allerdings ohne Fußnote. Herr Schäfer-Gümbel, wenn das Ihre Dissertation wäre, dann wären Sie jetzt Ihren Doktortitel los.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD) – Norbert Schmitt (SPD): Auch das ist falsch! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Davon versteht die Union am meisten: wie man mit Doktorarbeiten umgeht! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): So dünnhäutig?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Bestandteil Ihrer Initiative wäre die Abschaffung der strafbefreienden
Selbstanzeige. Hier muss ich Sie wieder darauf hinweisen, dass Ihre Argumentation nicht übermäßig konsistent ist, um es vorsichtig zu formulieren. Eben wurde vorgetragen, dass das Gesamtergebnis bei den Steuer-CD-Käufen in Hessen bei 450 oder 460 Millionen € liege. Dabei wird der Betrag, der sich aus den Ermittlungsergebnissen infolge der CD-Ankäufe ergibt, zu dem Ergebnis der Selbstanzeigen addiert.
Wenn Sie das auseinanderziehen, erhalten Sie ein interessantes Bild. Ich habe jetzt einmal die Zahlen genommen, die auch der Anfrage zugrunde liegen, damit wir eine gleiche Zahlenbasis haben, Stand April. Von den knapp 2.000 Datensätzen, die wir aufgrund der Aufkäufe von DatenCDs ausgewertet haben, waren ungefähr zwei Drittel abschließend bearbeitet. Steuerliches Mehrergebnis aus diesen knapp 1.200 Datensätzen: 18 Millionen € Mehreinnahmen, durchschnittlich knapp 16.000 € pro Kopf.
Gleichzeitig haben wir seit Beginn dieser statistischen Aufzeichnung – 1. Januar 2010 – knapp 4.700 Selbstanzeigen erhalten. Vorläufiges steuerliches Mehrergebnis aus den Selbstanzeigen: 467 Millionen €.
Das heißt, aus den CDs, denen Sie ermittlungstechnisch eine solch dramatische Höhenlage bescheinigen, 18 Millionen €, aus den Selbstanzeigen 470 Millionen €.
Wenn Sie jetzt aber sagen, die Selbstanzeigen wollen wir nicht mehr, dann verzichten Sie künftig auf sehr wesentliche Einnahmen für den Staat. Das ist doch der Punkt.
Wenn Sie nicht nur eine Stelle aus den Bemerkungen der Steuer-Gewerkschaft zitieren, sondern sich einmal mit Fachleuten aus der Steuerfahndung unterhalten, dann sagen die Ihnen: Bestimmte Fallkonstellationen werden wir, wenn wir sie nicht zufällig auf CDs vorfinden, niemals bekommen, wenn Menschen ihr Geld ins Ausland transferieren und nicht den „Fehler“ machen – was es auch gibt, den „Fehler“ in Anführungszeichen –, die Kontoauszüge zu Hause aufzubewahren, sodass man sie finden kann, sondern alle Unterlagen im Ausland haben – –
Das ist doch das allerkleinste Karo der Wortklauberei, das Sie in dieser Debatte meinen bemühen zu müssen.
An bestimmte Täterstrukturen kommen Sie nur mit diesem Instrument heran. Ich bin der Auffassung, wir müssen jederzeit schauen, ob dieses Instrument immer noch seine Wirksamkeit entfaltet.
Ich werde noch drei Minuten brauchen. – Herr SchäferGümbel, ich will Sie an den Fall Ihres ehemaligen Präsidenten, Herrn Hoeneß, erinnern. Nach den Regeln, bevor wir sie verschärft haben,
wäre er, jedenfalls wahrscheinlich, straffrei davongekommen. Erst durch die Verschärfung wird es nicht mehr so sein; denn eine fehlerhafte Selbstanzeige lässt am Ende die strafbefreiende Wirkung nicht eintreten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinschaftlich in den nächsten Monaten – übrigens im Einvernehmen mit allen Bundesländern – darüber reden, was man an manchen Stellen noch verändern kann. Man kann etwas an den Bagatellgrenzen tun. Sind die Verjährungsfragen richtig justiert? Aber lassen Sie uns das jedenfalls unaufgeregt und an der Sache orientiert tun, nicht mit Rücksicht auf Wahltermine.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Thorsten Schä- fer-Gümbel (SPD): Ja, das sagen ausgerechnet Sie!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sind wir dankbar für die Gelegenheit, über unsere Erfolge beim Kampf gegen die Steuerhinterziehung hier reden zu dürfen. Denn das führt dazu, dass die Sensibilität von Menschen in der Frage, ob Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist oder nicht, sehr viel besser geschärft wird. Wir freuen uns über diese Diskussion, denn am Ende hilft sie den Steuerehrlichen und zeigt: Hessens Steuerverwaltung ist spitze beim Kampf gegen Steuerhinterziehung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr. Schäfer. – Ich habe eine weitere Wortmeldung, sie kommt vom Herrn Kollegen Schmitt von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuth hat gesagt: Es geht um den Wahlkampf. – Natürlich befinden wir uns im Wahlkampf. Gerade bei dem Thema ist es wichtig, die Alternative herauszuarbeiten. Die Menschen auf der Bundesebene und in Hessen können entscheiden, ob es zukünftig eine rot-grüne Regierung geben wird, die die Steuerflucht durch die Änderung von Gesetzen und durch eine bessere Personalausstattung ernsthaft angehen
will. Eine rot-grüne Landesregierung würde die Steuerhinterziehung endlich massiv bekämpfen und nicht in Teilbereichen wegschauen.
Das ist die zentrale Auseinandersetzung in diesem Wahlkampf. Dann muss man auch darlegen, worum es geht.
Einen Moment, bitte. – Ich möchte, dass das Gespräch auf der Regierungsbank nicht weiter fortgeführt wird, Herr Bouffier.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Frau Präsidentin, das ist der Ministerpräsident! – Gegenruf von der SPD: Was ist das denn? – Günter Rudolph (SPD): Blasen Sie nicht so die Backen auf!)
Bitte etwas mehr Ruhe. Wir wollen in der Debatte fortfahren. – Der Kollege Schmitt von der SPD hat das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, Herr Beuth hat gesagt, wir wollten davon ablenken, dass wir das Steuerabkommen mit der Schweiz blockiert haben. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen, dass die Leute wissen, dass die Regierungen in Hessen und auf der Bundesebene durch die Anonymisierung der Schweizer Bankdaten schützend die Hand vor die Steuerhinterzieher gehalten haben.
Das ist ein ganz zentraler Punkt, auch was die finanziellen Erträge angeht. Warum hat denn Herr Hoeneß abgewartet und so darauf gehofft, dass Ihr Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet wird? Der Fall Hoeneß ist doch der schlagende Beweis dafür, dass das Steuerabkommen Leute vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt und weniger Erträge gebracht hätte, weil ein großer Teil dessen, was dort hinterzogen wurde, dem Staat nicht mehr zugutegekommen wäre. Auch darum geht es in der Auseinandersetzung.
Wir werden asoziales Verhalten und Kumpanei mit Steuerhinterziehern in unseren eigenen Reihen sicherlich nicht dulden, so wie Sie das in der FDP-Fraktion tun.
Nur auszuteilen, so wie Sie, Herr Noll, aber die Antworten nicht zur Kenntnis zu nehmen, das zeigt in der Tat eine Schwäche.
Herr Minister Dr. Schäfer hat gesagt, wir hätten Teilbereiche unseres Gesetzentwurfs abgeschrieben. Ja, das haben wir getan. Warum haben wir sie abgeschrieben? – Weil die abgeschriebenen Gesetzentwürfe keine Mehrheit von
Schwarz-Gelb gefunden haben, weder im Bundestag noch bei bestimmten Initiativen, die es durch die Landesregierung im Bundesrat gegeben hat. Auf Bundesebene haben Sie allen vier Punkten, die wir vorgetragen und abgeschrieben haben, nicht zugestimmt. Deswegen haben wir sie neu eingebracht.
Kommen wir doch zu der zentralen Auseinandersetzung und dem, was neu in dem Gesetzentwurf steht, nämlich den Festsetzungsfristen und Verjährungsfristen. Meine Damen und Herren, wenn bekannt wird, dass Sie vor 15 Jahren Opfer eines Betruges wurden, dann haben Sie gegenüber dem Betrüger einen Wiedergutmachungs- und Schadenersatzanspruch.