Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

Das kann man im Rahmen des von uns angestrebten Schulversuchs machen, zu dem sich – wie wir heute der Presse entnehmen konnten – bereits zehn Gymnasien in Hessen entschlossen haben.

Herr Kollege Döweling, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ein letzter Satz, Herr Präsident. – Ich denke, das ist eine adäquate Möglichkeit, diesem Wunsch gerecht zu werden. Des Weiteren verweise ich auf das flächendeckende Angebot an Realschule, beruflichem Gymnasium, integrierter Gesamtschule. Wir haben eine Wahlmöglichkeit für G 9 auch im gymnasialen Bildungsgang in Hessen, wo auch diese Eltern ihr Kind beschulen lassen können, wenn sie dies wollen. – Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 muss man wollen, und man muss sie können. Das zeigt diese Landtagsdebatte wieder sehr eindringlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hatten bei der Verabschiedung des Gesetzes für die Wahlfreiheit erhebliche Zweifel geäußert, ob SchwarzGelb die Wahlfreiheit kann. Wir haben sehr konkrete Vorschläge gemacht, wie man die Wahlfreiheit gut umsetzen könnte. Alle Vorschläge wurden von Schwarz-Gelb abgelehnt.

Mit dem heutigen Tage und der Haltung von SchwarzGelb zur Petition von über 20.000 Eltern ist klar: Es geht bei der Wahlfreiheit nicht allein ums Können bei SchwarzGelb, es geht ums Wollen. – Sie wollen die Wahlfreiheit nach wie vor nicht wirklich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wird mit dieser Petition sehr deutlich. Über 20.000 Bürgerinnen und Bürger sagen, sie wollen auch für die jetzigen Klassen 5 und 6 wählen können, ob die Kinder nach G 8 oder nach G 9 beschult werden. Klar, da sind schwierige rechtliche Fragen berührt. Nur: Versteckt man sich hinter diesen Fragen, oder versucht man, dem Elternwillen gerecht zu werden? – Sie versuchen, sich zu verstecken, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Dann sagt diese Kultusministerin in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage zu diesem Thema: Selbst wenn 100 % der Eltern die Rückkehr zu G 9 wollen, wenn sich alle Eltern einig sind, dann dürfen sie nicht zu G 9 zurückkehren. – Frau Ministerin, kaltschnäuziger hat noch nie eine Kultusministerin den Elternwillen ignoriert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dann haben wir gefragt, ob es für diese Schulen die Möglichkeit gäbe, in den Schulversuch zu gehen – eben gerade wegen des Bestandsschutzes, damit es auch weiterhin ein G-8-Angebot an diesen Schulen für die Kinder gibt, deren Eltern das wollen, und für die Eltern, die aber ein G-9-Angebot wollen, es eben ein solches gibt. Da antwortet diese Ministerin, das könne aufgrund fehlender Kapazitäten für die Schulen nicht garantiert werden. – Das ist das Gegenteil der versprochenen Wahlfreiheit, Frau Ministerin.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es zeigt sich, dass für Schwarz-Gelb Ideologie immer noch wichtiger als der Elternwille ist. Sie wollen immer noch an Ihrem G 8 festhalten, Sie wollen den Eltern noch immer Vorschriften machen, Sie haben noch immer nichts verstanden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU)

Die Wahlfreiheit war für Sie nicht mehr als ein taktisches Manöver, um vermeintlich vor der Landtagswahl Ruhe zu schaffen. Wir haben es sehr ernst gemeint und meinen es sehr ernst mit der Wahlfreiheit. Deshalb muss man versuchen, wo immer es geht, den Eltern diese Wahlfreiheit auch zu ermöglichen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Heute freut sich die Kultusministerin, dass bislang ein Drittel der Gymnasien zu G 9 zurückgekehrt ist, es sei ja ein Ausdruck dafür, dass es gar keinen Run auf G 9 gebe, weil man seine Ideologie für G 8 bestätigt sehen will. – Frau Ministerin, das werden wir zum nächsten Schuljahr sehen, wie die Eltern in den Gemeinden reagieren werden, wo es überhaupt kein G-9-Angebot geben wird. Sie freuen sich darüber, dass beispielsweise in Wiesbaden, Darmstadt und Kassel keine Schulen zu G 9 zurückgekehrt sind.

(Zuruf von der SPD: Noch nicht!)

