Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Faktischen dafür sorgen wird, dass es in absehbarer Zeit ein equal pay gibt, dass die Frauen mindestens so gut, vielleicht sogar besser bezahlt werden als Männer. Es soll nach Leistung bezahlt werden, nicht nach Geschlecht. Ich finde, daran müssen wir noch ein Stück weit gemeinsam arbeiten. An der normativen Kraft des Faktischen wird es aber letztendlich liegen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt größere Chancen haben als Männer. Es ist auch gut so, wenn das in Zukunft geschieht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Damit das vorangeht, ist es notwendig, dass wir ergänzende Hilfestellungen leisten. Dabei ist die Kinderbetreuung einer der wesentlichen Bereiche. Wenn Sie sehen, dass wir in der Zwischenzeit den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen zu 100 % erfüllt haben, wenn Sie sich die Entwicklungen in der Betreuung der unter Dreijährigen ansehen, dann ist klar, dass wir das, was wir auf dem Krippengipfel vereinbart haben, im nächsten Jahr erreichen werden und damit eine Chance bieten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, wenn die Kinder jünger als drei Jahre sind. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir das in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Kommunen erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben durch die zur Verfügung gestellten Investitionsmittel dazu einen großen Beitrag geleistet.

Im Übrigen – das gehört zu dieser Diskussion – muss man Frau Kollegin Beer sehr dankbar sein, dass sie einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsschulbetreuung legt. Da sind wir auf einem guten und erfolgreichen Weg und nehmen im Verhältnis zu anderen Ländern eine Spitzenposition ein. Auch das gehört zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Die Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen, Herr Minister.

Ich brauche noch ein paar Minuten, Herr Präsident. – Wenn Sie den Antrag der SPD-Fraktion mit der Feststellung einleiten, dass die Generationengerechtigkeit eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft ist, dann stimme ich Ihnen zu. Ich muss Ihnen an dieser Stelle aber auch sagen, dass im Sinne der Generationengerechtigkeit schon Reformen eingeleitet worden sind – auch unter RotGrün –, die Sie mit Ihren Vorschlägen jetzt ad absurdum führen.

(Zurufe von der SPD)

Ich frage Sie: Dient es nicht dem Ausgleich zwischen den Generationen, dass wir mit diesen Reformen das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre anheben und die Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 mit der Festlegung einer Obergrenze von 22 % beim Rentenbeitragssatz – bei gleichzeitiger Einführung einer Rentenanpassungsklausel und Modifizierung der Schutzklausel im SGB VI – verbinden? All das hat doch die Generationengerechtigkeit zum Ziel.

Die Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht ist ebenfalls generationengerecht. Wir müssen uns doch dafür einsetzen – und das tun wir –, dass künftige Rentnerinnen die gleichen Rentenansprüche für die Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern geltend machen dürfen wie Eltern von Kindern, die nach 1992 geboren worden sind. Damals waren Mütter in geringerem Maße erwerbstätig, als es heutige Mütter sind, weil es ihnen auch an den Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefehlt hat. Damals gab es kein Elterngeld, keine Ganztags-Kinderbetreuung, keine dreijährige Erziehungszeit mit Rückkehrgarantie. Derartige Möglichkeiten standen diesen Müttern nicht zur Verfügung. Dennoch haben sie einen wesentlichen Beitrag für die umlagenfinanzierte Rentenversicherung geleistet. Diese Lebensleistung müssen wir würdigen, und daher müssen wir diese Zeiten genauso würdigen wie Zeiten der Erwerbstätigkeit. Auf diesem Weg sind wir dabei, an der Stelle für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich denke, dass mit verschiedenen Reformen in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Problemen derer zu begegnen, die hinsichtlich der Beitragszeiten zu kurz gekommen ist, was die demografische Entwicklung anbelangt. Der Kollege Rock hat das deutlich gemacht. Das Rentenniveau ist erkennbar gesunken, aber ohne die ergriffenen Maßnahmen wären die Beitragszahler im Jahr 2030 wahrscheinlich mit einem Beitragssatz von weit über 30 % des Bruttoentgelts konfrontiert. Nur die durchgeführten Reformen haben bewirkt, dass es nach heutigen Prognosen bei dem Höchstsatz von 22 % bleiben wird.

Die Ausgestaltung der Rentenversicherung ist bundesgesetzlich geregelt. Insoweit ist es folgerichtig, dass wir lediglich darüber diskutieren, wie die Rahmenbedingungen gestaltet werden können. Die Maßnahmen der Landesregierung und ihre Auffassungen habe ich Ihnen dargestellt.

