Protokoll der Sitzung vom 22.04.2008

Weshalb hat die Gemeinde Hünfelden (Landkreis Lim- burg-Weilburg) noch keinen Zuwendungsbescheid des Landes für den Bau eines Park-&-Ride- und Pendlerparkplatzes an der B 417 im Ortsteil Kirberg erhalten, obwohl das Vorhaben im Mai 2004 beantragt wurde und bereits im Förderprogramm 2005 des Landes Aufnahme gefunden haben soll?

Herr Minister für Wirtschaft und Verkehr.

Sehr verehrte Frau Abgeordnete, die Maßnahme Park-&Ride- und Pendlerparkplatz an der B 417 Hünfelden-Kirberg konnte bisher noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten, da weder das Baurecht noch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Hünfelden und dem ASV Frankfurt vorlag. Beides sind aber notwendige Voraussetzungen und damit Bestandteile des Förderantrags. Das Baurecht wurde mittlerweile von der Gemeinde Hünfelden vor wenigen Tagen, und zwar in der 16. Kalen

derwoche 2008,vorgelegt.Insofern besteht – um die Frage von eben aufzugreifen – berechtigte Hoffnung. Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung kann nun im Sommer 2008 gerechnet werden. Die Maßnahme kann nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung abschließend geprüft und bei der Aufstellung des Förderprogramms 2009 in die Dringlichkeitsreihung einbezogen werden. Ich sehe hier gute Chancen.

(Hildegard Pfaff (SPD): Herzlichen Dank!)

Ich rufe die Frage 3 auf. Herr Abg. Kaufmann.

Ich frage die Landesregierung:

Bis zu welchem Termin können das Riedbad in Frankfurt, das „Wellnessbad Kaskade“ in Gersfeld und das Hallenbad in Großkrotzenburg mit positiven Bescheiden für das Hallenbad-Investitionsprogramm HAI rechnen?

Herr Minister des Innern und für Sport.

Herr Kollege, dieses Landesinvestitionsprogramm erfreut sich großer Aufmerksamkeit. Wir sind derzeit dabei, die Anträge zu sammeln und zu sichten. Wenn wir das gemacht haben, wenn wir wissen, wer die Voraussetzungen erfüllt, dann wird man in zweierlei Hinsicht in eine Planung gehen können: Erstens. Wer entspricht überhaupt den Anforderungen? Zweitens. Gegebenenfalls in welchem Zeitrahmen? Derzeit kann dazu noch keine genaue Auskunft gegeben werden.

Eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Kaufmann.

Herr Minister, trifft die Auffassung des Geschäftsführers der Bäderbetriebe Frankfurt zu, dass nur klassische Hallenbäder gefördert werden und deshalb Bäder wie z. B. das Rebstockbad gar nicht angemeldet werden könnten?

Herr Minister.

Ich kenne diese Äußerung nicht. Vielleicht – so kann ich es mir vorstellen – ist damit ein Passus angesprochen, den wir in den Richtlinien verankert haben, nämlich dass sich der Schwerpunkt dieses Programms an drei Gesichtspunkten orientiert. In diesen Schwimmbädern soll erstens Schulsport betrieben werden, zweitens Vereinssport, und die dritte Variante sind – gerade bei den Hallen ist das ein großes Thema – vernünftigere Energiekonzepte, Energieeinsparungen, ökologischer Ausbau und Ähnliches mehr.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass private Betreiber, sogenannte Schwimmopern oder etwas in der Art, nur Berücksichtigung finden können, wenn sie die drei von mir genannten Gesichtspunkte erfüllen. Ich bin mir im Moment nicht sicher, ob das Rebstockbad diese Voraussetzungen erfüllt. Wenn es sie erfüllt, dann kann ein Antrag gestellt werden.Wenn nicht, wird man wahrscheinlich von dem Antrag absehen.

Eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Kaufmann.

Herr Minister, was hat die Landesregierung unternommen, um den verehrten Kollegen Dr. Herr zu ermuntern, öffentlich die Förderung des „Wellnessbades Kaskade“ in Gersfeld anzukündigen, obwohl das nach dem mir bekannten Handlungsrahmen eher ausgeschlossen erscheint?

Herr Minister.

Abgeordnete sind frei gewählt und nur ihren Wählern gegenüber verantwortlich. Äußerungen von Abgeordneten müssen auch Abgeordnete kommentieren. Die Landesregierung nimmt das mit großem Interesse zur Kenntnis und prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Ich rufe die Frage 4 auf. Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es richtig, dass anstelle der für die K+S AG bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzlauge in die Werra bei kurzfristig auftretenden Entsorgungsengpässen eine unbefristete Einleitungserlaubnis erteilt werden soll?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abgeordnete,es ist nicht zutreffend,dass anstelle der für die Kali + Salz AG bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzlauge in die Werra bei kurzfristig auftretenden Entsorgungsengpässen eine unbefristete Einleitungserlaubnis erteilt werden soll. Der Firma Kali + Salz wurde mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 26. November 2003 die Erlaubnis erteilt, Salzwasser in Ulster und Werra einzuleiten. Die Erlaubnis für die Einleitung von Haldenwasser aus Neuhof-Ellers für die Kali + Salz GmbH, welches bei Entsorgungsengpässen zum Werk Werra transportiert

werden soll, wurde mit erteilt. Die Erlaubnis für die Einleitung ist befristet bis zum 30. November 2012. Über die Anpassung der bestehenden Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Bau bzw.der Inbetriebnahme der geplanten Salzwasserleitung vom Werk Neuhof-Ellers zum Werk Werra entscheidet das Regierungspräsidium Kassel als verfahrensführende Behörde.

