Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 6. Plenarsitzung des Hessischen Landtags, stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest und heiße Sie alle herzlich willkommen. – Bisher hat keiner widersprochen, also gilt das alles.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Am 9. Mai 2008 ist im Alter von 82 Jahren der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Otto Zink verstorben.
Geboren wurde er am 31. Oktober 1925 in Rüsselsheim. Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte Otto Zink zunächst eine Lehre als Werkzeugmacher, die er 1943 abschloss. Die Kriegsteilnahme blieb ihm in jungen Jahren nicht erspart. Er geriet dabei in Kriegsgefangenschaft, aus der er 1947 entlassen wurde. Von 1947 bis 1953 arbeitete er als Werkzeugmacher sowie als Sachbearbeiter für Berufsausbildung, Jugendfragen und Berufsverkehr. Zwischen 1948 und 1951 war er Jugendvertreter der Adam Opel AG, anschließend zehn Jahre Mitglied des Betriebsrates sowie Mitglied des Betriebsausschusses. In den Folgejahren übernahm Otto Zink die Funktion des Arbeitnehmervertreters im Wirtschaftsausschuss der Adam Opel AG und engagierte sich in verschiedenen Positionen in der IG Metall und im Deutschen Gewerkschaftsbund.
1953 trat Otto Zink in die CDU ein. Später war er Mitglied des Präsidiums der CDU Hessen und Landesvorsitzender der Sozialausschüsse in der CDU. Von 1956 bis 1981 war er Stadtverordneter in Rüsselsheim. Von 1962 bis 1965 gehörte Otto Zink dem Hessischen Landtag an. Im Anschluss folgten 25 Jahre als Bundestagsabgeordneter. Von 1981 bis 1987 war er stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung und von 1982 bis 1987 Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit 1991 war er Ehrenvorstandsmitglied im CDA-Bundesvorstand.
Otto Zink war ein anerkannter Vertreter der Arbeitnehmerinteressen. Sein ganzes Engagement widmete er der Arbeits- und Sozialpolitik. Sein Sachverstand in diesem Bereich verschaffte ihm über die Parteigrenzen hinweg Achtung und Respekt. Otto Zink wurde mit der Wilhelm-Leuschner-Medaille ausgezeichnet und war Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes.
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.Wir werden unserem ehemaligen Kollegen stets ein ehrendes Andenken bewahren. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ebenfalls vor Eintritt in die Tagesordnung entledige ich mich einer Pflicht:
Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigungen von Abgeordneten und zur Anpassung von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2008 – Drucks. 17/152 –
Nach § 22 des Hessischen Abgeordnetengesetzes ist der Präsident des Landtags dazu verpflichtet, dem Plenum
jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten. Daher gebe ich Ihnen diesen Bericht zur Kenntnis; ich habe ihn bereits am 9. Mai 2008 in Ihre Fächer verteilen lassen. Der Angemessenheitsbericht wird lediglich vom Plenum entgegengenommen. – Damit ist dieser gesetzlichen Pflicht Genüge getan.
Nun zur Tagesordnung. Die Tagesordnung vom 6. Mai 2008 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 51 Punkten liegen Ihnen vor.
Im Nachtrag unter den Tagesordnungspunkten 41, 42, 43, 44 und 45 geht es um fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde. Interfraktionell haben wir uns auf eine Redezeit von fünf Minuten je Aktuelle Stunde verständigt. Dies ist zu beschließen. Gibt es dazu abweichende Meinungen? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir am Donnerstag ab 9 Uhr so verfahren.
Entgegen der ausgedruckten Tagesordnung wird Tagesordnungspunkt 11 nicht am Donnerstag, 14 Uhr, aufgerufen, sondern zusammen mit Tagesordnungspunkt 33 am Mittwoch, 9 Uhr.
Noch eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Armut-Reichtums-Bericht, Drucks. 17/175. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 52 und kann, wenn Sie nicht widersprechen, mit Punkt 6 aufgerufen werden. – Keiner widerspricht. Dann wird das so gemacht.
Auf Ihren Plätzen liegt ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Härtefonds zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen schafft unbürokratisch schnelle Hilfe, Drucks. 17/183. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 53. Redezeit fünf Minuten, ist das richtig? – Alles klar.
Es sind noch weitere Dringliche Anträge eingegangen,die morgen früh verteilt werden. Das nur als Ankündigung.
Das heißt, jetzt können wir die so ergänzte Tagesordnung beschließen. Ist jemand dagegen? – Dann ist sie genehmigt.
Wir tagen heute bis 18 Uhr.Wir beginnen mit Punkt 1, der Fragestunde. Danach folgt Punkt 2, die Regierungserklärung des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten. Mit diesem Punkt rufen wir noch die Tagesordnungspunkte 14, 18 und 30 auf. Dies zu Ihrer Information.
Entschuldigt fehlt Herr Staatsminister Stefan Grüttner. Er hat sich wegen einer Beisetzungsfeierlichkeit entschuldigt.
