Inhaltlich wollen wir ein ausgewogenes Verhältnis von Mitbestimmung auf der einen Seite und bürgernahen – und das heißt auch: zeitnahen – Entscheidungen auf der anderen Seite.Mitbestimmung,Mitwirkung und effiziente Arbeitsweise gehören für uns zusammen. Deshalb wollen wir es, wie ich bereits gesagt habe, bei den Gesetzestexten so belassen, wie es jetzt ist.
Jeder, der sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, weiß auch, dass die Mitbestimmung in Hessen keinesfalls am Boden liegt. Das wurde in der einen oder anderen Debatte so gesagt. Wer dies behauptet, will bewusst falsche Bilder erzeugen.
Niemand stellt Mitbestimmung infrage. Wir sehen aber Mitbestimmung und effizientes Arbeiten gleichermaßen. Wir sind der Meinung, dass dies in einem ausgewogenen Verhältnis stehen muss. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung ab.
Was den SPD-Gesetzentwurf anbelangt, der hier in erster Lesung vorgestellt wurde, gehe ich davon aus, dass wir ihn im Innenausschuss ausführlich diskutieren werden. Wir stehen dem skeptisch gegenüber, aber wir werden uns
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bellino, ich hatte gerade ein bisschen Hoffnung entfaltet, dass Sie im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Richtung etwas wechseln, sozusagen von der Geisterfahrt auf der Überholspur heruntergehen. Aber Sie haben offensichtlich nicht begriffen, dass die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, d. h. das, was im hessischen Personalvertretungsrecht verankert ist,ein hohes Gut für uns sind und dass wir die Erfahrung und das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Personalvertretungen mehr einbinden sollten.Sie sind an diesem Punkt immer noch auf dem verkehrten Weg, Sie sollten Ihre Meinung ändern.
Wir haben den Gesetzentwurf, den die Linkspartei hier eingebracht hat, schon des Öfteren diskutiert, auch im Innenausschuss. Dabei habe ich meine Auffassung zum Besten gegeben, was ich davon halte, dass man Gesetzentwürfe von Verbänden, gleich welcher Art, wortgleich übernimmt. Das hat nichts damit zu tun, dass ich die Arbeit der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter nicht schätze. Ich weiß auch, wie viel Sachverstand dort vorhanden ist. Das hat aber etwas damit zu tun, dass die Prozesse einer Gesetzgebung Abwägungsprozesse zwischen verschiedensten Interessen sind und dass man nicht ein Interesse einer Institution abschreiben und in ein Gesetz gießen kann. Ich erinnere daran, dass wir große Debatten in Berlin hatten, als Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden für die Bundesregierung Gesetze geschrieben haben. Das hat nichts damit zu tun, dass ich den Gesetzentwurf, den der DGB geschrieben hat, nicht in vielen Punkten positiv finde. Es hat aber etwas damit zu tun, wie Gesetze gemacht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte Ihr Vorgehen beim Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag weiterhin für nicht geeignet.
Das ist aber ein Teil, über den wir uns schon des Öfteren gestritten haben. Ein anderer Teil ist mir wichtiger, und darüber sollten wir zumindest noch ein paar Minuten diskutieren.
Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir mit Fraktionen dieses Hauses umgehen. Ich erinnere daran, dass Sie in der 17.Wahlperiode versucht haben, einen anderen Umgangsstil in diesem Hause herzustellen. Eines geht nicht, Herr Kollege Bellino, und da bitte ich Sie, dass Sie dies wirklich einmal würdigen. Es geht nicht, dass Fraktionen in diesem Hause Gesetzentwürfe in ein parlamentarisches Verfahren geben und dass Sie als Mehrheit verweigern, dass zu diesen Gesetzentwürfen im zuständigen Ausschuss Sachverständige angehört werden. Das geht einfach nicht. Dieser Umgang mit Fraktionen dieses Hauses ist unerträglich.
