Protokoll der Sitzung vom 03.09.2013

Herr Kollege Greilich, wir kommen trotzdem zu Frage 914.

Ich frage die Landesregierung:

Ist ihr bekannt, wie das ehemalige Amtsgerichtsgebäude am Standort Nidda genutzt wird?

Herr Staatsminister Hahn.

Sehr verehrter Herr Kollege Greilich, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem der Verkauf an einen potenziellen Käufer Ende 2012 nicht realisiert werden konnte, wurde die besagte Immobilie in Nidda am 22. und 23. März dieses Jahres mit einem Mindestgebot von 175.000 € zur Versteigerung ausgeboten. Die Immobilie konnte schließlich für 300.000 € versteigert werden.

Der Erwerber ist ein Berliner Investor. Derzeit ist von einer künftigen Mischnutzung aus Wohnung, Gewerbe, Büro usw. auszugehen.

Frau Kollegin Fuhrmann stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister Hahn, können Sie mir auch Auskunft darüber geben, welche Verwendung beim ehemaligen Amtsgericht in Usingen vorgesehen ist? – Sie lächeln.

Die Frage ist gestellt. Herr Kollege Hahn, Sie haben das Wort.

Liebe Frau Kollegin Fuhrmann, Sie wissen, dass sich eine Reihe unserer Landtagskolleginnen und -kollegen die Mühe gemacht hat, für jedes sie interessierende Projekt bzw. Objekt eine Anfrage zu stellen. Da das aktive Verkaufen nicht in die Zuständigkeit des Ressorts des Justizministers gehört, kann ich Ihnen nicht sagen, was mit der Immobilie in Usingen geschehen wird. Ich habe aber das gute Gefühl, dass Herr Kollege Rhein künftig die Verantwortung für dieses Gebäude im Rahmen der Nutzung durch die hessische Polizei übernehmen wird.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Höchstpersönlich!)

Frau Kollegin Hofmann stellt eine Zusatzfrage.

Herr Justizminister, können Sie bitte auch noch einmal darstellen, in welcher Höhe Umbaukosten bei dem aufnehmenden Gericht in Büdingen erforderlich waren, welche Auswirkungen die Gerichtsschließung für das rechtsuchende Publikum, also die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, hat und welche Leerstandszeiten zu verzeichnen waren?

Herr Staatsminister Hahn.

Frau Kollegin Hofmann, mich ehrt, dass Sie mir diese drei Fragen stellen und mir damit unterstellen, dass ich sie alle sofort beantworten kann. Ich muss Sie aber enttäuschen. Ich möchte Ihnen die Antwort auf die eine oder andere Frage gerne nachreichen.

Ich will aber darauf hinweisen, dass durch die Schließung des Gerichts in Nidda die Einsparungen für den Justizhaushalt nach derzeitigem Stand 242.730 € betragen. Das teilt sich auf in Einsparungen bei den Gebäudekosten in Höhe von 136.000 €, bei der IT-Netzanbindung in Höhe von 25.000 €, bei den Personalkosten in Höhe von 72.000 € und bei den anderen Kosten in Höhe von 8.000 €.

Da es sich um den Kreisverband handelt, in dem ich meine politische Karriere vor rund 40 Jahren beginnen durfte und in dem ich heute noch aktiv bin, kann ich Ihnen darüber hinaus sagen, dass ich aus der Bürgerschaft keinerlei negativen Äußerungen über den Ausfall des Standortes Nidda und das Befahren des Wegs nach Büdingen höre. Ich höre von dem einen oder anderen anwaltlichen Kollegen, der den Sitz seiner Kanzlei in Nidda hat, dass er nun den Weg von Nidda zum Amtsgericht nach Büdingen hat. Das kann ich nachvollziehen.

Ansonsten habe ich das Gefühl, dass wir mit den Einsparungen in Höhe von knapp einer Viertelmillion Euro das gemacht haben, was die Mitglieder der Landesregierung mit der Abgabe ihres Eides zu Beginn ihrer Tätigkeit zugesagt haben. Wir haben nämlich zugesagt, mit den Steuergeldern effektiv umzugehen.

Wir kommen damit zur nächsten Frage. Das Verlesen der Frage 915 übernimmt Herr Kollege Müller aus Heidenrod. Herr Kollege, bitte schön.

In Vertretung meines Kollegen Lenders, der neben Ihnen sitzt, frage ich die Landesregierung:

Ist ihr bekannt, wie das ehemalige Amtsgerichtsgebäude am Standort Rotenburg an der Fulda genutzt wird?

Herr Justizminister.

Verehrter Herr Kollege Müller, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist mir bekannt. Ich hatte sogar vor einigen Tagen die Gelegenheit, mir den Standort noch einmal anzuschauen.

Das Objekt wurde im Juli 2012 an einen örtlichen Bauträger für 340.000 € verkauft. Die Übergabe erfolgte zum 1. Oktober 2012.

Das aufstehende Gebäude wurde inzwischen abgerissen. – So etwas kann nur ein Jurist schreiben.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, das stimmt!)

Das aufstehende Gebäude, also das Gebäude, das darauf stand, wurde inzwischen abgerissen. Es wurde mit Wohnungsneubau begonnen.

