Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge ist am 4. Juni 2009 in Kraft getreten. Sie gilt für den Kauf von Straßenfahrzeugen, soweit Vergabeverfahren zur Anwendung kommen, also für Dienstfahrzeuge und für die Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste. Die zur Umsetzung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen in den Mitgliedstaaten bis zum 4. Dezember 2010 vorliegen.

Entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes liegen so kurz nach dem Inkrafttreten der Richtlinie noch nicht vor. Sobald sie vorliegen, werden sie in Hessen selbstverständlich umgesetzt. Unabhängig davon werden von der hessischen Landesverwaltung seit vielen Jahren nur Fahrzeuge als Dienstfahrzeuge angeschafft, die die aktuellen Umweltstandards erfüllen. Das heißt, wenn neue Fahrzeuge angeschafft werden, findet eine Überführung von der Euro-4- in die Euro-5-Norm statt.

Zusatzfrage, Frau Abg. Müller.

Beabsichtigen Sie, den Spielraum zur Erweiterung der Mindestanforderungen auch zu nutzen, um die Herstellung umweltverträglicher Fahrzeugmodelle noch mehr anzuregen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abgeordnete, wir werden zuerst abwarten, wie die genauen Umsetzungsrichtlinien aussehen. Dann werden wir selbstverständlich versuchen, die Möglichkeiten, die wir bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen haben – schließlich betrifft es Vergabeverfahren –, schnell umzusetzen, sodass immer die neuesten Standards zugrunde gelegt werden können,wenn neue Fahrzeuge bestellt werden.

Frage 65, Frau Abg.Hammann,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Was waren die Gründe der Landesregierung, keinen Vertreter der Naturschutzverbände in die Landesbetriebskommission des Landesbetriebs Hessen-Forst aufzunehmen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Hammann, die Landesbetriebskommission setzt sich aus der Ressortministerin, den Abgeordneten der Fraktionen des Landtags, den Vertretern des Fachund des Finanzressorts,einem Vertreter des Personals und bis zu vier weiteren Persönlichkeiten zusammen, insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Kommunal- und Kleinprivatwald oder Wissenschaft.

Für Umwelt und Wissenschaft war in der Periode ab 2008 ein Vertreter des Forschungsinstituts Senckenberg aus dem Bereich Naturschutzforschung berufen worden. Das Forschungsinstitut Senckenberg ist mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst durch zoologische Forschungen in den hessischen Naturwaldreservaten verbunden. Sie werden vom Forschungsinstitut Senckenberg durchgeführt.

Die Berufung für diesen Bereich ist im Jahr 2008 neu erfolgt. Sie dauerte also nur ein Jahr. Es bestand für mich kein Grund, den Vertreter des Forschungsinstituts Senckenberg auszutauschen. Deswegen habe ich ihn weiter berufen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hammann.

Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass sie mit ihrer Haltung den Startschuss für einen zukünftig besseren Dialog mit den Naturschutzverbänden gegeben hat?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Hammann, das Forschungsinstitut Senckenberg hat ein hohes fachliches Renommee. Dieses Renommee besitzt es vor allem in der Umweltforschung und in der Wissenschaft. Deswegen sage ich noch einmal: Es gab keinen Grund,den Vertreter wieder abzuberufen bzw. ihn nur für ein Jahr zu berufen.

Aber selbstverständlich heißt das nicht, dass die Naturschutzverbände weniger Aufmerksamkeit bekommen. Deswegen führe ich als Ministerin regelmäßig mit ihnen Gespräche.

Frage 66, Frau Kollegin Hammann.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Votum haben die mit der hessischen Bundesratsinitiative zur Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie befassten Ausschüsse im Bundesrat abgegeben?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Hammann, ich muss Sie leider darauf hinweisen, dass die Beratungen der Ausschüsse des Bundesrats nach § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrats der Vertraulichkeit unterliegen und dass diese Vertraulichkeit entsprechend allgemeiner parlamentarischer Übung auch gewahrt bleiben sollte.

Gleichzeitig kann ich Ihnen aber deutlich machen, dass die Landesregierung selbstverständlich an der von ihr eingebrachten Initiative zur Änderung der Biopatentrichtlinie festhält und sich darum bemüht, im Bundesratsplenum eine Mehrheit für diesen Entwurf zu erreichen. Ob das eine konkretisierte Form oder die Ursprungsfassung ist, spielt für uns keine Rolle.

Für uns bleibt es wichtig, dass wir eine Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie bekommen. Dafür setzen wir uns nach wie vor ein. Leider ist es im letzten Bundesratsplenum nicht zu einer sofortigen Sachentscheidung gekommen, sodass weitere Ausschüsse darüber beraten werden.

Frage 67, Herr Abg. Bellino.

