Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

(Beifall bei der FDP)

Ein Härtefallverfahren muss in relativ kurzer Zeit abgehandelt werden. Somit bleibt womöglich nicht ausreichend Gelegenheit, den Fall tatsächlich zu prüfen. Das kennt man auch aus dem Petitionsausschuss: Das führt dazu, dass Entscheidungen immer wieder vertagt werden, um nochmals in die Beratung einzutreten. Ich denke, hier hat man mehr Zeit. Das ist auch im Sinne der Petenten, der Betroffenen, die die Anerkennung eines Härtefalls beanspruchen – dass man sich mit ihrem Fall ausführlich befasst.

Ich habe die Anzahl von 23 Mitgliedern begründet.Es war unser Ziel, die Politik wieder hineinzubringen. Wenn wir bei 17 Mitgliedern hätten bleiben wollen, hätte man andere aus dieser Kommission herausnehmen müssen.Aber wir wollten dieses Gesetz nicht rückgängig machen, das fände ich auch nicht fair gegenüber den Verbänden. Deswegen müssen wir zwangsläufig auf die Zahl von 23 Mitgliedern gehen. Aber ich bin mir sicher, dass alle, die im Sinne der Betroffenen handeln und arbeiten,auch in einer 23-köpfigen Kommission sehr gut zurechtkommen.Wenn alle das gleiche Ziel haben, gelingt das auch unter 23 Kollegen. – Danke.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Reuscher. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Faeser für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist in der Tat ein schwarzer Tag für die Humanität in Hessen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN – Widerspruch bei der CDU)

Mit dem heute von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf erfolgt ein riesiger Rückschritt – meine Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN haben es schon gesagt – bei der Handhabung von Härtefällen in Hessen. Man fällt zu den alten, unmöglichen Regelungen in Hessen zurück.

Im letzten Jahr waren wir sehr froh, dass wir endlich auch eine dem Bundesgesetz entsprechende Besetzung der Härtefallkommission in diesem Hause hinbekommen haben. Endlich waren die Kirchen und die sozialen Verbände in der Härtefallkommission vertreten. Meine Damen und Herren, ich füge hinzu: Diese Kommission hat in den letzten sieben Monaten hervorragende Arbeit geleistet. Es ist nicht nur wünschenswert, dass sie die weiter fortsetzt, sondern das ist auch geboten.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Denn schließlich, und das ist mir bislang in dieser Debatte zu kurz gekommen, ist die Regelung von § 23a des Aufenthaltsgesetzes zur Bildung einer Härtefallkommission mit dem Ziel eingeführt worden, insbesondere den Kirchen und Sozialverbänden die humanitären Entscheidungen zu überlassen. Denn diese Regelung bedeutet einen gewissen Bruch in der gesamten rechtlichen Systematik des Aufenthaltsgesetzes. Sie stellt gerade den Ausnahmecharakter heraus.

Zur Motivation des Gesetzgebers möchte ich Ihnen mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Kommentar zum Zuwanderungsgesetz von Storr/Wenger/Eberle zur Motivation des Gesetzgebers zitieren:

Die neue Härtefallregelung soll dem derzeitigen Asyl- und Ausländerrecht eine humanitäre Seite geben und zu mehr Einzelgerechtigkeit führen. Die gefundene Regelung soll einen Beitrag zum sozialen Frieden leisten.

Meine Damen und Herren, Sie leisten heute keinen Beitrag zum sozialen Frieden in Hessen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Mit dem heutigen Gesetzentwurf soll die Härtefallkommission nicht nur zum Papiertiger werden, sondern zum Papier degradiert werden.Wie es meine Kollegen vor mir schon gesagt haben: Sie blähen sie auf 23 Mitglieder auf.

Herr Kollege Reuscher, Sie konnten wirklich in keinster Weise erklären, warum es so viele Mitglieder sein müssen. Es sind schon jetzt 17. Zahlreiche Ministeriumsvertreter sind darin.

Ich sage Ihnen einmal, wie das andere Bundesländer handhaben.In Bayern sind das zehn Mitglieder,in BadenWürttemberg neun – das sind wesentlich arbeitsfähigere Gremien als das in Hessen, und Sie wollen das auch noch auf 23 Mitglieder aufblähen. Meine Damen und Herren, dafür gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund. Sie blähen es auf, Sie verwässern das Konzept. Das führt zu schwierigeren Entscheidungsprozessen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Eines kommt hinzu, und auch das ist mir heute zu wenig thematisiert worden: Sie wollen erneut, dass Abgeordnete in der Härtefallkommission Mitglied sind. Das sehe ich sehr kritisch. Denn die Härtefallkommission ist ein Teil der Exekutive. Das zeigen die gesetzlichen Regelungen, ebenso die Anbindung der Geschäftsstelle an das Innenministerium. Hier besteht eine Verknüpfung zwischen Legislative und Exekutive, die ich rechtlich sehr schwierig finde – ich sage das ganz deutlich.

Ich sage Ihnen auch: Wenn Sie in die Kommentierungen des Zuwanderungsgesetzes hineinschauen, dann lesen Sie dort zwar, dass die Länder in der Besetzung dieser Kommission frei sind; aber in der beispielhaften Aufzählung kommen Sozialverbände, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen vor – alles andere, aber keine Abgeordneten.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, das war vom Gesetzgeber nicht so vorgesehen.