Ihr Antrag hilft uns hier nicht weiter. An keiner Stelle sagen Sie uns, wie die Umsetzung Ihrer Forderungen aussehen soll. Nirgendwo lese ich irgendetwas darüber, welche Kosten Sie kalkulieren und wie Sie die Kosten decken wollen. Daran sehen Sie, dass die aufgeworfenen Fragestellungen bei der Landesregierung und der Bundesregierung gut aufgehoben sind. Ihr Antrag ist zwar richtig, aber er kommt zu spät. Insofern ist es wieder einmal so, dass wir Ihnen in den entscheidenden Fragen meilenweit voraus sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Wir überweisen beide Anträge zur weiteren Beratung an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.

Auf der Tribüne begrüße ich unsere ehemalige Kollegin Evelin Schönhut-Keil. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen – Drucks. 18/6169 zu Drucks. 18/6159 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Klose. – Wir verzichten auf die Berichterstattung und treten in die Aussprache ein. Redezeit: fünf Minuten je Fraktion. Ich erteile das Wort Herrn Abg. Honka für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es mit einem Tagesordnungspunkt zu tun, der im Ausschuss zu einem einstimmigen Votum geführt hat. Das freut mich sehr. Ich glaube, nicht zu hoch zu greifen, wenn ich sage: Wenn wir an die erste Debatte zu diesem Punkt vor den Sommerferien denken, hätte sicherlich keiner von uns damit gerechnet, dass das Plenum hier zu einem einstimmigen Beschluss kommen würde. Von daher halte ich das – das möchte ich als Vorbemerkung sagen – für ein gutes Zeichen. Die handelnden Politiker waren in der Lage, über die Grenzen der Parteipolitik hinweg im Ausschuss zu gemeinsamen klugen Entscheidungen zu kommen und dem Thema angemessen zu begegnen.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte zu dem Antrag drei Anmerkungen machen.

Erstens. Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war falsch. Das kann man als Allererstes so feststellen.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dabei ist es egal, von welcher Fassung des früheren § 175 StGB wir hier sprechen. Es war in dieser Sache gut und richtig, dass der Bundesgesetzgeber diese Vorschrift im Jahre 1994 endgültig beseitigt hat. Wir sollten uns als Gesetzgeber im Jahr 2012 aber davor hüten, das, was frühere Generationen von Bundestagsabgeordneten getan haben – zu welchem Zeitpunkt auch immer, ob richtig oder falsch –, nach heutigen Maßstäben zu bewerten; denn sonst könnte es passieren, dass ein Gesetzgeber, der nach uns kommt, uns an dieser Stelle genauso behandelt – was wir heute nicht erwarten und was auch schlimm wäre.

Von daher sollten wir uns darin einig sein, dass wir die Verfolgung homosexueller Mitmenschen als falsch brandmarken und die Abschaffung des § 175 StGB begrüßen.

(Beifall bei der CDU)

Der zweite Punkt ist: Die direkte Entschuldigung eines Gesetzgebers ist die unmittelbarste Form, wie er sein Bedauern gegenüber den Opfern gesetzlichen Unrechts ausdrücken kann. Dass der Landtag dies heute beschließen möchte, ist daher das beste Zeichen, das er setzen kann.

(Beifall bei der CDU)

Wir sollten aber als Landesgesetzgeber unsere Grenzen sowohl im Verhältnis zum Bundesgesetzgeber – der z. B. über Rehabilitierungen und Entschädigungen zu befinden

hat – als auch im Hinblick auf die Gewaltenteilung im Auge behalten. Das betrifft die Urteile, die die dritte Gewalt in allen Instanzen getroffen hat, und auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957, in der die Richter die, wie ich es einmal sagen möchte, damalige Rechtmäßigkeit des § 175 StGB rechtssystematisch vertretbar begründet haben. Aber ich glaube, wir sind uns auch alle darin einig, dass es eine solche Entscheidung in dieser Form in unserer Republik schon seit vielen Jahren nicht mehr gegeben hätte.

Dritter Punkt. Ich möchte noch ganz kurz dazu ausführen, wir sind sicherlich alle der Meinung, dass es falsch war, dass homosexuelle Menschen unter dem Deckmantel des Strafgesetzbuchs nicht nur stigmatisiert, sondern auch kriminalisiert wurden. Sie wurden damit in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert.

