Protokoll der Sitzung vom 08.03.2012

Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen.

Wenn ich Kommune wäre und man mir im Kommunalen Finanzausgleich 340 Millionen € vorenthalten hat, ich bei der Mindestverordnung übers Ohr gehauen wurde und ich dann dieses Versprechen bekomme, würde ich Ihnen nicht glauben. Wer Ihnen die Hand reicht, muss anschließend die Finger zählen, um zu wissen, ob sie noch dran sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich komme zum Schluss. In diesem Land fehlen eindeutig die Investitionsmittel. Ich muss sogar den Punkt auslassen, dass Sie beim Fachkräftemangel gnadenlos versagen. Sie haben vorhin selbst bestätigt, dass über 3.500 Plätze für Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land fehlen. Selbst den Kommunen, die das Geld erhalten, sind die Hände gebunden, weil sie ihre freien Plätze nicht besetzen können. Das ist ein kinderbetreuungspolitischer Skandal. Herr Minister, dafür tragen Sie die Verantwortung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Bocklet. – Für die Landesregierung hat sich jetzt Herr Staatsminister Grüttner zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Normalerweise melde ich mich erst am Ende der Redebeiträge der Fraktionen, meistens wird dann aber vergessen, was am Anfang gesagt worden ist. So viel Falsches, wie eben gesagt worden ist, kann schlicht und einfach nicht unwidersprochen bleiben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Fangen wir einmal mit ein paar Kleinigkeiten an. Herr Kollege Bocklet hat in der Debatte vor Eintritt in die Mittagspause der antragstellenden Fraktion – mit meiner vollen Zustimmung, ich teile das – geistige Armut bei der Stellung eines Antrags unterstellt.

Jetzt behandeln wir Ihren Antrag, den Sie zum Setzpunkt gemacht haben, mit dem Titel „Krippengipfel jetzt“. Dieses Wort ist in Ihrem Redebeitrag nicht ein einziges Mal gefallen. Insofern muss ich sagen: Die geistige Armut, die

Sie anderen unterstellen, ist bei Ihnen auch schon angekommen. Es tut mir bei dieser Sache äußerst leid.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Diese geistige Armut wird an manchen Stellen noch relativ deutlich:

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben keine Ahnung, was Bundesmittel sind. Sie haben keine Ahnung, was Landesmittel sind. Sie haben keine Ahnung, was im Krippengipfel vereinbart worden ist. Sie haben keine Ahnung, was an dieser Stelle vom Land auch unter der Berücksichtigung der Belange der Kommunen zugesagt worden ist. Sie haben keine Ahnung, welche Ausbauleistungen die Kommunen in der Zwischenzeit vorangetrieben haben. Schlicht und einfach: Ihr Redebeitrag war von Ahnungslosigkeit und Falschheit geprägt. Nichts anderes war das.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sie erklären irgendetwas von 300.000 €, die der MainKinzig-Kreis noch bekomme. Dann erkläre ich Ihnen einmal, was der Main-Kinzig-Kreis bisher für den Ausbau der U-3-Betreuung bekommen hat. Der Main-Kinzig-Kreis hat bekommen: im Jahr 2008 749.386 €, im Jahr 2009 2.063.800 €, im Jahr 2010 3.396.322 €, im Jahr 2011 2.630.395 €. Sie haben recht, aus den verbleibenden Bundesmitteln, aus denen noch 11,5 Millionen € übrig sind, bekommt der Main-Kinzig-Kreis in diesem Jahr 309.000 €, und er bekommt aus Landesmitteln, zugesagt, auch noch einmal 846.000 €. Das muss man auch mitrechnen.

(Lebhafte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine Zusage für das Bauprogramm 2012, und die Auszahlung erfolgt 2013.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist relativ einfach. Das ist das, was dem Main-KinzigKreis zugesagt worden ist.

(Lebhafte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich könnte Ihnen das, weil ich schon 243 Zahlen vorgelesen habe, das für jede der kommunalen Gebietskörperschaft herunterbeten.

Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen, wie es auf dem Krippengipfel zu dieser Vereinbarung mit einem 35-prozentigen Versorgungsgrad gekommen ist. Im Krippengipfel ist der 35-prozentige Versorgungsgrad vereinbart worden. Ich gehöre auch noch zu denjenigen, die dabei gewesen sind, also physisch und psychisch.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bringt bei Ihnen doch auch nichts!)

Herr Wagner, das ist richtig, dass Sie der Überzeugung sind, dass das nichts bringt. Aber Sie hören ja noch nicht einmal zu.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch!)

Sie verstehen auch nichts.

(Lebhafte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will Ihnen das an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen. Auf diesem Krippengipfel ist insbesondere die Frage diskutiert worden, wie wir das Verhältnis zwischen Betreuung in Einrichtungen – wobei Einrichtungen Tagespflegeeinrichtungen auf der einen Seite und stationäre Einrichtungen auf der anderen Seite sind – und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beteiligten schaffen.

Es war zum damaligen Zeitpunkt unter den Kommunalen Spitzenverbänden eine relativ große Übereinstimmung und eine Bitte, von einem durchschnittlich 35-prozentigen Versorgungsgrad auszugehen. Darauf haben sich Bund und Länder, auf intensive Interventionen der Kommunen, geeinigt, um an dieser Stelle eine entsprechende Anpassungsfrist zu haben.

An keiner Stelle der gesamten Verhandlungen – weil die Kommunen nur mittelbar beteiligt gewesen sind –, weder in der Verwaltungsvereinbarung, die anschließend gekommen ist, noch in dem Protokoll zu dem Krippengipfel und sonst irgendwo in irgendeiner Art und Weise, gab es eine Quotierung der Finanzierung.