Herr Kollege Müller, die Einsparungen, die sich bei diesem Standort ergeben haben, belaufen sich auf 322.500 €. Auch die kann ich wiederum aufschlüsseln. Es ergeben sich Einsparungen in Höhe von knapp 200.000 € bei den Kosten für das Gebäude, rund 25.000 € bei den Kosten der IT-Netzanbindung, rund 90.000 € bei den Personalkosten und rund 10.000 € bei den sonstigen Kosten.

Frau Kollegin Hofmann stellt eine Zusatzfrage.

Herr Justizminister, Sie haben eben die Einsparungen beim Personal beziffert. Wie erklären Sie sich die dargestellten Einsparungen beim Personal angesichts Ihrer Ankündigung bei den Gerichtsschließungen, es würde zu keiner Einsparung beim Personal kommen, weil Gerichtsstandorte geschlossen würden?

Herr Staatsminister Hahn.

Frau Kollegin Hofmann, ich wäre Ihnen zu höchstem Dank verpflichtet, wenn Sie mich vollständig zitieren würden. Ich glaube, dass Sie nirgendwo ein Zitat von mir finden, in dem ich sage, es werde keine Einsparungen bei den Personalkosten geben. Ganz im Gegenteil: Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich von diesem Pult aus mindestens zweimal darauf hingewiesen habe, dass es gewünscht ist, Personalkosten einzusparen. Ich habe das damit erklärt, dass durch die Synergien, die dadurch entstehen, dass z. B. ein zusätzlicher Direktor oder ein weiterer aufsichtsführender Richter – oder Richterin, bitte immer auch in der gegenderten Form – entfällt, Kosten gespart werden.

Richtig ist, dass ich von Anbeginn an zugesagt und das auch eingehalten habe, dass es keine Einsparung einer einzigen Personalstelle gegeben hat. So erklären Sie sich bitte auch die Personalkosteneinsparungen: Bei der Umstrukturierung sind Stellen höherer Besoldung weggefallen, und das macht die Einsparungen aus.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Herr Staatsminister Hahn, ist es – –

(Minister Jörg-Uwe Hahn: Ich höre Ihnen vollstän- dig zu! Mich stört nur das hohe Mikrofon, ich sehe ein paar Kollegen von Ihnen nicht richtig!)

Herr Staatsminister, ist es richtig, dass die leer stehenden Gebäude, die nicht vermarktet wurden, nicht Ihrem Etat angelastet werden, sondern dass die Einsparungen in Ihrem Etat jetzt durch das Hessische Immobilienmanagement und damit im Finanzministerium etatisiert werden – die fiktiven Einsparungen? Das heißt, die weiterlaufenden Kosten werden damit dem Finanzministerium angelastet?

Herr Staatsminister Hahn.

Diese Frage ist eine doppelte. – Nur, damit es die Kollegen wissen: Ich habe eben darum gebeten, dass das Pult niedriger gestellt wird; denn ich sehe gerne den Kollegen, dem ich antworte. Aber ich kann nicht durchs Mikrofon hindurchschauen.

Sie haben eben eine doppelte Frage gestellt, aber sie ist einheitlich zu beantworten: Ja, mit dem Auszug des Gerichts aus dem jeweiligen Gebäude entfällt die Zuständigkeit des Justizministeriums und damit auch die haushaltsmäßige Anbindung dort. Das ist richtig. Damit gehen die guten wie die schlechten Seiten auf das Finanzministerium über.

Aber auch darüber haben wir uns doch in diesem Hause häufig unterhalten. Es ist nicht Meinung dieser Landesregierung, dass jedes Ressort nur an sich denken soll. Als Hessische Landesregierung haben wir eine gemeinschaftliche Verpflichtung, mit den Geldern effektiv umzugehen. Deshalb bin ich froh, dass wir durch Leistungen, die im Rahmen des Projekts „Konsolidierung und Kompensation“ in der hessischen Justiz durchgeführt worden sind, den hessischen Haushalt insgesamt entlasten können. Das ist effektiver Umgang mit Steuergeldern.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Wir kommen zur Frage 916.

(Wortmeldung des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Herr Müller, ich habe Sie nicht gesehen. Zusatzfrage?

Ich übernehme auch diese Frage für den Kollegen Lenders und frage die Landesregierung:

Sind ihr Aussagen der am Breitbandausbau in Hessen beteiligten Kommunen oder Unternehmen bekannt, wonach „der digitale Graben zwischen Stadt und Land immer tiefer wird“?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Nein. Aussagen der am Breitbandausbau beteiligten Kommunen und Unternehmen zu dieser Frage in dieser Zielrichtung gibt es nicht. Es gibt stattdessen eine Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. August 2013 dazu. Aber diese Aussage ist falsch.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie ist deswegen falsch, weil wir seit dem Jahr 2010 mit dem Projekt „Mehr Breitband in Hessen“ beim Thema der NGA-Versorgung, also beim hochleistungsfähigen Breitband, von einem hinteren Platz mittlerweile auf Platz 3 aller Flächenländer vorgerückt sind. Mittlerweile sind wir bei 63,8 % NGA-Versorgung in Hessen. Das ist, wie gesagt, der dritte Platz. Das sind 19 % mehr als noch im Jahr 2010.