Frau Kollegin Schott, es ist an dieser Stelle unbestritten, dass der Staat, die Gesellschaft und dieses Parlament die Standards für die Qualität und die Ausstattung klar definieren müssen, deren Einhaltung wir von einer Einrichtung erwarten. Das ist doch unbestritten. Aber es muss doch nicht alles, was in Deutschland geplant wird, durch den Staat verwirklicht werden. Frau Kollegin Schott, das kann nicht das Gesellschaftsbild dieses Parlaments sein.
Vielleicht sollten Sie einmal darüber nachdenken,und dabei werde ich Sie gern an die Hand nehmen. Wir beide
sollten einmal eine Tour durch die hessische Kindergartenlandschaft machen und uns die vielen privaten Institutionen ansehen, in denen eine hervorragende Arbeit gemacht wird.
Wenn Sie glauben, dass diese Einrichtungen sozusagen des Teufels sind, sollten Sie sich vor Ort informieren und sich anschauen, was für eine gute Arbeit im privaten Sektor geleistet wird. Frau Kollegin Schott, wir wollen, dass es nicht weniger, sondern mehr von diesen Privaten gibt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu einer modernen Familienpolitik gehören für uns ganz klar der Ausbau der Kinderbetreuung und vor allem auch die flexible Gestaltung von Betreuungszeiten, damit das Wahlrecht der Eltern tatsächlich im Vordergrund steht. Ich denke, wir können an diesem Punkt durchaus mit Stolz auf die letzten Jahre zurückblicken: Wir stellen fest, dass Hessen, mit einem Zuwachs von rund 6.000 Plätzen im letzten Jahr, gerade bei der Kleinkinderbetreuung die dynamischste Entwicklung aller Bundesländer aufweist.
Richtig ist aber auch, dass sich bisher erst ein relativ geringer Anteil der Betriebe dafür entscheidet, die betriebliche Kinderbetreuung einzuführen. Es sind vor allem die Großunternehmen, die sich – richtigerweise – in diesem Bereich engagieren. Das heißt im Übrigen nicht immer gleich, dass das Unternehmen selbst einen Kindergarten betreibt, sondern dass es sich sehr häufig anderer Einrichtungen bedient, mit ihnen zusammenarbeitet und gemeinnützige Vereine gründet. Vor allem haben die Eltern in den Kindergarten- und Betreuungsvereinen wie auch an vielen anderen Stellen auch das Sagen.
Im Rahmen der hessischen Landesförderung für Kindertageseinrichtungen unterstützt das Land schon heute betriebliche Kindertageseinrichtungen. Das heißt, in Hessen können nach dem hessischen Kindergartengesetz auch heute schon privatgewerbliche Trägerschaften gefördert werden. Das ist nicht in allen Bundesländern üblich.Aber auch bei uns nutzt erst ein kleiner Teil diese Möglichkeit, nachdem wir im vergangenen Jahr die Novellierung des Gesetzes vorgenommen haben.
Richtig ist aber auch – ich bin Herrn Kollegen Rentsch sehr dankbar, dass er darauf hingewiesen hat –, dass für jede Einrichtung,ob es nun ein privatgewerblicher,ein gemeinnütziger oder ein kommunaler Träger oder ein Elternverein ist, die Beantragung einer Betriebserlaubnis die Voraussetzung ist und dass Qualitätsstandards einzuhalten sind.
Je nachdem, wie wir die Qualitätsstandards festlegen, müssen alle Einrichtungen in diesem Sektor mitmachen.
Das Land hat in diesem Jahr die Mittel für den Ausbau verdoppelt, damit es mehr Plätze für die unter Dreijährigen gibt. Das ist nämlich der Bereich, in dem wir nach wie vor deutschlandweit den größten Nachholbedarf haben.
Frau Kollegin Müller-Klepper hat bereits angesprochen, dass wir den Ausbauzustand, den der Bund erst für das Jahr 2010 anstrebt, bereits im Jahr 2009 mithilfe eines sehr ehrgeizigen Programms erreichen wollen, bei dem das Land, die Kommunen und die freien Träger eng zusammenarbeiten müssen, damit wir das tatsächlich schaffen können. In Hessen haben wir derzeit rund 50 betriebliche bzw. betriebsnahe Kinderbetreuungsangebote. Das heißt, es ist deutlich erkennbar, dass wir dort weiteres Entwicklungspotenzial haben.
Das neue, mithilfe des Europäischen Sozialfonds aufgelegte Bundesprogramm, bei dem für neue Betreuungsplätze für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, zwei Jahre lang ein Betriebskostenzuschuss von bis zu 6.000 c gewährt wird, ist aus unserer Sicht ganz wichtig, wenn es darum geht, neue Akzente zu setzen und Anstöße zu geben. Aber es ist längst noch keine Dauerlösung für die Betriebe – vor allem nicht für die mittleren und kleinen Unternehmen.
