Das ist im Grunde genommen schon erfolgt, weil ich im Rahmen des § 13 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung entschieden habe, der Kreisstadt Korbach die Bezeichnung „Hansestadt“ zu verleihen.
Ich will es so formulieren: Rahmen und Termin sind derzeit in der Abstimmung mit der – dann – Hansestadt Korbach. Es gab zunächst die Überlegung, ob zur Feier „825 Jahre Stadtrechte“ eine entsprechende Verleihung stattfindet. Das wäre am 18. April, also vor wenigen Tagen, gewesen. Herr Staatssekretär Koch hat dort für die Landesregierung die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde überreicht. Auf Wunsch der Kreisstadt Korbach wurde die förmliche Verleihung der Hansestadtrechte, wie auch immer man das bezeichnen möchte, nicht zusätzlich auf diesen Tag gelegt. Aber das wird derzeit abgestimmt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir uns in Kürze auf dem entsprechenden Festakt treffen werden.
Es ist eine historische Würdigung für eine Stadt, die in der Historie als Hansestadt in der Tat eine große Rolle gespielt hat. Das ist so belegt, das wurde so belegt. Dieser Titel ist nicht mit Mitteln verbunden, aber es ist ein Titel, der mit Ehre verbunden ist. Ich glaube, die Korbacher freuen sich, dass sie eine Hansestadt haben. Wir Hessen freuen uns auch, dass wir jetzt eine Hansestadt haben.
Frau Wissler und ich haben uns schon darüber unterhalten, ob das Kennzeichen jetzt in HKB verändert wird. Für alle Fragen und Anregungen sind wir im Innenministerium wie immer gerne offen.
Welche Auswirkungen hat nach ihrer Einschätzung der nun vorliegende Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur zur Einführung der „VDSL2-Vectoring-Technik“ durch die Deutsche Telekom AG für den Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum?
Herr Abg. Arnold, der am 9. April vorgestellte Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur wird derzeit noch geprüft. Auf Basis der jetzigen Erkenntnis gehe ich davon aus, dass der NGA-Ausbau in Hessen im hessischen Modell für den ländlichen Raum dadurch nicht gefährdet ist. Für bereits realisierte Projekte gibt es weitestgehend Bestandsschutz. Hier hat sich unser strenges Subsidiaritätsprinzip eindeutig bewährt. Bei Projekten in der Umsetzungsphase kann der Anschluss am Kabelverzweiger verweigert werden, wenn die Telekom selbst als Eigentümer der Infrastruktur eine Vectoring-Erschließung plant.
Eine reine Ausbauabsicht darf den NGA-Ausbau jedoch nicht blockieren. Hier setze ich mich für die Verfahrenssicherheit ein, gerade auch für die Partner, die wir in diesem Prozess haben. Die Vectoring-Entscheidung wird zunächst die Versorgung in den Ballungsräumen verbessern. Das ist für uns ein Signal, uns zukünftig noch stärker bei der Versorgung des ländlichen Raums zu engagieren.
Wie bewertet sie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Klage des BUND Hessen gegen den 7,2 km langen Teilabschnitt der BAB A 44 von Waldkappel nach Hoheneiche (VKE 40.1) abzuweisen?
Herr Abgeordneter: eindeutig positiv. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Klage des BUND abzuweisen, hat für die Landesregierung und die Bevölkerung des Werra-Meißner-Kreises eine wirklich große Bedeutung.
Der BUND hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss A44 (VKE 40.1) des Landes Hessen eine Klage erhoben, die Fragen des europäischen Naturschutzrechts betraf und die Wahl des Korridors für die Trassenführung als fehlerhaft kritisierte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass für das planfestgestellte Vorhaben eine zumutbare Alternative nicht zur Verfügung stehe, so wie wir auch argumentiert haben. Damit hat das Gericht die Trassenführung der VKE 40.1 im sogenannten Sontra-Korridor eindeutig bestätigt und einen wichtigen Streitpunkt auch für die Zukunft geklärt.
Durch eine leistungsfähige Anschlussstelle Eschwege wird nun ein bedeutsamer wirtschafts- und regionalpolitischer Schritt zur weiteren Erschließung dieses regional wichtigen Raumes gemacht, infolge dessen das Mittelzentrum Eschwege eine zentrale Infrastrukturanbindung erhält.
Von den insgesamt elf Abschnitten der A 44 sind nunmehr neun genehmigt, sieben Genehmigungen sind bestandskräftig, fünf Abschnitte mit einer Gesamtbaulänge von rund 25 km der A 44 sind derzeit im Bau, davon soll in diesem Jahr noch ein Abschnitt für den Verkehr freigegeben werden. Insgesamt stehen damit rund 7 km an einem Stück zur Verfügung und können die dringend erforderliche Entlastung vor allem der Gemeinde Hessisch Lichtenau vom Durchgangsverkehr bewirken.
Insgesamt hofft die Landesregierung, dass der BUND jetzt bei weiteren Planabschnitten keinen Gebrauch von seinen rechtlichen Möglichkeiten macht, weil er gesehen hat, dass wir in der Vergangenheit sauber geplant haben.
Wie beurteilt sie den Erfolg der Technischen Universität Darmstadt sowie der Universität Kassel im Rahmen des Förderprogramms „EXIST“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), dessen Ziel die Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Wettbewerb EXIST hat gezeigt, dass die TU Darmstadt und die Universität Kassel sich insbesondere mit Konzepten hervorgetan haben, welche die Etablierung von mehr Unternehmergeist zum Ziel haben. Dabei kann sich die Hochschule in Kassel jetzt als eine von insgesamt sechs Hochschulen in Deutschland „Gründerhochschule“ nennen.
Im Kern geht es um den Wissens- und Technologietransfer. Für die nächsten fünf Jahre gibt es eine Finanzierung des Bundes. Die Umsetzung der jeweiligen Strategien zur Gründungsförderung werden vonseiten des Landes mit jeweils insgesamt bis zu 280.000 € zusätzlich unterstützt. Ich glaube, dass gerade dieser nun beim Technologietransfer stattfindende Wettbewerb dazu führen wird, nach fünf Jahren noch mehr Hochschulen dafür zu begeistern, mit Ausgründung und Technologietransfer weiter an den Hochschulstandorten zu punkten.
Folgender Hinweis: Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend hessische Chemie- und Pharmaindustrie hat strategische Bedeutung – Initiative Gesundheitsindustrie der Landesregierung greift zu kurz.
Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa betreffend: „Integration geht uns alle an“
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Einbürgerungen erleichtern – Optionspflicht abschaffen – Drucks. 18/7127 –
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend echte Integration und Teilhabe ermöglichen: Einbürgerung erleichtern, Optionspflicht abschaffen – Drucks. 18/7247 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Optionsmodell hat sich bewährt: bewusste Entscheidung für die neue Heimat, statt Wanderer zwischen zwei Welten – Drucks.