Wer auch immer, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden, sagt, dort sei eine Drittelfinanzierung zugesagt worden, irrt. Es gibt kein einziges Dokument, das dies belegt. Ich will das nur für zukünftige Diskussionen sagen.

Es ist an keiner einzigen Stelle niedergelegt worden. Der Rechtsanspruch richtet sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, nicht an das Land. An dieser Stelle habe ich große Erfahrung, weil ich in kommunaler Verantwortung stand, als es einen Rechtsanspruch für Ü 3 gegeben hat.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben eine Befragung im Hinblick auf den Fachkräftebedarf durchgeführt. Auf diese Grundlage haben die Jugendämter einen Bedarf an 58.000 Plätzen in Hessen dargestellt. Sie haben aber nicht von einem Bedarf an 58.000 Plätzen auf der Grundlage der Vereinbarung des Krippengipfels gesprochen. Das Land Hessen handelt im Hinblick auf die Vereinbarung des Krippengipfels vertragsgetreu. Das bedeutet an dieser Stelle einen Versorgungsgrad von 35 %. Diese 35 % entsprechen 52.300 Plätzen. Zur Erreichung dieses Prozentsatzes fehlen in Hessen noch 4.800 Plätze. Zur Erreichung dieses Prozentsatzes nimmt das Land Hessen Landesmittel in Höhe von 30,6 Millionen € in die Hand – zusätzlich zu den Mitteln für die Kindertagespflege – und kommt damit seinen Verpflichtungen in größeren Umfang nach, die wir auf dem Gipfel vereinbart haben. Das will ich sehr deutlich sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie behaupten, wir hätten im Hinblick auf die Fachkräfteentwicklung nichts getan,

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht ausreichend!)

dann will ich Ihnen an dieser Stelle nicht alle Maßnahmen herunterbeten. Aber: Auch die Kindertageseinrichtungen und ihre Träger stehen in wesentlicher Verantwortung für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Von den 38.000 in Hessen in Kindertageseinrichtungen Beschäftigten arbeiten gerade einmal 12.791 in Vollzeit. Alle anderen sind nicht in Vollzeit beschäftigt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sagen wir doch!)

Es ist eine Aufgabe der Einrichtungsträger und der Einrichtungen – nicht der Hessischen Landesregierung –, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze in den einzelnen Einrichtungen so ausgestaltet werden, dass in Vollzeit gearbeitet werden kann.

An dieser Stelle will ich Ihnen noch einmal sagen, dass wir über die Fachschulen für Sozialpädagogik inzwischen eine Teilzeitausbildung anbieten, um das Problem des Erzieherinnenmangels anzugehen. Wir sind in der Situation, dass die Einrichtungsträger diese Teilzeitausbildung ablehnen, weil sie sagen, es sei nicht möglich, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Teilzeitausbildung beschäftigt sind, qualitativ zu arbeiten, obwohl die Einrichtungen sie als Fachkräfte anerkennen könnten. Wenn sie sie in Teilzeit anerkennen, wird ihnen oftmals zudem nur eine Aufwandsentschädigung von 100 € im Monat für die Teilzeittätigkeit in einer Kindertageseinrichtung gezahlt. Diese Ablehnung ist kein Einzelfall, sondern zieht sich quer über ganz Hessen.

Deshalb muss ich sagen, dass die Einrichtungen erst einmal vor der eigenen Tür kehren sollten, wenn es um die Gewinnung von Fachkräften geht. Das gilt aber auch für die Argumentation der Opposition im Hinblick auf Angriffe auf die Landesregierung, denn damit haben wir an der Stelle nichts zu tun.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An der Stelle ist das eine Fragestellung der Vereinbarung, die wir auf den Krippengipfel getroffen haben.

Der Bedarf wird sich auch in Zukunft regional unterschiedlich darstellen, was die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Hessen betrifft. Ich enthalte mich beispielsweise jeglicher Aussage darüber, ob der Bedarf in den städtischen Strukturen größer ist als in den ländlichen Strukturen. Ich glaube das noch nicht einmal, weil gerade in den ländlichen Strukturen – wenn man auf ein solches Angebot angewiesen ist, wenn man dort leben will – die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes häufig mit längerer Abwesenheit verbunden ist und man die Betreuung nicht so gut organisieren kann wie in den Städten. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich es nicht lobenswert finde, wenn z. B. die Stadt Darmstadt jetzt erklärt, sie wolle den Ausbaugrad auf 45 % erhöhen. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs ist aber nicht Aufgabe des Landes, sondern z. B. der Stadt Darmstadt, der Kommunen, weil vor Ort die entsprechenden Bedingungen gegeben sind. In der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ist von 35 % die Rede, und zwar durchschnittlich und hessenweit.

Sie haben das Problem, dass Sie nicht damit leben können, dass wir sowohl mit der Verteilung der Bundesmittel als auch mit dem In-die-Hand-Nehmen von Landesmitteln die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass im August 2013 das Ziel erreicht sein wird und dass wir unbürokratische Wege gehen, um nicht nur der Fragestellung der Fachkraftsicherung zu entsprechen, sondern auch genügend Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zu schaffen. Insofern ist all das, die Sie an dieser Stelle betreiben, schlicht und einfach nur als Polemik zu sehen. Alle Maßnahmen, die wir ergriffen haben, werden im August 2013 zum Erfolg führen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Minister. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Wagner zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Sozialminister, ich stelle fest, Sie haben den Kollegen Bocklet auf eine einem Minister nicht ganz angemessene Art und Weise beschimpft,