Protokoll der Sitzung vom 07.07.2009

Die Experten sprechen davon, jetzt bestehe ein Zeitfenster für den Aufbruch zur Energiewende. Wenn es sich schließt, ohne dass adäquat gehandelt wurde, sind unumkehrbare, katastrophale Entwicklungen beim Klima vorprogrammiert. Die Zeit ist demnach eine der knappsten Ressourcen, die wir dabei haben. Ich habe kein Verständnis dafür, dass eine Regierung, die seit zehn Jahren im Amt ist, gerade die Ressource Zeit ohne weitere Anstrengungen und ohne Ansporn verschwendet.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Sie haben Platz 14 der 16 Bundesländer erreicht. Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist eindeutig.Sie besagt,dass sich Hessen beim Einsatz der erneuerbaren Energien auf Platz 14 befindet. Die Landesregierung erreicht bei den Innovationen Platz 14. Auch bei der Investitionsfreundlichkeit befindet sich Hessen auf Platz 14.Diesen hinteren Rang wollen Sie mit Ihrem Abwarten, mit Ihren minimalen Schritten, die Ihr Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen werden, enthält, auch noch verteidigen. Genau aus diesem Grund haben wir im Gegensatz zu den Kollegen der GRÜNEN unseren Entwurf nicht scheibchenweise aufgelegt. Vielmehr haben wir einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Rahmenbedingungen für alle Bereiche entsprechend positiv geändert werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Künftig sollen im Landesplanungsgesetz Vorschriften verankert sein, die die Nutzung erneuerbarer Energien zum vorrangigen öffentlichen Belang machen. Das heißt, bei Konflikten soll zugunsten der Nutzung der erneuerbaren Energien entschieden werden. Als Änderungen sind kürzere Anpassungsfristen bei den Regionalplänen ebenso wie die Reservierung von Teilen der Landesfläche für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen. Beides ist wichtig.Denn wir müssen natürlich dem technischen Fortschritt auch bei dem Thema Nutzung der erneuerbaren Energien Rechnung tragen.

Wir sehen umfangreiche Änderungen des Hessischen Energiegesetzes vor. Das Ziel dabei ist der Ausbau und die Förderung der Nutzung regenerativer Energien und die Förderung der Pilotanlagen. Das soll an die Stelle der Nutzung der schwindenden fossilen Energievorräte und der Atomkraftanlagen treten.

Es soll zu einer rationalen Nutzung der Energie auf der Nachfragerseite kommen. Dabei soll insbesondere das Land als Vorbild dienen. Damit schließe ich durchaus an das an, was Frau Kollegin Hammann gesagt hat. Das betrifft den Gebäudeneubau,die Sanierung des Gebäudebestandes und die Fahrzeuge.

Aus meiner Sicht ist auch die Verbesserung der Energieberatung für die Öffentlichkeit ganz wichtig. Ich denke, auch hier muss ein Neuanfang gemacht werden.

Das Landeskataster für erneuerbare Energien, das für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden soll, soll der Ermittlung der technischen Potenziale aller erneuerbaren Energieträger im Lande Hessen dienen.Wir wollen dort einen Vorrang der Solarthermie zur Wärmegewinnung für Gebäude festschreiben. Denn gerade das Thema Wärmegewinnung für Gebäude ist wichtig.40 % aller eingesetzten Energie wird zur Wärmegewinnung genutzt. Deshalb ist das Thema Wärmegewinnung ganz wichtig.

Das Thema kommunale Selbstverwaltung wird angesprochen. Es soll Vorranggebiete für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Windenergie geben. Das sollen die Gemeinden in ihrer Verantwortung planen. Darüber hinaus sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Empfehlung für den Regionalplan auszusprechen.

Außerdem soll es im Einzelfall die Möglichkeit der Begrenzung der Höhe der Windkraftanlagen geben. Alle weiteren Flächen sollen dann Vorbehaltsgebiete für den Bau von Windkraftanlagen werden.

Zusätzlich soll es eine Clearingstelle für die Behandlung von Streitigkeiten vor dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens geben. Auch das ist ein Novum. Wir haben oft erlebt, dass es vor Ort Streitigkeiten gibt. Obwohl es Plätze für den Bau von Windkraftanlagen gibt, die alle durchaus im Konsens vorsehen würden, gibt es dennoch Streitigkeiten. Es ist deshalb wichtig, ein Verfahren einzuführen, das besagt, bevor das im Genehmigungsverfahren mit irgendwelchen dubiosen Argumenten abgelehnt wird, ist es besser,sich im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens bei Clearingstellen schlau zu machen und einen Konsens zu finden, der die Möglichkeit eröffnet, die Anlage doch noch zu bauen. Aus diesem Grunde wurde das Thema Clearingstelle aufgenommen.

