Ich will noch einmal deutlich machen, dass dieser gemeinsame Antrag in der Tat eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion ist. Ich bin nämlich der tiefen Überzeugung, dass ein solch zentrales Thema mit allen seinen Facetten und seiner Tragik kein Gegenstand parteipolitischen Gezänks werden darf.
Ich komme zum Schluss. – Ich will aber auch noch einmal deutlich machen, dass das Land Hessen jetzt die Bundesratsinitiative unterstützen sollte, dass die formelle Aufhebung der einschlägigen Strafurteile geprüft werden muss und dass auch entsprechende Entschädigungszahlungen an die Betroffenen erfolgen müssen. Meine Damen und Herren, lassen Sie deshalb den Worten endlich Taten folgen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kommt in diesem Landtag in der Tat nicht oft vor, dass wir unmittelbar davor stehen, einen Beschluss einstimmig zu fassen. Auch ich will deshalb eingangs die Gelegenheit nutzen, allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere denen im Rechts- und Integrationsausschuss, die am Zustandekommen dieses einstimmigen Beschlussvorschlags beteiligt waren, für die konstruktive Arbeit zu danken.
Der § 175 StGB galt in der von den Nazis verschärften Form bis 1969, in veränderter Form sogar bis 1994. Damit waren einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Männern, um nichts anderes geht es hier, in Deutschland noch bis vor 18 Jahren strafbar. Zwischen 1945 und 1969 – es ist schon gesagt worden – kam es zu 100.000 Ermittlungsverfahren und 50.000 Verurteilungen. Strafandrohungen, Ermittlungsverfahren und Verurteilungen, das Verbüßen von Gefängnisstrafen und die Zerstörung der bürgerlichen Existenz haben das Leben einer ganzen Generation schwuler Männer massiv eingeschränkt und bedroht.
Sie wurden ihrer Menschenwürde beraubt, in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt und in ihrer Ehre verletzt. Wenn Sie wie ich im Rahmen meiner Tätigkeit im AStA der Marburger Universität in den Neunzigerjahren Gelegenheit hatten, mit schwulen Männern dieser Generation über ihre Erfahrungen zu sprechen, dann wissen Sie, wie sehr sie dieses ständige Verstecken, die Treffen in Hinterzimmern, die Razzien in einschlägigen Kneipen und die Angst vor Verfolgung traumatisiert haben. Dass diese Menschen dann auch in der jungen Bundesrepublik verfolgt und drangsaliert wurden, und zwar exakt auf der gleichen Rechtsgrundlage, wie es die Nazis getan haben, hat viele gebrochen.
Meine Damen und Herren, zu lieben, sich zu verlieben, zu begehren – was trägt uns Menschen eigentlich mehr in unserem täglichen Sein? Niemand entscheidet sich willentlich dafür, heterosexuell, lesbisch oder schwul zu sein. Die Tatsache aber, dass sich auch unser Staat angemaßt hat, dieses Empfinden zu sanktionieren, weil es zwischen Angehörigen des gleichen Geschlechts stattfindet und damit von der Mehrheit abweicht, beschämt uns. Deshalb entschuldigt sich der Hessische Landtag heute bei den Opfern dieser Verfolgung, und deshalb ist das heute von hier ausgehende Signal so wichtig: Ihr seid keine Verbrecher. Es war Unrecht, was euch angetan wurde, und dieses Unrecht wollen wir heute wiedergutmachen.
Wir wollen aber bei der Entschuldigung nicht stehen bleiben. Wir wollen auch, dass dieses Unrecht aufgearbeitet wird, und in der Konsequenz muss dann in der Tat auch über Entschädigungen nachgedacht werden. Der Bund hat 2009 die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gegründet.
Sie erscheint uns für die Aufarbeitung und das Nachdenken über Entschädigungen als die geeignete Ansprechpartnerin.
Neben diesen Maßnahmen erwarten wir von der Landesregierung aber auch konkrete Folgen infolge dieses Landtagsbeschlusses. Im Bundesrat steht der Antrag des Landes Berlin zur Abstimmung, der erreichen will, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der aufgrund des § 175 Verurteilten vorschlagen solle. Herr Justizminister, ich bitte Sie ausdrücklich: Stimmen Sie im Bundesrat diesem Antrag aus Berlin zu.
Folgen Sie den bereits erwähnten begleitenden Expertisen, die zu dem Schluss kommen, dass die Rehabilitierung nicht nur juristisch möglich, sondern auch politisch geboten ist.
