Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

Ich will es jetzt einfach einmal dabei belassen und nur so viel dazu sagen: Schauen Sie sich einmal Ihren Gesetzentwurf an. In Ihrem Gesetzentwurf sind sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, mehr, als Sie uns damals vorgeworfen haben. Sei es darum, der Weg ist der richtige. Sie sind endlich da angekommen, wo wir schon vor einem Jahr waren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn wir haben damals schon gesehen, dass sehr dringend eine Regelung auch in Hessen notwendig ist. Die hessischen Hausbesitzer waren nämlich nicht in der Lage, Wärmedämmmaßnahmen von außen anzubringen, wenn ihr Hause nahe an der Grenze oder direkt auf der Grenze stand. Das war ein Manko. Andere Bundesländer hatten das schon sehr vorbildlich geregelt. Wir haben uns an gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern orientiert. Ich nenne insbesondere Baden-Württemberg. Aber auch in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen gibt es vernünftige Regelungen.

Wir haben gerade den baden-württembergischen Gesetzentwurf als Grundlage herangezogen, weil das Bundesverfassungsgericht ein Urteil dazu gesprochen hat, noch im Juli des letzten Jahres. Darin war die Aussage, dass das, was dort gesetzlich geregelt ist, verfassungsgemäß ist, dass es umsetzbar ist. So haben wir eine Grundlage genommen, die jetzt noch Bestand hat.

Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, wenn Sie dabei angekommen sind, dass es notwendig ist, dies zu regeln. Wir sind schon da, und wir erhoffen uns auch über die Anhörung sehr viel Unterstützung auch vonseiten derjenigen,die Grundbesitz haben,die Hausbesitz haben und die die Notwendigkeit im Hinblick auf Wärmedämmmaßnahmen haben.

Sie wissen, der Energiepass schreibt vor, dass bestimmte Verbrauchsdaten dargestellt werden. Wer keinerlei Chance hat, bei seinem Haus diese Dämmmaßnahmen nachträglich anzubringen, weil der Nachbar es nicht will, der hat natürlich einen Wertverlust bei seinem Gebäude. Das heißt, im Hinblick auf Vermietung und Veräußerung gibt es gigantische Probleme für ihn, was sein Eigentum anbetrifft.

Ich glaube, mit diesen Regelungen, die wir vorgeschlagen haben und die mit der gleichen Intention von der CDU erfolgten, können wir diesen Menschen helfen.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen in der Zeit ergangen ist, als unser Gesetzentwurf damals keine Mehrheit fand.Wir haben unglaublich viele Mails erhalten, in denen ganz viele Hausbesitzer sich an uns gewandt haben und gesagt haben: Dieser Vorstoß ist gut. Wir müssen auf diesem Weg weitergehen, versuchen Sie es bitte wieder. Es kann nicht sein, dass wir in Hessen keine gesetzliche Regelung dazu haben.

Wir werden sehen, wie wir das gemeinsam umsetzen können.Es gibt noch andere Details,die Sie angesprochen haben, Herr Banzer. Es geht zum einen um den Pflanzenrückschnitt, zum anderen um die Lagerung von Brennholz für den Eigenbedarf. Das sind Dinge, die wir in der

Anhörung diskutieren müssen, ob diese Regelung, die Sie jetzt vorgeschlagen haben, genügend ist im Hinblick auf den Einsatz von erneuerbaren Energien, gerade von Biomasse. Aber in der Anhörung können wir das alles besprechen.

Insofern bin ich wirklich guten Mutes, dass wir ein Stück weitergekommen sind. Wir hätten es schon früher haben können. Aber das will ich jetzt nicht besonders betonen. Hauptsache, wir schaffen es.

Darauf setze ich auch in der Anhörung, dass wir eine breite Zustimmung bekommen, die es den Menschen in Hessen erlaubt, Wärmeschutzmaßnahmen umzusetzen und damit auch dem Klimaschutz zu dienen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Eli- sabeth Apel (CDU))

Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Abg. ZieglerRaschdorf von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das die Gemüter immer wieder auf das Heftigste bewegt: das Nachbarschaftsrecht. In der Debatte über den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Nachbarrechtsgesetz im Juni-Plenum dieses Jahres hatte Justizminister Banzer einen umfassenderen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes angekündigt, über den wir heute in erster Lesung beraten. Dieser Regierungsentwurf schlägt zeitgemäße Änderungen im 46 Jahre alten Hessischen Nachbarrechtsgesetz vor.

