Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Wir wollen, dass in Hessen auch in Zukunft in allen Bereichen eine innovative und technologiefreundliche Forschung und Wissenschaft betrieben werden kann. Dazu gehört auch die grüne Gentechnologie.

Wir sind gern bereit, uns mit Ihnen sachlich darüber auseinanderzusetzen und die Probleme, die es an dieser Stelle gibt, ernst zu nehmen und gemeinsam mit Ihnen und der Hessischen Landesregierung eine sinnvolle Lösung in diesem Bereich zu finden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema grüne Gentechnik ruft immer wieder große Verunsicherung, aber auch heftige Diskussionen hervor. Ich denke, wir sollten vor allem zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Zum einen gibt es, auch bei uns in Hessen, große Ängste in der Bevölkerung. Zum anderen – auch das sollte man sagen – ist in Hessen seit Jahren nicht gentechnisch verändert angebaut worden.

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber nicht Ihr Verdienst!)

Herr Häusling, ich möchte einfach etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Es ist auch nicht Ihr Verdienst. Zu weiteren Sachverhalten werde ich ebenfalls etwas sagen.

(Beifall bei der CDU)

Das hat auch etwas damit zu tun,dass selbst in den Reihen der Landwirte die Skepsis sehr groß ist, wenn es sich darum handelt, wie mit Mensch,Tier und Umwelt umgegangen wird, wie man seine betriebliche Existenz sichern kann, welche Risiken damit verbunden sind und wie es um die Sicherheit bestellt ist, wenn man anbaut.

Wir wissen, dass das in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird.Aber die Hessische Landesregierung hat in den letzten Jahren immer erklärt – weil wir die Ängste in der Bevölkerung, aber auch insbesondere in den Reihen der Landwirte kennen –, dass auch auf Flächen, die dem Land Hessen gehören, nur mit ausdrücklicher Zustimmung angebaut werden darf. Das hieß bisher immer, dort gibt es keinen Anbau.

Es gehört zu einer Versachlichung der Diskussion, zu fragen, wie damit umgegangen wird. Selbstverständlich gilt, dass Forschung und Lehre frei sind – sie sind grundgesetzlich geschützt – und dass, wenn die Voraussetzungen stimmen, im Rahmen der Forschung Versuche mit der grünen Gentechnik gemacht werden können.

Machen wir uns einmal klar, warum wir heute eine Diskussion führen:Es geht um MON 810.Es wurde sehr breit darüber diskutiert – was die Presse entsprechend begleitet hat –, dass es in Deutschland zu einem Verbot gekommen ist, wie zuvor schon in Österreich und in Ungarn. Die EU sieht das ganz anders und ist auch immer wieder gegen die Verbote vorgegangen.

Für uns als Landesregierung ist Folgendes oberstes Gebot:Auf der einen Seite besteht dort die Zuständigkeit des Bundes. Der Bund muss prüfen. Es ist seine Pflicht, die Planungen zu überprüfen und die Gutachten, die vorgelegt werden, ernst zu nehmen.Auf der anderen Seite richten wir uns selbstverständlich nach den Ergebnissen der Prüfungen, die dort durchgeführt werden.

Im Übrigen haben sich auf der letzten Agrarministerkonferenz alle Agrarminister darauf verständigt, dass wir abwarten,was die Gutachten ergeben;denn wenn Bedenken vorhanden sind, die Gutachten das belegen und es eine wissenschaftlich fundierte Basis gibt, müssen auch Verbote ausgesprochen werden, sofern eine Gefährdung für Mensch,Tier oder Umwelt besteht.

Aber wenn solche Gefährdungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht bestehen – auch an dieser Stelle ist das Bundesamt zuständig –, wird es freigegeben, wenn die entsprechenden Möglichkeiten bestehen. Das ist der Sachverhalt.

Die Landesregierung hält das für richtig. Es ist richtig, dass dort geprüft wird, und es ist auch richtig, wie damit umgegangen wird.

Das führt bei dem Thema Gentechnik zunächst einmal zu einer sachlichen Diskussion. Aber zu einer sachlichen Diskussion über das Thema Gentechnik gehört auch, dass wir Aufklärungsarbeit leisten.

Herr Kollege Häusling, ich würde mir wünschen, dass Sie genauso sachlich darüber diskutieren, wie es um die Kennzeichnung bestellt ist. Sie wissen nämlich so gut wie ich, dass, auch wenn wir heute über gentechnikfreien Anbau sprechen, in den Vereinbarungen bestimmte Übergangszeiten enthalten sind und dass Enzyme, die gentechnisch verändert sind, bei Tieren eingesetzt werden dürfen, weil genau dieser Bereich der Gentechnik sicher ist und inzwischen auch breit akzeptiert wird.

Es gehört eben dazu, dass man die Gentechnik nicht schlichtweg verteufelt, sondern deutlich macht, dass man auch bei gentechnikfreien Lebensmitteln nicht ausschließen kann, dass die Gentechnik in bestimmten Bereichen eingesetzt wurde.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))

Deswegen sollten wir nach wie vor darüber diskutieren, dass auch die Futtermittel gentechnikfrei sein sollten und dass das entsprechend gekennzeichnet wird. In diesen Bereichen haben wir heute eine ganze Menge von Problemen.

