Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Wiederherstellung des bewährten Mitbestimmungsstandards der Personalräte in Hessen – Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz (MWG) – Drucks. 18/379 zu Drucks. 18/216 zu Drucks. 18/24 –
Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Erweiterung der Mitbestimmung – Drucks. 18/420 –
Zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Bellino, dem Berichterstatter, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 31. März 2009 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. April 2009 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor war der Antrag der Fraktion DIE LINKE, zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt worden. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Bellino. – Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abg. Schaus für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns darauf verständigt, dass wir hier beide Gesetzentwürfe gemeinsam beraten. Daher will ich mich zunächst auf unseren Gesetzentwurf zum Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz in dritter Lesung beziehen. Das ist im Parlament schon zweimal angesprochen worden. Wir waren noch einmal bemüht, die Koalitionsfraktionen im Innenausschuss davon zu überzeugen, dass es Sinn macht und notwendig ist,zum Thema Mitbestimmung und Hessisches Personalvertretungsgesetz eine Anhörung mit den Gewerkschaften, dem Städte- und Gemeindebund und auch mit den Behördenleiterinnen und -leitern durchzuführen, um nach den erheblichen Verschlechterungen, die in den letzten zehn Jahren durch die Koalitionsregierung bzw. die Alleinregierung der CDU vorgenommen wurden, die Mitbestimmungsrechte wieder in den alten Stand zu versetzen.
Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Dieser Gesetzentwurf kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Damit Herr Frömmrich das nicht gleich anzusprechen braucht, will ich es an dieser Stelle sagen, genauso wie ich es auch im Ausschuss schon getan habe.
Ja, es ist in Ordnung. Ich will es gerade erklären. Herr Irmer, Herr Frömmrich, unsere Position ist die, dass diejenigen, die sozusagen als Experten in einer bestimmten Materie Sach- und Fachkenntnisse haben, dann auch unsere Unterstützung bekommen, auch die parlamentarische Unterstützung, wenn wir deren Begehren für richtig halten. Wer sind denn wir, welche Expertenmeinung haben wir denn im Einzelnen zu sehr detaillierten Fragen?
Insofern gereicht es uns aus unserer Sicht – Sie mögen das gerne kritisieren und anders sehen – nicht zur Kritik, sondern zur Ehre, wenn wir den DGB-Entwurf – –
Wer soll in Sachen Mitbestimmung denn ein besserer Experte sein als der Deutsche Gewerkschaftsbund, wenn wir den DGB-Entwurf übernehmen, der ja an alle Fraktionen geschickt wurde, und ihn auch hier in das Gesetzgebungsverfahren einbringen?
Das ist unser Selbstverständnis, und dieses Recht werden wir uns auch in anderen Fragen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen vorbehalten. Wir laden diese Organisationen durchaus ein, verstärkt auf uns zuzukommen. Das sage ich, damit das Thema auch einmal hier im Parlament geklärt ist. Wir haben das schon im Ausschuss rauf und runter diskutiert.
Eben. Ich wollte das eigentlich nicht noch einmal wiederholen. Aber wenn ich hier so nett aufgefordert werde, etwas zur Mitbestimmung zu erzählen, dann will ich wenigstens drei Aspekte noch einmal ansprechen.
Der Abbau der Mitbestimmungsrechte drückt sich in der Umwandlung in Mitwirkungsrechte aus, was letztendlich dazu führt, dass es kein Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle gibt.
Auch das haben Sie geschliffen. Und Sie haben in den letzten Jahren Verschlechterungen bei den Freistellungsregelungen vorgenommen. Hier kam es insbesondere, aber nicht nur infolge der Polizeistrukturreform nahezu zu einer Halbierung der Freistellungen bei den Personalräten.All dies haben wir aufgegriffen.Wir wollten dies beraten. Sie haben mehrheitlich gesagt, Sie wollen keine Beratungen mit den Experten darüber führen. Sie wollen nicht über das Mitbestimmungsgesetz sprechen. Das muss ich zur Kenntnis nehmen. Das müssen auch die Gewerkschaften und die Personalräte zur Kenntnis nehmen. Das werden sie sicherlich auch tun.Von daher ist dieses Thema für mich an dieser Stelle abgeschlossen. Ich bedauere Ihre Haltung ausdrücklich.
Lassen Sie mich mit nur wenigen Worten auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Wir begrüßen und unterstützen selbstverständlich den Gesetzentwurf der SPD. Hier geht es zum einen um die Frage, die beim Hessischen Rundfunk aufgetaucht ist, nämlich inwieweit arbeitnehmerähnliche Personen auch wahlberechtigt und wählbar für den dortigen Personalrat sind. Wir haben dieses Problem auch an anderen Stellen, z. B. bei den Volkshochschulen. Dort ist das auch sehr aktuell und führt immer wieder zu Komplikationen. Es macht Sinn, dies zu regeln, und zwar so,wie es ursprünglich geregelt war,sodass diese Personengruppen mit einbezogen sind.