Damit sollen nachträgliche Wärmedämmungen auch an Außenwänden von Gebäuden ermöglicht werden, die bis zur Grundstücksgrenze reichen. Es geht um die Anpassung von Bestandsbauten an den heutigen Stand der Technik, um den Anforderungen an Klimaschutz und Energieeinsparung zeitgemäß Rechnung zu tragen.

Dieses Ziel ist begrüßenswert. Darüber besteht, wie ich denke, weiterhin große Einigkeit unter den Fraktionen. Wir alle wollen mit einer Änderung des Nachbarrechtsgesetzes mehr umweltfreundliche und energieeffiziente Häuserdämmung unterstützen. Damit kann der Energieverbrauch im Land gesenkt, können CO2-Emissionen reduziert, und es kann nicht zuletzt den Hausbesitzern ermöglicht werden, auch ökonomisch durch entsprechende Maßnahmen auf gestiegene Energiepreise zu reagieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere Frau Hammann, anders als der bereits vorliegende Entwurf der GRÜNEN ist der Gesetzentwurf der Landesregierung eingebettet in eine umfangreichere Novellierung des Nachbarrechtsgesetzes. Die wichtigste Kernaussage des Entwurfs ist: Ein Grundstückseigentümer ist zur Duldung von Maßnahmen der Wärmedämmung an einem bis zur gemeinsamen Grundstücksgrenze reichenden Haus bei finanziellem Ausgleich auch dann verpflichtet, wenn die anzubringende Wärmedämmung in sein Grundstück hineinragt. Derartige Maßnahmen sollen zulässig sein, wenn es sich bei den übergreifenden Bauteilen um eine

Dämmung handelt, die nicht über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 hinausgeht.

Diese Regelung wägt besonders sorgfältig zwischen dem Eigentumsschutz und dem energiepolitischen Interesse der Wärmedämmung ab; denn hierin liegt gerade der Knackpunkt,wie Sie bereits ausgeführt haben,Frau Hammann. Aus diesem Grund wird im Gesetzentwurf zum Schutz desjenigen, in dessen Eigentumsrechte eingegriffen wird, die zu duldende Wärmedämmung an die Bauteileanforderung der Energieeinsparverordnung gebunden. Jede über diese Anforderung hinausgehende Isolierung muss vom Nachbarn nicht geduldet werden.

Dies ist im Hinblick auf den Eigentumsschutz richtig und geboten. Auf der anderen Seite soll der Nachbar, der die Maßnahme durchführt, aber auch davor geschützt werden, einen nicht vertretbaren Aufwand betreiben zu müssen, etwa einen besonders teuren, dünnen Hochleistungsdämmstoff zu verwenden oder eine Innendämmung vorzunehmen, sofern dies im konkreten Fall erheblich aufwendiger als eine vergleichbare Außendämmung wäre.

Der Entwurf stellt auch klar, dass alle mit der Wärmedämmung zusammenhängenden baulichen Änderungen vom Nachbarn ebenfalls zu dulden sind, z. B. die Erweiterung des Daches, die Verlängerung der Fensterbänke, Unterkonstruktionen und Verputze. Da gibt es bisher auch oft Streit.

Bei allem Wunsch nach Dämmung muss jedoch immer klar sein, dass das betroffene Grundstück nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden darf. Dies stellt der Entwurf deutlich heraus.