Ich komme jetzt auf die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zu sprechen.Soweit ich das im Kopf habe, wurde eine Änderung des § 19 „Öffentliche Einrichtungen, Anschluss- und Benutzungszwang“ schon das letzte Mal diskutiert, nämlich in dem Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf für ein zweites Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dabei geht es um das Thema Versorgung mit Nah- und Fernwärme und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Liebe Frau Kollegin Hammann, unser Gesetzentwurf ist da etwas weitgehender als das, was Ihre Fraktion dazu vorgelegt hat.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, das wollen wir einmal festhalten!)

Ja, das ist so. Manchmal ist es so, wie es ist.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Er ist länger, aber nicht weitgehender!)

Herr Kollege Wagner, nein, er ist inhaltlich weitgehender. – Ich komme jetzt auf die vorgesehene Änderung der Hessischen Bauordnung zu sprechen. Hierzu gibt es eigentlich zwei Gesetzentwürfe. Der eine ist der der Landesregierung. Herr Minister Hahn, dabei ist es durchaus richtig,das Hessische Nachbarrechtsgesetz zu ändern.Damit könnte man dann das Thema Wärmedämmung richtig aufgreifen. Ich denke, da ist etwas Verfassungsgemäßes vorgelegt worden. Eine Kollegin hat mir extra mitgeteilt, dass ich das an dieser Stelle einmal deutlich sagen soll. Ich

habe das damit getan. Ich gehe davon aus, dass das natürlich der richtige Weg ist.

Bei uns wird noch zusätzlich definiert, wie die rationelle Verwendung der Energie in bebauten Gebieten aussieht. Außerdem soll die Satzungsermächtigung für die Gemeinden erweitert werden. Das soll an die Erfordernisse des Klimaschutzes angepasst werden.

Ich komme zum letzten Punkt. Er betrifft das Thema Monitoring. Mit diesem neuen Instrument soll eine fortlaufende Überprüfung all dieser vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen, die ich vorgetragen habe, eingeführt werden. Es soll alle zwei Jahre stattfinden. Dabei soll sowohl die ökonomische als auch die ökologische Seite überprüft werden.

Letztendlich geht es dabei natürlich auch um den Verwaltungsaufwand, der damit verbunden ist. Auch daran müssen wir denken.Auch das soll geschehen.

Meine Damen und Herren, wir legen einen umfassenden Gesetzentwurf vor, der mit all diesen Facetten ein wichtiges Klimaschutzprogramm wäre. Denn damit soll an allen wichtigen Stellschrauben der Landespolitik angesetzt werden. Ich denke, das ist ein ambitioniertes Programm, mit dem man in Hessen mit aller Kraft und Inspiration nach vorne kommen könnte. Wenn wir unserem Gesetzentwurf folgen würden, dann könnte der Klimaschutz in Hessen dem alten Slogan „Hessen vorn“ folgen. Besser ausgedrückt, könnte man sagen: Hessen soll im Klimaschutz wieder nach vorne. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der SPD)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Abg. Stephan von der CDU. – Herr Minister, Entschuldigung, Sie wollen Ihren Gesetzentwurf zunächst einbringen. Herr Staatsminister Hahn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Vorschusslorbeeren, die sowohl Kollege Döring

(Lothar Quanz (SPD): Görig!)

Entschuldigung, Sie haben recht, Herr Vizepräsident –, Herr Görig wie auch Frau Hammann zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung gesagt haben, obwohl ich ihn noch gar nicht eingebracht habe. Aber die Kommunikation hat schon vorher hervorragend funktioniert. Ich möchte mich deshalb jetzt sehr kurz fassen und darauf hinweisen, dass für die Landesregierung danach die Kollegin Lautenschläger noch einmal in die Debatte eingreifen und die Initiativen der eben von den Fraktionen vorgestellten Gesetzentwürfe beurteilen wird.

