Durch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes stellt das Bundesministerium der Finanzen gewöhnlich im Herbst des Folgejahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer und die endgültige Höhe der Ausgleichszahlungen im Länderfinanzausgleich fest. Hier erfolgt ein letzter einmaliger Zahlungsausgleich. Das waren in den letzten beiden Jahren immer noch einmal zwischen 10 und 20 Millionen €, die das Land Hessen entweder erstattet bekommen hat oder zusätzlich leisten musste. Das ist die finale Spitzabrechnung.
Unabhängig davon, dass die Aussage von Herrn Merz zeigt, welch Geistes Kind die SPD in der LFA-Frage ist, habe ich noch eine Nachfrage an den Finanzminister.
Herr Abg. Pentz, ich hatte Ihnen eben geschildert, dass immer quartalsmäßig die Abrechnungen auf der Grundlage der bis dahin eingegangenen Steuereinnahmen erfolgen. Die Abrechnung für das erste Quartal liegt vor.
Einfach hier ausreden lassen, und dann können Sie nachfragen. – Danach musste Bayern im ersten Quartal 1,2 Milliarden € in das Ausgleichssystem einzahlen, Hessen 700 Millionen € und Baden-Württemberg 280 Millionen €. Das waren wiederum die einzigen drei Zahlerländer. Pro Einwohner heißt das, dass Bayern bei 94 € pro Einwohner liegt, Hessen wiederum an der Spitze aller Bundesländer mit 113 € pro Einwohner – im Vergleich dazu waren es im Vorjahr nur 67 € pro Einwohner, was zeigt, dass die Steuerkraft des Landes wieder signifikant gestiegen ist – und Baden-Württemberg bei 25 €.
Empfängerland war wiederum, wie erwartet, Berlin mit 850 Millionen € an der Spitze. Was mir Sorge bereitet, ist die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen steht jetzt an dritter Stelle der Empfängerländer. Während es im letzten ersten Quartal noch ein Zahlerland mit gut 100 Millionen € war, ist es im ersten Quartal dieses Jahres ein Nehmerland mit 170 Millionen €.
Wenn man weiß, dass Nordrhein-Westfalen, aufs ganze Jahr gerechnet, im letzten Jahr und in den Vorjahren schon Nehmerland war, lässt das möglicherweise darauf schließen, dass Nordrhein-Westfalen, das ehemals ein sehr großes Zahlerland war, noch deutlicher in die Ebene der Nehmerländer abrutscht, was relativ bedeutet, dass die Belastung der Zahlerländer noch einmal signifikant steigen würde. Das ist, glaube ich, ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass die Klage in Karlsruhe dringender notwendig war, als man sich das vorstellen konnte.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass es äußerst unsolide ist, aus den Zahlen des ersten Quartals auf die gesamte Zahl zu schließen – gerade nachdem man im letzten Jahr bis in das dritte Quartal hinein davon ausging, 1,9 Milliarden € in den Länderfinanzausgleich zu zahlen, dann am Ende sogar nur 1,3 Milliarden € zahlen musste?
Herr Abg. Schmitt, natürlich sind es immer nur Momentaufnahmen. Aber ich kann mich an die Diskussion im letzten Jahr erinnern, dass der Umstand, dass Nordrhein-West
falen im ersten Quartal ein Zahlerland war, aus ihren Reihen als ein großartiger Sieg rot-grüner Politik gefeiert worden ist.
Insofern ist es immer eine Frage, wie man Quartalszahlen interpretiert. Ich sehe jedenfalls, dass die Steuerkraft in Hessen wieder signifikant im ersten Quartal angestiegen ist. Es gibt sicherlich Verzerrungseffekte zum vierten Quartal des letzten Jahres. Wir waren im vierten Quartal real besser. Das wird jetzt im ersten Quartal ausgeglichen. Selbst wenn man das herausrechnet, liegen wir immer noch pro Einwohner sicher in der groben Größenordnung von 100 €, und das ist – ich wiederhole es – zu viel.
Herr Minister, Sie haben gerade dankenswerterweise das letzte Quartal 2012 angesprochen. Dort war es so, dass angeblich völlig überraschend auf einmal 800 Millionen € Steuereinnahmen nicht eingenommen wurden. Die Frage bezieht sich auf den unterjährigen Zeitpunkt. Halten Sie es auch nur für halbwegs seriös, jetzt bei einer so volatilen Materie über Quartale im Länderfinanzausgleich ernsthaft reden zu wollen, oder ist das nicht eher ein Zeichen von Verzweiflung bei Ihnen?
Herr Abg. Al-Wazir, ich kann mir gut vorstellen, dass das Thema für Sie ausgesprochen unangenehm ist.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Wolfgang Grei- lich (FDP) – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber ich glaube, dass es im Sinne einer Transparenz von Finanzpolitik ist, die Finanzströme zwischen Bund und Ländern auch gerade in den unterjährigen Zusammenhängen darzustellen. Es hat jeder seine Chance, die Zahlen so zu interpretieren, wie er es für richtig und sinnvoll hält. Eines ist klar: Hessen ist wieder der Zahlmeister der Nation, und das kann nicht so weitergehen.
