Protokoll der Sitzung vom 21.05.2013

Der zweite Teil Ihrer Frage zeigt, dass wir die Ihrer mündlichen Frage innewohnende Fürsorge für ein Mitglied dieser Landesregierung für bemerkenswert halten dürfen. Insofern haben Sie sich hier durchaus dekuvriert, denn so viel Fürsorge sind wir von Ihnen gar nicht gewohnt.

Meine Sorge ist allerdings, dass es sich bei Ihrer Frage weniger um eine Ordensanregung handeln soll als um eine vorweggenommene Kritik an einer zukünftig möglichen Entscheidung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Zusatzfrage, Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Staatsminister, hält es denn die Landesregierung in einer Demokratie für normal, wenn sich Minister wechselseitig Orden an die Brust heften?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Al-Wazir, die Hessische Landesregierung hält es für normal, dass verdiente Mitmenschen in Hessen entsprechende Orden für die Tätigkeit erhalten, die sie geleistet haben. Dabei macht die Hessische Landesregierung keinen Unterschied zwischen Menschen, die außerhalb des

Parlaments arbeiten und wirken, Parlamentariern – auch diese erhalten Orden – und Kabinettsmitgliedern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Zusatzfrage, Herr Abg. Wagner (Taunus).

Herr Staatsminister, vielen Dank für die bisher gegebenen Antworten. Einen Teil meiner Frage haben Sie noch nicht beantwortet. Sie schließen also nicht aus, dass Staatsminister Grüttner noch in dieser Legislaturperiode ein Orden verliehen werden wird?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Kollege Wagner, ich habe Ihre Frage beantwortet. Ich habe Ihnen gesagt – und wiederhole mich insofern –, dass wir es für keine Person ausschließen, die eine Tätigkeit geleistet hat, die einen Orden rechtfertigt, ihr einen solchen Orden zu verleihen.

Damit habe ich Ihre Frage indirekt und auch direkt beantwortet, wie Sie es gewünscht haben.

Ich rufe die Frage 870 auf. Herr Abg. Pentz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Effekte erhofft sie sich mit dem Energiesparwettbewerb 2013/2014?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abgeordneter, zur Unterstützung der CO2-Reduktionsziele der Hessischen Landesverwaltung wurde im Rahmen des Projekts CO2-neutrale Landesverwaltung der Energieeffizienzplan Hessen 2030 entwickelt. Er sieht in den Bereichen Neubau, Bestandsbauten und Nutzerverhalten Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in den Gebäuden der hessischen Landesliegenschaften vor.

Neben der Einführung von landesweit einheitlichen Standards für die Energieeffizienz bei Neubauten steht ein umfangreiches Sanierungsprogramm für die Bestandsgebäude des Landes auf der Agenda.

Potenziale zur Reduzierung der CO2-Emissionen liegen darüber hinaus natürlich insbesondere im Nutzerverhalten.

So wurde von Mai 2010 bis April 2011 der erste landesweite Energiesparwettbewerb „Energie-Cup Hessen“ durchgeführt. Mit diesem bundesweit in diesem Umfang erstmalig durchgeführten Wettbewerb wurde die Bereitschaft bei den Landesbediensteten geweckt, sich aktiv und mit Freude an der Energieeinsparung zu beteiligen. Ziel dieses Wettbewerbs war es, durch energiesparendes Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verbrauch der teilnehmenden Liegenschaften an Strom, Heizenergie und Wasser zu senken.

Die Ergebnisse zeigen: Der Einsatz hat sich gelohnt. Die beteiligten 29 Dienststellen sparten in 41 Liegenschaften fast 400 t CO2 im Vergleich zum Vorjahr ein. Damit wurden die Energiekosten um mehr als 185.000 € reduziert.

Um an diesen Erfolg anzuknüpfen und die Kenntnisse der bereits erfahrenen Dienststellen zu nutzen, wurde im Jahr 2012 die Idee geboren, sogenannte Energiespartandems zu bilden. Engagierte und erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Energie-Cup Hessen“ gaben ihr Wissen als Energiesparcoach im Energie- und Wassersparen an neue Teilnehmende weiter. In diesem Konzeptwettbewerb entwickelten 30 Dienststellen Ideen, um Energieeinsparmaßnahmen in ihren Liegenschaften nachhaltig umzusetzen und bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen zu fördern.

Frage 871, Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Förder- bzw. Bezuschussungsmodelle hat sie entwickelt, um nach dem Vorschlag des Ministerpräsidenten eine Gesamtmitgliedschaft für alle Vereine einer Stadt oder Region, unschädlich für die einzelnen Vereinsfinanzen, auszugleichen?

Herr Innenminister Rhein.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Warnecke, im organisierten Sport wird aktuell die Diskussion über Mehrfachmitgliedschaften Einzelner in Sportvereinen geführt. Den Beratungen liegen Einzelinitiativen zugrunde, die es in der Praxis bereits gibt. Die Mehrfachmitgliedschaften sind – jedenfalls nach derzeitigem Wissensstand – für die Mitglieder kostenneutral.