Ich glaube, die Eltern werden sich nicht darüber freuen. Darüber werden wir zum nächsten Schuljahresbeginn reden, Frau Ministerin, dass Sie hier nichts, aber auch gar nichts getan haben, um auch diesen Eltern ein Angebot zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Wolf- gang Greilich (FDP))

Ein letzter Satz zum Umgang mit der Petition, die heute überreicht werden soll. Ich erkläre für meine Fraktion ausdrücklich, dass wir die Auffassung von Landtagspräsident Kartmann zur öffentlichen Übergabe von Petitionen nicht teilen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der Landtagspräsident spricht hier nicht für uns. Ich erkläre für die frei gewählten Abgeordneten

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wir sind alle frei gewählt! So ein Unsinn!)

von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wann, wo und wie wir Petitionen – auch öffentlich – entgegennehmen. Das gilt ausdrücklich auch für die Räume der Abgeordneten im Hessischen Landtag.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Schork, CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung zu der Schlussbemerkung des Kollegen Wagner von den GRÜNEN machen: Der Landtagspräsident hat in seiner Erklärung zu der Übergabe von Petitionen für sich als Präsident des Hessischen Landtags,

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!)

für den Präsidenten des Hessischen Landtags entschieden, dass er keine Petitionen mehr öffentlich entgegennimmt. Er hat ausdrücklich erklärt – das können Sie nachlesen –, dass es selbstverständlich den Abgeordneten des Hessischen Landtags freisteht,

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Hört, hört!)

Petitionen entgegenzunehmen, wann und wo auch immer sie es wollen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie es nicht glauben, dann sprechen Sie mit Ihren Obleuten im Petitionsausschuss. Am 14. Dezember 2012 hat der Landtagspräsident diese Position, die er vertritt,

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist auch falsch!)

den Obleuten dargelegt.

Nun kommen wir zu G 8 und G 9. Der Anlass für die Aktuelle Stunde ist die Petition, die heute Nachmittag übergeben wird. Jetzt werden daraus ein paar Dinge gestrickt und diskutiert, um die jeweilige politische Position zu begründen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Was heißt „die jeweilige“?)

Jetzt schauen wir uns an, was die Koalition, was CDU und FDP im Dezember beschlossen haben. Wir haben beschlossen, dass Gymnasien in Zukunft drei Möglichkeiten haben. Sie können als reines G-8-Gymnasium arbeiten und G 8 weiterhin anbieten, sie können zu G 9 zurückkehren, und sie haben drittens die Möglichkeit, im Rahmen des Schulversuchs G 8 und G 9 anzubieten.

Hier reden wir nur über Gymnasien. Sie wissen genauso gut wie wir, dass es in Hessen neben den Gymnasien noch eine Vielzahl von anderen Schulformen gibt, die einen gymnasialen Bildungsgang anbieten: integrierte Gesamtschulen, kooperative Gesamtschulen, um die wichtigsten zu nennen. Die kooperativen Gesamtschulen haben exakt dieselben Möglichkeiten wie die Gymnasien.

2008 haben wir bei der Einräumung der Wahlmöglichkeit für die kooperativen Gesamtschulen die Erfahrung gemacht, dass die Umstellung von G 8 auf G 9 bei laufenden Jahrgängen, also bei den Klassen 5 und 6, extrem problembehaftet ist. Das hat dann zu dem Verwaltungsgerichtsurteil im Jahre 2009 geführt.

Dann ist es nicht der böse Wille der Kultusministerin, wenn sie sagt: Auch bei 100 % Zustimmung der Eltern geht es nicht.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist absurd, Herr Schork!)

Lesen Sie das Urteil, schauen Sie es sich noch einmal an, weil genau zu dieser Frage auch Stellung genommen wird. Zumindest wirft das erhebliche rechtliche Probleme auf.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Jetzt reden wir über die Gymnasien, die zu G 9 zurückkehren wollen und die für die Klassen 5 und 6 den Wechsel wollen, aber die ab der Klasse 5 kein G 8 mehr anbieten wollen. Die haben eine relativ einfache Möglichkeit: Sie müssen in den Schulversuch und müssen ihn beantragen. – Dann müssen sie logischerweise, wie es im Schulversuch vorgesehen ist, für eine dreijährige Zeit in der Klasse 5 noch G 8 anbieten. Dann ist ein Wechsel möglich.