 3. Plenarsitzung am 22. April 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 16. Juni 2008 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 11. September 2008 behandelt und ist einstimmig zu dem oben genannten Votum gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 17/603 bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, im Übrigen einstimmig, angenommen worden. – Danke schön.

Vielen Dank, Frau Abg. Künholz. – Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Ich lasse abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden ist und zum Gesetz erhoben wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Sicherung der Qualität und Schaffung weiterer Plätze im betreuten Wohnen – Drucks. 17/631 zu Drucks. 17/529 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Rentsch. – Wir verzichten auf die Berichterstattung.

Ich lasse abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU, der FDP und der GRÜNEN bei Enthaltung des übrigen Hauses angenommen worden.

(Reinhard Kahl (SPD): Auch mit den Stimmen der SPD!)

Okay, die SPD ist auch dabei. Der Beschlussempfehlung ist also mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN zugestimmt worden.

Tagesordnungspunkt 13 ist abgesetzt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 72 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hessische Steuerberaterversorgung – Drucks. 17/669 neu zu Drucks. 17/506 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Gottschalck.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 15. Plenarsitzung am 28.August 2008 überwiesen worden.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. September 2008 beraten und mit den Stimmen der CDU, der FDP, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der LINKEN die oben genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Gottschalck. – Wir haben den Bericht gehört. Wortmeldungen liegen nicht vor. Es findet also keine Aussprache statt.

Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diesem Gesetzentwurf bei Enthaltung der LINKEN, aber mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zugestimmt worden. Er ist hiermit zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 80 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefallkommissionsgesetz – HFKG) – Drucks. 17/699 zu Drucks. 17/679 zu Drucks. 17/109 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Schaus.

(Berichterstatter Abg. Hermann Schaus geht zum Präsidenten und bleibt dort eine Zeit lang stehen. – Peter Beuth (CDU): Machen wir weiter? – FrankPeter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann man helfen?)

Solange der Präsident hier noch sitzt, brauchen Sie sich hinsichtlich der Fortsetzung der Sitzung keine Sorgen machen. – Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/694, und nach Übernahme des durch folgenden mündlichen Änderungsantrag geänderten Punktes 4 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, durch den Antragsteller in dritter Lesung anzunehmen:

Die Worte „§ 6 Abs. 1 Satz 5“ werden ersetzt durch die Worte „§ 7 Abs. 1 Satz 5“.

Der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge waren dem Innenausschuss in der 16. Plenarsitzung am 23. September 2008 überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der

FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.

Zuvor waren Punkt 1 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP, die Punkte 2 und 3 des Änderungsantrags mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt worden.

Dann war der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/694, unter Berücksichtigung der Übernahme von Punkt 4 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, der, wie oben ausgeführt, geändert wurde, mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.

Herr Schaus, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Die erste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin Öztürk.Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Wir debattieren heute in dritter Lesung über den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission und die dazu eingereichten Änderungsanträge. Wie wir den Ausführungen des Berichterstatters entnehmen konnten, wurden eine Menge Änderungen vorgenommen. Denn wir, die Mitglieder des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die den Gesetzentwurf eingebracht haben,und auch später die Mitglieder der SPD,mit denen wir gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht haben, waren sehr an einer ausgewogenen Zusammensetzung der Härtefallkommission interessiert. Denn uns sind die Arbeit dieser Kommission und die Akzeptanz ihrer Arbeit sehr wichtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Thema Härtefallkommission ist kein neues.Wenn Sie sich die Plenardebatten dazu anschauen, werden Sie erkennen, dass fast alle Argumente bereits ausgetauscht wurden. Die einen sind der Meinung, in der Härtefallkommission sollten durchaus Abgeordnete sitzen. Wir sind der Meinung, das Gremium des Landtags, in dem die Abgeordneten sitzen, ist der Petitionsausschuss. Die Härtefallkommission hingegen sollte eine Kommission sein, die dem Innenministerium unterstellt ist.Von daher sollte sie ohne Abgeordnete sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Anhörung, die wir durchgeführt haben, hat der Gesetzentwurf unserer Meinung nach große Zustimmung gefunden. Auch bei den anderen Fraktionen fand er Akzeptanz. Das wurde gemeinsam mit der LINKEN beschlossen. Mit der SPD haben wir gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht.

In der zweiten Lesung erfolgte die eine oder andere Kritik der Fraktionen der FDP und der CDU.Das möchte ich hier aufgreifen. Dabei ging es um die Frage:Wie geht man in dieser Situation mit Straftätern um?

Ich möchte kurz erwähnen, dass wir in den Debatten immer gesagt haben, dass die Härtefallkommission nur nach § 23aAufenthaltsgesetz arbeiten kann.In diesem Paragraf wird ganz klar geregelt,dass sich die Härtefallkommission nicht mit Menschen befassen soll, die eine Straftat „von erheblichem Gewicht“ begangen haben. Die gesetzliche Grundlage ist also ganz klar. Straftäter können keine Beachtung finden. Man muss darauf achten, ob eine Straftat „von erheblichem Gewicht“ vorliegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir gewisse Erfahrungen durch die Härtefallkommissionen der anderen Landesregierungen gesammelt haben.Wir GRÜNEN haben dorthin einen Blick geworfen.

Schauen wir uns einmal an, wie das mit der Härtefallkommission in Schleswig-Holstein geregelt ist. Dort gibt es einen ganz klaren Grundsatz,dem zufolge Personen,bei denen die Ausweisungstatbestände nach § 53 oder 54 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind, in der Härtefallkommission keine Beachtung finden können. Die Härtefallkommission darf demnach die Fälle von Ausländern, die in der Regel wegen der Gefahr terroristischer Aktivitäten, oder weil Straftaten eines bestimmten Umfangs vorliegen, ausgewiesen werden sollen, nicht behandeln. Also auch dort gibt es eine solche Regelung.An die wollte ich hier nur erinnern.