Deshalb warne ich in diesem Punkte ganz besonders vor dieser Diskussion mit gehobenem Finger. Aber eines ist trotzdem klar, und damit komme ich wieder zu Punkt zwei zurück: Wir können alle eine Rechtsmeinung haben, aber letztlich entscheidet Karlsruhe, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszulegen ist. Daran werden wir uns als Landesregierung auch künftig halten.
Aber ich sage noch einmal: Wir haben uns daran in den letzten Jahren immer gehalten. Wir mussten nicht, wie es hier jemand gesagt hat, von einem Punkt zum anderen geschubst werden, sondern sind diesen Weg selbstständig gegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb vielen Dank für diese Diskussion. Das Mitglied, das seit über 25 Jahren dem Hessischen Landtag und jetzt auch der Landesregierung angehört, bittet, bei der Diskussion über eine Äußerung einer Bundestagsabgeordneten auch auf die verschiedenen Rechte und Pflichten von Bundestagsabgeordneten ein bisschen mehr Rücksicht zu nehmen. Ich glaube, nein, ich weiß es sogar, weil ich in den letzten Wochen mit einigen intensiv diskutiert habe, die Kollegen vom Bundesverfassungsgericht sehen das sehr gelassen, weil sie wissen, dass sie die Hoheit der Auslegung haben. Aber in der Kritik stehen sie trotzdem wie alle drei Gewalten in unserem Land. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Hahn. – Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist beendet. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend verfassungsrechtliche Gleichbehandlung der Ehe mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften endlich umsetzen. Wer möchte zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag der SPD abgelehnt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 61: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nur die Liebe zählt – Bundesverfassungsgericht stärkt Kindeswohl. Wer möchte zustimmen? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist er abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 64 auf: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Verhinderung der Diffamierung des Bundesverfassungsgerichts durch hessische CDU-Parlamentarier. Wer stimmt zu? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP lehnen diesen Dringlichen Entschließungsantrag mit Mehrheit ab.
Zu Tagesordnungspunkt 65: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Verunglimpfung des Bundesverfassungsgerichts seitens der hessischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach. Wer möchte zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer lehnt ab? – CDU und FDP. Damit ist auch dieser Dringliche Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Kinder fördern – Qualität der Betreuung ver- bessern – informieren statt demonstrieren – neues KiföG stellt Kinder in den Mittelpunkt) – Drucks. 18/7038 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kinderbetreuung neu aufstellen – Entwurf des KiföG zurückziehen – Betreuungsgipfel einberufen – Drucks. 18/7055 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kinderförderungsgesetz der hessischen Regierungskoalition bringt große Verbesserungen für die Kinderbetreuung in Hessen.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Widerspruch bei der SPD – Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)
Zunächst einmal ist da der Faktor des Geldes. Es fließt deutlich mehr Geld in die Kinderbetreuung als vorher. Der Großteil der Träger wird sich im Vergleich zur jetzigen Förderung deutlich besserstellen; denn Mittel aus der sogenannten Mindestverordnung werden an alle ausgezahlt, auch an diejenigen, die nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs eigentlich keine Mittel mehr bekommen sollten.
Gleichzeitig setzen wir Anreize für mehr Qualität in der Kinderbetreuung. Einrichtungen, die nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan arbeiten, bekommen zukünftig eine Pauschale in Höhe von 100 € pro Kind und Jahr. Wir kümmern uns um die Integrationspolitik im Ballungsraum. Kitas, in denen viele Migrantenkinder oder Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen sind, bekommen zukünftig eine zusätzliche Pauschale von 390 € pro Kind und Jahr.
Wir verbessern auch die Arbeit mit Kindern mit Behinderungen, da die Pauschale, die das Land für diese Kinder zahlt, von 1.540 auf 2.340 € aufgestockt wurde.
Wir verbessern auch die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen. Erstmals sind in einem Landesgesetz die sogenannten Ausfallzeiten, also die Zeiten für Urlaub, Fortbildung und Krankheit, berücksichtigt, für die die Einrichtungen einen weiteren Zuschlag in Höhe von 15 % erhalten.
Das Geld wird zukünftig gerechter verteilt. Das Geld folgt den Kindern, d. h. wir investieren dort, wo tatsächlich Kinder sind. Damit dies nicht zu Nachteilen für kleine Einrichtungen insbesondere im ländlichen Raum führt, erhalten diese die sogenannte Kleinkitapauschale in Höhe von 5.500 € pro Jahr.