Wir haben deswegen schon bei der Ausgestaltung des Europäischen Sozialfonds und bei der Abstimmung mit der Europäischen Union in Bezug auf das Land Hessen gesagt: Wir wollen, dass in Hessen das Thema „Kinderbetreuungsangebote für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen“ in die Förderung durch ESF-Mittel aufgenommen wird. Für die Förderperiode 2007 bis 2013 haben wir diese Programmsetzung auch ausdrücklich genehmigt bekommen.
Ein weiterer Punkt an dieser Stelle ist aber die spannende Frage: Wie können wir gerade kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen, Know-how zu dem Thema Kinderbetreuung, aber auch Know-how in der Zusammenarbeit z. B. mit den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern zu erwerben? Wie können wir ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten sie im Zusammenhang mit ihren Mitarbeitern haben? Dort ist die betriebliche Kinderbetreuung ein Bereich. Aber sie umfasst nicht den gesamten Bereich, der bei den Themen Mitarbeiterbindung und Familienfreundlichkeit in den Betrieben eine Rolle spielt.
Schon heute ist klar, dass Unternehmen, die sich für die Familien engagieren, eine wesentlich höhere Mitarbeiterbindung erreichen. Das ist gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung, also im Hinblick auf die Frage: „Wie kann ich gute Fachkräfte langfristig an das Unternehmen binden?“, eine ganz wichtige Voraussetzung. Eine Möglichkeit besteht darin, die Kinderbetreuung direkt am Betrieb aufzubauen. Aber selbstverständlich muss sie nicht direkt am Betrieb aufgebaut werden.
Ich bin froh, dass in diesem Haus wohl Einigkeit darüber besteht, dass wir dort vor allem das Elternwahlrecht in den Vordergrund stellen sollen. Es geht auch um die Fragen: Können die Eltern das Kind mit an den Arbeitsplatz bringen? Wollen sie es überhaupt? Wie sind die Modalitäten?
In allen Untersuchungen zeigt sich, dass es große Unterschiede bei der Frage gibt, ob die Eltern ihre Kinder mit an den Arbeitsplatz bringen wollen. Das hängt davon ab, ob es sich um Kleinkinder handelt, also um die Betreuung von unter Dreijährigen – häufig sogar von unter Zweijährigen –, oder um Kinder, die älter als drei Jahre sind, bei denen wesentlich mehr darauf geschaut wird, dass sie im wohnortnahen Umfeld bleiben.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dort sollten wir den Eltern keine Vorschriften machen; denn es
kommt auf die spezielle Situation an. Es geht darum, wie sich die Eltern das aufteilen können, wie sie die Kinderbetreuung organisieren, wer das Kind zum Kindergarten bringt, und auch darum, welche Voraussetzungen es dort gibt und wie flexibel das ist.
Frau Kollegin Schott, Sie haben ein bisschen versucht, es so darzustellen, als ob alle Menschen in diesem Haus die Kinder 24 Stunden lang in eine Betreuungseinrichtung schicken wollten. Wir haben hier schon häufiger darüber diskutiert und immer deutlich gemacht – das war meines Erachtens zwischen den anderen vier Fraktionen Konsens –, dass es beileibe nicht so ist, dass hier jeder die Kinder 24 Stunden lang, geschweige denn, von morgens um 5 bis abends um 22 Uhr, in eine Betreuungseinrichtung schicken will.
Aber wir haben auch deutlich gemacht, dass es durchaus bestimmte berufliche Situationen gibt,in denen die Eltern darauf angewiesen sind – meistens sind es die Mütter,aber auch die Väter –, dass andere Betreuungszeiten eingerichtet werden, als sie der gemeindenahe Kindergarten üblicherweise gewährleisten kann. Im Übrigen kann eine in der Gastronomie Beschäftigte ebenso wie eine Flugbegleiterin auf ganz andere Betreuungszeiten angewiesen sein. Es ist heute eben nicht mehr selbstverständlich, dass die Familie oder der Partner in dieser Zeit zur Verfügung steht.
Das heißt also, wenn Unternehmen sich daranmachen, zu versuchen, dort vernünftige Rahmenbedingungen zu finden, dann ist es für diesen kleinen Bereich, der genau auf solche Modelle angewiesen ist, eine Möglichkeit, dass Familien damit zurechtkommen. Das heißt noch lange nicht, dass wir jetzt alle Kinder morgens um 6 Uhr in die Kinderbetreuung schicken und das für ein Idealbild halten.
Deswegen haben wir als Hessische Landesregierung immer gesagt, um die Flexibilität gegenüber den Eltern auf der einen Seite zu gewährleisten, aber auch um kindergerecht auszubauen, können wir uns Tagesmütter, Kinderfrauen, all diese Bereiche besonders vorstellen, wenn es sehr familiennah sein soll, wenn das Kind entweder in der Wohnung der Eltern oder bei der Tagesmutter betreut wird.