In dem Gesetzentwurf selbst sind aber darüber hinaus auch Mitbestimmungstatbestände genereller Art angesprochen. Hier geht es uns – das ist völlig klar – so wie auch der SPD darum, Mitbestimmung auszubauen. Auch das wird von uns unterstützt. Wir hoffen, dass wir diese Diskussion über die Mitbestimmung im Hessischen Personalvertretungsgesetz, wenn es schon nicht anhand unseres Gesetzentwurfs ist, dann aber in grundsätzlicher Angelegenheit über den Gesetzentwurf der SPD nun parlamentarisch und vielleicht auch öffentlich mit den Betroffenen weiterführen können. Ich weiß nicht, wie Sie sich dazu verhalten und ob es da eine Anhörung gibt oder nicht. Das werden wir dann im Ausschuss sehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den genannten
zeitökonomischen Gründen werde ich nicht zu dem Gesetzentwurf in dritter Lesung Stellung nehmen, sondern zum Dringlichen Gesetzentwurf Drucks. 18/420.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat mit diesem Gesetzentwurf eine Erweiterung der Mitbestimmung im Hessischen Personalvertretungsgesetz vorgelegt. Ich denke, mit diesem Gesetzentwurf kann der Hessische Landtag in mehrfacher Hinsicht positiv reagieren
ich habe noch einen Fan –, einerseits deshalb, weil eine Einbeziehung der sogenannten festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die allgemeine Mitbestimmung der Personalvertretungen beim Hessischen Rundfunk längst überfällig ist. Andererseits hat sich aber auch gezeigt, dass in den letzten Jahren die Umstrukturierungen beim Hessischen Rundfunk immer mehr dazu geführt haben, dass die festen Arbeitsverhältnisse in sogenannte feste Freie überführt worden sind. Es ist also sozusagen auch ein Gebot der Gerechtigkeit von Mitbestimmungsmöglichkeiten, die von uns vorgeschlagenen Veränderungen vorzunehmen.
Andererseits haben wir – Kollege Schaus hat darauf auch Bezug genommen – in den letzten Wochen eine sehr engagierte Debatte außerhalb dieses Hauses über notwendige Einsparmaßnahmen beim Hessischen Rundfunk geführt. Ich glaube, dass gerade in den letzten Wochen deutlich geworden ist, dass diese Einsparnotwendigkeiten auch mit wichtigen Herausforderungen verbunden sind. Wir bringen diesen Gesetzentwurf deshalb jetzt dringlich ein, weil die SPD-Fraktion der Überzeugung ist, dass diese Herausforderungen nur mit mehr und nicht mit weniger Mitbestimmung zu bewältigen sind.
Ich weiß aus meiner beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit, dass besondere Umstrukturierungsprozesse erfordern, dass die Personalvertretung gut einbezogen wird, weil dadurch diese Umstrukturierungsprozesse besser verlaufen. Der Gesetzentwurf verbindet also die wachsende Verantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Notwendigkeit, tief greifende Veränderungen zu meistern.
Das Hessische Personalvertretungsgesetz beschneidet momentan in nicht unerheblichem Umfang die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen.Dies gilt insbesondere in Bezug auf strukturelle und organisatorische Angelegenheiten. Das HPVG definiert in § 5 den anzuwendenden Arbeitnehmerbegriff und legt damit fest, auf welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich der Anwendungsbereich des HPVG erstreckt. Hierzu gehören gemäß § 5 Satz 2 HPVG auch die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Personen, die mehr als 50 % ihrer Gesamteinkünfte vom Träger der Dienststelle erhalten.Beim hr sind das mittlerweile wohl über 600 Personen, die damit nicht der Mitbestimmung unterliegen. Dieses Gesetz ermöglicht es, dass die notwendige Mitbestimmung auf diese 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die festen Freien, ausgeweitet wird.
Das halten wir für sinnvoll. Insofern freue ich mich und hoffe auf eine positive Beratung in den Gremien des Hessischen Landtags. Sie tun damit nicht nur etwas für die Mitbestimmung, sondern Sie tun damit auch etwas für
eine bessere Einbeziehung bei tief greifenden Umstrukturierungsprozessen im Hessischen Rundfunk für die, die davon hauptsächlich betroffen sind. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der von der Opposition beantragten dritten Lesung sehen wir, die CDU – ich denke auch für die FDP mit sprechen zu dürfen, die sich bereits zu Wort gemeldet hat –, keinen Bedarf, unsere Einstellung zu dem Gesetzentwurf der LINKEN zu ändern. Ich glaube, das haben Sie auch nicht erwartet. Insofern wird Sie dies nicht zu sehr überraschen.Ich kann deshalb in kleinen Strichen noch einmal verdeutlichen, was wir im Innenausschuss in drei Beratungsrunden gesagt haben. Zum einen halten wir es für eine schwache Leistung, dass hier wortwörtlich von der Gewerkschaft abgeschrieben wurde.
(Hermann Schaus (DIE LINKE):Wo liegt denn das Klassenbuch? Ich will auch einmal etwas hineinschreiben!)
Wir sind der Meinung, dass sich die grundlegenden Änderungen der vergangenen Gesetzesänderung bewährt haben und dass im Rahmen einer Anhörung der Themenkreis Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit dem Personalvertretungsrecht und der Dienstrechtsreform aufgerufen werden wird. Da sind natürlich für alle interessierten Kreise genügend Möglichkeiten vorhanden, sich zu äußern.
Inhaltlich wollen wir ein ausgewogenes Verhältnis von Mitbestimmung auf der einen Seite und bürgernahen – und das heißt auch: zeitnahen – Entscheidungen auf der anderen Seite.Mitbestimmung,Mitwirkung und effiziente Arbeitsweise gehören für uns zusammen. Deshalb wollen wir es, wie ich bereits gesagt habe, bei den Gesetzestexten so belassen, wie es jetzt ist.