Ich gebe Ihnen noch einen Hinweis mit auf den Weg. Ich hatte das Vergnügen, als Mitglied des Petitionsausschusses bei einem Besuch in Bayern Herrn Beckstein kennenzulernen, als er noch Innenminister war. Als Mitglieder des Petitionsausschusses des Hessischen Landtags haben wir Herrn Beckstein unser Verfahren erläutert. Ich sage Ihnen einmal, was er dazu gesagt hat. Herr Beckstein hat gesagt: Das ist ja hessisches Landrecht, was Sie da machen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, selbst dieser Innenminister, der unter Sozialdemokraten durchaus umstritten ist, hat das so gesehen.

(Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU))

Zugleich wollen Sie eine Zweidrittelmehrheit einführen. Herr Kollege Beuth, das führt nicht nur zur Erschwerung der Meinungsfindung, sondern pikanterweise auch dazu – meine Kollegin Frau Öztürk hat es bereits gesagt –, dass die CDU/FDP-Regierung mit ihren Abgeordneten und den Vertretern der Exekutive künftig alle Entscheidungen in diesem Gremium verhindern kann. Sie haben es sich jetzt so gebaut, dass sie eine Sperrminorität haben und jede Entscheidung stoppen können.

Ich weiß überhaupt nicht, wovor Sie Angst haben. Der Innenminister hat ohnehin das Letztentscheidungsrecht. Insofern gibt es überhaupt keinen Grund, diese Regelung so zu verändern.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Sie bauen durch die absoluten Ausschlussgründe enorme Hürden auf. Die Geschäftsstelle der Härtefallkommission darf die Eingaben dann schon ablehnen und muss lediglich die Kommission informieren. Somit wird die Geschäftsstelle beim Innenministerium durch den neuen Gesetzentwurf extrem aufgewertet, was der Intention des Bundesgesetzgebers absolut zuwiderläuft, wonach diese nämlich nur unterstützend tätig sein sollte.

Meine Damen und Herren, zu den abgeschlossenen Petitionsverfahren, die vorgeschaltet werden sollen. Es ist schon gesagt worden: Voraussetzung für den § 23a Aufenthaltsgesetz ist,dass die Menschen vollziehbar ausreisepflichtig sind. Was soll denn davor noch das Petitionsverfahren?

(Peter Beuth (CDU): Weil es sonst danach kommt, ist doch klar!)

Was wollen Sie denn da bewirken? Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, vorher noch ein Petitionsverfahren durchzuführen.

(Peter Beuth (CDU): Aber das Petitionsverfahren wird hinterher noch angestrengt!)

Herr Kollege Dr. Jürgens hat dies erläutert: Es gibt im Petitionsverfahren rechtlich keine Möglichkeiten mehr. Sie dürfen sich in diesem Ausschuss nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen.

(Peter Beuth (CDU): Es wird hinterher noch angestrengt, aber das verstehen Sie nicht!)

Herr Kollege Beuth, insofern ist diese Härtefallkommission extra geschaffen worden, um eine Ausnahmeregelung von den gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Das hat nichts mit dem Petitionsverfahren zu tun.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzentwurf sprechen Sie Ihr Misstrauen gegenüber der hervorragenden Arbeit der Nichtregierungsorganisationen aus.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen, dass diese Arbeit fortgesetzt wird, und wir haben viele Partner an unserer Seite. Da sind zunächst die Kirchen zu nennen. Ich bin etwas verwundert, dass Sie heute Mittag doch noch sehr viel mehr auf die Kirchenvertreter gehört haben, als Sie es heute Abend leider tun.

(Petra Fuhrmann (SPD): Immer, wie es gerade passt!)

Die Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen sind so verärgert über den Gesetzentwurf und die Missachtung ihrer Arbeit, dass sie eine weitere Zusammenarbeit in der Kommission grundsätzlich infrage stellen. Wenn es so weit kommen sollte, dann wird sich auch die SPD-Fraktion sehr genau überlegen, ob wir diesem Gremium weiterhin angehören wollen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Oh!)

Aber für uns stehen die humanitären Entscheidungen im Vordergrund.Die Fachkompetenz der Nichtregierungsorganisationen und der Kirchen hat sich bewährt. Deshalb sagen wir hier heute eindeutig: Hände weg von der Härtefallkommission. – Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Herr Bouffier, noch ganz kurz. Herr Bellino hat sich noch einmal für eineinhalb Minuten zu Wort gemeldet. – Oh, wir haben auch noch eine Kurzintervention von Herrn Lenders. Das war jetzt ein bisschen spät, aber wir sind einmal nicht so. Herr Lenders, dann bleiben Sie gleich hier. Die Kurzintervention ist jetzt sofort, dann müssen Sie gleich hier bleiben. Nun kommt erst einmal eine Kurzintervention von Herrn Lenders,und dann sehen wir weiter.

Entschuldigung, Frau Präsidentin, aber ich war eben noch an Ihrer Seite, deswegen konnte ich nicht so schnell reagieren. – Meine Damen und Herren, Herr van Ooyen hat hier eben gesagt, wir würden in der Härtefallkommission überwiegend abschieben.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Nein!)

Herr van Ooyen, es dient der Sache überhaupt nicht, wie Sie hier vorgehen. Herr van Ooyen, das entspricht überhaupt nicht der Praxis der vergangenen Jahre.