Das hat auch nichts mit Sympathie oder Antipathie für die eine oder andere Richtung zu tun,sondern das hat einfach etwas mit demokratischen Gepflogenheiten zu tun. Gerade Sie, die immer in Richtung der Linkspartei argumentieren, dass sie nicht auf dem Boden der Demokratie stehe und dass sie Demokratiedefizite habe, müssen sich an dem messen lassen, wo Sie für andere die Latte hinhängen. Sie müssen in diesem Bereich ein Vorbild sein und den Fraktionen, die in diesem Hause Gesetzentwürfe vorlegen, die Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Rechte ermöglichen. Diese Umgangsform finde ich unerträglich, und wir sollten diese Umgangsform in diesem Hause nicht mehr praktizieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat noch einen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht.Ich finde,was der Kollege Siebel hier erläutert hat, ist sehr einleuchtend, insbesondere der Punkt, wo es um die ständigen freien Mitarbeiter beim Hessischen Rundfunk geht. Es kann einfach nicht sein, dass eine Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Form von der Mitwirkung ausgeschlossen wird. Es ist inzwischen eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und wir sollten ermöglichen, dass sie unter das Personalvertretungsrecht fallen. Ich halte das für einen richtigen Weg.
Die anderen Punke im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sind auch Punkte – ich erinnere mich daran –, die wir seinerzeit vor dem Staatsgerichtshof haben überprüfen lassen, als die Änderungen der Regierung anstanden. Ich halte das, was Sie dort vorschlagen, für richtig, insbesondere wo die Landesregierung seinerzeit aus Mitbestimmung Mitwirkung gemacht hat. Ich will, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Personalräte mitbestimmen und nicht nur mitwirken.
Wir haben im Gesetzgebungsverfahren noch die Möglichkeit, darüber zu reden. Zu dem Gesetzentwurf der SPDFraktion wird hoffentlich eine Anhörung stattfinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch auf einen Punkt eingehen und dazu den Kollegen Greilich ansprechen. Er hat zwar in der Debatte nicht geredet, aber er hat in der vorangehenden Debatte zu dem Gesetzentwurf der Linkspartei geredet. Sie haben seinerzeit gesagt, man wolle zu dem Gesetzentwurf keine Anhörung durchführen, weil es demnächst die große Dienstrechtsnovelle gebe und weil man im Rahmen der Dienstrechtsnovelle das Hessische Personalvertretungsgesetz mit aufrufen und dann die Debatte dazu führen könne.
Herr Greilich, ich finde es unerträglich – das muss ich wirklich einmal sagen –, dass die Regierung mit Schreiben vom 5. Mai dem Hessischen Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Hessischen Reisekostenrechts zustellt, daraus ein Artikelgesetz macht und dabei in Art.2 Folgendes macht.Das sollten Sie sich auf der Zunge zergehen lassen. Es geht um das Mitbestimmungsrecht
In § 123 Hessisches Personalvertretungsgesetz vom 24. März 1988, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. März 2009, wird die Zahl „2009“ durch die Zahl „2014“ ersetzt.
Das ist schlichtweg eine Unverschämtheit, Herr Kollege Greilich. Ich kann mich noch an die Reden des Kollegen Posch erinnern, als er noch nicht auf der Regierungsbank gesessen hat. Da haben wir immer kritisiert, dass wir seinerzeit die Befristung von Gesetzen eingeführt haben, um Gesetze zu evaluieren und zu schauen, welchen Änderungsbedarf es gibt. Es ist nicht Ziel der Befristung von Gesetzen, dass wir in einem Artikelgesetz „2009“ durch „2014“ ersetzen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht.
