Protokoll der Sitzung vom 16.06.2009

Es gibt keine Zusatzfragen.

Dann rufe ich die Frage 79 auf. Frau Abg. Müller (Kassel).

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen verzichtet sie auf ein national und international vergleichbares Klimaschutzziel, das den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch unter Einschluss des Verkehrssektors umfassen würde und damit die verkehrlichen Kohlendioxidemissionen nicht außen vor ließe?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin, die Landesregierung unterstützt die nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Bis zum Jahr 2020 sollen insbesondere 20 % des Endenergieverbrauchs – als Landesregierung rechnen wir das ohne Verkehr – aus erneuerbaren Energien bestritten werden. Daran wird deutlich, dass regionale Klimaschutzziele im Bereich des Verkehrs aus unserer Sicht für Hessen allein nicht sinnvoll sind, da Hessen als Transitland nur einen geringen Einfluss auf die Verkehrsströme hat und der Großflughafen Frankfurt durch den internationalen Flugverkehr zu einer strukturellen Verzerrung der verkehrsbedingten Kohlendioxidemissionen führt. Gleichzeitig hat die Landesregie

rung aber z. B. mit der Nachhaltigkeitskonferenz den Modellversuch „Elektromobilität“ aufgelegt,mit dem wir das Thema Elektromobilität/andere Möglichkeiten im Verkehr selbstverständlich weiterverfolgen werden, um beispielsweise mit diesem Projekt, mit dem wir auch beim Bundesministerium erfolgreich waren, die Elektromobilität im Rhein-Main-Gebiet und in Kassel weiter voranzubringen.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Wenn Sie nach Ihren Worten von eben als Landesregierung nur einen geringen Einfluss haben, dann frage ich mich, warum Sie landauf, landab seit Jahren immer erklären, dass die Autobahnen – Stichwort: A 44, A 49, A 4 – ausgebaut würden, wie auch der Flughafen. Haben Sie also nicht doch einen gewissen Einfluss darauf, wie sich diese Emissionen entwickeln?

Frau Ministerin.

Herr Kollege Al-Wazir, wenn man anstrebt, dass Hessen kein Transitland und kein wirtschaftlich wichtiger Luftverkehrsknotenpunkt mehr ist, dann kann man das so sehen wie Sie.Weil wir das beibehalten wollen, dass die verkehrliche Situation in Hessen weiterhin eine wichtige Rolle spielt, rechnen wir den Flughafen weiterhin als wichtigen Wirtschaftsfaktor mit ein. Deswegen werden wir dies eben dort für das Thema erneuerbare Energien herausrechnen, was nicht heißt, dass wir auf Klimaschutzziele verzichten.

Im Übrigen ist Hessen dort seit vielen Jahren auf einem guten Weg. Die aktuelle Treibhausgasbilanz für das Jahr 2005 belegt, dass der hessische Pro-Kopf-Ausstoß an CO2 im Vergleich zum gesamtdeutschen Pro-Kopf-Ausstoß um mehr als ein Viertel niedriger ist. Die absolute Menge der energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2005 sank gegenüber dem Jahr 2004 auch noch einmal um 1,8 %.

Das macht zum einen deutlich, dass Hessen in diesem Bereich viele Dinge unternommen hat. Zum anderen haben wir im Koalitionsvertrag noch einmal deutlich vereinbart, dass wir das für die Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz ohne Verkehr rechnen, so wie Sie z. B. in Ihren Programmen nur den Strom nehmen,wenn Sie über erneuerbare Energien reden,und nicht Wärme und Strom zusammen.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie haben noch gar kein Konzept!)

Erste Zusatzfrage, Frau Kollegin Müller.

Wie hoch ist derzeit der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten hessischen Endenergieverbrauch, inklusive Verkehrssektor und ohne Berücksichtigung des internationalen Luftverkehrs?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Die Frage kann ich Ihnen momentan nicht beantworten. Ohne Verkehr sind wir ungefähr bei 5,5 % erneuerbarer Energien. Das heißt, wir haben uns eine enorme Steigerung bis zum Jahr 2020 vorgenommen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Frömmrich.

Frau Staatsministerin, habe ich Sie jetzt richtig verstanden? Haben Sie sich gerade für Klimaschutzziele gelobt, hier aber gleichzeitig Zahlen präsentiert, die unter Ausschluss eines großen Teils der Emissionen, die geleistet werden, nämlich der Verkehrsemissionen, zustande gekommen sind?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Kollege Frömmrich, wir sind der Auffassung – deswegen haben wir z. B. auch ein Energieforum berufen –, dass wir, wenn wir über die erneuerbaren Energien sprechen, eine mit anderen Bundesländern vergleichbare Datengrundlage haben müssen. Deswegen haben wir gesagt: Wir gehen den Bereich erst einmal ohne den Verkehr an, werden aber gleichzeitig zusätzliche Projekte, wie ich das schon zum Thema Elektromobilität gesagt habe, auf den Weg bringen.

