Protokoll der Sitzung vom 27.03.2012

Am 1. März 2012 fand die Fachtagung „Engagiert im Alter – Freiwilliges Engagement von und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund“ in Wetzlar statt. Sie

hatte eine sehr positive Resonanz. Diese Tagung wurde in Kooperation mit der Landesehrenamtsagentur durchgeführt. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, zentrale Akteure der Integrationsarbeit, der Seniorenarbeit, des freiwilligen Engagements sowie von Migrantenselbstorganisationen aus hessischen Kommunen und Kreisen zusammenzubringen. Die Tagung richtete sich an Fachkräfte der Engagementförderung, der Seniorenarbeit oder der Integrationsarbeit aus Kommunen und Verbänden, an Vertreterinnen und Vertreter von Seniorenorganisationen und Migrantenorganisationen sowie an Integrationslotsinnen und -lotsen.

Zudem hat das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa im Rahmen der seniorenpolitischen Initiative der Hessischen Landesregierung an dem Dialogforum „Ältere Migranten und Integration“ teilgenommen und bei der Publikation mitgewirkt. In diesem Jahr wird der Hessische Integrationspreis zu dem Thema „Seniorenarbeit und Integration“ ausgeschrieben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Ismail Tipi (CDU))

Zusatzfrage, Herr Abg. Tipi.

Herr Minister, welche Maßnahmen werden von der Landesregierung in den Bereichen Pflege und Versorgung getroffen?

Herr Staatsminister Hahn.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dazu gibt es auch einen Sprechzettel?)

Bei der Pflege und der Versorgung sind wir, wie ich gerade auszuführen versucht habe, in der Migrantenarbeit erst am Anfang. Bisher haben wir einige Projekte initiiert. Wir haben sie aber nicht immer unter dem Label „ältere Generation“ etabliert. So gibt es z. B. ein Programm, das wir zusammen mit der Türkisch-Deutschen Gesundheitsstiftung durchführen, bei dem in Bezug auf Gesundheitsfragen nicht nur ältere Migranten, sondern Migranten insgesamt angesprochen werden und Angebote erhalten.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also nichts!)

Zusatzfrage, Frau Abg. Öztürk.

Teilt die Landesregierung meine Einschätzung, dass die von Ihnen aufgezählten Projekte und Programme bereits seit Jahren bestehen und dass es sich überwiegend um die Arbeit der Kommunen handelt, nicht aber um die Leis

tung der Landesregierung – sprich: dass die Finanzierung dieser Projekte ab 2013 nicht feststeht?

Herr Staatsminister Hahn.

Auf eine klare Frage gibt es eine klare Antwort: nein.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Herr Minister Hahn, ich habe eine Nachfrage zu dem Bereich Pflege und Versorgung: Können Sie konkret sagen, welche Maßnahmen in welchem Umfang angedacht sind? Aus dem Pflegemonitor ist nämlich ersichtlich, wie sich der Bedarf an interkultureller Pflege z. B. bis zum Jahr 2020 entwickelt haben wird. Von daher stellt sich die Frage: Wie weit sind Sie bei der Vorbereitung?

Herr Staatsminister Hahn.

Ich muss sagen, dass Sie mit Ihrer Frage den Bereich, in dem es ausschließlich um Migration geht, längst verlassen haben.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben konkret nach Punkten gefragt, bei denen, wie Sie wissen, das Integrationsministerium nicht federführend ist. Ich kann Ihnen gern sagen – das habe ich auch schon an Beispielen deutlich gemacht –, welche Projekte durch die Integrationsabteilung konkret gefördert und unterstützt werden. Ich glaube, die allgemeinen Projekte fallen unter eine andere Fragestellung.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es liegen keine weiteren Fragen vor.

Ich rufe die Frage 639 auf. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Konsequenzen sind aus der Untersuchung und Auswertung der Konjunkturpakete 2009 und 2010 durch den Bundesrechnungshof, wonach die Anhebung des Betrags bei freihändiger Vergabe auf 100.000 € kosten- sowie korruptionsanfälligkeitssteigernd wirken kann, seitens des Bundeslandes Hessen zu ziehen?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, aus der Untersuchung sind für die Vergabegeschäfte in Hessen keine Konsequenzen zu ziehen. Wie Sie selbst richtig sagen, sind das eine Untersuchung und eine Auswertung des Bundesrechnungshofs, die die Vergabegeschäfte des Bundes betreffen. Aus diesem Grund werden wir aus dieser Untersuchung hinsichtlich der Vergabegeschäfte des Bundes keine Konsequenzen für die Vergabegeschäfte des Landes ziehen.