Wir sind in den letzten Jahren als eines der wenigen Bundesländer vorangegangen und versuchen, das für alle finanzierbar zu gestalten, dass es nicht nur einer Schicht vorbehalten bleibt, sondern dass Eltern in der Zusammenarbeit mit den Kommunen in diesem Bereich – weil wir gerade den kindergerechten Aspekt im Vordergrund sehen – auf die Tagespflege zurückgreifen können, aber dann so, dass es auch für eine normale Familie finanzierbar ist. Dort haben wir Akzente gesetzt. Das wollen wir auch in Zukunft weiter ausbauen.
Ganz wichtig bleibt der Bereich:Wie können wir dort gerade mit den kleinen und mittleren Unternehmen umgehen? Was brauchen sie für Möglichkeiten? Wie können Eltern zum Schluss im Bereich der Kinderbetreuung tatsächlich auswählen? – Ich habe darauf hingewiesen, dass wir darin einen Schwerpunkt im Europäischen Sozialfonds für Hessen gesetzt haben und das mit untersuchen. Das heißt im Übrigen nicht, dass jetzt überall neue Investitionsförderungen aufgemacht werden müssen,da wir bei der Kindertagesstättenförderung und bei der Investitionsförderung auch nach dem Bundesprogramm in Hessen überall schon betriebliche Maßnahmen gleichgestellt haben.
Wichtig bleibt aber, dass wir die Bedarfe und Möglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen überhaupt abfragen und erkennen. Deswegen haben wir uns bereits im Februar dazu entschieden, einen Auftrag an die Fachhochschule Frankfurt zu geben, die mit uns gemeinsam das Familienaudit an den Hochschulen eingeführt und begleitet hat, dort zu untersuchen, wie die Bedarfe bei den Unternehmen aussehen und welche tatsächlichen Notwendigkeiten bestehen, also neben der Einrichtung der Familienservicestelle im Sozialministerium zu schauen: Wie können wir sie besser informieren? Wo können Vernetzungen stattfinden? Welche Ratgeber kann man möglicherweise mit an die Hand nehmen?
Es ist richtig, dass heute viele dieser Maßnahmen im Internet zu finden sind. Es ist aber auch richtig, dass sich gerade in Kleinstunternehmen kaum jemand um diese Themen gekümmert hat.Wir wissen auch, wenn man sich damit beschäftigt, dass derjenige, der das nicht täglich macht, vor eine ganze Menge Rätsel gestellt ist. Er weiß eben nicht:Wie ist es mit den Zuschüssen? Wenn ich etwas gründe, zahlt dann die Kommune noch genauso mit? – Jeder, der täglich damit beschäftigt ist, weiß, die Kommune ist verantwortlich, die Bedarfsplanung zu machen, und muss das in ihre Bedarfsplanung einbeziehen, um zu schauen, wie viele Plätze tatsächlich gebraucht werden. Das geschieht im Übrigen in einigen Kommunen in Hessen längst, wenn ein betrieblicher Kindergarten vorhanden ist.Taunusstein ist ein ganz schönes Beispiel, weil mit einem Unternehmen schon vor vielen Jahrzehnten damit begonnen wurde.
Da kennt sich nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Kleinbetrieb aus. Deswegen wird es auch darum gehen, wenn man so einen Schwerpunkt bei der Frage betrieblicher Kindergärten setzt: Wie kann man dort die Aufklärungsarbeit gerade in die kleinen und mittleren Unternehmen hineinbringen? Wie kann man ihnen Beispiele an die Hand geben, wo Kooperationsmöglichkeiten gefunden wurden oder wo man tatsächlich für seine Mitarbeiter zum Schluss – wie es der Kollege Rentsch angesprochen hatte – nur einen Zuschuss zahlt, um sie wohnortnah in der Kinderbetreuungseinrichtung zu unterstützen, dass die flexiblen Zeiten tatsächlich genutzt werden?
Es ist also ein ganz breites Maßnahmenbündel, mit dem wir in Zukunft gerade beim Thema betriebliche Kinderbetreuung umgehen müssen. Wir brauchen die Bedarfseinschätzungen der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir erwarten im August die ersten Ergebnisse der beauftragten Fachhochschule Frankfurt, die genauso in diesen Bereich des Antrages einfließen können.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung zur Frage Objektoder Subjektförderung machen. In Deutschland geben wir an den meisten Stellen den Eltern nicht das Geld, sondern haben einen völlig anderen Aufbau. Ich höre immer vom Kollegen Rentsch, dass er das Hamburger Modell sieht. Wir haben schon häufiger darüber diskutiert. Man muss aber dazu sagen:Wir brauchen dazu erst einmal eine große hessische Stadt, die bereit wäre, ein solches Modell auszuprobieren, denn nur dann könnten wir für einen solch großen Bereich eines größeren Bundeslandes testen, wie es aussieht – immer unter den Bedingungen, dass gleichzeitig die Vorgaben selbstverständlich so gefasst sind, dass das Geld in die Kinderbetreuung geht, und gleichzeitig darauf geschaut wird, dass tatsächlich die Qualitätsstandards festgeschrieben sind und nur in solche Einrichtungen ein Zuschuss des Landes bzw. einer Kommune geht, die diese Voraussetzungen der Betriebserlaubnis erfüllen.
