Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

Frau Kollegin Schulz-Asche stellt eine Zusatzfrage.

Danke schön. – Herr Minister, Ihrem Lob für Herrn Rinn kann ich nur zustimmen. Ich habe dazu noch eine Frage. Handelt es sich bei dem Anteil der Beschäftigten mit

Schwerbehinderung im Landesdienst vor allem um neu Eingestellte, oder handelt es sich zunehmend um Beschäftigte des Landes, die schwerbehindert wurden und weiterbeschäftigt werden? Können Sie uns dazu vielleicht auch noch einmal Prozentzahlen nennen?

Herr Innenminister Bouffier.

Die Entwicklung verläuft dreigleisig. Auf der einen Seite haben wir Schwerbehinderte, die sich schon im Landesdienst befinden. Darüber hinaus haben wir Bedienstete, die im Laufe ihres dienstlichen Lebens die Eigenschaft erhalten, schwerbehindert zu sein. Zum Dritten haben wir Schwerbehinderte, die diese Eigenschaft schon hatten, als wir sie in den Landesdienst einstellten. Aus diesen drei Komponenten entwickelt sich das Ganze.

Wir haben die Sonderprogramme, die ich Ihnen vorhin vorgestellt habe. Da gibt es also das Programm für schwerbehinderte älterer Arbeitnehmer etc. Es gibt eines für schwerbehinderte junge Arbeitnehmer. Wir haben z. B. eine ständig steigende Zahl junger behinderter Menschen. Diese beiden Programme führen zu der Zahl der Neueinstellungen.

Die Masse bildet natürlich das vorhandene Personal.

Auch das ist ganz interessant: Wenn man sich die zu zählenden Arbeitsplätze anschaut, kann man für das Jahr 2008 erkennen, dass man von 144.173 Arbeitsplätzen ausgehen muss, an denen das Ganze gemessen wird. Wir haben in den letzten fünf Jahren bei den zu zählenden Arbeitsplätzen eine geringe Fluktuation. Die Zahl der Pflichtplätze, die nach der Quote von 5 % zu besetzen wären, haben wir in den letzten Jahren immer deutlich übererfüllt.

Man muss dabei natürlich eines beachten. Das ist nicht ganz einfach. Denken Sie daran, dass es allein 55.000 Lehrer gibt. Das ist ein großer Personalblock, bei dem immer hinreichend geeignete Persönlichkeiten für die jeweiligen Aufgaben gefunden werden müssen und bei denen die Eigenschaft Schwerbehinderung entsprechend anerkannt werden muss, damit die Quote hoch gehalten werden kann. Meiner Ansicht nach geschieht das mit großem Engagement und letztlich auch mit großem Erfolg.

Um das zu abzuschließen,möchte ich noch sagen:Wir versuchen, das durch Neueinstellungen ganz bewusst zu fördern, damit wir diese Quote erhalten können.

Wir kommen damit zu Frage 69 der Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Mittel werden, ein Gleichbleiben der aktuellen Schülerzahl von 97 Kindern einmal angenommen, der Grundschule Phorms Frankfurt, Fürstenberger Str. 3 – 9, 60322 Frankfurt am Main, die am 19. Juli 2007 als Ersatzschule genehmigt wurde,seitens des Landes voraussichtlich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 zur Verfügung gestellt?

Frau Kultusministerin Henzler.

Frau Abg. Cárdenas, einmal vorausgesetzt, dass die Zahl der Schüler für den Zeitraum gleichbleibend ist, würde eine Grundschule mit 97 Schülerinnen und Schülern, wenn sie zum 1. Januar 2005 genehmigt worden wäre und den Unterrichtsbetrieb zeitgleich aufgenommen hätte, ab dem Haushaltsjahr 2008 318.940 c erhalten.

Kommen wir zur nächsten Frage? – Frau Kollegin, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen, dann müssten Sie mir das anzeigen. Das wäre gut. – Frau Cárdenas stellt also eine Zusatzfrage.

Das heißt, für die Jahre 2010 bis 2012 können noch keine Zahlen genannt werden?

Frau Ministerin Henzler.

Frau Abgeordnete, ich habe gesagt, das würde ab dem Haushaltsjahr 2008 gelten. Wenn sich an den Zahlen für die öffentlichen Schulen nichts ändert, dann bleibt diese Summe konstant. Die Privatschulen profitieren nämlich auch von der Anzahl der Stellen der Lehrer an den öffentlichen Schulen.

Danke schön.– Die nächste Frage ist Frage 70. Sie stammt von Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es, und, wenn ja, warum, zutreffend, dass ca. 40 bis 50 v. H. der Kinder mit Gymnasialempfehlung aus den Grundschulen Frankfurt-Preungesheim und FrankfurtEckenheim von ihren Wunschgymnasien abgelehnt worden sind?

Frau Kultusministerin Henzler.

Die Erstanmeldungen im Bereich des Staatlichen Schulamts Frankfurt haben sich in diesem Jahr noch deutlicher, als es im Vorjahr der Fall war, auf die innenstadtnahen Schulen und auf die Schulen konzentriert, die sehr schnell mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Das bedeutet, dass bei diesen Schulen die Aufnahmekapazitäten bei Weitem nicht ausreichten. Nach Einrichtung zu

sätzlicher Klassen an zwei Standorten, nämlich an der Schillerschule und an der Freiherr-vom-Stein-Schule, konnten die Frankfurter Schulleiterinnen und Schulleiter ca. 2.020 der insgesamt 2.250 Kinder den Erstwunsch erfüllen. Weitere 55 Kinder konnten an Schulen aufgenommen, die dem Zweit- oder dem Drittwunsch entsprachen.

Nach Abschluss dieses ersten Teils des Verfahrens verblieben noch folgende Kapazitäten im gymnasialen Bildungsgang: 14 Plätze an der Helene-Lange-Schule, 3 Plätze an der Liebigschule, 64 Plätze am Gymnasium Riedberg, 42 Plätze an der Otto-Hahn-Schule und 23 Plätze an der Schule am Ried. Diese freien Kapazitäten wurden den Grundschulen unverzüglich mitgeteilt, die die Eltern, deren Wunsch für ihre Kinder abgelehnt wurde, erneut zu beraten hatten.

Die Ergebnisse der Beratungen zeigten, dass es notwendig sein würde, eine weitere Klasse im Bereich des Zentrums zu eröffnen. Trotz erheblicher Bedenken wurde dies an der Elisabethenschule realisiert. In diese zusätzlich eröffnete Klasse wurden bisherige Erst- und Zweitwünsche aufgenommen.

Frage 71, Frau Abg. Schott.

Ich müsste die Landesregierung jetzt eigentlich fragen, was hier steht, was sich aber – ich nehme an, Frau Henzler – nach dieser Antwort erübrigt. Oder bleiben tatsächlich noch Kinder, die einen Schulweg von einer Stunde zu bewältigen haben? Wenn ja:Wie wäre das Problem zu lösen?

Erst einmal verweise ich trotz allem auf den ursprünglichen Text der Fragestellung, damit die Frau Ministerin auf das antworten kann, was eingereicht worden ist.

(Zurufe der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE) und der Ministerin Dorothea Henzler)

Ja, das ist doch klar. Aber ich muss es doch formell machen. Es ist so in Ordnung. – Frau Kultusministerin.

Über die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den gymnasialen Bildungsgang entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen. Mit zunehmender Profilbildung ist nicht mehr die Wohnortnähe erstes Kriterium für die Aufnahme.

Sie hätten noch zwei Zusatzfragen, Frau Kollegin.

(Abg. Marjana Schott (DIE LINKE) winkt ab.)

Okay. – Ich rufe die Frage 72 auf. Frau Abg. Schott.

Die erübrigt sich im Prinzip auch. – Ich frage die Landesregierung:

Warum werden in einer solchen Situation – gemeint ist jene der Kinder mit Gymnasialempfehlung aus den Grundschulen Frankfurt Preungesheim/Eckenheim,die von ihren Wunschgymnasien abgelehnt worden sind – an den bestehenden Gymnasien (namentlich der Muster-, Wöhler- und Ziehenschule) keine zusätzlichen Klassen geschaffen?

Frau Kultusministerin.

An den drei genannten Gymnasien können keine zusätzlichen Klassen geschaffen werden, da die räumlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.

Frage 73, Frau Abg. Erfurth.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen hat sie auf der Sonderkonferenz der Agrarminister der Länder am 20. Mai 2009 gegen die Forderung des bayerischen Agrarministers Helmut Brunner (CSU) gestimmt,auf die nationale einprozentige Erhöhung der Milchquote zu verzichten und die Milchmenge EUweit um 5 v. H. zu kürzen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Erfurth, die Landesregierung hat dem gemeinsamen Beschluss der Sonderagrarministerkonferenz am 20. Mai 2009 in Berlin zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Protokollerklärung von Bayern meinen, die zusätzlich abgegeben wurde.

Bayern tritt in der Milchmengenpolitik für nationale Regelungen ein. In dem Beschluss ist aber ausdrücklich dargelegt, dass die Agrarministerinnen und Agrarminister keine nationalen Alleingänge wollen, weil nationale Alleingänge schwer umsetzbar sind und aus Sicht der Agrarminister an vielen anderen Stellen wiederum Benachteiligungen für die Landwirtschaft bedeuten würden.

Deswegen ist im Beschluss der Sonderagrarministerkonferenz ausdrücklich festgehalten, dass nationale Alleingänge aus Sicht der Agrarministerinnen und Agrarminister und der -senatorinnen und -senatoren der Länder in aller Regel keinen Erfolgt bringen,sondern sich vorrangig um europäische Regelungen gekümmert werden muss, die anzustreben sind. Deswegen ist Hessen der bayerischen Protokollerklärung nicht beigetreten.

Zusatzfrage, Herr Abg.Wiegel.

Frau Ministerin, ich frage: Wie haben denn Hamburg mit grüner Regierungsbeteiligung und das SPD-alleinregierte Rheinland-Pfalz im Bundesrat gestimmt?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.