Meine Damen und Herren, es liegt doch auch auf der Hand, wenn Sie das bereits erwähnte Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1957 anschauen. Damals hat Karlsruhe geurteilt, die Verfolgung schwuler Männer sei durch das – ich darf hier zitieren – „hemmungslose Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes und „die sittlichen Anschauungen des Volkes“ gerechtfertigt. Herr Justizminister, ich fände es angemessen, wenn Sie sich hier und heute auch zum Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat zu diesem Antrag erklären würden.
Meine Damen und Herren, auch wenn Homosexualität seit 1994 nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, leben Lesben und Schwule in Deutschland noch immer nicht frei von Anfeindungen und Diskriminierung. Homophobe Parolen in Fußballstadien, auf Schulhöfen und in bestimmten Musikszenen sind Alltag. In der „Bild“-Zeitung war vor Kurzem von „glorreiche[n] Zeit[en]“ für Homosexuelle zu lesen, die sich doch endlich darüber freuen sollen, dass sie niemand mehr ins Gefängnis stecke.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Das zeigt, dieser Landtagsbeschluss zur Vergangenheit ist ein begrüßenswerter Anfang. Ich finde sogar, er ist ein historischer Moment, aber auch 18 Jahre nach der Abschaffung des § 175 ist noch viel zu tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir LINKEN begrüßen es sehr, dass wir in diesem Haus einhellig Stellung beziehen für die Wiedergutmachung erlittenen Unrechts an Homosexuellen über viele Jahrzehnte. Wir halten es für unerlässlich, uns auch in dieser Frage mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen, Stellung zu beziehen und, so wie wir das heute als Landtag tun, Verantwortung zu übernehmen, wenn etwas grundlegend und verbrecherisch falsch gelaufen ist.
Dies gilt sowohl für Taten in der NS-Zeit wie für jene Zeit danach. Unser Ziel ist es, die Entschädigung und Rehabilitation verurteilter Homosexueller zu erreichen. Dafür setzen wir uns im ganzen Land, in allen Ländern mit ein.
Meine Damen und Herren, die Ausgrenzungs- und Verfolgungsgeschichte Homosexueller ist lang und schlimm. Ein kurzer Ausflug: Im Gegensatz zu Preußen war Homosexualität in Bayern bis 1872 nicht strafbar. Dann kam die erste deutsche Einheit unter Bismarck. Die Ächtung von Homosexuellen, auch strafrechtlich, wurde zur Staatsräson erhoben, und der berüchtigte § 175 galt nun allerorten. Zum Exzess in Deutschland wurde sie nach der Machtübernahme der Nazis 1933. Noch schärfer als vordem wurden sie als Volksverweser denunziert. Sie landeten in Gefängnissen und in Konzentrationslagern; Tausende wurden für ihre Liebe ermordet.
Wir wissen, und wir entschuldigen uns heute dafür, dass die Ausgrenzungs- und Verfolgungsgeschichte nach der Befreiung vom Faschismus nicht beendet war. Sie ging weiter, in der DDR ebenso wie in der alten BRD. Allerdings mit einem Unterschied: Zumindest rechtlich wurde sie in der alten BRD länger und wütiger betrieben als in der DDR. Das führte zu einer wundersamen Ausnahme in unserer Geschichte. Nach der zweiten deutschen Einheit, 1990, wurde nämlich das vergleichsweise progressivere DDR-Recht für Gesamtdeutschland übernommen.
Meine Damen und Herren, kein Artikel des Grundgesetzes steht in der Realität so sehr auf schwankenden Füßen wie Art. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wohlgemerkt: aller Menschen, nicht nur auserwählter. Bei allem wichtigen Schritt, den wir heute tun, ist die Ausgrenzung Andersgläubiger, anders Aussehender, anders Lebender und anders Liebender auch im Jahr 2012 leider noch nicht Geschichte.
Wir hatten das alles schon einmal. Je mehr die Verhältnisse kriseln, desto enger wird es in des Volkes Stimmung gegenüber Andersgläubigen, anders Aussehenden und anders Liebenden. Deshalb meine ich, es ist gut, dass es rechtliche Fortschritte für anders Liebende gibt, auch wenn sie noch immer nicht ausreichen. Aber die reale Politik, so wie wir sie heute beschließen, und das wahre Leben im Alltag sind häufig noch etwas anderes. Diese Aufgaben liegen noch vor uns.