Wir bräuchten etwas – in der Stadt wäre das am einfachsten umzusetzen –, um so etwas zu erproben. Da ich das grundsätzlich für die beste Wahlfreiheit von Eltern halte, aber wir die Schwierigkeit haben, dass wir eigentlich eine kommunale Zuständigkeit haben – ein Teil des Zuschusses kommt dazu, und ein Teil ist der Elternbeitrag –, ist es in einem Flächenkreis sehr schwierig, es umzusetzen.
Sie alle erinnern sich daran, dass wir im letzten Jahr bei der Novellierung einen § 28 des hessischen Kindergartengesetzes aufgenommen haben,der nach wie vor zu großen Diskussionen über den Ausgleich zwischen den Kommunen führt, wir aber damals gesagt haben, wir wollten genau dieses Elternwahlrecht in den Vordergrund stellen.Es wird dazu wahrscheinlich weitere Beratungen geben, wie man das am sinnvollsten umsetzen kann,denn Eltern werden nun einmal am ehesten hinschauen:Wo ist es sinnvoll, mein Kind mitzunehmen, es am Wohnort zu lassen, wie sind die Bedingungen, und wie können wir den Wettbewerb um beste Qualität haben? Auch das ist etwas,worauf die Eltern schauen. Sie sehen, wie in den verschiedenen Kindergärten von nahe liegenden Kommunen die Qualität ist und wie die Dinge dort organisiert sind, um wiederum auszuwählen, wenn ein Platz zur Verfügung steht.
Insofern fände ich es eine spannende Herangehensweise, das Hamburger Modell hessisch zu erproben. Aber wir brauchen freiwillige Teilnehmer aus dem kommunalen Bereich, um so etwas vorzubereiten. Dem steht die Landesregierung zumindest offen gegenüber, weil wir dann näher daran kämen, dass die Bedürfnisse von Familien sehr intensiv und zeitnah umgesetzt werden können.
Betriebliche Kindergartenförderung und Flexibilisierung der Einrichtungen sind die wichtigen Punkte. Es ist klar, nur die Betriebe, die sich in Zukunft um Familienpolitik kümmern werden, werden die besten Mitarbeiter dauerhaft an sich binden können.
Wir wollen gern Hilfestellung im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen geben, um Chancen aufzuzeigen. Ich denke, dazu ist der Antrag ein ganz wichtiger Beitrag, den wir dann, wenn die Studie der FH Frankfurt vorliegt, gemeinsam weiter auswerten können.
Vereinbarungsgemäß werden die Punkte 28 und 59 dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Spricht jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Somit beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung – Drucks. 17/122 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Staatsvertrag, den wir Ihnen vorlegen, geht es um die Regelung einer Sonderlaufbahn im gehobenen Justizdienst der Amtsanwälte. Amtsanwälte haben, ohne
dass sie die Befähigung zum Richteramt haben, staatsanwaltschaftsähnliche Befugnisse. Nicht jedes Bundesland hat Amtsanwälte.
Wir in Hessen halten diese Einrichtung für sehr nützlich. Gerade Amtsanwälte – ich kann das nicht anders sagen – arbeiten mit einem hohen Wirkungsgrad unter hoher Belastung ganz erhebliche Mengen von Fällen und Akten ab. Trotzdem beauftragen wir neu pro Jahr ca. zwei bis maximal sechs Personen mit dieser Aufgabe.Es wäre deswegen sehr unwirtschaftlich, wenn wir in Hessen die Ausbildung von Amtsanwälten selbst regeln würden. Deswegen tun wir das schon seit längerer Zeit zusammen mit anderen Bundesländern unter Federführung Nordrhein-Westfalens.
Ein Staatsvertrag ist notwendig, weil wir hoheitliche Befugnisse übergeben wollen. Wir wollen nämlich ein gemeinsames Prüfungsamt in Nordrhein-Westfalen errichten, damit wir nicht selbst mit den Prüfungen beauftragt sind und damit wir die Vergleichbarkeit der Prüfungen sicherstellen können. Dafür wollen wir die Prüfungen in einem einheitlichen Prüfungsamt organisieren. Das ist Inhalt dieses Staatsvertrags sowie auch die Neuorganisation der Ausbildung.