Welche Rolle spielt das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ für den Artenschutz und die Biodiversität in Hessen?
Herr Abg. Landau, im Bereich des Eichsfeldes und des Werratals verbindet das Grüne Band auf einer Länge von immerhin 130 km als Leitachse naturschutzfachlich hochwertige Kerngebiete von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung zwischen drei Bundesländern, und zwar Thüringen, Niedersachsen und Hessen. Für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Arten wie Fischotter, Wolf, Luchs, Wildkatze und diverse Fledermausarten soll damit ein bundesweiter und europäischer Biotopverbund entstehen.
Hessen ist an der ehemaligen Grenze im Werra-MeißnerKreis am Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band EichsfeldWerratal“ beteiligt und bringt unter anderem Kernflächen seiner FFH-Gebiete, nämlich die „Kalkklippen der Gobert“, das Naturschutzgebiet „Plesse-Konstein-Karnberg“ sowie die Naturschutzgebiete „Kalkklippen südlich des Ibergs“ und „Hessische Schweiz bei Meinhard“, ein. KalkOrchideen, Buchenwälder mit Eibenvorkommen, LindenAhorn-Hangschuttwälder und Kalkfelsen mit Felsfluren sind beispielhafte Lebensraumtypen, die den hessischen Beitrag charakterisieren. Das Naturschutzgroßprojekt ist ein wichtiger Trittstein, um die Ziele der Landesregierung hinsichtlich der Förderung der Biodiversität und des Artenschutzes in der Region zu verankern.
Frau Ministerin, in Niedersachsen gab es bei den Landwirten große Aufregung wegen des Grünen Bandes. Man hat dort Teile zurücknehmen müssen. Ist Vergleichbares auch in Hessen zu erwarten, oder kriegen Sie den Erhalt dieses Grünen Bandes im Einvernehmen mit den Landwirten geregelt?
Frau Abg. Erfurth, ich kann nicht erkennen, dass in Hessen der Bestand des Grünen Bandes durch Widerstände der Landwirtschaft gefährdet wäre.
Sehr geehrter Herr Abg. Wiegel, der ausführliche Name heißt „Erhalt und Entwicklung der Hutungen der Wetterauer Trockeninsel“. Das ist der offizielle Titel des LIFE+Projektes. Er beinhaltet die zentralen Ziele des Projektes. Die zentralen Ziele sind die langfristige Sicherung des Magerrasens und der anderen Lebensräume der Hutungen. Des Weiteren geht es um ihre Entwicklung sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Quantität. Außerdem geht es um die Sicherung der Entwicklung der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Darüber hinaus geht es um die Unterstützung der Schäfer und um eine langfristige Beweidung mit Schafen, um den Erhalt der Magerrasen sicherzustellen. Darüber hinaus geht es um die Förderung der Akzeptanz von Natura 2000 in der Bevölkerung. Letztendlich geht es auch um einen Beitrag zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, mit bestimmten FFH-Lebensraumtypen.
Im Rahmen des Projektes sollen die Lebensräume verbessert oder sogar teilweise wieder hergestellt werden. Im Fokus stehen dabei insgesamt sechs Lebensraumtypen. Sie sind laut Anhang I der FFH-Richtlinie von europaweiter Bedeutung. Teilweise sind sie als prioritär eingestuft.
Oftmals sind die Lebensraumtypen räumlich eng miteinander verbunden. Sie alle können nur durch eine extensive kleinbäuerliche Nutzung, vor allem durch die Schafbeweidung oder die Mahd, erhalten werden.
Bei einer Nutzungsaufgabe siedeln sich Gehölze an, die langfristig zu einem Entstehen eines Waldes führen. Bei einer Intensivierung der Nutzung werden die wertvollen, nur hier angesiedelten Tier- und Pflanzenarten durch häufige und überall verbreitete Arten verdrängt. Nutzer und Aktive vor Ort sind deshalb von zentraler Bedeutsamkeit für den Erhalt der Fläche.
Deshalb hat das LIFE+-Projekt drei Schwerpunkte: Erstens geht es um Maßnahmen zur Instandsetzung der Magerrasen. Zweitens geht es um die Förderung der regionalen Schäfereien, die die naturschutzfachlich wertvollen Gebiete bewirtschaften. Drittens geht es um die Unterstützung der in Gruppen ehrenamtlich Tätigen in den Großprojekten.
Als letzte Information möchte ich noch Folgendes sagen: Das LIFE+-Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Es wird also vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2014 laufen.
Frau Ministerin, wie viele LIFE+-Projekte fördert das Land Hessen momentan? Wie hoch ist die Förderung? Wie hoch ist die Koförderung des Landes Hessen?