Ich rufe die Frage 640 auf. Frau Abg. Erfurth, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welchen Instrumenten setzt sie das Leitprinzip der Europäischen Union „Gender Mainstreaming“ in den von ihr benannten prioritären Themenfeldern der europapolitischen Strategie für 2012 um?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, das Leitprinzip der Europäischen Union zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern i s t Gender Mainstreaming. Jedes Ressort setzt entsprechend § 1a der Gemeinsamen Geschäftsordnung dieses Leitprinzip eigenverantwortlich um. Aufgrund der Vorgaben in § 1a der Gemeinsamen Geschäftsordnung – GGO – wird das Leitprinzip der Europäischen Union „Gender Mainstreaming“ explizit auf Seite 3 der genannten europäischen Strategie für das Jahr 2012 aufgeführt.

Gender Mainstreaming wird mithilfe von unterschiedlichen Instrumenten, z. B. dem Instrument „Projektverlauf in sechs Schritten“ oder der 3-R-Methode, umgesetzt. Die in Theorie und Praxis dargestellten und angewendeten Instrumente sind sich ähnlich und wenden im Grundprinzip drei Schritte an. Erstens wird eine geschlechtsspezifische Bestandsanalyse durchgeführt, zweitens schließt sich eine Sollanalyse in Bezug auf das zu erreichende gleichstellungspolitische Ziel an, und drittens erfolgt die Entwicklung von Maßnahmen, Handlungsschritten und Projekten, die umgesetzt werden sollen.

Es gibt jedoch kein Patentinstrument, sondern die Art und Weise der Anwendung des Prinzips Gender Mainstreaming ist akteursbezogen; es bleibt also der einzelnen Anwenderin bzw. dem einzelnen Anwender überlassen. In § 1a der Gemeinsamen Geschäftsordnung – Chancengleichheit von Frauen und Männern – wird deshalb keines der vielfältigen Instrumente zur Umsetzung erwähnt bzw. vorgeschrieben.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Könnten Sie uns einmal anhand von konkreten Beispielen darstellen, welche Maßnahmen des Gender Mainstreamings z. B. im Wirtschaftsministerium oder im Finanzministerium angewandt werden, wo nachweislich keine Frauen in höheren Positionen zu finden sind?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, ich habe gerade in meiner Antwort ausgeführt, dass die Umsetzung den einzelnen Akteuren überlassen ist und dass laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung jeder Akteur selbst dafür verantwortlich ist. Insofern hat das Leitprinzip Geltung.

Die Umsetzung kann man aber auch an diesen Stellen nicht definitiv darstellen, weil es unterschiedliche Umsetzungsschritte gibt, die den einzelnen Verantwortlichen vorbehalten bleiben.

Frau Kollegin Erfurth stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, von der von Ihnen genannten Fortschreibung der europapolitischen Strategie der Landesregierung ist auch Ihr Ministerium betroffen. Welche Maßnahmen wurden denn in Ihrem Ministerium angewandt, um dem Ziel Gender Mainstreaming nahezukommen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, es ist so, wie ich es eben dargestellt habe. Wir wenden eigentlich einen Mix aus der 3-R-Methode und der Gender-Mainstreaming-Methode an. Das erfolgt auf der Grundlage einer Bestandsanalyse, der dann eine Sollaufstellung und anschließend die Umsetzung folgen.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Also nichts! – Zuruf von der SPD: HeißeLuft-Methode!)

Es gibt keine weitere Zusatzfrage.

Wir kommen damit zu Frage 641 des Herrn Abg. Kaufmann.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Weise – außer mit Ablöseprämien – unterstützt sie z. B. durch Aktivitäten ihrer „Vertriebenenbeauftragten“ die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Main-Gebiet, die sich durch die massiv angewachsene Fluglärmbelastung ihrer „angestammten Heimat beraubt“ und aus ihr vertrieben fühlen?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, die von Ihnen in der Fragestellung suggerierte historische Analogie zwischen den Vertriebenen des Zweiten Weltkriegs und den Anwohnern des Frankfurter Flughafens ist in jeder Hinsicht unangemessen. Die Landesregierung weist diesen historischen Vergleich mit aller Entschiedenheit zurück.