Protokoll der Sitzung vom 21.05.2013

Zusatzfrage, Frau Abg. Feldmayer.

Nach Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung gibt es gesundheitliche Bedenken gegen den Verzehr von Wildfleisch, wenn die Tiere mit bleihaltiger Mu

nition getötet wurden. Das betrifft Vielverzehrer, z. B. die Angehörigen von Jägerfamilien, sowie Kinder und Schwangere. Wie schützen Sie die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen vor dem Verzehr von gesundheitlich bedenklichem Fleisch?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Frau Abg. Feldmayer, ich habe eben gesagt, dass aufgrund dieser Problematik Untersuchungen in Auftrag gegeben wurden, um die Möglichkeit des Verzichts auf bleihaltige Munition zu prüfen. Diese Untersuchungen werden vertieft durchgeführt. Ich erwähnte eben das Gutachten vom BMELV und weitere in Auftrag gegebene Gutachten, in denen es z. B. um das Abprallverhalten und die Tötungswirkung geht.

Es ist bekannt – es ist völlig richtig, was Sie eben zitiert haben –, dass Vielverzehrer ein größeres Risiko haben als andere. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Insofern weist auch das Bundesinstitut für Risikobewertung auf mögliche Gesundheitsrisiken für die Gruppen hin, die Sie eben angesprochen haben.

Alle Möglichkeiten, Fragen zu stellen, sind erschöpft. Ob das auch für die Antworten gilt, weiß ich nicht. Außer der Fragestellerin dürfen zwei Abgeordnete eine Frage stellen; mit Ihrer Frage und der des Herrn Warnecke ist das erledigt. So steht es in der Geschäftsordnung.

Ich rufe Frage 876 auf. Frau Kollegin Hammann, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wie definiert sie den Begriff „Tierwohl“ anlässlich der gleichnamigen, inzwischen abgesagten Pressefahrt der Umweltministerin Puttrich?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Ich darf vorwegschicken, dass die Tierwohl-Fahrt aus terminlichen Gründen zwar abgesagt wurde, es aber geplant ist, sie im Sommer dieses Jahres durchzuführen. Der Ausdruck „Tierwohl“ wird als Synonym für die Tiergerechtheit einer Tierhaltung verwandt, um den international eingeführten Begriff „animal welfare“ allgemein verständlich zu übertragen. Beim Tierwohl werden alle Maßnahmen einer Tierhaltung berücksichtigt, die darauf abzielen, den Tieren ein größtmögliches Maß an Wohlergehen zu sichern.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung: Welche Fachleute für das Tierwohl, für Eingriffe bei Tieren und für die Antibiotikaverwendung waren für die Pressefahrt der Frau Ministerin vorgesehen? Würden diese Fachleute auch bei der nächsten Fahrt zur Verfügung stehen?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Ich kann Ihnen nicht mehr im Einzelnen sagen, wer bei der geplanten Fahrt dabei gewesen wäre. Wir werden das bei der nächsten Fahrt sehen. Es waren auf alle Fälle diejenigen, die mit Tierwohl zu tun haben, diejenigen, die Tierhaltung beurteilen können, insbesondere diejenigen, die Tiere halten. Es war geplant, gerade in die Betriebe zu gehen, in denen es relativ große Tierhaltungen gibt. Es war geplant, in die Betriebe zu gehen, in denen Milchkühe oder Sauen gehalten oder Ferkel aufgezogen werden, insbesondere da große Tierhaltungen besondere Maßnahmen für ein hohes Maß an Tierwohl erfordern. Es sollte die Möglichkeit geben, zu zeigen, dass große Betriebe nicht automatisch bedeuten, dass dort Tierwohl nicht gegeben sein könnte.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hammann.

Frau Ministerin, ich habe Verständnis dafür, dass Sie die Namen zurzeit nicht vorliegen haben, würde Sie aber bitten, dass Sie uns diese Namen nachreichen. – Danke.

Frau Ministerin.

Ich habe Ihnen eben gesagt, dass geplant war, mit entsprechenden Fachleuten zu fahren. Frau Hammann, nach der Einladung war geplant, Fachleute des Landesbetriebs Landwirtschaft hinzuzuziehen. Da die Fahrt noch nicht stattgefunden hat, ist es müßig, zu sagen, wer daran teilgenommen hätte. Aber ich werde Sie gern rechtzeitig darüber informieren, wer an der nächsten Fahrt teilnehmen wird.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke!)

Ich darf zunächst auf der Tribüne unseren früheren Abgeordnetenkollegen Rippert begrüßen. Herr Rippert, herzlich willkommen im Hessischen Landtag.

(Beifall)

Dann rufe ich die Frage 877 auf. Herr Abg. von Ooyen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Anfragen werden in der Regel vor der Einstellung von Beamten oder Angestellten in den hessischen Staatsdienst an den Verfassungsschutz oder andere Sicherheitsbehörden gestellt?

Herr Innenminister Rhein.