Ich frage die Landesregierung:

Was beabsichtigt sie, zukünftig für die Schwerbehindertenförderung zu tun?

Herr Innenminister Bouffier.

Herr Abgeordneter, es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten in der Landesverwaltung, die seit Jahren weit höher liegt als die gesetzliche Mindestquote, auch in Zukunft zu halten.

Dazu gibt es zunächst einmal drei Programme. Das eine ist das Sonderprogramm zur Beschäftigung von jüngeren schwerbehinderten Menschen. Zweitens gibt es das Förderprogramm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und Hilfskräften. Drittens gibt es das Landesprogramm zur Beschäftigung von älteren schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung.

Im Haushaltsjahr 2008 waren für diesen Integrationsfonds Haushaltsmittel in Höhe von 8,5 Millionen c veranschlagt. Im Entwurf für den Haushaltsplan des Jahres 2009, der morgen beschlossen werden soll, ist eine Erhöhung auf 9,525 Millionen c vorgesehen.

Daneben gibt es im Geschäftsbereich des Hessischen Ministers für Arbeit, Familie und Gesundheit das eigentliche Hessische Schwerbehindertenprogramm, das sich mit den Arbeitsmarktchancen der Schwerbehinderten beschäftigt und versucht, diese zu verbessern. Mithilfe dieses Programms konnten immerhin in der Zeit von 2006 bis 2008 341 Plätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden. Das ist aus meiner Sicht eine beachtliche Zahl. Seit dem Jahr 2006 stehen jährlich 2,2 Millionen c aus der Ausgleichsabgabe bereit, sodass sich das Gesamtvolumen bis zum Ende der Laufzeit – das ist der 31.Dezember 2010 – auf 11 Millionen c belaufen wird.

Hinsichtlich des Gesamtkonzepts will ich beispielhaft noch auf die Förderung der Investitionsvorhaben der Einrichtungen für Behinderte, die Förderung der Verbände der Behinderten und die Durchführung einer ganzen Reihe von Kursen und Entwicklungsmaßnahmen hinweisen. Dazu zählt beispielsweise die gemeinsam mit der Landesärztekammer durchgeführte Fortbildung speziell für Ärzte zu dem Thema Barrierefreiheit.Dazu zählen die Förderung der sogenannten speziellen Frühförderstellen für sinnesgeschädigte Kinder, die Förderung der 40 allgemeinen Frühförderstellen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, das Hessische Schwerbehindertenprogramm und das Arbeitsprogramm des Bundes und der Länder „Job 4000“, das Hessen bereits im Jahr 2010 erfüllt haben wird. Eigentlich ist es bis zum Jahr 2013 angelegt. Ich glaube, da sind wir sehr gut dabei.

Dann gibt es ein hessisches Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm zur Unterstützung entsprechender Beschäftigung. Nicht zuletzt will ich auf den hessischen Landespreis für beispielhafte Beschäftigung und Integra

tion schwerbehinderter Menschen hinweisen, den es im Hessen seit dem Jahr 2006 gibt.

Das ist eine kleine Auswahl aus einer ganzen Fülle Aktivitäten, die ich einmal unter dem Stichwort der auch zukünftig erfolgenden Förderung der Menschen mit besonderen Erschwernissen, sowohl im Arbeitsprozess, als auch weit darüber hinaus, nennen wollte. Sie werden durch die Landesregierung betreut.

(Beifall der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Danke.

(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Frage, Frage 68, stammt ebenfalls von Herrn Abg. Bellino.

Die Zustimmung halten wir im Protokoll fest. – Ich darf da anknüpfen und die Landesregierung fragen:

Wie hoch ist der Anteil der Schwerbehinderten in der Landesverwaltung in Hessen?

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, wir hatten im Jahr 2008 eine Quote von 7,44 %. Das ist mit Abstand die beste Quote, die es in Deutschland gibt. Ich denke, wir alle können dafür sehr dankbar sein.

Wir hatten im Jahre 2004 eine Quote von 6,4 % und im Jahr 2005 eine von 6,87 %. Im Jahre 2006 hatten wir eine Quote von 7,31 % und im Jahre 2007 eine von 7,3 %.

Dem können Sie entnehmen: Wir konnten den aufsteigenden Trend verstetigen. Was hier gelungen ist, ist wirklich außerordentlich erfreulich. Kein anderes Land kann auch nur annähernd mit uns mithalten.

Das ist aus meiner Sicht eine gute Gelegenheit, dem Schwerbehindertenbeauftragten der Hessischen Landesregierung, Herrn Kollegen Rinn, der das ehrenamtlich macht, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich zu danken. Die Arbeit, die dort geleistet wird, ist vorbildlich.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie bei Abge- ordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Schulz-Asche stellt eine Zusatzfrage.