Es geht vor allem nicht, dass Sie vor diesem Hause erklären, dieser ganze Themenkomplex würde im Zusammenhang mit der Dienstrechtsnovelle aufgerufen, evaluiert, geprüft und dann auch beraten, jetzt aber ein Artikelgesetz einbringen, mit dem Sie einfach die Laufzeit dieses Gesetzes verlängern. Herr Kollege Greilich, Sie sollten sich überlegen, wie Sie als Mehrheit demnächst mit diesem Hause umgehen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich verstehe die Aufregung nicht. Wir haben drei Tage hinter uns. Herr Frömmrich, vielleicht hat der eine oder andere Beitrag in der Vergangenheit nicht Ihre Aufregung gefordert, sodass Sie diese Aufregung in der letzten Stunde abspulen müssen, damit Sie etwas entspannter nach Hause gehen können. Ich kann das schon jetzt, und deshalb will ich mich gar nicht über Ihren Beitrag als solchen aufregen, sondern zur Sache selbst reden.
Herr Greilich hat ausgeführt, was wir auch im Ausschuss diskutiert haben, nämlich wann wir die Anhörung durchführen. Nichts anderes hat das Statement ausgesagt. Wir haben den Gesetzentwurf, den Sie eben zitiert haben, vor zwei, drei Stunden zur weiteren Debatte in den Ausschuss gegeben. Jetzt haben wir eine weitere Vorlage, einen Dringlichen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Erweiterung der Mitbestimmung, wo wir uns abermals mit der Thematik beschäftigen. Dann müssen wir in der Tat einmal überlegen, wie wir die Anhörung durchführen, damit endlich diese Aufregung am Donnerstagabend aufhört und wieder normale parlamentarische Gepflogenheiten einkehren.
Zur Sache selbst. Der Gesetzentwurf der LINKEN ist in der dritten Lesung. Herr Schaus, Sie sagen, die Mitbestimmung sei geschliffen. Unter „geschliffen“ verstehe ich etwas anderes, aber vielleicht kommt da ein bisschen der Arbeitsrechtler bei mir durch.Vielleicht müssen wir beide uns einmal fachlich auseinandersetzen, was „Schleifen“
im Recht ist. Ich kenne das Arbeitsrecht, und ich kenne das Mitbestimmungsrecht. In Hessen besteht kein geschliffenes Mitbestimmungsrecht, es gibt ein Mitbestimmungsrecht und ein Mitwirkungsrecht. Wir haben unterschiedliche politische Auffassungen. Auch diejenigen, die Mitbestimmung aktiv ausüben oder passiv erleben, sehen nicht, dass hier ein Schleifen, eine Grauzone oder eine Schwarzzone gegeben ist.
Es ist auch kein Steinbruch der Mitbestimmung, wie Herr Frömmrich immer ausführt, sondern es ist eine Mitbestimmung gegeben, die wohlweislich auf dem Gesetzentwurf von 1999 und auf dem Gesetzentwurf von 2004 aufbaut. Das werden wir alles im Zusammenhang mit dem Dringlichen Gesetzentwurf der SPD im Ausschuss diskutieren, nämlich warum die Änderung 1999 erforderlich war, warum das 2004 erforderlich war und warum der Gesetzentwurf der SPD der Rechtslage nicht entspricht.Wir werden uns im Ausschuss damit auseinandersetzen, warum er in vielen Teilen nicht verfassungsgemäß ist und warum das, was Sie für den Hessischen Rundfunk herstellen wollen, arbeitsrechtlich und mitbestimmungsrechtlich ein Abersinn ist und auch nicht der rechtlichen Wirklichkeit entspricht. Das ist aber eine Frage der Ausschussarbeit.
Für die FDP selbst will ich, da wir die Diskussion seit Beginn dieser Legislaturperiode führen und wahrscheinlich in diesem Jahr noch weiterführen, feststellen, dass wir dem Gesetzentwurf der LINKEN heute die Zustimmung versagen. Der andere Gesetzentwurf wird in der Ausschussarbeit zu diskutieren sein. Ich habe schon kurz Herrn Bellino angesprochen. Wir werden überlegen, wie wir die Anhörung machen, damit endlich dieses falsche Aufgeregtsein am Donnerstagabend abnimmt und die Sachlichkeit wieder einkehrt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich habe in erster und zweiter Lesung die Position der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE bereits dargestellt. Ich glaube, ich kann darauf verzichten, das in allen Einzelheiten zu wiederholen.
