Frauen, die diese Altersgrenze überschritten haben, haben keinen Versicherungsanspruch auf diese Leistungen, können sie aber im Rahmen einer privatärztlichen Versorgung erhalten.
Es stehen ihnen hierfür in ausreichender Zahl sowohl stationäre als auch ambulante Leistungsanbieter zur Verfügung. Aufgrund eines in der Öffentlichkeit diskutierten Falles ist auf Nachfrage des Sozialministeriums erklärt
worden, dass auch die katholischen Krankenhäuser in Hessen grundsätzlich die „Pille danach“ verordnen.
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung aufgrund der „Kasseler Ärzteerklärung“ des Bundes Katholischer Ärzte und der European Pro-Life Doctors vom 27. April ergriffen, in der es unter anderem heißt, dass Menschen, die durch eine Vergewaltigung ins Leben gerufen wurden, volles Lebensrecht haben und Geschöpfe nach dem Willen Gottes sind? Was haben Sie unternommen, dass vergewaltigte Frauen in Hessen, die zufällig an Ärzte geraten, die diese Grundsatzerklärung unterzeichnet haben, nicht von Pontius zu Pilatus laufen müssen?
Frau Abgeordnete, die Hessische Landesregierung hat sichergestellt, dass die Frauen eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten, aber auch Krankenhäuser finden, die die „Pille danach“ verordnen.
Wie bewertet die Landesregierung die „Kasseler Ärzteerklärung“ des Bundes Katholischer Ärzte zur „Pille danach“? Ist sie der gleichen Auffassung, oder halten Sie das – auch unter rechtlichen Aspekten – für den falschen Umgang mit vergewaltigten Frauen?
Frau Abgeordnete, mit dieser Erklärung kommt eine Wertevorstellung einzelner Mitglieder einer Berufsgruppe zum Tragen. Diese Wertevorstellung trifft die Auffassung der Landesregierung nicht.
Wann wird sie voraussichtlich die Kleine Anfrage Drucks. 18/7050 betreffend documenta-Zentrum Kassel vom 26. Februar 2013 beantworten können?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Antwort ist dem Landtag mit Schreiben vom 17. Mai 2013 zugegangen.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich, dass Sie laut den Zwischenberichten, die Sie mir und der Frau Abg. Müller gegeben haben, die Antwort zwar nicht vorlegen konnten, weil „noch Abstimmungsbedarf und weiterer Klärungsbedarf“ bestehe, Sie aber an einer Diskussion zum Thema „Nach der documenta: Wie geht es weiter mit dem documenta-Zentrum?“, ausgerichtet vom Kulturpolitischen Forum am 10. Mai 2013 um 17 Uhr im Hörsaal der Kunsthochschule Kassel, Menzelstraße 13 – 15, teilgenommen haben? Wie erklären Sie sich, dass Sie dort in der Lage waren, an einer Diskussion teilzunehmen, wenn angeblich noch so viel Abstimmungs- und Beratungsbedarf besteht?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, genau um dieses Thema ging es auch in der Diskussion. Insofern ist das, was Sie schriftlich bekommen haben, inhaltsgleich mit dem, was in der Debatte in diesem Forum eine Rolle gespielt hat.
Kann ich davon ausgehen, dass Sie in der Diskussion genauso geantwortet haben wie in den Zwischenberichten zu den Kleinen Anfragen, nämlich dass Sie keine Antwort gegeben haben? Oder werden Abgeordnete anders behandelt als Menschen, die an einer Diskussion teilnehmen?
Sehr geehrte Frau Kollegin Feldmayer, es gibt in der Kasseler Stadtgesellschaft parteiübergreifend eine Menge Leute, die sich über die Zukunft der documenta Gedanken machen. Von den GRÜNEN sind der ehemalige Kulturdezernent Volker Schäfer und andere dabei. Deswegen gibt es eine breite Debatte darüber, ob man Überlegungen in dieser Form anstellen soll. Das alles ist aber nicht abschließend entschieden worden.
Ich habe auf dem Forum länger geredet; das umfasst nicht nur das, was ich Ihnen geantwortet habe. Dass die mündlichen Diskussionsbeiträge, die ich im Rahmen einer Debatte mit fünf Partnern geliefert habe, nicht mit dem übereinstimmen, was ich Ihnen schriftlich geschickt habe, versteht sich, glaube ich, von selbst.
Das Land Hessen und die Stadt Kassel haben sich in einer Kooperationsvereinbarung Kultur auf Schritte zur Einrichtung eines documenta-Zentrums verständigt. Werden Sie in dieser Legislaturperiode überhaupt mit diesen Schritten beginnen, oder werden Sie sich noch dazu äußern?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es geht um das – so habe ich Ihnen auch geantwortet –, was in Zukunft in der Stadtgesellschaft mit dem Thema documenta verbunden wird. Das betrifft weit mehr als das, was in der Vereinbarung zwischen Stadt und Land steht.