Meine Damen und Herren, ich kann erahnen, über wie viele Schatten die eine oder der andere hier im Hause springen musste. Ich bedanke mich dafür.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, die heutige einstimmige Entschuldigung ist für uns alle ein kraftvolles Zeichen gegen die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. Es ist gleichzeitig ein Zeichen, dass Konsens in diesem Landtag möglich ist. Ich erlaube mir ein Zitat von Norbert Blüm, der es gut auf den Punkt gebracht hat: „Konsens erlangt man nicht mit dem Vorschlaghammer.“
Ich glaube, dass die heutige Diskussion, die schon in der letzten Landtagssitzung begonnen hat, sehr ausgewogen, sehr sachlich und juristisch fundiert ist. Sie setzt Akzente zwischen dem Juristischen und dem Tatsächlichen und wägt die Geschichte ab. Das Thema hat bei denjenigen, die sich damit beschäftigt haben, zu Betroffenheit geführt. Dieser Konsens muss heute im Landtag noch einmal dokumentiert werden, um deutlich zu machen, dass der Hessische Landtag mit dem heutigen Beschluss, einer Entschuldigung gegenüber den Opfern für die erfolgte strafrechtliche Verfolgung, ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen setzt.
Dass dies möglich wurde, ist auch dem geschuldet, dass keiner den Vorschlaghammer herausgeholt hat, dass die Diskussion in der letzten Landtagssitzung so geführt wurde, wie sie geführt wurde. Sehr viele haben neben dem Plenum an Diktionen gearbeitet, an Alternativanträgen, an Abwägungen. Die Diskussion im Rechts- und Integrationsausschuss war sehr offen und abwägend. Das gilt auch für das, was man eingebracht hat und was von allen bewegend gestaltet wurde. So konnte dieser Konsens erzielt werden. Auch die Diskussion vor der Plenarsitzung, die Telefonate, die einzelne Sprecher geführt haben, muss heute gewürdigt werden, um deutlich zu machen, dass heute ein Zeichen gesetzt wird, nicht nur ein Zeichen für Konsens im Landtag, sondern ein kraftvolles Zeichen gegen die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller und das, was in der Vergangenheit passiert ist.
Herr Dr. Wilken, das, was wir juristisch und politisch diskutieren, ist im Leben in der Tat oftmals mit Schwierigkeiten und Vorurteilen verbunden. Umso wichtiger ist es, dass wir ein Zeichen setzen und – das haben alle Redner erwähnt – dass wir die Entwicklungsgeschichte des § 175, die Verschärfung durch die Nationalsozialisten, die bis 1969 unveränderte Anwendung des Paragrafen und die Anwendung bis ins Jahr 1994 in der Auswirkung, wenn auch leicht abgeändert, heute kritisieren und uns auch dafür entschuldigen. Dieses Zeichen versehen wir mit einem absoluten Ausrufezeichen.
Auch angesichts der Tatsache, dass noch immer Menschen in anderen Ländern aufgrund ihrer Homosexualität strafrechtliche Verfolgung, ja sogar um Leib und Leben fürchten müssen, setzt der Landtag geschlossen ein kraftvolles Signal für die Freiheit eines jeden Menschen, sein
Der Hessische Landtag bedauert, dass der § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Er ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden muss.
Der … Landtag entschuldigt sich für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger, die hierdurch in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt wurden.
Der Hessische Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang alle Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eben den Antrag verlesen, wie er uns von den Kolleginnen und Kollegen des Rechts- und Integrationsausschusses des Hessischen Landtags als Beschlussempfehlung gemeinsam vorgelegt wurde. Ich halte das – Sie wissen, dass ich nicht zu pathetischen Worten neige – für eine historische Entscheidung dieses Hauses. Ich halte es für historisch, dass sich der Hessische Landtag mit der Verfolgung Homosexueller, mit den gedanklichen Zusammenhängen, mit den rechtlichen Begebenheiten und mit den persönlichen Opfern intensiv auseinandergesetzt hat und eindeutig Stellung bezieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist in dieser Klarheit – wir haben noch einmal nachgeschaut – in anderen Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht geschehen. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei allen, die sich an dieser Debatte beteiligt haben, bei Herrn Klose, der diese Debatte – ich sage es freundschaftlich – angeschubst hat. Ich bedanke mich bei dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Blechschmidt, der es mit geübtem Blick geschafft hat, dass wir uns alle zusammengerauft haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es bewusst verlesen, weil ich damit den Zuschauerinnen und Zuschauern auf der Tribüne, aber auch denen, die uns ansonsten zuhören, deutlich machen möchte, wie weit diese Entschließung des Hessischen Landtags geht. Vielen herzlichen Dank. Wir haben damit in diesem Punkt Geschichte geschrieben.