Es gibt in Hessen vor der Einstellung von Beamtinnen und Beamten oder Tarifbeschäftigten in den öffentlichen Dienst keine Regelungen, die regelmäßige Anfragen beim Verfassungsschutz oder anderen Sicherheitsbehörden vorschreiben.

Zusatzfrage, Herr Abg. van Ooyen.

Herr Minister, wenn Sie sagen, in der Regel finden sie nicht statt, frage ich Sie, ob sie in ausgewählten Fällen stattfinden.

Herr Staatsminister Rhein.

Exakt das heißt es.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr gut!)

Zusatzfrage, Herr Dr. Wilken.

Herr Staatsminister, wann tritt die Ausnahme von der Regel ein, und nach welchen Kriterien werden die Personen ausgewählt, für die Nachfragen bei den Sicherheitsbehörden gestellt werden?

Herr Innenminister Rhein.

Als sicherheitsrelevante Anfrage vor der Einstellung kann von Bewerberinnen und Bewerbern im Hinblick auf ihre Eignung eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach den Vorgaben des Bundeszentralregistergesetzes verlangt werden. Es kann also verlangt werden, ein sogenanntes Führungszeugnis vorzulegen. Davon wird im Übrigen beispielsweise im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern Gebrauch gemacht.

Bewerberinnen und Bewerber bei der hessischen Polizei werden, nachdem sie den Eignungstest, also das Eignungsauswahlverfahren, bestanden haben, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Bewerber werden dann gemäß § 7 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes unter Hinweis auf den Umfang der Überprüfung und die Rechtsfolgen um eine entsprechende Einverständniserklärung gebeten. Bereits mit der Bewerbung legen die Bewerberinnen und Bewerber eine Selbstauskunft des Kraftfahrtbundesamtes vor. Bei Tarifbeschäftigten gilt das entsprechend. Hier wird um eine Einverständniserklärung zur Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem gebeten.

Darüber hinaus werden nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz Personen, die sich in besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen bewegen bzw. denen sicherheitsempfindliche Tätigkeiten übertragen werden, mit ihrer Einwilligung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

All das kann man im Übrigen in einem sehr umfangreichen gemeinsamen Runderlass des Ministers des Innern, im Namen des Ministerpräsidenten, der Fachminister und des Direktors des Landespersonalamts, nachlesen. Dieser gemeinsame Runderlass hat nach wie vor Gültigkeit. Er stammt aus dem Jahr 1979.

Zusatzfrage, Herr Abg. van Ooyen.

Die Regelung von 1979, die Sie eben erwähnt haben, wird im Grunde genommen lediglich für die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifangestellten genutzt, die im Sicherheitsbereich tätig sind. Gilt das beispielsweise absolut nicht für Lehrerinnen und Lehrer?

Herr Innenminister Rhein.

Herr van Ooyen, nein, Sie müssen falsch informiert sein. Die Regelungen, die der gemeinsame Runderlass von 1979 vorsieht, gelten für alle Beamtinnen und Beamten. Da heißt es beispielsweise, dass Bewerberinnen und Bewerber ihren Diensteid bekräftigen, also die Eidesleistung auf das Grundgesetz, auf die Verfassung des Landes Hessen ableisten, dass Bewerber für den öffentlichen Dienst die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Dann wird definiert, was freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet – ich glaube, das muss ich hier nicht gesondert aufführen –, und ausgeführt, dass dann, wenn Anhalts

punkte bestehen, dass jemand diesen grundlegenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht entspricht bzw. diese nicht teilt, Überprüfungen stattfinden.

Ich rufe die Frage 878 auf. Frau Abg. Wiesmann.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welchen Maßnahmen versucht sie, junge Menschen für eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zu begeistern?

Es antwortet Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die Landesregierung wirbt seit Jahren mit vielfältigen Initiativen, im bundesweiten Vergleich modellhaft und ausgesprochen erfolgreich für den Beruf und die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher. Konkret kann dabei auf die Image- und Werbekampagne „Große Zukunft mit kleinen Helden – Werde Erzieherin/Erzieher!“ verwiesen werden. Diese umfängliche und vielfältige Kampagne, durch die insbesondere junge Menschen und in besonderer Weise junge Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen wurden, hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Personen in der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in den vergangenen Schuljahren kontinuierlich auf einen historischen Höchststand gestiegen ist.

Mit fast 7.000 Personen, die im aktuellen Schuljahr 2012/2013 an den hessischen Fachschulen für Sozialpädagogik den Berufsausbildungsabschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher anstreben, ist eine bisher nie erreichte Zahl erreicht. Bereits in den vergangenen Jahren konnte diese Zahl alljährlich gesteigert werden. Befanden sich im Schuljahr 2009/2010 4.881 Personen in der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher, stieg die Zahl im Schuljahr 2010/ 2011 auf 5.383 Personen an, ein Schuljahr später nochmals um ca. 13 % auf 6.107 Personen. Die nun aktuell für das Schuljahr 2012/2013 vorliegende Zahl weist einen weiteren Anstieg um nochmals ca. 15 % auf nunmehr 6.994 Personen aus. Im Ergebnis zeigt sich somit eine Steigerung um ca. 43 % in diesen Jahren.