Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg.Dr.Blechschmidt für die Fraktion der FDP.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt die Harmonie nicht mehr kaputt machen!)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Schaus, herzlichen Dank für den Dank an CDU und FDP. Das nehmen wir dankend entgegen und gehen davon aus, dass der Dank in nächster Zeit noch häufiger kommen wird.

(Janine Wissler (DIE LINKE):Das kommt ganz auf Sie an!)

Zumindest bei Ihnen sehen wir auch, dass Ihr Beitrag kurz und prägnant war,zukunftsorientiert im Hinblick auf die Beratungen im Ausschuss. Es wurde auch ein bisschen das berücksichtigt, was mich als Neuling gewundert hat – dass man hier im Landtag Dinge in den Ausschüssen dreibis viermal diskutiert. Herr Frömmrich, bei allen Bestrebungen, sich und uns zu ändern:Wir alle haben keine Amnesie. Ich erinnere mich an die zweite, fünfte und siebte Sitzung, in denen wir das alles diskutiert haben,

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sehr gut, das ist doch schön!)

was Sie uns heute nochmals vor Augen geführt haben.Wir haben keine Amnesie. Sie haben noch einmal den Finger

gehoben und es deutlich gemacht. Dabei haben Sie Ihre Redezeit überschritten. Ich werde das nicht tun.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Der Gesetzentwurf als solcher wurde von CDU und FDP eingebracht, um schnell und zukunftsorientiert agieren zu können und die Diskussionen der Vergangenheit zu beenden und vorwärtszugehen. Wir unterstützen das voll und ganz.

Ich gehe davon aus, dass Sie im gleichen Verteiler sind wie ich. Nach der letzten Diskussion kamen von den Personalräten, aber auch von den Vertretern die entsprechenden E-Mails und Schreiben an uns. Beispielhaft nenne ich den Personalrat der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt, der mit Schreiben vom 28.04. gefragt hat: Wann kommt denn jetzt endlich das Gesetz?

Heute habe ich das alles beantwortet – Sie wahrscheinlich auch – und geschrieben, dass es heute anfängt und dass wir das schnellstmöglich abschließen werden. Das ist schon vor einigen Wochen angelaufen. Das alles ist jetzt im Fluss. Das geht schnell.

Das andere, was Herr Frömmrich erwähnt hat, ist wirklich alter Tobak, das sind alte Zeiten.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Alte Sünden nennt man das!)

Nein,das sind Ihre alten Sünden.Sie müssen immer wieder die alten Sünden erwähnen, damit Sie die in Ihrem Beitrag ausgiebig darstellen können. Sie führen immer wieder dieselben Punkte an.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Fünf Jahre ist das her!)

Das bringt nichts Neues.Wir gehen nach vorne. Das muss noch gemacht werden.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir werden das im Ausschuss diskutieren. Deshalb kommt auch der Gesetzentwurf von CDU und FDP: damit das schnellstmöglich erledigt werden kann und wir nach vorne gehen können. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich unterstützt die Landesregierung den Gesetzentwurf von CDU und FDP. Mit Freude stelle ich fest, dass eigentlich alle im Hause dies für einen sehr guten Gesetzentwurf halten. Darüber können wir uns gemeinsam freuen.

Zweitens bedanke ich mich für die freundliche Begleitung unserer Arbeit. Das habe ich gestern schon einmal getan. Ja, natürlich hat die Landesregierung, wie das üblich ist, Formulierungshilfe für diesen Gesetzentwurf gegeben. Das wissen Sie, und das haben wir auch so besprochen. Insbesondere mit der Opposition ist das so besprochen worden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ganz bewusst die Fraktionen um Unterstützung gebeten, weil wir sonst nicht imstande ge

wesen wären – wegen des langen Vorlaufes eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung einbringt, mit den einzuhaltenden Fristen –, dieses Ergebnis kurzfristig umzusetzen.