Was die rechtzeitige Anzeige der Dämmmaßnahmen gegenüber dem duldungspflichtigen Nachbarn betrifft, so sieht der Entwurf die geltende Regelung nach § 24 Nachbarrechtsgesetz – zwei Wochen – vor. Ob das angemessen bzw. ausreichend ist, müssen wir in den Ausschüssen klären. Meiner Meinung nach ist es ein Unterschied, ob ich nach einem Naturereignis wild abfließendes Gewässer wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzen will oder eine längerfristig geplante Dämmmaßnahme durchführen möchte. Die Beseitigung der Folgen von Naturereignissen duldet in der Regel keinen Aufschub. Bei geplanten Dämmmaßnahmen sollte das jedoch möglicherweise bereits angespannte nachbarschaftliche Verhältnis nicht durch allzu kurz bemessene Anzeigepflichten unnötig belastet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,auf die weiteren Punkte des Entwurfs bezüglich der Bepflanzung an Grundstücksgrenzen möchte ich nur kurz eingehen. Sie ergänzen im Wesentlichen den Beseitigungsanspruch um das mildere Mittel des Anspruchs auf das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, wie es in anderen Bundesländern bereits existiert. Sie nehmen die wild gewachsenen Pflanzen in das Gesetz auf, eine Regelung, die wir ausdrücklich begrüßen. Sie wurde unter anderem wegen zahlreicher Eingaben und Petitionen von betroffenen Bürgern in den Gesetzentwurf aufgenommen. Der zurzeit gültige Beseitigungsanspruch bezieht sich ausschließlich auf Anpflanzungen, nicht auf Gewächse, die sich selbst ausgesät haben und wild gewachsen sind.

Die Regelungen passen schließlich die fünfjährige Ausschlussfrist für die Durchsetzung von Ansprüchen der dreijährigen Regelverjährung des BGB an. Das ist vernünftig, da es in der Vergangenheit hier häufig zu Unsicherheiten gekommen ist.

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

Art.2 des Regierungsentwurfs sieht entsprechende Änderungen in der Bauordnung vor. Hier geht es um die Holzstapel, die bis zur Größe von 40 m3 legalisiert werden sollen. Das begrüßen wir grundsätzlich. Über die einzelnen Punkte wird in der Anhörung Weiteres zu erfahren sein. In den Ausschüssen muss diskutiert werden, ob wir hier eine Begrenzung brauchen oder ob sie unter Umständen entfallen kann, ob Regelungen einer gemeindlichen Selbstverwaltung überlassen werden können und ob zwischen Innen- und Außenbereich differenziert werden soll.

Frau Abgeordnete.

Im Ergebnis ist der Entwurf schlüssig und zeitgemäß. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss zu Einzelfragen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Herr Kollege Blum für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zunächst einmal zu begrüßen, dass jetzt auch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes vorliegt, weil uns das in die Lage versetzt, endlich in das weitere parlamentarische Verfahren zu dieser Materie einzusteigen. Denn als der Gesetzentwurf der GRÜNEN eingebracht wurde, haben wir uns darauf verständigt, mit Rücksicht auf die geschäftsführende Landesregierung zu warten, bis auch dieser Gesetzentwurf vorliegt. Von daher bin ich froh, dass das jetzt auch der Fall ist.

Die Intention, die in Ihrem Hauptanliegen in eine ähnliche Richtung geht,ist nach wie vor begrüßenswert – keine Frage.Aber damals wie heute gilt es festzuhalten:Das,was hier gesetzlich geregelt werden soll, greift in ein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut, nämlich das Eigentumsrecht des betroffenen Nachbarn, ein. Gott sei Dank ist das in unserem Land noch so: An Gesetze, die verfassungsmäßige Rechte Einzelner beschränken, sind hohe Anforderungen zu stellen. Die gilt es abzuarbeiten. An dieser Stelle, Frau Kollegin Hoffmann, sage ich für unsere Fraktion ganz deutlich: Das ist der Hauptprüfungsmaßstab. Die Praxistauglichkeit des Gesetzes steht da sicherlich erst an zweiter Stelle.Zunächst einmal orientieren wir uns daran, dass hier eine mit der Verfassung in Einklang zu bringende gesetzliche Regelung vorgelegt und beschlossen wird, und danach bewerten wir die Frage, ob sich das in der Praxis als tauglich erweisen wird.

(Beifall bei der FDP)

Ich sage ganz deutlich: An dieser Stelle ist es so, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung wesentlich deutlicher und wesentlich differenzierter auf die Frage eingeht, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Eingriff, so er denn von der Zielsetzung her gewünscht und gewollt ist, erfolgen kann. Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf ein breiteres Spektrum, einen Tatbestandskatalog aufgezeigt, an dem man sich abarbeiten kann und sollte. Auch dieser birgt natürlich Probleme. Denn am Ende des Tages kommen wir wohl nicht umhin, mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „wesentlichen“, „unwesentlichen“ oder „geringfügigen Beeinträchtigungen“ zu arbeiten,sodass an dieser Stelle weiterhin – das ist aber wohl dem Nachbarrecht zumindest hier in Deutschland immanent – mit Streitigkeiten unter Nachbarn zu rechnen ist.