Aber ich glaube, es ist nicht richtig, dass man, wenn man die grüne Gentechnik kritisiert, gleich auch noch anfängt, die rote oder die weiße Gentechnik – wie sie ebenfalls ge

nannt wird – mit zu verteufeln. Vielmehr sollten wir für alle Bereiche sachlich darstellen, was die Gentechnik bedeutet, und dann in Einzelfallentscheidungen prüfen, ohne auf der einen Seite die Ängste der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen und auf der anderen Seite dazu beizutragen, dass weitere Ängste geschürt werden. Das ist auch das Prinzip, von dem sich die Landesregierung dort leiten lässt.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen werden wir unsere Haltung beibehalten, der zufolge ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auf Landesflächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen für Nahrungsmittel angebaut werden können. Umgekehrt werden wir uns genauso dafür einsetzen, dass bei diesem Thema die Kennzeichnungspflicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher noch transparenter gestaltet wird, was die Fütterung anbetrifft.

Genauso werden wir uns aber dafür einsetzen, dass das nicht wieder zu einem Ausschluss der roten oder weißen Gentechnik führt. Auch das will ich hier sehr deutlich sagen, denn die rote Gentechnik gehört heute in der Medizin schlichtweg mit dazu. Sie hat gar keine Auswirkung. Das ist in der Wissenschaft breit anerkannt.

Genauso sollte in den anderen Bereichen der Gentechnik weiterhin geforscht und untersucht werden, wie sie sich auswirkt.

Ich halte es für relativ unredlich, dass man jetzt so tut, als müsste der eine oder andere heute oder morgen erklären, dass er nichts gentechnisch Verändertes nutzt. Selbstverständlich ist es so,dass das jeder Eigentümer für seine Flächen entscheiden kann. Es ist durchaus vernünftig, das transparent zu gestalten und zu sagen, wo so etwas eingesetzt wird, damit der Verbraucher, also die Bevölkerung, damit schlichtweg umgehen kann und weiß, was passiert.

Aber wir sollten auch nicht so tun, als wäre Europa oder Deutschland eine Insel, wissen wir doch gleichzeitig, dass gerade in Nordamerika, aber auch in Südamerika gentechnisch verändertes Saatgut in großem Umfang eingesetzt wird. Deswegen gibt es bei uns überhaupt keine Garantie, dass das nicht genauso Auswirkungen haben kann.

Deswegen bleiben wir dabei: Es geht um Einzelfallprüfungen. Die müssen mit der gebotenen Sorgfalt vom Bundesumweltministerium durchgeführt werden. Diese Einzelfallentscheidungen werden wir uns anschauen und die Entscheidungen dann selbstverständlich in Hessen auch umsetzen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zu diesen vier Initiativen abgeschlossen.

Uns liegen ein Antrag, zwei Dringliche Anträge und ein Dringlicher Entschließungsantrag vor. Als Erstes geht es um den Antrag unter Tagesordnungspunkt 40. Das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Vorschlag lautet, ihn dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen.

(Wortmeldung des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Kollege Rudolph.

Die Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass alle Initiativen dem Ausschuss überwiesen werden sollen.

Herzlichen Dank. – Dann frage ich Sie: Wer ist dagegen, dass die Initiativen unter den Tagesordnungspunkten 40, 21, 66 und 68 dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur weiteren Behandlung überwiesen werden? – Alle sind dafür. Dann ist das so beschlossen.

Ich kann nunmehr Tagesordnungspunkt 8 aufrufen: Erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein – –

(Zurufe)

Herr Kollege, okay. – Ich sage das also noch einmal: Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Gesetz über – –

(Zuruf)

Wollen Sie, dass die Erklärung jetzt abgegeben wird, oder soll dies nach Behandlung dieses Tagesordnungspunktes geschehen?

(Zuruf)

Na gut, weil Sie es sind. – Ich komme jetzt – –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zur Not müssen wir den Ältestenrat einberufen!)

Lieber Herr Kollege Wagner, Sie können mir nicht drohen.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist keine Drohung! Das ist das Recht einer Fraktion!)

Ich habe nur darum gebeten, dass ich mich zuerst mit der Materie beschäftigen kann. Sie haben vorhin gesagt, als ich gesagt habe: „Ich muss erst mit den Kollegen reden“, dann haben wir eine Sitzung des Ältestenrates.

Ich habe trotzdem mit den Kollegen geredet. Ich bin vorhin mit dem Vorgang des Zwischenrufs des Herrn Kollegen Irmer konfrontiert worden. Sie werden mir nicht verweigern können, dass ich das zunächst prüfe. Das habe ich getan. Ich stelle fest, dass die Aussage in dem Zwischenruf des Herrn Kollegen Irmer während der Rede des Herrn Abg. Dr. Ulrich Wilken nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprochen hat und ich ihn dafür rüge.Das geschieht im Übrigen in Übereinstimmung mit dem Vizepräsidenten, der zu diesem Zeitpunkt amtierte.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Wenn er da wäre, könnte er sich entschuldigen!)

Jeder hört hier alles. – Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 8: