Protokoll der Sitzung vom 03.09.2013

Herr Staatssekretär Weinmeister.

Sehr geehrter Herr Abg. Bauer, wir haben das Soforthilfeprogramm bereits im Juni auf den Weg gebracht. Wir ha

ben den landwirtschaftlichen, aber auch den gartenbaulichen Betrieben, die in diesem Bereich hauptsächlich an der Werra, unten am Rhein und im Weschnitzgebiet geschädigt worden sind, eine Soforthilfe zur Verfügung gestellt, die sich in einer Größenordnung von insgesamt 6 Millionen € bewegt.

Diese 6 Millionen € dienen dazu, die Schäden, die entstanden sind – Aufwuchsschäden, Überschwemmungsschäden –, zu 50 % abzudecken, sodass wir insgesamt eine angenommene Schadenssumme, die uns bisher als Schätzung gemeldet worden ist, von 12 Millionen € abdecken können. Wir sind jetzt dabei, diese Beträge auszuzahlen, und in diesem Fall auch sehr schnell und sehr gut vorangekommen.

Frau Kollegin Erfurth, Sie haben eine Zusatzfrage.

Ich habe die Zusatzfrage, was denn unternommen wird, um solche Schäden künftig zu vermeiden und präventiv dafür zu arbeiten, dass wir demnächst keine Entschädigungszahlungen an Landwirte auszahlen müssen.

Herr Staatssekretär Weinmeister.

Frau Kollegin Erfurth, Sie haben vielleicht mitbekommen, gestern tagte die Sonderumweltministerkonferenz genau zu dieser Fragestellung, die Sie gerade angesprochen haben. Wir – die Bundesländer gemeinsam mit dem Bund – haben dort ein großes Bündel von Maßnahmen zu der Frage beschlossen, wie wir in Zukunft solche Ausmaße verhindern können. Das sind zum einen technische Maßnahmen, wo wir die Ertüchtigung von Deichen vornehmen müssen, aber auf der anderen Seite auch Fragen, wie wir zusätzlich Retentionsräume wieder zur Verfügung stellen.

Das betrifft die Auwälder, aber auch die Frage – das wird für uns entscheidender werden –, dass wir nicht nur in den Unterläufen der Flüsse tätig werden, sondern im Bereich der Oberläufe bzw. der Zuflüsse schon den Druck herausnehmen. Das wird uns als Mittelgebirgsstandort in besonderer Art und Weise betreffen.

Dann kommen wir zur Frage 909. Herr Abg. Wagner (Taunus).

Ich frage die Landesregierung:

Hat sie in diesem Jahr Stefan Grüttner anlässlich seiner zehnjährigen Zugehörigkeit zur Landesregierung ebenfalls mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet, wie dies im Jahr 2005 bei Karlheinz Weimar, Volker Bouffier

und Dr. Christean Wagner (Lahntal) aufgrund ihrer zehnjährigen Zugehörigkeit zur Landesregierung und „ihrer außergewöhnlichen Verdienste im politischen Wirken“ geschehen ist?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Wagner, es ist so ein bisschen ein Déjà-vu-Erlebnis, das ich heute habe, weil Sie eine ähnliche oder fast gleichlautende Frage im Plenum gestellt haben. Ich will Ihre Frage trotzdem beantworten.

Herr Kollege Stefan Grüttner hat sich als Kommunal- und Landespolitiker sowie als Mandatsträger und Staatsminister um das Wohl des Landes Hessen sowie seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger mehr als verdient gemacht.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Herr Kollege Wagner, daran hat sich seit der Beantwortung der mündlichen Frage 869 von Ihnen auch nichts geändert. Ob und wann Herr Staatsminister Grüttner mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet wird und diesen in einem würdigen Rahmen erhält, wird der Herr Ministerpräsident zu gegebenem Zeitpunkt entscheiden. Insofern gibt es keinen neuen Sachstand in dieser Frage.

Frage 910, Frau Abg. Habermann.

Herr Präsident, da ich die Antwort auf die Frage inzwischen kenne, ziehe ich sie zurück.

Danke schön.

Damit kommen wir zur Frage 911. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Hält sie das Zahlen von Steuern für eine Neigungsfrage?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Warnecke, die Landesregierung hat eine ausgeprägte Neigung, Anfragen mit sachlichem Gehalt gern zu beantworten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Dann danke ich erst einmal für den Beifall. – Aus dem Fünf-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität darf ich folgenden Satz zitieren: „Dem Steuerhinterzieher, der geneigt ist, seinen steuerlichen Pflichten künftig wieder vollumfänglich nachzukommen, wird darüber hinaus eine verfassungsrechtlich anerkannte Brücke in die Steuerehrlichkeit geboten.“

Herr Staatsminister, sehen Sie in dieser Formulierung der Neigung eine richtige Formulierung, oder ist es nicht eine Pflicht, in Deutschland Steuern zu zahlen?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Die Formulierung steht nicht im Widerspruch zu der durch Gesetz festgelegten Pflicht, Steuern zu zahlen. Vielmehr geht es darum, dass jemand, der bisher die persönliche Willensentscheidung getroffen hat, die strafrechtlich relevant ist, Steuern nicht zu zahlen, aufgrund eines voluntativen Aktes beabsichtigt, sich wiederum anders zu verhalten. Da das jeweils willensgesteuerte subjektive Haltungen sind, die ihre Korrespondenz in der rechtlichen Verpflichtung haben, Steuern zu zahlen, halten wir die Formulierung nach wie vor für richtig.

Herr Abg. Warnecke stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass eine Formulierung, die beispielsweise lautet, dass dem Steuerhinterzieher, der verpflichtet ist, seinen steuerlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen, eine nach der Verfassung rechtlich anerkannte Brücke hin zur Steuerehrlichkeit geboten werden sollte, keine wäre, mit der Sie sich anfreunden könnten?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Ich habe bei dem Satz, den Sie vorgetragen haben, jedenfalls nach dem ersten Hinhören nichts gefunden, was ich nicht teilen könnte. Sie sehen, dass die deutsche Sprache in der Lage ist, den gleichen Sachverhalt mit durchaus unterschiedlichen Formulierungen hinlänglich präzise zu umschreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frage 912 wurde zurückgezogen.

Wir kommen damit zu Frage 913 des Herrn Abg. Gremmels.

Ich frage die Landesregierung:

Was sind die Gründe dafür, dass die Hessische Landeszentrale für politische Bildung – im Unterschied zum Bund oder zu Bayern – im Vorfeld der Landtagswahlen in Hessen am 22. September keinen „Wahl-O-Mat“ anbietet?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Gremmels, ich bin ein bisschen darüber verwundert, dass Sie diese Frage an die Landesregierung richten. Ich möchte sie Ihnen aber gerne beantworten.

Über die Frage, welche Angebote die Hessische Landeszentrale für politische Bildung im Vorfeld einer Wahl den Bürgerinnen und Bürgern als Information im Rahmen ihres Auftrags zur Verfügung stellt, entscheidet nicht die Hessische Landesregierung, sondern das Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung. Dieses hat sich in seinen Sitzungen am 12. November 2012 und am 3. Juni 2013 ausführlich mit den geplanten Aktivitäten zu der Bundestagswahl und der Landtagswahl beschäftigt. Die Forderung nach Einsatz eines hessischen Wahl-O-Mat wurde dort unseres Wissens nicht erhoben.

Das liegt mir ganz besonders am Herzen: Die Hessische Landesregierung nimmt keinen inhaltlichen Einfluss auf das Angebot der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.

Es dürfte unbestritten sein, dass die Hessische Landeszentrale für politische Bildung eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Demokratie übernommen hat. In diesem Zusammenhang ist uns die Garantie der Überparteilichkeit dieser Einrichtung wichtig. Sie wird wesentlich durch die Einrichtung des Kuratoriums geprägt.

Meine Damen und Herren, aufgrund der bereits erwähnten Überparteilichkeit des Kuratoriums bitte ich Sie um Verständnis, dass die Landesregierung und auch ich persönlich in Zukunft nicht beabsichtigen, Entscheidungen des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung öffentlich zu kommentieren.

Ich darf Sie bitten, den Blick freizugeben. – Ich bitte um Entschuldigung, dass wir gelacht haben. – Es gibt keine Zusatzfrage. Damit kommen wir zu Frage 914.

(Günter Rudolph (SPD): Reif am Boden, das ist die Überschrift! – Gegenruf des Abg. Clemens Reif (CDU): Ich knie vor der Regierung!)

Herr Reif kniet vor der Regierung. Das kommt nicht jeden Tag vor.

Herr Kollege Greilich, wir kommen trotzdem zu Frage 914.