Wir haben eine Diskussion über das Thema Verhältnis zwischen dem Hauseigentümer, der eine entsprechende Wärmedämmung an seinem Haus vornehmen möchte, und seinem Nachbarn, den das vielleicht stören könnte, in den letzten beiden Legislaturperioden bereits geführt. Es gab entsprechende Gesetzentwürfe der GRÜNEN. Es gab einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Der letzte Gesetzentwurf der Landesregierung ist – wie Sie wissen – durch die Entscheidung dieses Hauses am

18. November vergangenen Jahres, sich aufzulösen, der Diskontinuität zum Opfer gefallen.

Wir legen nunmehr einen nur in wenigen Punkten – Frau Kollegen Hammann hat recht – geänderten neuen Gesetzentwurf vor und bitten um die Unterstützung des gesamten Hauses.Was möchten wir erreichen? Wir möchten erreichen, dass derjenige, der eine entsprechende Wärmedämmung an seinem Haus vornehmen möchte, dies auch tun kann, obwohl der Nachbar möglicherweise dagegen ist.Wir möchten das aber unter sehr engen Voraussetzungen zulassen, da schon die Abwägung der Interessen der verschiedenen Eigentümer für uns von besonderer Bedeutung ist.

Deshalb ist die erste Voraussetzung dafür, dass sich Wärmedämmung in dem Üblichen, in den für die Energieeinsparverordnung geregelten Bauteilanforderungen hält. Wir möchten also, dass das nach dem Stand der Technik, um es einmal etwas anders zu formulieren,umgesetzt werden kann, aber nicht on top. Ich glaube, das ist in diesem Hause relativ unstreitig.Aber in anderen Bereichen hat es schon zu Diskussionen geführt.

Wir möchten darüber hinaus als zweite Voraussetzung, dass die zu erwartende Wärmedämmung nicht auf andere, weniger in die Rechte des Eigentümers des anderen Grundstücks hineingreifende Weise möglich ist. Das heißt, die Wärmedämmung kann nur dann so erfolgen, wenn sie, wie wir eben dargestellt haben, die einzige Möglichkeit ist, um Wärmedämmung zu erreichen.Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, will die Landesregierung durch den Gesetzentwurf eine Duldungspflicht des anderen Eigentümers normieren. Das halte ich für einen sehr gelungenen Abwägungsprozess zwischen den Eigentumsrechten beider Beteiligten.

Wir sagen darüber hinaus, dass, wenn eine Duldungspflicht besteht, ein angemessener Ausgleich gezahlt werden muss. Das ist in der deutschen Rechtsgeschichte selbstverständlich. Ich bin immer wieder überrascht, dass es – teilweise auch in anderen Bundesländern – Überlegungen gibt, dass kein Ausgleichsanspruch entstehen soll. Wir als dem Rechtsstaat verpflichtete Landesregierung wollen diesen auch normiert wissen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der Kern der Veränderungen im Bereich des Nachbarrechts, wenn es um das Thema Klimaschutz geht. Ich glaube, dass wir – alle Fraktionen in diesem Hause,das gilt auch für die Landesregierung – wissen, dass der effektivste Klimaschutz eine Energieeinsparung ist. Es ist am einfachsten, das Klima dadurch zu schützen, dass weniger Energie verbraucht wird und deshalb dann weniger Energie produziert werden muss. Deshalb sollte alles das genutzt werden, was möglich ist – im Rahmen der Verordnung zur Energieeinsparung auf der einen Seite und zum anderen, wenn keine anderen vergleichbaren Möglichkeiten vorhanden sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf haben wir darüber hinaus noch einige wenige Dinge mit aufgenommen, die nichts direkt mit dem Klimaschutz zu tun haben. Das hat etwas damit zu tun, dass wir in den vergangenen Monaten von Bürgern immer verstärkter über das Thema Belastungen durch Anpflanzungen angesprochen worden sind. Das hat keiner der Kollegen, weder Herr Görig noch Frau Hammann, angesprochen. Ich glaube, es ist eine relativ unstreitige Veranstaltung, dass insbesondere das Thema wild wachsende Pflanzen – ich musste in den letzten Wochen lernen, dass das

ein ganz besonderes Problem in manchen Bereichen sein kann – mit einer Regelung versehen wird.

Auch hier ist die Kaskade des Eingriffs in das Eigentumsrecht in den Gesetzentwurf aufgenommen.Wenn es möglich ist, durch einen Rückschnitt die Belastung zu beseitigen, dann gilt nur der Rückschnitt.Wenn aber der Grenzabstand nur dadurch eingehalten werden kann, dass die Pflanze total entsorgt wird,dann muss eine entsprechende Entsorgung vorgenommen werden.