Herr Schaus, Kollege Weimar wird etwas zum Zeitpunkt der Auszahlung sagen. Wir glauben, wir haben außergewöhnlich große Anstrengungen unternommen, um rasch zu handeln.Aber das wird Kollege Weimar Ihnen noch im Einzelnen darlegen. Ich will es in wenigen Strichen tun.

Ich habe gesagt, Hessen bleibt außerhalb der Tarifgemeinschaft.Trotzdem streben wir Tarifverträge an. Das ist gelungen. Die Tarifbeschäftigten haben einen modernen Tarifvertrag, der beiden Seiten, wie ich glaube, auch für die Zukunft hilfreich und nützlich ist.

Ich habe versprochen, das für die Beamten in gleicher Weise umzusetzen. Dies geschieht nun.

Es wurde bisher noch nicht vorgetragen, und ich will es nicht unterschlagen: Quer durch die Debatten dieser Tage zieht sich das Thema Finanz- und Wirtschaftskrise; die Steuerschätzung des gestrigen Tages hat uns alle wissen lassen, dass viele Milliarden Euro weniger in die Steuerkasse kommen. Alles, was wir hier machen, geschieht auf Pump und mit der Hoffnung, dass zukünftig wieder mehr hereinkommt. Das, was gerade hier mit unser aller Stimmen beschlossen werden soll, kostet für 2009/2010 zusätzlich 406 Millionen c.

Davon wird kein einzelner Bediensteter reich, trotzdem ist dies ein beachtlicher Betrag. Deshalb halte ich es nicht für eine Selbstverständlichkeit, was wir hier tun, sondern dies geschieht in Abwägung dessen, was wir auch in finanzpolitisch extrem schwieriger Zeit glauben verantworten zu können: unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu beteiligen und auch guten Leuten weiterhin zu zeigen, dass wir ihre Arbeit schätzen und dass wir sie, weil wir sie im öffentlichen Dienst brauchen,auch in Zukunft finanziell angemessen vergüten wollen. Das ist der tiefere Sinn; und das sind immer Grenzbereiche und Zweckmäßigkeiten.

Das hat auch dazu geführt – letzte Bemerkung,ich glaube, es war Herr Kollege Rudolph, der es gesagt hat, ich bin mir aber nicht ganz sicher –, dass in der Umsetzung die Pensionäre bei der Sonderzahlung nicht berücksichtigt sind. Das hat einen relativ einfachen Grund. Wir haben gesagt, wir bilden das Gleiche ab, was wir im Tarifvertrag mit den Angestellten und den Tarifbeschäftigten gemacht haben – und bei den Angestellten gibt es diese Zahlung, die Sonderzahlung, also nicht nur die tarifliche Erhöhung, sondern die 500 c für jeden, nur für diejenigen, die im aktiven Dienst stehen, nicht für diejenigen, die als Rentner bereits im Ruhestand sind.

Das führt natürlich in der Konsequenz dazu, dass wir bei der entsprechenden Umsetzung dieser Tarifvereinbarung in das Beamtenrecht eben auch diese Sonderzahlung nur für diejenigen vorgesehen haben, die im aktiven Dienst sind. Das folgt der These, die hier im Haus ja breiten Anklang gefunden hat, dass das Beamtenrecht – jedenfalls in weiten Teilen – dem Tarifrecht folgt.Wir haben den Tarifvertrag so abgeschlossen. Das scheint mir durchaus eine konsequente Haltung zu sein. Wir werden uns im Ausschuss darüber zu unterhalten haben.

Meine Damen, meine Herren, alle wollen das, was die CDU und die FDP hier vorgeschlagen haben. Ich glaube, das ist eine gute Situation für unsere Beschäftigten. Der Steuerzahler wird dies unterschiedlich bewerten. Wir ha

ben uns große Gedanken gemacht. Ich glaube, es ist im Ergebnis eine richtige Entscheidung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Finanzminister Weimar.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem Thema Auszahlung: Das ist nicht so ganz einfach. Die Rechtslage ist klar. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie wir zahlen können: Entweder wir haben einen Haushaltsansatz – den haben wir nicht –, oder wir haben ein Gesetz; dann dürften wir nach der Landeshaushaltsordnung auf der Basis des Gesetzes auszahlen, auch wenn wir keinen Haushaltsansatz haben. Wir haben also weder einen Haushaltstitel noch ein Gesetz.