Es ist aber ein weiter gehender und ausgefeilterer Entwurf als das, was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Das mag man vielleicht auch von der Landesregierung mit ihrem Verwaltungsapparat erwarten. Das will ich an dieser Stelle gern zugestehen.Aber es fehlt – das hatte ich auch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgeführt – dort an der Bestimmtheit im Gesetz etwas, was die Eingriffsvoraussetzungen angeht.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Da hilft es auch nichts, wenn man sich an anderen Landesgesetzen, wie z. B. dem von Baden-Württemberg, orientiert, Frau Kollegin, weil nämlich das Problem in Baden-Württemberg ist – das ist mittlerweile gut im Internet recherchierbar –, dass sich dort jetzt massenhaft Gerichte damit beschäftigen, ob Wärmedämmung unter die gesetzlichen Regelungen des Nachbarrechts in Baden-Württemberg fällt oder nicht. Von daher sind wir hier mit beiden Gesetzentwürfen – das will ich positiv anmerken – einen wesentlichen Schritt weiter, weil wir das nämlich konkret normieren. Wir sagen: Jawohl, es geht hier um Wärmedämmung und nicht um den Begriff „untergeordnete Bauteile“.Das ist das Problem in vielen anderen Ländern.

Ich glaube, dass es vieles gibt, was man hier noch erörtern muss. Und es gibt vieles, was man sich in der Anhörung von den verschiedenen Interessenvertretern aufzeigen lassen muss, die von diesem Gesetz tangiert sind. Das soll aber nicht die grundsätzlich richtige Richtung beider Gesetzentwürfe schmälern.Ich glaube,so sollten wir auch die weitere Debatte und das weitere Verfahren betreiben.Wir wollen am Ende des Tages ein Gesetz, das beiden Zielen gerecht wird, das nämlich auf der einen Seite den gesellschaftlichen Konsens, den Klimaschutz in all seinen Facetten, auch im Bereich der Energieeinsparung, fördert, aber auf der anderen Seite eben auch klar mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang steht und deutlich die Grenzen zieht, die uns die Verfassung vorgibt. Ich denke, das lässt sich zusammenführen. Wir werden unseren Beitrag dazu im weiteren Verfahren leisten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet.

Die erste Lesung ist damit durchgeführt, und wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss,federführend,und an den Wirtschaftsausschuss und den Umweltausschuss,beteiligt.

Dem widerspricht niemand. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 – Drucks. 17/643 –

Er wird eingebracht durch die Landesregierung.Das Wort hat der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 ein. Wir haben die Kommunalen Spitzenverbände zwischenzeitlich informiert, dass, wie immer, im Januar 2009 die erste Rate der Schlüsselzuweisungen ausgezahlt wird. Die zu verteilende Masse wird sich erst einmal an dem Volumen des Haushalts 2008 ausrichten, bis ein Haushalt verabschiedet ist. Ich gehe davon aus, dass das im Januar nicht der Fall sein wird.

Jetzt haben wir das Problem der Übergangsregelung für die Sonderstatusstädte. Dort müssen wir anders als sonst beim FAG üblich, wenn wir die gleiche Verteilung wie 2008 hinsichtlich der Sonderstatusstädte haben wollen, die beschlossene Übergangsregelung des Hessischen Landtags verlängern. Dazu dient der vorgelegte Gesetzentwurf,der von der kommunalen Seite erwartet wird und über den wir verschiedentlich sehr intensiv diskutiert haben. Die Signale, die wir bisher zu dieser Frage haben, zeigen, dass der Verlängerung der Übergangsregelung zugestimmt wird. Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf im Interesse der betroffenen Städte und Landkreise und im Interesse einer verlässlichen Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in diesem Haus auch eine entsprechend breite Mehrheit finden wird. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Finanzminister. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Kahl für die SPDFraktion das Wort.