Dabei sollte es bleiben. Die tradierten Grabenkämpfe um das richtige Familienmodell gehören ebenfalls auf den Müllhaufen der Geschichte. Genau dafür weist unser hessischer Vorschlag einen gangbaren Weg. Ich würde mich freuen, wenn Sie das anerkennen und würdigen könnten. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wiesmann. – Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Schott gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. – Frau Wiesmann, es hat mich ausgesprochen gefreut, von Ihnen gehört zu haben, dass sich alle Eltern – unabhängig von ihrem Einkommensstatus, ihrem derzeitigen Erwerbsstatus und ihrer wirtschaftlichen Situation – nach besten Kräften bemühen, ihren Kindern die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen. Das hat mich wirklich sehr gefreut.
Genau: Daraus müsste man nämlich den Rückschluss ziehen, dass die Diskussion, die im Zusammenhang mit der Einführung des Bildungspaketes geführt worden ist, doch wohl etwas schräg war. Denn das Hauptargument damals war ja, zu sagen, wir können den Eltern das Geld nicht in die Hand geben, weil wir nicht wissen, ob das Geld beim Kinde ankommt.
Wenn Sie also jetzt wissen, dass sich Eltern bestmöglich bemühen – es gibt immer Eltern, die sich nicht bemühen, das ist aber unabhängig von Bildung und Einkommen –,
dann muss man doch sagen, wir machen jetzt hier zwei vollkommen verschiedene Dinge. Auf der einen Seite sagen wir, wir geben Eltern mehr Geld in die Hand, und klammern dabei die eine Gruppe wieder ein bisschen aus. Wir haben aber in der Vergangenheit gesagt, weil wir nicht wissen, ob Eltern das ordentlich machen, geben wir ihnen das Geld nicht in die Hand, sondern schnüren ein kompliziertes Bildungspaket, das äußerst schwierig anläuft, mit hohen bürokratischen Hürden verbunden ist und auch viel Aufwand in der Bürokratie selbst erzeugt, die das alles verwalten muss, sodass dort eine Mehrbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsteht. Erklären Sie mir, warum Sie diese zwei widersprüchlichen Dinge aufrechterhalten wollen.
Auf der anderen Seite hatte ich eben den Eindruck, Sie haben die Idee, dass wir ein Jahr lang ein bisschen erhöhtes Kindergeld zahlen, das wir dann wieder zurücknehmen. Wenn das die Idee ist, dann tun Sie es doch, aber zahlen Sie es allen Eltern und allen Kindern. Gegen eine Erhöhung des Kindergeldes habe ich nichts einzuwenden. Dann sollten wir aber nochmals darüber nachdenken, ob man an dieser Stelle die Hartz-IV-Sätze wieder hernehmen und sagen muss, wir ziehen es wieder ab.
Danke schön, Frau Kollegin Schott. – Frau Wiesmann, Sie haben zwei Minuten Zeit, darauf zu erwidern.
Vielen Dank. – Ich möchte die zwei Minuten gar nicht ausschöpfen, aber auf einen Punkt eingehen, den ich in meiner Redezeit nicht unterbringen konnte. Es gibt zwei Güter, die gegeneinander stehen, wenn es darum geht, wie wir Familien behandeln, die im Hartz-IV-Bezug oder im SGB-II-Bezug sind.
Das eine Gut ist die Anerkennung für elterliche Leistung. Das andere Gut ist die Wahrung des Lohnabstandsgebots. Das will ich hier ganz ausdrücklich sagen.
Es ist eine schwierige Abwägung, aber ich meine, es war richtig – diese Diskussion hatten wir auch schon beim Elterngeld, und sie gehört auch an diese Stelle –, den langfristigen Perspektiven junger Eltern auf dem Arbeitsmarkt, von denen alles andere in diesen Familien ja sehr stark abhängt, den Vorrang zu geben und die Wahrung des Lohnabstandsgebots hier höher zu gewichten als die Anerkennung der elterlichen Leistungen.
Dass das da und dort, an den Rändern, als ungerecht empfunden werden kann, will ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Aber ich halte diese Abwägung für eine Aufgabe der Politik, und an dieser Stelle will ich mich genau dafür aussprechen. – Das wollte ich an dieser Stelle einfach ergänzen.
Vielen Dank, Frau Wiesmann. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Herrn Kollegen Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Bocklet, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat schon vor vier Wochen zu diesem Thema ihren Setzpunkt eingebracht. Vor vier Wochen habe ich gesagt, dass wir die „Herdprämie“ oder die „Fernhalteprämie“ oder das „Betreuungsgeld“ – wie immer das diskutiert wird – familienpolitisch, finanzpolitisch, frauenpolitisch, beschäftigungspolitisch ganz grundsätzlich für falsch halten. Deswegen lehnen wir es ab.
Wir würden uns wünschen, dass diese Landesregierung ihren Einfluss geltend macht, damit diese Bundesregierung diese politische Geisterfahrt ein für alle Mal beendet.
Beim letzten Mal musste ich als Erster reden. Jetzt habe ich die Möglichkeit, einmal auf Sie zu antworten. Deshalb möchte ich jetzt Ihre beiden Kernargumente aufgreifen. Das eine ist die Wahlfreiheit, das andere ist die sogenannte Anerkennung für Familien. Ich möchte gerne Ihre Argumente ernst nehmen und meine, wir sollten die ganze Prosa, die Sie vorweggeschickt haben – dass wir Familien doch ernst nehmen wollen, dass wir sie alle gleich lieb haben –, einmal mit der Realität abgleichen, wie sie draußen im Lande besteht.