Zusatzfrage, Herr Kollege Quanz.

Herr Minister, ist es zutreffend, dass, wenn große Mengen aus Neuhof angeliefert werden, möglicherweise die Produktion zum Stoppen kommen kann, da die Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abgeordneter, ich denke, dass das durchaus der Fall sein kann; denn wir haben hier Obergrenzwerte eingesetzt: 2.500 mg/l Chlorid und 90 Grad deutscher Härte. Diese Werte dürfen nicht überschritten werden.

Die nächste Frage ist Frage 5. Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Grenzwerte gelten für die in der von der Kali + Salz AG in die Werra eingeleiteten Salzlauge befindlichen Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle?

Herr Umweltminister.

Frau Abgeordnete, für die in der von Kali + Salz in die Werra eingeleiteten Salzlauge befindlichen Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle, gelten keine Grenzwerte. Die Beschaffenheit der Abwässer der Kaliindustrie ist im Wesentlichen von der natürlichen Zusammensetzung der Rohsalze abhängig. Schwermetalle sind in geringen Konzentrationen zu erwarten. In der Regel liegen die Konzentrationen deutlich unter den Schwellenwerten gemäß der Anlage zu § 3 Abwasserabgabengesetz. Die Gewässerbelastungen werden im Wesentlichen durch die im Wasser leicht löslichen Chloride und Sulfate hervorgerufen. Wegen der unterschiedlichen Zusammensetzung der Rohsalze und der unterschiedlichen Produktionsverfahren wurde auf eine einheitliche branchenspezifische Regelung nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz verzichtet. Inso

fern ist bezüglich der Begrenzung der wasserrechtlichen Zuleitung in jedem Einzelfall zu entscheiden.

Im Falle von Kali + Salz ist die Festlegung der Grenzwerte für Chlorid auf 2.500 mg/l und 90 Grad deutscher Härte in der Werra beim Pegel Gerstungen durch die Wasserbehörde unter Beachtung der vorhandenen Nutzungen und Abwägung der unterschiedlichen Interessen erfolgt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hammann.

Herr Minister Dietzel, Sie haben ein sehr umfängliches Datenmaterial. Können Sie mir sagen, wie hoch die tatsächlichen Einleitungsmengen in den Jahren 2006 bzw. 2007 bei den jeweiligen Schadstoffen waren?

Herr Umweltminister.

Das kommt immer darauf an, welche Schadstoffe Sie meinen. Wenn Sie nach Schwermetallen fragen: Da geht es um Chrom, Nickel, Blei und Kupfer, die in Spuren vorhanden sind, aber im Mikrogrammbereich. Das heißt, das sind tausendstel Milligramm. Dort gibt es keine Grenzwerte, bzw. sie sind weit unterschritten.

Insgesamt wird natürlich auch überprüft. – Die Kollegin Hölldobler-Heumüller hat am 27.06.2007 nachgefragt, welche Dinge darüber hinaus beim Abwasser noch eingeleitet werden. Das sind Calcium, Magnesium, Natrium, Kaliumsulfat und Chlorid. Diese Werte kennen wir. Wir könnten sie auch veröffentlichen. Oder Sie könnten einfach einmal in die Antwort auf die Anfrage der Kollegin hineinschauen.

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde heute beendet.

Ich rufe nun vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht – Drucks. 17/38 –

Herr Kollege Dr. Jürgens, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte einleitend wiederholen, was ich bereits in der letzten Wahlperiode namens meiner Fraktion festgestellt habe: Eingetragene Lebenspartnerschaften homosexueller Paare haben inzwischen große gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Schwule und lesbische Paare sind heute selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens. Ich möchte hinzufügen: Das ist auch gut so.

Mit unserem Gesetzentwurf, den wir Ihnen auch in der neuen Wahlperiode vorlegen, wollen wir diese gesellschaftliche Realität im Recht umsetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit 2001 gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft im Bundesrecht, und wir meinen, es ist längst überfällig, ihr auch in Hessen die Anerkennung nicht länger zu versagen. Nach unseren Vorstellungen – das ist Bestandteil des Gesetzentwurfes, den wir Ihnen heute vorlegen – sollen alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, analog auf eingetragene Lebenspartner erstreckt werden. Dies gilt vor allem auch für die Lebenspartner schwuler Beamter und die Lebenspartnerinnen lesbischer Beamtinnen.

Auch eingetragene Lebenspartner begründen eine grundsätzlich auf Dauer angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft. Sie wollen ihre auf Liebe gegründete Verbundenheit und die Lebenspartnerschaft ebenso verfestigen, wie Eheleute dies durch die Eheschließung tun. Sie versprechen sich ebenfalls gegenseitig Beistand, Fürsorge und Verantwortung für den gemeinsamen Lebensweg – genauso wie Eheleute. Deshalb ist es aus unserer Sicht konsequent,ihnen auch die gleichen Rechte und Pflichten einzuräumen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)