Ich verweise darauf, dass mich die GRÜNEN einmal angezeigt haben, weil wir vor einigen Jahren ausgezahlt haben, obwohl wir angeblich keine Rechtsgrundlage hätten. Damals war es in Ordnung, aber ich sage Ihnen: Wir halten uns auch an die rechtliche Situation.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Damals schon, heute nicht?)

Damals war alles in Ordnung. Es war dummes Zeug, trotzdem ist ein Ermittlungsverfahren geführt worden. Das ist doch in Ordnung.

(Minister Volker Bouffier: Sie haben es noch nicht einmal veröffentlicht aus Peinlichkeit!)

Erst haben sie die Anzeige veröffentlicht und nachher, als es mit glanzvollen Bemerkungen eingestellt worden ist, wollten sie nichts mehr davon wissen. Das ist ja okay. Aber ich möchte nur darauf hinweisen, dass man in dieser Frage jetzt nicht ambivalent denkt,sondern dass man sagt, die Rechtslage ist so.Ich glaube,darüber brauchen wir uns nicht zu streiten.

Jetzt war es unser Problem, dahin zu kommen, dass die Bescheide – mit einem Vorlauf, der in dieser Frage notwendig ist – herausgehen können und das Geld ausgezahlt werden kann.Wenn wir die Sache erst im Juni im Landtag beschließen, dann können wir erst im August auszahlen. Ich habe die Anweisung gegeben – wenn etwas schiefgeht, würde der Rechnungshof sicherlich dazu seine Bemerkungen machen –, dass unsere Mitarbeiter schon jetzt auf der Basis des vorgelegten Gesetzes alles zurechtmachen, damit sie sofort nach der Verabschiedung des Gesetzes auszahlen können.

Jetzt sage ich Ihnen nur, dass es bei der Sache ein Risiko gibt – meine Einschätzung ist, dass es so nicht kommt –: Wenn das Gesetz geändert würde, dann könnten wir erst einmal die ganzen Bescheide wegwerfen und hätten mit der generellen Auszahlung ein Problem. Zum Zweiten würden wir zwei, drei Monate weiter kommen. Ich will Ihnen diese Situation nur beschreiben.Wir haben die Personalräte und die Mitarbeiter informiert, weil schon klar ist, dass die Mitarbeiter möglicherweise im Hinblick auf die Sommerferien usw. auf die 500 c warten. Das ist doch so. Deswegen wollte ich Ihnen nur auch im Landtag darlegen, dass wir sozusagen das Risiko eingegangen sind, dass der Souverän so entscheidet,wie die Vorlage sein wird,sodass die Leute am Ende ihr Geld bekommen.Andernfalls

wäre es schwierig. Ich wollte Ihnen das nur einmal darlegen. Wir machen uns schon Gedanken, damit die Leute möglichst schnell auch ans Geld kommen. Ich hätte allen Anlass,es anders zu sehen.Aber es ist so beschlossen worden, und es ist auch in Ordnung so. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Sie haben uns ja auch eingebunden, deswegen sind wir auch dafür!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ist die erste Lesung erfolgt.

Vereinbarungsgemäß überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Dem widerspricht keiner, damit ist das so beschlossen.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/435, wird ebenfalls dem Innenausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. – Dem widerspricht auch keiner, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 11 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Wiederherstellung des bewährten Mitbestimmungsstandards der Personalräte in Hessen – Mitbestimmungswiederherstellungsgesetz (MWG) – Drucks. 18/379 zu Drucks. 18/216 zu Drucks. 18/24 –