Es ist insofern völlig richtig und sehr gut, dass unsere heutige Gesellschaft mit diesem Thema offener umgeht. Das bedeutet auch, dass unsere heutige Gesellschaft eine offene Aufarbeitung all dieser historischen Zusammenhänge vornimmt und eine würdige Diskussion über dieses Thema führt, so, wie wir es heute hier machen können. Es geht nämlich nicht um uns und auch nicht um das Gesetz, sondern um die Opfer, und an diese sollten wir dabei denken. – Von daher danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für die Unterstützung unseres Antrags.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion ist sehr froh und dankbar darüber, dass sich der Hessische Landtag auf Initiative von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und aufgrund eines entsprechenden Antrags sowie in der Weiterentwicklung der Diskussion aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen erneut sehr umfassend mit der Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen befassen kann. Tausende von Menschen, die in der NS-Zeit, aber auch noch nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland – bis zum Jahr 1994; das muss man hier einmal klar benennen – nur aufgrund ihrer Liebe zu einem gleichgeschlechtlichen Partner kriminalisiert und von der Strafjustiz verurteilt worden sind, sind Anlass genug, dass wir in uns gehen, uns schämen und auf eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte schauen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einmal deutlich machen, dass nicht nur sämtliche sexuellen Handlungen, sondern sogar bloß als solche zu interpretierende Annäherungen zwischen Homosexuellen bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt wurden. Das waren von 1945 bis 1969 50.000 Verurteilungen. Dazu kommen rund 100.000 Ermittlungsverfahren. Was die ehemalige DDR anbelangt, haben wir überhaupt keine validen Daten.

Was bedeutete das für die Betroffenen? Herr Kollege Honka hat es schon angedeutet: Sie sind kriminalisiert

worden, sie sind stigmatisiert worden, und sie sind bedroht worden. Viele haben in permanenter Angst gelebt, und viele haben letztendlich ihre bürgerliche Existenz verloren. Es sind viele tragische Schicksale darunter. Viele der Betroffenen leben noch und sind bis zum heutigen Tage tief traumatisiert. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass eine Rehabilitierung dieser Menschen längst überfällig ist.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Deshalb darf es nicht – ich möchte einen etwas anderen Akzent setzen als Herr Honka eben – bei bloßen Absichtserklärungen bleiben, zu denen sich die Parteien jetzt alle durchgerungen haben. Die wurden schon abgegeben, z. B. im Deutschen Bundestag im Jahr 2000. Jetzt haben wir in einer im Rechtsausschuss gemeinsam erarbeiteten Vorlage – ich bin dankbar, dass wir das geschafft haben – unser Bedauern ausgedrückt. Wir haben uns, auch als Gesetzgeber, bei den Betroffenen entschuldigt. Das ist sehr positiv.

Aber jetzt müssen auch konkrete Schritte folgen. Deshalb müssen wir an eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin anknüpfen – wohlgemerkt: von einer Großen Koalition getragen –, die konkrete rechtliche Schritte prüfen lassen will und die Bundesregierung aufgefordert hat, zu handeln. Dieser Bundesratsinitiative muss sich das Land Hessen anschließen, und es muss sie konkret unterstützen. Ich darf daran erinnern, dass es ein Rechtsgutachten des Landes Berlin gibt, durch das etwaige verfassungsrechtliche Bedenken, die einer Rehabilitierung entgegenstehen könnten, zerstreut werden.

Noch eines will ich für die SPD-Fraktion deutlich machen: Wir müssen auch – das hat die Bundesratsinitiative des Landes Berlin ebenfalls gezeigt – eine Erforschung dieses dunklen Kapitels der deutschen Nachkriegsgeschichte forcieren. Dazu gehört es auch, darüber zu forschen, wie die Strafjustiz – die Strafgerichte und das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 1957 – homosexuelle Handlungen noch als einen Verstoß gegen das Sittengesetz gewertet hat. Die Rolle der Strafjustiz in diesen Zeitabschnitten muss erforscht werden, damit wir in Zukunft anders damit umgehen können.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Ich will noch einmal deutlich machen, dass dieser gemeinsame Antrag in der Tat eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion ist. Ich bin nämlich der tiefen Überzeugung, dass ein solch zentrales Thema mit allen seinen Facetten und seiner Tragik kein Gegenstand parteipolitischen Gezänks werden darf.