Der vorliegende Entwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes ist in der vorgeschlagenen Ausprägung eine praktikable Lösung und stellt klar, unter welchen Rahmenbedingungen zukünftig Härtefallverfahren in Hessen ablaufen. Es ist hier keine Rede von Blockadepolitik; das möchte ich einmal zurückweisen.
Was ist vorgesehen? Was soll sich ändern? – Es kommen zusätzlich fünf Landtagsabgeordnete zu dieser Kommission hinzu. Ein ganz wichtiger Punkt:Vor Abschluss eines Härtefallverfahrens oder des Anrufens der Härtefallkommission ist der Abschluss des Petitionsverfahrens vorweggeschoben und vorgegeben. Wir nehmen Ausschlussregelungen wieder mit auf, und wir haben mit der qualifizierten Mehrheit die Möglichkeit, dass die Entscheidungen der Härtefallkommission wirklich legitimiert sind.
Da die Verantwortung für den Bereich Integration inzwischen im Justizministerium liegt, heißt das natürlich, dass auch ein Vertreter des Ministeriums anwesend sein muss, während das Ministerium, das für die sozialen Leistungen zuständig ist, nach wie vor dort vertreten ist. Wichtig bei
der Zusammensetzung der Kommission ist die Berufung von fünf Abgeordneten entsprechend der Stärke der Fraktionen. Damit setzen wir auch ein Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die Härtefallkommission wieder auf eine breitere politische Basis zu stellen. Das ist das, was wir in unserer Koalitionsvereinbarung stehen haben.
Wir sind nicht der Meinung,dass die Härtefallkommission ein politikfreier Bereich sein soll. Unser Entwurf ist ein guter Kompromiss zwischen einer Kommission, die nur aus Politikern bestand, wie es früher war, und einer Kommission, die vollkommen ohne Vertreter aus der Politik auskommt, wie es seit 2008 der Fall ist. In dieser Kommission sind weiterhin Mitglieder vertreten, die im täglichen Umfeld mit Migrantinnen und Migranten zu tun haben. Dieses Fachwissen wird selbstverständlich weiter in der Kommission vertreten sein.
Ich empfinde das nicht als Katastrophe. Es ist in dem Rahmen, dass in dieser Kommission inzwischen verschiedene Verbände vertreten sind, eigentlich selbstverständlich, dass diese Vertreter auch weiterhin in diese Kommission ihr Fachwissen einbringen dürfen.
Unsere Ausschüsse haben 20 Mitglieder,und wir kommen am Ende auch zu einvernehmlichen Beschlüssen. Ich denke,bei 23 Mitgliedern ist es durchaus noch akzeptabel, denn es geht hier darum, dass möglichst viele Institutionen aus vielen Bereichen angehört werden, um den Härtefall tatsächlich richtig beurteilen zu können.
Noch etwas zu der Maßgabe, dass, bevor die Härtefallkommission angerufen wird, die Behandlung im Petitionsverfahren erfolgen muss. Das eröffnet die Möglichkeit, dass alle rechtlichen Bedingungen, alle Ermessensspielräume, auch die persönliche Situation der Betroffenen in der nötigen Weise und Sorgfalt auch im erforderlichen Zeitrahmen überprüft werden können.
Im Petitionsverfahren lassen wir uns etwas mehr Zeit, die Fälle zu prüfen, während in der Härtefallkommission jedoch die Voraussetzung besteht, dass in einem überschaubaren Zeitraum zu einem Ergebnis gekommen wird.
Ich denke,auf der Basis dessen,was im Petitionsverfahren über den einzelnen Petenten an Erkenntnissen gewonnen wird, kann ein späteres Härtefallverfahren ganz anders und viel einfacher ablaufen; denn die Informationen, die man daraus hat, können dort weiterverwendet werden.
Ein Parallelverfahren – man kann sowohl Petitionsausschuss als auch Härtefallkommission anrufen – ist für mich erst einmal verwirrend. Der oder die Betroffenen haben gar nicht die Möglichkeit, zu entscheiden, was sie nun machen. Eine klare Regelung – Petitionsverfahren, Härtefallkommission – ist eine eindeutige Sache.
Dass wir nicht auf Ausschlussgründe verzichten wollen, hängt damit zusammen, dass es im Aufenthaltsgesetz ei
nen Regelungsausschluss gibt, der sich „Straftaten mit erheblichem Gewicht“ nennt. Das ist ziemlich unverbindlich, und eine Präzisierung ist dringend notwendig, um zu gewährleisten, dass in Bezug auf Straffälligkeit alle, die im Härtefallverfahren sind, auch in gleicher Weise beurteilt werden. Wer in erheblichem Maße vorsätzlich gegen unsere Rechtsordnung verstößt, sich nicht an unsere Gesetze hält,
Ich denke, die Hürde ist recht hoch gesetzt, wie vorgesehen.Vorsätzliche Straftaten – ich betone „vorsätzliche“ –, sechs Monate Freiheitsstrafe,180 Tagessätze sind doch ein erheblicher Straftatbestand, der hier berücksichtigt wird. Bei der qualifizierten Mehrheit muss eine Kommission, die das Ziel hat, auch im Sinne des Härtefalls zu entscheiden, auch in der Lage sein, möglichst einvernehmlich ein Ergebnis zu finden.
Zum anderen hat das letzte Wort der Innenminister. Ich denke, wenn ein starkes Quorum aus der Kommission kommt, ist es auch ein Signal an den Innenminister, sich entsprechend Gedanken zu machen.
Ich denke, dass wir im Ausschuss noch intensiv darüber diskutieren werden. Auch die Verbände, die sich im Vorfeld kritisch geäußert haben, können auf eine entsprechende Weise zu Wort kommen. Auch die jetzige Kommission wird dazu gefragt werden. Ich denke, dass dann ein ganz anderes Bild entsteht als das,das im Moment vermittelt werden möchte. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Reuscher. – Das war die erste Rede des Kollegen Reuscher hier im Hause. Dazu die Gratulation des gesamten Hauses.
Sie hat auch schon eine Kurzintervention herausgefordert. Herr Dr. Jürgens hat Gelegenheit zu einer Kurzintervention.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reuscher, an sich ist es unüblich, bei einer ersten Rede eine Kurzintervention zu machen. Das weiß ich sehr wohl. Aber das ist die einzige Möglichkeit für mich, in diese Debatte einzugreifen.
Ich hatte mir erhofft,dass Sie namens Ihrer Fraktion zu einem offensichtlichen Widerspruch Stellung nehmen, den ich sehe zwischen dem, was die FDP-Fraktion immer als politisches Ziel vor sich herträgt – nämlich dem Abbau von Bürokratie –, und dem Gegenteil davon, was Sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf machen, nämlich dem Aufbau von – zudem noch überflüssiger – Bürokratie. Denn Sie
blähen nicht nur die Härtefallkommission von 17 auf 23 Mitglieder auf, obwohl wir bei der Anhörung zu unserem damaligen Gesetzentwurf schon die Kritik von den Sachverständigen erfahren mussten, dass bereits die 17, die wir vorgesehen hatten, zu viele seien und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigten. Ich bin mir ziemlich sicher, alle Sachverständigen werden sagen: 23 Mitglieder bedeuten, dass diese Härtefallkommission nicht mehr arbeitsfähig ist. Also eine zusätzliche und dazu noch überflüssige Bürokratie.
Vor allem aber soll das wieder eingeführt werden, was wir schon in der 16.Wahlperiode hatten: dass nämlich nur zur Härtefallkommission gelangen kann, wer zuvor ein Petitionsverfahren durchlaufen hat.
Ich weiß nicht, warum Sie es für richtig halten, dass zwei Verfahren geführt werden müssen, wo in der Regel eines ausreichend ist. Sie zwingen die Menschen, ein Petitionsverfahren einzuleiten, von dem Sie bereits wissen, dass es keinen Erfolg haben kann. Sie wollen also ein völlig überflüssiges Verfahren vorschalten.
Das Petitionsverfahren kann in denjenigen Fällen, in denen die Petenten die Anerkennung eines Härtefalls begehren, deswegen keinen Erfolg haben, weil der Petitionsausschuss nicht über dem Gesetz steht.
Aber die Härtefallkommission und die Entscheidung des Ministers können im Einzelfall, sozusagen im Gnadenwege, Sonderrecht schaffen. Das kann der Petitionsausschuss logischerweise nicht.
Das heißt, es wird ein überflüssiges Verfahren vorgeschaltet. Das ist eine Aufblähung der Bürokratie, die wir für völlig falsch halten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN – Zuruf von der FDP: Es gibt auch andere Fälle!)
Vielen Dank. – Herr Kollege Reuscher, wollen Sie antworten? Sie müssen nicht, aber Sie dürfen. Ich brauche nur ein Signal. – Herr Kollege Reuscher hat Gelegenheit, zu antworten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Entschuldigung, dass ich etwas gezögert habe.Aber ich möchte doch der Behauptung widersprechen, dass wir hier etwas aufblähen.
Wir versuchen, hier ein Verfahren zu etablieren, um den Bedürfnissen der Härtefälle in allen Facetten gerecht zu werden. Obwohl ich noch nicht so lange im Petitionsausschuss bin, erlebe ich es, dass viele Fälle zunächst im Petitionsausschuss bearbeitet werden, ehe sie der Härtefallkommission vorgelegt werden.
Ich denke, der überwiegende Teil der Probleme der Betroffenen kann in einem Petitionsverfahren entschieden werden.