Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

wird. Das Gremium kennt auch alle Hintergründe. Ich glaube, deshalb ist das der völlig richtige Weg.

Jedenfalls wird die Fraktion der FDP heute ein positives Votum zu dem Gesetzentwurf abgeben. Das gilt auch für die CDU-Fraktion. Deshalb wird er heute eine Mehrheit finden. Dieser Gesetzentwurf wird am heutigen Abend mit der notwendigen Mehrheit ausgestattet werden, damit, jedenfalls in Hessen, kein parteipolitischer Einfluss auf den privaten Rundfunk ausgeübt wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Dr. Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der vorliegende Gesetzentwurf das vor uns liegende Problem nicht löst – schon gar nicht in verfassungskonformer Weise.Wie wir schon gehört haben, entspricht dies auch der Meinung einiger der angehörten Sachverständigen.

Indem der Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht zitiert, erfüllt er noch nicht seinen Ausgestaltungsauftrag. Das Gericht sagt in diesem Zusammenhang explizit, dass es dem Gesetzgeber obliegt, für die Bestimmung des tatsächlichen Einflusses auf Programmgestaltung und Programminhalte geeignete und nachvollziehbare Kriterien festzulegen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Legaldefinition bestimmt, dass – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf – „ein bestimmender Einfluss insbesondere anzunehmen [ist], wenn die politische Partei... Einfluss auf Programmgestaltung oder Programminhalte... nehmen kann“. Ein bestimmender Einfluss ist es also,wenn man Einfluss nimmt. Meine Damen und Herren, das ist ein bisschen dünne.

Der Gesetzgeber hat damit die entscheidende Aufgabe, geeignete und nachvollziehbare Kriterien zu definieren, die eine Grenzziehung zwischen bestimmendem, also unerlaubtem, und einfachem, also unbeachtlichem und damit erlaubtem, Einfluss ermöglichen, nicht erfüllt.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen werden Kriterien vermengt. Es wird versucht, eine konkretisierende und eingrenzende Definition des engeren Merkmals anhand des weiter gefassten Merkmals zu erreichen. So etwas kann schon aus Gründen der Logik nur misslingen.

Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem mehr Transparenz hergestellt werden sollte. Selbstverständlich sehen auch wir, dass selbst bei geringfügigen Beteiligungen politischer Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern die Möglichkeit von Absprachen und der Bildung von Interessenverbünden besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat als eine Kompensation für den verbleibenden Einfluss von Parteien die Veröffentlichung der Beteiligungsverhältnisse ins Gespräch gebracht.

Einen entsprechend lautenden Änderungsantrag haben wir eingebracht, weil wir meinen, für die Beurteilung eines Programmangebotes kann es durchaus von Bedeutung sein, ob und inwieweit eine politische Partei an dem

Rundfunkanbieter beteiligt ist. Auch wir sehen durchaus, dass vielen Rezipienten die Beteiligungen nicht bekannt sein dürften, sodass sie diesen Umstand nicht in die Bewertung des Programmangebotes einfließen lassen können. Wir sehen aus diesem Grund eine Veröffentlichung der Beteiligungen am Privatrundfunk als notwendig an.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir treten in dieser Frage für größere Transparenz ein. Die Hörerinnen und Hörer sollen wissen können,mit welchem Interesse und aus welchem Interesse heraus sie informiert werden. Die Regierungsparteien sind hier anderer Meinung. Unsere Fraktion kann auch aus diesem Grund diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Abg. AlWazir. Er spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass wir jetzt den letzten Tagesordnungspunkt für heute behandeln. Ich weiß auch, dass die Mitglieder der Regierungsfraktionen genauso wie die Mitglieder der Oppositionsfraktionen jetzt gerne diesen Raum verlassen würden.

Aber ich muss Ihnen eines sagen. Frau Kollegin Wolff, Herr Kollege Rentsch, das, was Sie in der Sache gesagt haben, war zwar in recht freundlichem Ton vorgetragen, aber das entspricht – mit Verlaub – leider nicht dem Inhalt dessen, was hier als Gesetzentwurf vorliegt.

Ich will Ihnen sagen, warum wir das hier überhaupt debattieren. Wir debattieren das hier, weil im Jahr 2000 der Abg. Volker Hoff zwischen der zweiten und der dritten Lesung der Novelle des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk mit Schaum vor dem Mund die Möglichkeit gesehen hat, die SPD einmal so richtig zu ärgern.

(Dr.Christean Wagner (Lahntal) (CDU):Abg.Hoff hat nie Schaum vor dem Mund! Das habe ich noch nicht erlebt!)

Doch, das war so. Ich kann mich an die Debatte ziemlich genau erinnern. Man wollte die SPD einmal so richtig ärgern. Damit ist man dann aber leider auf die Nase gefallen, weil man schlichtweg verfassungswidrig gehandelt hat.

Ich finde, die Herren der FDP in diesem Hause müssten eigentlich heute noch vor Scham im Boden versinken; denn das Bundesverfassungsgericht hat ihnen gesagt, sie hätten in die Freiheit des Eigentums eingegriffen und damit verfassungswidrig gehandelt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das traut man höchstens Willi van Ooyen zu. Aber nein, es waren die Herren aus der FDP, die so handelten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Viele Wege führen nach Moskau!)

Ich finde, wenn man einmal so richtig danebengelegen hat, dann sollte man auch die Größe haben, den Fehler einzugestehen und daraus die richtigen gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, es ist nicht sinnvoll, hier erneut einen solchen Gesetzentwurf verabschieden zu wollen,weil man einfach nicht die Größe hat,zu sagen:Wir lagen falsch und haben es jetzt verstanden. – Da soll weiterhin etwas neu geregelt werden, was im Zweifelsfall erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landet, und zwar unabhängig davon, wie die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien entscheidet, also unabhängig davon, ob sie nun entscheidet, es ist zulässig, oder, es ist nicht zulässig.

Wenn man so etwas sehenden Auges zum zweiten Mal macht, dann ist das keine Gradlinigkeit. Vielmehr ist das schlichtweg Sturheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sturheit ist in aller Regel nicht die richtige Leitlinie für politisches Handeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, die Tatsache, dass es Ihnen nicht um die Freiheit und nicht um die Unabhängigkeit des Rundfunks gegangen ist, erkennt man schon daran, dass im Jahr 2000 diese Angelegenheit an eine Veränderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk angehängt wurde, die auch einen bestimmten Zweck verfolgte, aber nicht den, die Unabhängigkeit des Rundfunks zu stärken. Das wissen alle, die wissen, worüber ich rede, sehr genau.

Ich glaube, dass wir jetzt wirklich kurz davor sind, erneut einen Fehler zu begehen. Ich finde, die Mehrheit dieses Hauses sollte diesen Fehler nicht begehen.

Ich finde,dieses Parlament würde einen großen Fehler begehen, wenn die Mehrheit in die alte Arroganz der Zeit vor 2008 zurückfallen würde. Die Tatsache, dass dieses Gesetzesvorhaben jetzt erneut so beschlossen werden soll, zeigt für mich den Rückfall in genau diese Arroganz. Das macht, erstens, keinen Spaß. Das ist, zweitens, der Sache nicht zuträglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, Sie sollten sich, drittens, das Ergebnis der letzten Landtagswahl anschauen. Dann würden Sie erkennen, dass Ihnen das auch nichts nützt.

Im Übrigen darf ich einmal die Debatte von heute bis zum Jahr 2000 zurückverfolgen. Die SPD war im Jahr 2000 der Auffassung, es dürfe eigentlich gar keine Beschränkung geben. Vor ein paar Jahren war sie der Auffassung, mehr als die Hälfte der Anteile wolle sie nicht mehr halten.Dieses Mal hat sie einen Änderungsantrag eingebracht, in dem steht: 15 % sind okay, alles darüber ist nicht statthaft. Selbst eine Beteiligung unter 15 % sollte demnach nicht statthaft sein können, wenn der Teilhaber in irgendeinem Programmausschuss sitzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD hat also doch auch gemerkt, dass man da Transparenz herstellen und sich selbst beschränken muss.

Im Übrigen kann es mit der Macht der SPD hinsichtlich der Meinungen, die Sie immer beschreien, auch nicht so weit her sein. Das erkennen Sie, wenn Sie sich die letzten Wahlergebnisse anschauen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Da ist es im Moment auch nicht so weit her!)

Ich will niemanden ärgern. Ich wollte nur darauf hinweisen.

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Insofern sollten Sie sich einen Ruck geben und feststellen, dass Sie die Kraft haben müssen,hier zu sagen,dass Sie im Jahr 2000 danebengelegen haben. Wenn man schon einmal daneben gelegen hat, dann sollte man es nicht zweimal falsch machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Abg.Hoff das Wort.

(Zurufe von der SPD:Ah!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir war so „freundlich“, mir zu unterstellen, ich hätte das damals mit Schaum vor dem Mund vorgetragen.

(Zuruf: Das kann ich bestätigen!)

Auch wenn Sie das gern bestätigen würden, ist es doch so:In dem Augenblick,in dem Sie das tun würden,würden Sie lügen. Denn ich hatte natürlich keinen Schaum vor dem Mund.

Verehrter Herr Kollege Al-Wazir, Sie haben Herrn Kollegen Rentsch und Frau Kollegin Wolff unterstellt, ihre Reden seien am Thema vorbeigegangen. Ihre Rede ist am Thema völlig vorbeigegangen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Denn Sie haben zu einem Sachverhalt,der Grundlage dieser Diskussion ist, in den vergangenen neun Jahren bis zum heutigen Tag nie Stellung genommen.Uns ging es darum, Transparenz herzustellen und zu vermeiden, dass über Umwege Einfluss auf die elektronischen Medien genommen wird. Die Tatsache, dass die Beteiligung der Sozialdemokratischen Partei mit dem Namen Klaus Lage GbR getarnt war,hat doch gezeigt,dass es notwendig war, diese Transparenz herzustellen. Diese Transparenz haben wir hergestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Verehrter Herr Kollege Al-Wazir, auch das gehört zu dem politischen Miteinander. Diejenigen, die von dem Gesetz in Hessen betroffen waren, haben den Gang zum Bundesverfassungsgericht unternommen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns gebeten, eine Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes vorzunehmen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): „Gebeten“ ist gut!)