Anerkennung. Ja, zur Anerkennung von Familien gibt es jetzt unterschiedlichste Transferleistungen, unterschiedlichste steuerliche Erleichterungen für Familien. Um nur eine zu nennen, ganz konkret: das Kindergeld für alle.
Insofern sind wir der Meinung, dass dieser Staat mit den Transferzahlungen und den steuerlichen Erleichterungen in dieser Hinsicht eine Anerkennungsleistung erbringt. Deswegen verstehen wir nicht, warum man da noch etwas draufgießen muss – nur wegen dieses Arguments der Anerkennung.
Viel wichtiger finde ich – und dabei begeben Sie sich auf großes Glatteis – die Wahlfreiheit. Frau Wiesmann, angesichts der Situation draußen im Lande sprechen Sie tatsächlich davon, Sie wollen eine Wahlfreiheit für Eltern ermöglichen. Einer Studie des Hessischen Sozialministeriums zufolge brauchen wir in Hessen noch mindestens 16.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren, wir brauchen noch Tausende von Plätzen der Ganztagsbetreuung in Kindergärten, und wir brauchen mit Sicherheit am Ende einer Ausbaustufe noch Zehntausende von Plätzen in der Hortbetreuung oder in der Grundschulbetreuung. Dahinter stehen Zehntausende von Eltern, die keinen Betreuungsplatz finden, obwohl sie ihn dringend benötigen.
In Hessen fehlt diese Wahlfreiheit, und es ist Hohn, wenn Sie davon sprechen, dass das Betreuungsgeld das leisten soll.
Herr Kartmann, Sie wissen genau: 2 Milliarden € vom Bund bedeuten für Hessen umgerechnet 140 Millionen € pro Jahr. Herr Kartmann, wenn Sie an dieser Debatte so interessiert sind: Wissen Sie, wie viel Geld das Land Hessen im Jahr 2012 für Investitionskosten für U-3-Betreuungsplätze in die Hand nimmt? 11 Millionen €.
Im nächsten Jahr wollen Sie stolz 30 Millionen € in die Hand nehmen. Das ist ein Bruchteil dessen, was das Be
Wir haben hier eine Schuldenbremse. Wenn ich mit Frau Wiesmann auf einem Podium sitze und wir darüber reden, dass wir mehr Ausbildungsplätze brauchen, noch weit mehr Ausbildungsplätze für Erzieherinnen, noch mehr Plätze in der Ganztagsbetreuung, eine bessere Betriebskostenförderung, eine bessere Ausstattung der Mindestförderung – was sagen Sie dann, Frau Wiesmann? Sie sagen: Man kann den Euro nur einmal ausgeben. – Da sage ich Ihnen: richtig.
Deswegen muss man die Prioritäten so setzen, dass wir eine Wahlfreiheit für alle Familien in diesem Land gewährleisten. Die brauchen händeringend Kinderbetreuungsplätze. Das ist die Realität in diesem Land.
Frau Wiesmann, Ihr Vorschlag in allen Ehren. Ich habe das in der „taz“ gelesen – erstaunlich, wo Sie mittlerweile veröffentlichen. Sie sagen in der „taz“: 300 € im dritten Jahr.
Ihren Vorschlag finde ich wirklich nett. Man kann es ja einmal probieren. Aber auf Bundesebene wird leider etwas ganz anderes diskutiert. Dort findet die hessische CDU doch gar nicht statt – außer dass sie eigentlich auf dem Schoß der CSU sitzt und sagt: Bravo, Eltern sollen zu Hause bleiben, das ist für uns das beste Modell.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Bettina Wiesmann und Norbert Kartmann (CDU))
Frau Wiesmann, zu Ihren Vorschlägen, daran herumzudrehen, das möglichst nicht an die Fernhaltepflicht zu koppeln
Herr Bellino –, sage ich: Im Bund ist es momentan Verordnungslage des Bundeskabinetts, dass das Geld nur dann ausgezahlt wird, wenn die Kinder nicht gleichzeitig eine Einrichtung besuchen. Das ist eine Fernhalteprämie.
Frau Wiesmann, bei Ihren Verbesserungsvorschlägen fällt mir nur ein: Wenn das Pferd tot ist, steigt man ab und versucht nicht, es weiter zu reiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Betreuungsgeld ist tot.
Noch einen Satz zur FDP. Meine liebe Güte, was war ich stolz auf die FDP in der Frage, dass sie hartnäckig gegen dieses Betreuungsgeld kämpft.
Es gibt so lichte Momente. Man muss in seinem Leben bestimmte Sachen auch einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist für beide Seiten nicht einfach. Aber in diesem Fall habe
Herr Rock und Herr Mick, vor vier Wochen habe ich kein Wort von Ihnen gehört, dass dieses Betreuungsgeld in die Tonne gehört. Vielleicht machen Sie es heute. Nutzen Sie doch Ihren Einfluss, die rechte CDU Hessen davon abzubringen, dass sie das auch noch fördert. Tun Sie das. Das erwarte ich von der FDP.