Ich will das sehr schlicht formulieren. Wir haben als öffentlicher Dienst einen Dienstleistungsauftrag gegenüber der Bevölkerung, und wir haben die Aufgabe, mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so umzugehen, dass sie menschenwürdig, sehr engagiert und in der Sache erfolgreich arbeiten können.Wir haben das Personalvertretungsrecht zweimal geändert. Es ist von der Opposition dieses Hauses vor dem Staatsgerichtshof angegriffen worden. Der Staatsgerichtshof hat der Landesregierung recht gegeben.
Was ich für die Debatte, weil sie immer wieder kommen wird, einmal anmahne, ist, vorzutragen: Was funktioniert bei dieser Personalvertretungsrechtslage eigentlich nicht gut? Man kann sich als Gewerkschaft mehr wünschen. Das akzeptiere ich. Meine Erfahrung aus etlichen Jahren ist, es funktioniert gut. Solange mir niemand erklärt, warum wir jetzt zwingend etwas anderes machen müssten, kann ich Ihren Vorwurf, Herr Kollege Frömmrich, nicht
nachvollziehen. Wenn wir der Auffassung sind, dass das Gesetz sich bewährt hat, und bisher niemand vorgetragen hat, warum man es ändern müsse,
dann ist es klug, dass wir das entsprechend auf die nächsten fünf Jahre vortragen. Ich glaube also, dass sich daraus ergibt, dass auch in der heutigen Lesung die Initiative der Fraktion DIE LINKE aus der Sicht der Landesregierung keine Zustimmung erfahren kann.
Ich komme zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der mich irritiert. Es ist nach meiner Kenntnis das erste Mal – ich kann das seit 1982, als medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, aber auch als Mitglied der Landesregierung, das in den Rundfunkrat entsandt ist, nachvollziehen –, dass eine Fraktion dieses Hauses für einen bestimmten Anteil oder Nichtanteil von Mitarbeitern und freien Mitarbeitern des Hessischen Rundfunks ein eigenes Gesetzgebungsverfahren will. Das haben wir noch nie gehabt. Es mag Gründe dafür geben. In der Sache vermag mich das alles nicht zu überzeugen. Es ist mir auch noch nie vorgetragen worden. Das mag daran liegen, dass es nur dem Kollegen Siebel vorgetragen wurde.
Deshalb habe ich mir erlaubt, den Hessischen Rundfunk um eine Stellungnahme zu bitten. Herr Präsident, ich will das ganz kurz abhalten. Wir werden es im Ausschuss zu vertiefen haben. Die Fraktionen werden sich zu unterhalten haben, wie sie damit umgehen.
Der Rechtsunterzeichner kann inzwischen nicht nur auf nahezu zwei Jahrzehnte als Leiter der Abteilung Arbeitsrecht des Hessischen Rundfunks zurückblicken, sondern zudem auf eine nahezu ebenso lange Zeit, in der er stets Vorsitzender des Wahlvorstands für die Personalratswahlen... war. Die dabei gesammelte einschlägige Erfahrung führt zu nachstehender Bewertung des Gesetzentwurfs:
Die aktuell geltende Rechtslage hinsichtlich... hat sich sowohl im alltäglichen vertretungsrechtlichen Umgang zwischen Dienststelle und Personalrat, bezüglich freier Mitarbeiter bzw. im Umgang mit den Mitarbeitern selbst als auch hinsichtlich der Durchführung von Personalratsentscheidungen außerordentlich bewährt. Die durch den Gesetzentwurf angestrebte Änderung würde zu erheblichen Beeinträchtigungen der Rechtssicherheit, der Handhabbarkeit...
Wenn ich das nehme, dann habe ich die vorläufige Einschätzung,dass die Landesregierung sich die Initiative der SPD auch in dieser Frage nicht zu eigen machen wird. Es gäbe in der Sache schon eine Menge aus dem Gesetzestext selbst vorzutragen.