Natürlich führt das zu einem verzerrten Bild, wenn Sie eine andere Stadt oder ein anderes, ein kleines Bundesland nehmen, das keinen Großflughafen hat. Diesen wollen wir ganz klar auch weiterhin behalten, weil er viel zu unserer Wirtschaftskraft und unseren Möglichkeiten beiträgt. Diesen einen Bereich zunächst auszuschließen, heißt nicht, dass sich die Landesregierung beim Thema Verkehr nicht weiterhin um weniger Emissionen bemühen wird.

Letzte Zusatzfrage hierzu, Frau Abg. Müller (Kassel).

Da Sie mir sowieso noch die Zahl nachliefern wollen, würde ich dann auch noch gerne wissen, wie hoch der Anteil der erneuerbaren Energien mit Berücksichtigung des internationalen Luftverkehrs ist.

Frau Ministerin Lautenschläger.

Wir werden prüfen, ob das so umrechenbar ist. Wenn ja, werde ich Ihnen die Zahl gern zur Verfügung stellen. Sie wissen selbst, wie schwierig es ist, überhaupt die richtigen Möglichkeiten zu finden, um das entsprechend berechnen zu können.

Frage 80, Herr Abg. Schaus.

Ich frage die Landesregierung:

Inwiefern trifft es zu, dass der Verlängerungserlass zum (umstrittenen) Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ im Amtsblatt 5/2009 vom 15. Mai 2009 veröffentlicht wurde,ohne zuvor die Mitbestimmung des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer zu ermöglichen und sicherzustellen?

Bevor ich das Wort zur Antwort weitergebe, bitte ich die Abgeordneten, wenigstens den Blick der Frau Ministerin zum fragenden Abgeordneten freizumachen. – Danke schön.

Frau Staatsministerin Henzler.

Herr Abg. Schaus, die Verlängerung des sehr erfolgreichen Projekts SV+ unterliegt ebenso wie ehemals die Einführung des Projekts nicht der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer. Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer wurde aber über die Verlängerung im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert. Ihm wurde der Ausschreibungstext mit Schreiben vom 27.04.2009 zugesandt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte im Mai 2009. Damit ist die Dienststelle der nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz bestehenden Pflicht zur Information des Hauptpersonalrats nachgekommen. Ein Mitbestimmungsverfahren, die höchste Form der Beteiligung des Personalrats, wurde mangels gesetzlicher Verpflichtung nicht durchgeführt. Eine Erörterung des Projekts in gemeinsamen Sitzungen mit dem Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer und die Beantwortung von Fragen erfolgen im Übrigen regelmäßig.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Frau Ministerin, sind Sie nicht der Meinung, dass nach der Regelung des § 83 Abs. 2 zumindest die Maßnahmen, die für die Beschäftigten mehrerer Dienststellen von allgemeiner Bedeutung sind, mit dem Personalrat bzw. mit dem Hauptpersonalrat hätten erörtert werden müssen?

Frau Kultusministerin.

Der Hauptpersonalrat ist über diese Verlängerung informiert worden. Mit dem Hauptpersonalrat werden in regelmäßigen Sitzungen all diese Fragen erörtert.

Frage 81, Herr Abg. Schaus.

Ich frage die Landesregierung:

Inwiefern ist dem Verlängerungserlass zum (umstrittenen) Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“, wie er am 15. Mai 2009 im Amtsblatt 5/2009 veröffentlich wurde, eine – transparente und öffentlich nachvollziehbare – Evaluation des Projektes vorausgegangen?

Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Abg. Schaus, der Hessische Landtag hat im November 2007 beschlossen, das erfolgreiche Modellprojekt Selbstverantwortung plus über den 31. Dezember 2009 hinaus um weitere zwei Jahre zu verlängern. Er hat weiterhin beschlossen, dass das Handlungsfeld Bildungsangebot und regionales Bildungsnetzwerk für diesen Verlängerungszeitraum verpflichtend wird. Diesem Beschluss trägt der Verlängerungserlass, wie er im Amtsblatt 5/2009 veröffentlicht wurde, Rechnung. Ein möglicher Transfer der Personal- und Budgethoheit auf alle beruflichen Schulen sowie der Zwischenergebnisse aus den Handlungsfeldern Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung soll gemäß diesem Beschluss nach der Evaluation erfolgen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich schließe die Fragestunde.

(Die Fragen 82, 86, 87 und die Antworten der Lan- desregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 83, 85, 88 und 89 sollen auf Wunsch der Fragestelle- rinnen und Fragesteller in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden.)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahlen

a) Wahl von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses

Der Wahlvorschlag der obersten Landesjugendbehörde, Drucks. 18/452, liegt Ihnen vor.

Dazu darf ich Ihnen erklären: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe wählt der Landtag drei in der Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag der obersten Landesjugendbehörde. Nach § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 18/452 wurden von der obersten Landesjugendbehörde die dort benannten Personen zur Wahl vorgeschlagen.

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich vor, über diesen uns vorliegenden Wahlvorschlag abzustimmen. – Das ist Konsens. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir per Handzeichen abstimmen.