Frau Kollegin Ravensburg, im Schuljahr 1998/1999 verließen 21,4 % der Schüler die Hauptschule ohne Abschluss. Im Schuljahr 2007/2008 verließen 14,2 % der Hauptschüler die Schule ohne Abschluss. Damit ist die Zahl der Schulentlassenen ohne Hauptschulabschluss um ein Drittel reduziert worden.
Frau Ministerin, können Sie sagen, wie sich in demselben Zeitraum die Zahl der Förderschüler – früher wurden sie Sonderschüler genannt – entwickelt hat?
Herr Abg. Al-Wazir, das kann ich Ihnen nicht aus dem Stegreif sagen. Das werde ich Ihnen selbstverständlich nachreichen.
Welchen Stand hat das Projekt der Einführung der elektronischen Akte in Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Mit dem Projekt „elektronischer Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitssachen“, das die kluge Abkürzung eRVOWi hat, werden bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kassel und bei dem Amtsgericht Kassel seit März 2007 bzw. Januar 2008 alle Akten im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz elektronisch geführt. Die Akten dieser Verfahren eignen sich für eine elektronische Bearbeitung sehr gut, da es sich um eine Vielzahl strukturell ähnlicher Akten mit vergleichsweise geringem Umfang handelt.Die für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständige Zentrale Bußgeldstelle, die ZBS, beim Regierungspräsidium Kassel setzt ein elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem ein, bei dem alle Do
Für die Führung der elektronischen Akten bei der Justiz wird ein dem Landesstandard entsprechendes Dokumentenmanagementsystem, das DMS, verwendet. Für den Austausch der Daten kommt eine sogenannte Integrationsplattform als technische Basis zum Einsatz.
Die Dokumente, aus denen die elektronischen Akten gebildet werden, sowie sämtliche erforderlichen Daten zum Verfahren werden zwischen allen beteiligten Stellen elektronisch übertragen. Dadurch werden erhebliche Zeitersparnisse beim Versand der Akten erzielt. Daneben entfällt eine arbeitsintensive Mehrfacherfassung der Daten in den Fachanwendungen.
Durch die engagierte Mitwirkung der Leitungen und der Mitarbeiter der beteiligten Pilotbehörden sowie der gemeinsamen IT-Stelle der hessischen Justiz in Bad Vilbel konnten die besonderen fachlichen und technischen Anforderungen an die elektronischen Akten in der Justiz im Laufe des Pilotverfahrens weiter präzisiert werden. Die sich daraus ergebenden Ideen zu Verbesserungen konnten in mehreren Weiterentwicklungsschritten erfolgreich umgesetzt werden. Das System hat dadurch eine Reife erreicht, die eine nach dem Stand der Technik anwenderfreundliche und zuverlässige elektronische Aktenbearbeitung ermöglicht. Noch im laufenden Jahr 2009 wird daher eine Ausdehnung auf alle entsprechenden Verfahren im Landgerichtsbezirk Kassel erfolgen.
In der Folge ist eine weitere Pilotierung in einem Bereich außerhalb der Verkehrsordnungswidrigkeiten angedacht. Als ein solcher möglicher weiterer Einsatzbereich erscheinen die sogenannten Fahrpersonalsachen. Das sind Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Lenkzeitüberschreitung. Sie sind sehr geeignet. Für diese Verfahren sind die Zentrale Ahndungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen mit Sitz in Hadamar und auf der Seite der Justiz die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Limburg und das Amtsgericht Limburg, Zweigstelle Hadamar, hessenweit zuständig.
Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Im Jahr 1999 hatten wir eine Versorgungsquote von 2,6 %, im Jahr 2003 von 6,3 % und im Jahr 2008 von 15,7 %. Zum 1. Juli dieses Jahres haben wir eine Versorgungsquote von 18,62 %. Damit kann man sagen, dass wir voraussichtlich die Vorgabe des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, das als
durchschnittliches Versorgungsziel 20 % vorsieht, ein Jahr vor Ende der vorgesehenen Frist erreichen werden.
Herr Minister, wie stand Hessen im Jahr 2008 oder wie steht Hessen aktuell im Vergleich zu den anderen Bundesländern da?
Wie wird sich in Hessen die weitere Entwicklung aufgrund des mit dem Bund vereinbarten Versorgungsziel, in Höhe von durchschnittlich 35 % darstellen?
Es ist mit den Trägern dieser Einrichtungen besprochen und geplant, dass wir durchschnittlich 5.000 Plätze pro Jahr schaffen, sodass wir zumindest im Jahr 2013, gegebenenfalls auch ein Jahr früher, die vorgegebene Zahl von 35 % erreichen werden.
Herr Staatsminister, Sie sagten gerade, wir befänden uns unter den westdeutschen Flächenländern auf dem zwei
ten Platz. Darf ich das einmal übersetzen? Heißt das, dass wir deutschlandweit auf dem neunten Platz liegen?
Nein. Ich danke, dass Sie mir Gelegenheit geben, das zu korrigieren.Wir befinden uns bei den westdeutschen Ländern auf dem zweiten Platz. Nur Hamburg ist besser.
Wir kommen damit zur nächsten Frage. – Hoppla, entschuldigen Sie bitte. Herr Abg. Merz stellt die letzte Zusatzfrage.
Herr Minister, Sie haben die Anwendung der Mindestvoraussetzungen für drei Jahre wegen des zu beklagenden Mangels an Fachpersonal ausgesetzt. Sind Sie denn der festen Überzeugung, dass Sie das Ausbauziel bei Kindern unter drei Jahren trotz dieses Sachverhalts erreichen können?
Ich möchte gern die Einleitung Ihrer Frage korrigieren. Ich habe nicht die Anwendung der Standards ausgesetzt. Vielmehr habe ich die negative Konsequenz der Verweigerung einer Betriebserlaubnis bei Nichteinhaltung der neuen Mindestvoraussetzungen ausgesetzt.
Nachdem ich dies korrigiert habe, möchte ich sagen, dass ich der Meinung bin, dass man eine ausreichende Anzahl an Erziehungskräften für den Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren erreichen wird.