Frau Abg. Feldmayer, es haben sich im Zuge der vom BMELV beauftragten Untersuchungen neue Fragen ergeben. Die Untersuchungen, die durchgeführt wurden, be
schäftigen sich mit dem Bleigehalt des Fleischs von Wildtieren, die mit bleihaltiger Munition erlegt wurden, mit dem Abprallverhalten und mit der Tötungswirkung bleifreier Munition. Es gibt, wie gesagt, weiteren Klärungsbedarf.
Hessen hat sich an den Untersuchungen zum Bleigehalt von Wildfleisch beteiligt. Hinsichtlich der Verwendung von umwelt- und tierschutzgerechter Munition wird für alle Länder und für alle Jäger ein bundesweites gemeinsames Vorgehen angestrebt; denn nur dies garantiert ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Verbraucher und Anwender. Die Bundesregierung ist für die Zulassung bzw. für das Verbot von Munition rechtlich zuständig. Es ist schon jetzt auf freiwilliger Basis möglich, bleifreie Munition zu verwenden, wobei etwaige Risiken zulasten des Anwenders gehen.
Wenn es auf der Bundesebene noch einen Abstimmungsbedarf gibt, wie erklären Sie sich dann, dass jetzt im Staatsforst von Baden-Württemberg das Jagen mit bleifreier Munition eingeführt werden soll?
Sehr geehrte Frau Feldmayer, ich will Sie darauf hinweisen, dass einzelne Forstämter des Landesbetriebs HessenForst den Einsatz bleifreier Munition befürworten und das auch schon umsetzen. Das Forstamt Wolfhagen und der Nationalpark Kellerwald haben das nach einer Vertiefung der Erkenntnisse exemplarisch eingeführt. Vertragliche Verbote sind, wie gesagt, nicht geplant.
Sie haben eben die Situation in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern angesprochen. Dort ist ein Verbot bleihaltiger Munition auf privatrechtlicher Basis in Kraft getreten oder beabsichtigt. Allgemein verbindlich kann, weil sie waffenrechtlich zuständig ist, jedoch nur die Bundesregierung eine Regelung, die Verwendung einer bestimmten Materialart betreffend, schaffen. In den Ländern, in denen eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen worden ist, spielt der Staatswald im Vergleich zu der übrigen Jagdfläche eine sehr untergeordnete Rolle. Hinzu kommt, dass, wie Sie eben angesprochen haben, von den Ländern für Jagdgäste in den Staatswäldern teilweise Übergangsregelungen geschaffen wurden.
Wir halten von einer Insellösung nichts. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir eine entsprechende bundesrechtliche Regelung brauchen.
Frau Staatsministerin Puttrich, wie beurteilt die Landesregierung gerade vor dem Hintergrund des im Grundgesetz zu Recht festgeschriebenen Tierschutzgedankens das Verbot bleihaltiger Munition in Ländern wie Baden-Württemberg – wie Kollegin Feldmayer es vorhin dargestellt hat –, obwohl, wie Sie richtig ausgeführt haben, bei den neuen, bleifreien Munitionssorten keine sofortige Tötungswirkung gewährleistet ist?
Gerade bezüglich des Tierschutzgedankens haben sich aufgrund der Untersuchung, die das BMELV in Auftrag gegeben hatte, verschiedene Fragen aufgetan. Es gibt verschiedene Punkte, die noch geklärt werden müssen. Bei dem einen geht es in der Tat um die Tötungswirkung. Eine schnelle Tötungswirkung ist tierschutzgerecht. Es geht aber auch um andere Bereiche, z. B. um das Abprallverhalten von bleifreier Munition. Deshalb hat z. B. das Land Brandenburg, das die Verwendung bleifreier Munition im Staatswald schon angeordnet hatte, dies wieder zurückgenommen.
Frau Ministerin Puttrich, ist das, was Sie sagen, so zu verstehen, dass es sich bei dem im Forstamt Wolfhagen und im Nationalpark Kellerwald gegebenen Einsatz von bleifreier Munition um einen Modellversuch handelt, den Sie auswerten wollen?
In den von mir eben genannten Forstämtern wird bleifreie Munition exemplarisch eingesetzt. Ich würde das nicht als ein klassisches Pilotprojekt bezeichnen; aber die Erkenntnisse, die dort gewonnen werden, werden mit Sicherheit auch von anderen Forstämtern ausgewertet.