Protokoll der Sitzung vom 21.05.2013

Herr Abg. Wagner stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, werden denn alle Eltern, die zum 1. August dieses Jahres einen Betreuungsplatz für ihr Kind unter drei Jahren haben wollen, in Hessen tatsächlich auch einen finden?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, das werden wir nach dem 1. August 2013 wissen.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gibt dann einen Rechtsanspruch! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Frage – –

(Wortmeldung des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Bitte ein bisschen schneller. Herr Kollege Al-Wazir stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, Sie haben gerade eben gesagt: Wir werden es nach dem 1. August 2013 sehen. – Ist Ihnen bewusst, dass es sich dabei um einen Rechtsanspruch und nicht um das Gutdünken handelt, was der Herr Grüttner sehen oder nicht sehen will?

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, erstens habe ich nicht „sehen“, sondern „wissen“ gesagt. Wenn Sie mich wiedergeben, sollten Sie mich korrekt zitieren.

Zweitens. Ein Rechtsanspruch ist ein Anspruch. Das heißt aber nicht, dass es auf der Grundlage dieses Rechts eine tatsächliche Inanspruchnahme gibt. Insofern werden wir nach dem 1. August 2013 wissen, in welchem Umfang die Eltern Ansprüche erheben. Wir werden den Kommunen, die die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs gewährleisten müssen, mit unseren Möglichkeiten unterstützend helfen, und zwar ganz massiv.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wir kommen damit zu Frage 868 des Herrn Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind zum 1. März 2013 vorhanden?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ich gehe von Ihrem Verständnis dafür aus, dass wir nicht monatlich eine Erhebung dazu durchführen. Deswegen werde ich mich auf die Informationen beziehen, die ich Ihnen im Sozialpolitischen Ausschuss am 07.02.2013 gegeben habe, also drei Wochen vor dem jetzt von Ihnen gewünschten Datum.

Zu diesem Datum wurde ein Versorgungsgrad von 32,2 % mit 49.963 Plätzen, Stand 01.02.2013, erhoben.

Derzeit erfolgt eine Erhebung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, und zwar vor dem Hintergrund, dass die Länder im Kontext der U-3-Investitionsförderung nach dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen eines zusammenfassenden vorläufigen Abschlussberichts eine genaue Zahl nennen sollen. Diese Er

hebung dauert noch an. Ich gehe davon aus, dass sie in unmittelbarer Kürze abgeschlossen sein wird und diese Zahlen Ihnen dann auch genannt werden können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, wenn dieser Stand von mehr als 49.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren richtig ist und ebenso die Bedarfserhebung, ausgeführt vom Deutschen Jugendinstitut und von Ihrem Ministerium in Auftrag gegeben, die einen Bedarf von 58.000 Plätzen ermittelt hat: Stimmen Sie mir zu, dass dann etwa 8.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fehlen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, wie ich Ihnen eben in meiner Antwort auf Ihre vorhergehende Frage bereits mitgeteilt habe, ist die vom Deutschen Jugendinstitut ermittelte Zahl ein Elternwunsch, der geäußert worden ist, nicht aber ein tatsächlicher Bedarf.

Wenn Sie die Differenz zwischen dem geäußerten Elternwunsch auf der einen Seite und der Ihnen eben genannten Zahl nehmen, dann erhält man, wenn man Mathematik kann, rund 8.000 Plätze.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, wie erhebt man denn einen Bedarf, wenn nicht durch die Abfrage nach dem Betreuungswunsch?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, der Bedarf lässt sich letztendlich dadurch feststellen, wenn man nach dem 1. August 2013 sieht, wie viele Plätze fehlen. Dann wissen wir, wie hoch der tatsächliche Bedarf ist.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht aber um die Nachfrage!)

Kollege Merz, Zusatzfrage.

Herr Minister, wozu gibt man eine Studie mit der besagten Fragestellung in Auftrag, wenn man sich anschließend beharrlich weigert, daraus irgendwelche plausiblen Schlussfolgerungen zu ziehen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ich habe mich nicht geweigert, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf die Frage, welche Schlussfolgerung ich daraus ziehe, sage ich: Warten Sie es ab, Sie werden es hören.

In dieser Studie ist schlicht und einfach eine Elternabfrage erfolgt. So, wie es eine Differenz zwischen Betreuungsquote und Versorgungsgrad gibt, wird es auch hier immer Unterschiede geben. In der Zukunft aber wird sich das annähern, sodass Bedarf, Betreuungsquote und Versorgungsgrad sozusagen deckungsgleich sind. Zum jetzigen Zeitpunkt aber ist das zu früh.

Jetzt kommen wir zur nächsten Frage, Frage 869. Herr Abg. Wagner (Taunus).

Ich frage die Landesregierung:

Plant sie in diesem Jahr, Stefan Grüttner anlässlich seiner zehnjährigen Zugehörigkeit zur Landesregierung ebenfalls mit dem Hessischen Verdienstorden auszuzeichnen, wie dies im Jahr 2005 bei Karlheinz Weimar, Volker Bouffier und Dr. Christean Wagner aufgrund ihrer zehnjährigen Zugehörigkeit zur Landesregierung und „ihrer außergewöhnlichen Verdienste im politischen Wirken“ geschehen ist?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Die Landesregierung beantwortet diese Frage wie folgt: Herr Staatsminister Grüttner hat sich über Jahrzehnte als Kommunalund Landespolitiker, Abgeordneter und Staatsminister ganz außerordentliche Verdienste für das Land Hessen erworben.

Ob und wann der Ministerpräsident Herrn Staatsminister Grüttner mit der Verleihung des Hessischen Verdienstordens auszeichnen wird, wird der Herr Ministerpräsident zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Herr Wagner (Taunus).

Herr Staatsminister Wintermeyer, verstehe ich Sie richtig, dass es die Landesregierung nicht ausschließt, auch Herrn Staatsminister Grüttner mit dem Hessischen Verdienstorden auszuzeichnen, und somit nicht von der Praxis Abstand nimmt, dass sich die Mitglieder der Landesregierung gegenseitig Orden verleihen?

(Janine Wissler (DIE LINKE): Na, bei dieser Beantwortung der Fragen!)

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Kollege Wagner, ich darf Ihre Frage in zwei Teilen beantworten.

Erstens ist es so, dass wir keinen Hessen und keine Hessin bei der Betrachtung ausschließen, ob sie einen Orden für ihre ehrenamtlichen oder amtlichen Tätigkeiten bekommen. Das ist völlig normal. Da gibt es keinen Ausschluss.

Der zweite Teil Ihrer Frage zeigt, dass wir die Ihrer mündlichen Frage innewohnende Fürsorge für ein Mitglied dieser Landesregierung für bemerkenswert halten dürfen. Insofern haben Sie sich hier durchaus dekuvriert, denn so viel Fürsorge sind wir von Ihnen gar nicht gewohnt.