Zukünftig müssen Eltern bei allen wichtigen organisatorischen oder pädagogischen Fragen in der Einrichtung mitreden. Durch die kindbezogene Förderung enthält die Entscheidung der Eltern zukünftig ohnehin mehr Gewicht, da das Geld den Kindern folgt. Durch dieses Kinderförderungsgesetz gibt es eine massive Stärkung der Elternrechte, wie es dies vorher noch nie gab.
Meine Damen und Herren, leider – ich sage das ganz bewusst – läuft gegen dieses sehr gute, dieses tolle Gesetz eine sehr unsachliche und polemische Kampagne, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und die Eltern mit falschen Informationen verängstigt werden.
Deswegen möchte ich hier einmal die Fakten klarstellen. Das Kinderförderungsgesetz senkt keine Standards in den Einrichtungen.
(Beifall bei der FDP – Gerhard Merz (SPD): Doch! – Gegenruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Dann zeig doch mal, wo!)
Die Frage des Ausgleichs für die sogenannten Inklusionskinder, die auch sehr heftig diskutiert wird, wird wie in der Vergangenheit über die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz geregelt werden, die von den Kommunalen Spitzenverbänden gerade neu verhandelt wird.
Das Kinderförderungsgesetz wird nicht zu einem flächendeckenden Einsatz unqualifizierten Personals in den Einrichtungen führen. Wir haben für die Hinzuziehung von fachfremdem Personal strenge Mindeststandards aufgenommen. Diese fachfremden Personen werden nur dort eingesetzt, wo es pädagogisch sinnvoll ist, wo dies die Träger und Eltern wollen, und wo das Jugendamt diesem Einsatz nach eingehender Einzelfallprüfung zustimmt.
Wenn man sich dieses Gesetz einmal durchliest, wird man feststellen, dass sich viele dieser Kritikpunkte in Luft auflösen. Wenn wir trotzdem kritisiert werden, bei so viel Geld, das zusätzlich in die Betreuung fließt, muss man sich fragen: Was wäre passiert, wenn wir dieses Geld nicht investieren würden? – Diese Logik ist geradezu absurd, dass über 100 Millionen € mehr in die Kinderbetreuung fließen, es aber schlechter werden soll. Das müsste heißen, dass es, wenn weniger Geld fließt, besser werden soll. Das ist komplett unlogisch.
Meine Damen und Herren, durch dieses Gesetz wird die Kinderbetreuung in Hessen weiter verbessert. Das zeigt, dass wir auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung die richtigen Schwerpunkte setzen, nämlich bei der Bildung und der Erziehung. Wir geben das Geld dorthin, wo es gebraucht wird, wir investieren nämlich in unsere Kinder. Es bleibt auch während der Zeit der Haushaltskonsolidierung dabei, während unter Rot-Grün andernorts nur Bildungsund Sozialabbau betrieben wird. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Mick. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Bocklet von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der FDP, warum beantragen Sie dann eigentlich eine Aktuelle Stunde, wenn alles so in Butter ist, wie Sie es zeichnen?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Weil Sie Unsinn erzählen!)
Dazu muss man doch sagen: „Ein getroffener Hund bellt“. Lassen Sie uns noch einmal in Erinnerung rufen – wir haben leider nur fünf Minuten; nachher gibt es noch einen Setzpunkt, da haben wir zehn Minuten –, dass es Ihre Lan
desregierung war, die vor Gericht sehr erfolgreich beklagt und dazu verdonnert wurde, die Mindestverordnung, die sie eingeführt hat, auch endlich zu bezahlen. Wer bestellt, bezahlt; das ist die Summe, die wir jetzt wiederfinden. Nur so viel zur Wahrheit der Finanzierung. Es ist die Folge eines Gerichtsurteils. Sich damit zu rühmen, hat schon eine Bigotterie, aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Punkt. Sie sprechen von Panikmache der Opposition. Ich kann nur sagen: Nach der ersten Lesung im Dezember hatte ich nicht den Eindruck, dass es SPD oder GRÜNE waren, die hier Panik gemacht haben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass, nachdem das Gesetz im Land bekannt wurde, ein Flächenbrand entstanden ist, der uns den Atem stocken lässt: Eltern, Vereine, Gewerkschaften und Träger laufen Sturm gegen dieses Gesetz.