Letztlich – das hat wieder etwas mit dem Klimaschutz zu tun, jedenfalls mit der Nutzung von verschiedenen Arten der Energiegewinnung – wollen wir jedenfalls bei der Nutzung durch eine Änderung der Hessischen Bauordnung erreichen, dass für landschaftsangepasstes Lagern von Brennholz ein entsprechend geringerer Eingriff hinsichtlich der Behörden erforderlich ist. Das hat etwas mit einer Verwaltungsvereinfachung zu tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich sehr bewusst in die Debatte nicht einklinken, wer wo was warum abgeschrieben hat oder nicht. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Erklärung des Kollegen Al-Wazir in der vergangenen Debatte darüber, dass man eigentlich alles hätte von Baden-Württemberg abschreiben können, richtig ist. Die GRÜNEN haben aus BadenWürttemberg abgeschrieben. Das haben Sie in der Debatte auch deutlich gesagt. Nur, § 7b Abs. 1 des badenwürttembergischen Nachbarschaftsgesetzes regelt gerade nicht das Thema,um das es hier geht,sondern er regelt ein anderes Thema.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Al-Wazir, deshalb waren alle Hinweise in der Debatte am 12. Mai jedenfalls in dieser Frage nicht mit dem Gesetz – um es sehr diplomatisch auszudrücken –, das der baden-württembergische Landtag verabschiedet hat, kompatibel zu machen, sondern sie galten offensichtlich einer etwas polemisch geführten Debatte, die Sie gegen die Landesregierung und gegen die sie tragenden Fraktionen haben führen wollen. Das wollte ich nur als Hinweis geben, weil wir nicht falsche Vergleiche in unseren Köpfen speichern sollten.

Ich gehe davon aus, dass wir die entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen in einer sehr kollegialen Auseinandersetzung mit der Thematik zu Ende bringen werden. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auf eine sehr breite Unterstützung im Parlament stoßen wird. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Jetzt hat der Abg. Stephan für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche jetzt für die CDU-Fraktion zu den zwei Gesetzentwürfen, dem dritten Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Thema Energiepolitik und der dritten Fassung des Gesetzentwurfs für den Vorrang erneuerbarer Energien, den wir vergangenen Sommer zum ersten Mal von Herrn Scheer präsentiert bekamen. Es überschneidet sich vieles in den beiden Gesetzentwürfen. Es hat sich in der Diskussion gezeigt, es gibt auch hier schon

Unterschiede zwischen Grün und Rot, obwohl man doch vor nicht allzu langer Zeit gemeinsam ein Konzept entwickelt hat.

Ich will einige Anmerkungen zu einigen Details aus den Gesetzen machen, aber nicht das Gesetz und die Vorlagen insgesamt beurteilen. Dazu bleibt uns genügend Zeit in den Ausschüssen.Das Gesetz der GRÜNEN zeichnet sich dadurch aus, dass aus unserer Sicht eine ganze Menge Details gesetzlich geregelt werden – Details,die man sonst nicht gesetzlich regelt. Ich beginne mit der Frage der Kohlendioxidemissionen von Fahrzeugen aus dem Fuhrpark der Landesregierung.

Wenn wir ein solches Detail gesetzlich regeln wollen, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Bürger die Politik nicht mehr verstehen. Dann kann man nur sagen: heiliger Bürokratius. – Das sind Dinge, die regelt man nicht per Gesetz; denn jede Änderung, die wir brauchen und machen müssen, müssen wir dann über ein Gesetz durch den Landtag bringen. Solche Dinge werden über eine Verordnung oder auch über freiwillige Verpflichtungen geregelt. Ich komme später darauf zu sprechen.

Sie begründen wunderschön den Ausstoß der Fahrzeuge, vergleichen das Fahrzeug der Umweltsenatorin einer Großstadt mit dem Fahrzeug, das unsere Ministerin fährt. Ich möchte einfach so lapidar sagen: Ich meine, in Hamburg und Berlin könnte man vielleicht sogar Bus und U-Bahn nehmen, wenn man irgendwohin will.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das mag ja sein. Da stellt man sich die Frage nicht. Ich glaube, wenn ich Entfernungen von 20, 30 km zurückzulegen habe, dann kann ich mich vielleicht mit einem Hybridauto, mit einer anderen Mobilität fortbewegen, als wenn ich in Hessen 250 km von einem zum anderen Punkt zurückzulegen habe. Ich meine, das ist ein Vergleich, der ganz einfach hinkt. Der ist meines Erachtens auch unpassend.