Heute Abend um 19.30 Uhr wird die Fußballmannschaft des Hessischen Landtags gegen eine Mannschaft der Betriebssportgruppe der Stadt Weiterstadt antreten. Das ist das Premierenspiel für diese Legislaturperiode. Dem Torwart und allen anderen Spielern wünschen wir viel Glück. Wir hoffen, morgen früh den richtigen Bericht entgegennehmen zu können. Das ist das Entscheidende.Wir haben wieder einen Fußballer, der morgen früh die technischen Details erläutern kann: unser Teamchef Lothar Quanz, der die Kameraden nach Weiterstadt führt – und wieder zurück.
Hält sie die Anweisung an Oberstufengymnasien seitens der Staatlichen Schulämter, z. B. in Wiesbaden und Kassel, Schülerinnen und Schüler von anderen Gymnasien mit Oberstufe nur in besonderen Ausnahmefällen aufzunehmen, mit dem im Hessischen Schulgesetz verankerten Recht auf freie Schulwahl für vereinbar?
Frau Abgeordnete, die Vorgehensweise der Staatlichen Schulämter ist nicht zu beanstanden. Für Schülerinnen und Schüler aus Realschulen oder Gesamtschulen ist der Wechsel in ein Oberstufengymnasium oftmals der einzige Weg zum Abitur, da in diesen Schulformen die Belegung der zweiten Fremdsprache nicht verbindlich ist, im Abitur aber obligatorisch nachgewiesen werden muss. Die Oberstufengymnasien bieten zu Beginn der Einführungsphase die neu zu beginnende zweite Fremdsprache an, im Gegensatz zu den Vollgymnasien, in denen die zweite Fremdsprache für alle verbindlich in der 7.Klasse beginnt. Folglich gibt es bei diesen Schulen kein Einstiegsangebot in der Einführungsphase mehr.
Die Prüfung hat ergeben, dass in der Vergangenheit die Oberstufengymnasien entgegen ihrem Auftrag zunächst Schülerinnen und Schüler aus den Vollgymnasien aufgenommen hatten und sich dann nicht mehr in der Lage sahen, Schülerinnen und Schüler mit Übergangsberechtigung aus Real- und Gesamtschulen aufzunehmen, für die sie eigentlich eingerichtet worden sind. Ein Eingriff in das Recht auf freie Schulwahl ist in dieser Vorgehensweise nicht zu sehen. Das Schulgesetz sieht zwar das Recht auf freie Wahl des Bildungsgangs vor. Es gibt aber keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule.
Herr Minister, verstehe ich es richtig, dass diese Aufnahme nur verweigert werden kann, wenn das Oberstufengymnasium bereits voll ist? Wenn aber noch Plätze frei wären, so könnten sie besetzt werden durch Schülerinnen und Schüler aus herkömmlichen Gymnasien?
Es ist selbstverständlich so: Zunächst einmal soll Platz für die eben beschriebene Schülergruppe vorgehalten wer
den. Sind danach noch Kapazitäten frei, so sind sie selbstverständlich auch für die anderen Gymnasiasten offen.
Können Sie mir bestätigen, dass der Artikel im „Spiegel“ Nr. 10/2008 zutrifft, wonach die Chefs herkömmlicher Gymnasien, die ihre Schüler selbst zum Abitur führen wollen, beim Hessischen Kultusminister eine Verfügung erwirkt haben, die den Wechsel von der gymnasialen Mittelstufe zum Oberstufengymnasium untersagt?
Nein. Ich wiederhole: Es ging uns insbesondere um die Interessen der Schülergruppen, die sonst keine Möglichkeit hätten,Abitur zu machen. Das steht im Vordergrund. Dass die Gymnasien, die grundständig aufgebaut sind, natürlich ein Interesse daran haben, ihre Oberstufenschüler zu behalten, liegt unabhängig davon auf der Hand.
Trifft es zu, dass das Land die Förderung einer Jugendhilfeeinrichtung „mit geschlossenen Anteilen“ für die Unterbringung von Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren beabsichtigt?
Frau Abgeordnete, das trifft zu. Es ist die Unterbringung einer Gruppe von sechs bis acht Jungen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren geplant. Dies sind in der Regel strafunmündige junge Menschen, die unter anderem durch aggressives oder delinquentes Verhalten auffällig geworden sind. Aufgrund solcher Auffälligkeiten, die oft mit einem Entziehen aus erzieherischen Maßnahmen gekoppelt sind, besteht die Notwendigkeit, auch eine geschlossene Unterkunft für zeitweise und situativ bedingte Einsätze vorzuhalten. Bei einem erfolgreichen Verlauf der Maßnahmen ist der Übergang in offene Formen der Betreuung vorgesehen, wobei Beschulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Einrichtungsgelände in breiter Auswahl angeboten werden können.
In welcher Höhe ist eine Förderung beabsichtigt? Handelt es sich dabei nur um eine investive Maßnahme, was die Bezuschussung anbelangt?
Es handelt sich bei dem Förderanteil von 830.000 c um die Kosten eines Bauabschnitts, wobei es um investive Mittel geht. Denn die Einweisung erfolgt dort durch Jugendämter, von denen dann auch die Tagessätze zu tragen sind.