Die Möglichkeiten der Unterstützung solcher Initiativen des organisierten Sports durch die Landesregierung sind Teil dieser Beratungen, die im Augenblick stattfinden.

Ich muss kurz unterbrechen. – Ich bitte, mir eine Mitteilung zu machen, ob alle im Hause verwendeten Kameras eine Genehmigung haben. – Das scheint offensichtlich

nicht der Fall gewesen zu sein. Jetzt können wir fortfahren. – Herr Abg. Warnecke.

Herr Innenminister, habe ich Sie insofern richtig verstanden, dass sich das Land ernsthaft Gedanken macht, solche Mehrfachmitgliedschaften für Vereine finanziell zu unterstützen?

Das Wort hat der Herr Innenminister.

Ich will die Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten aufgreifen. Der Herr Ministerpräsident hat sich im Rahmen der Vorstellung der Pläne für den Lullus-Park geäußert. Dabei ging es insbesondere darum, demografische Aspekte im Projekt Lullus-Park – das ich für ein hochinteressantes Projekt halte – zu vereinen. Es ging aber auch darum, dass sich am Lullus-Park-Projekt verschiedene Sportvereine beteiligen. Ich finde es deshalb ganz interessant, dass der Herr Ministerpräsident den Vorschlag gemacht hat, dass man hier versucht – wenn sich denn alle Vereine sportlich betätigen wollen –, eine solche Art der Mitgliedschaft für alle Vereine anzubieten. Damit würde man den unterschiedlichsten Interessen entgegenkommen. Am Ende könnte jeder in jedem Verein sich einbringen, mitarbeiten und Sport treiben. Das wäre ein sehr innovativer Ansatz.

Das hat zunächst nichts mit Bezuschussungsmodellen zu tun; auch das will ich schon sagen. Am Ende hat es etwas mit der Kreativität der Vereine und des Sports zu tun. Dann kommt es möglicherweise darauf an, welche Beitragsmodelle es gibt. Es wird Leute geben, die sagen: „Ich habe keine Lust, in allen Vereinen Mitglied zu sein, das interessiert mich nicht“. Andere Leute werden sagen, das sei ein sehr interessantes Angebot. Wahrscheinlich wird es verschiedene Beitragsmodelle geben.

Ob, inwieweit und in welchem Umfang sich das Land möglicherweise an einem Modellprojekt beteiligt, muss man sich dann anschauen, wenn die Dinge sehr konkret sind. Bislang sind sie nicht konkret. Bislang wird darüber beraten. Bislang gibt es entsprechende Bewegungen im organisierten Sport. Wir sind als Sportministerium daran aber sehr interessiert und werden uns möglicherweise beteiligen, wenn es so weit ist.

Ich rufe die Frage 872 auf. Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Warum hat das Land Hessen 1989 die Erhebung des Männeranteils an den Schülerinnen und Schülern der nicht akademischen Gesundheitsdienstberufe eingestellt?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, aufgrund des weit zurückliegenden Zeitraums kann der Sachverhalt aufgrund der geltenden Aufbewahrungsbestimmungen, welche regelhaft eine Vernichtung nach 20 Jahren vorsehen, nicht mehr anhand der Aktenlage geklärt werden.

Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes wurden Schulstatistiken ab 1989 aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für die Schulen des Gesundheitswesens nicht mehr erhoben. Das Sozialministerium sah zum damaligen Zeitpunkt keine Veranlassung, dem Statistischen Landesamt den Auftrag zu erteilen, diese Statistiken weiterhin zu erheben.

In Zukunft werden auch die Ausbildungsdaten für den Bereich der Gesundheitsberufe statistisch erfasst. Die Daten werden Schlüsse auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Dazu werden die Daten in die Integrierte Ausbildungsberichterstattung aufgenommen, ein Berichtssystem, welches das Übergangsverhalten eines Schulabgängerjahrgangs von der allgemeinbildenden Schule in alle relevanten Zielbereiche des Ausbildungs- und Qualifizierungssystems abbildet.

Die erste Datenerhebung wurde im November 2012 durch das Hessische Statistische Landesamt bei den Schulen durchgeführt. Grundlage für die Datenerhebung ist die amtliche Schulstatistik. Die Phase der Verstetigung soll mit der Erhebung 2014 beginnen. Es ist beabsichtigt, die Datenerhebung durch das Hessische Statistische Landesamt und die Kostenübernahme durch das Sozialministerium mittels eines jährlich zu schließenden Vertrages zu regeln.

Ich rufe die Frage 873 auf. Frau Abg. Schulz-Asche.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sie sicher, dass vergewaltigte Frauen in Hessen Zugang zur sogenannten „Pille danach“ haben?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die „Pille danach“ ist in Deutschland nur auf Rezept erhältlich. Gemäß § 24a Abs. 2 SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Hierzu gehört auch die „Pille danach“.

Frauen, die diese Altersgrenze überschritten haben, haben keinen Versicherungsanspruch auf diese Leistungen, können sie aber im Rahmen einer privatärztlichen Versorgung erhalten.