Protokoll der Sitzung vom 07.07.2009

Ich denke, wir müssten mit den Rettungsdiensten auch darüber diskutieren, wie sie in den Kommunen und Landkreisen gemeinsam stärker in die Großschadenslagen einbezogen werden können, und es muss geschaut werden, welches Know-how sie haben und welches sie bereit und in der Lage sind, hier einzubringen.

Lassen Sie mich zur Feuerwehr ein Beispiel anführen – ich glaube, da gibt es einen großen Konsens, denn auch wir unterstützen die Vorhaben im Gesetzentwurf weitestgehend –, das ich für diskussions- und veränderungswürdig halte und wo unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht folgen möchte, sondern eine Veränderung vornehmen will:

Herr Minister, zu § 5 Abs. 1 wurde von Ihnen vor fünf Jahren quasi per Erlass geregelt, dass der Prüfdienst, wo es um die Überprüfung der Einsatzbereitschaft, die technische Überprüfung der Geräte oder des Zustands der Feuerwehrfahrzeuge geht, der in der Vergangenheit von Mitarbeitern des Regierungspräsidenten wahrgenommen wurde, privatisiert worden ist. Diese Aufgabe wird nicht mehr vom RP wahrgenommen,von entsprechenden Fachleuten, sondern zwischenzeitlich von einem Privatanbieter, nämlich der Flughafenfeuerwehr der Fraport.An die

ser Stelle haben wir durchaus ein Interesse, einmal darüber zu diskutieren, a) ob sich das bewährt hat und sinnvoll ist, b) ob dies nicht eine öffentliche Aufgabe ist, die auch in öffentlicher Hand liegen sollte.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Schaus, die fünf Minuten sind um. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich denke, dass es wichtig ist, in dieser Frage mit den Feuerwehren und den Rettungsdiensten gemeinsam in Gespräche einzutreten, ihre Wünsche und Forderungen aufzunehmen und zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Wir sind damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz angelangt.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen werden. – Das ist so beschlossen.Vielen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/857 –

Herr Staatsminister Hahn, bitte, zur Einbringung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte formal den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes einbringen. Ich freue mich auf angeregte Debatten im Rechts- und Integrationsausschuss des Hessischen Landtags. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister, kürzer geht es nicht.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung ohne Aussprache an den Rechts- und Integrationsausschuss zu überweisen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Berufsord

nung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – Drucks. 18/858 –

Herr Staatsminister Posch bringt den Gesetzentwurf ein.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ÖbVI-Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahre 1975. Es hat mehrfach Änderungen erfahren. Die Landesregierung beabsichtigt, das Berufsrecht der ÖbVI unter Beibehaltung bewährter Regelungen grundlegend neu zu strukturieren und zu ergänzen.

Dabei sollen insbesondere mit Blick auf das EU-Recht der hoheitliche und der privatrechtliche Wirkungskreis der ÖbVI entflochten werden. Sie wissen, dass die ÖbVI in weiten Bereichen als beliehene Unternehmer tätig sind. In den künftigen gesetzlichen Vorschriften geht es darum, diese Struktur auch im Gesetz erkennen zu lassen. Das Zulassungsverfahren der ÖbVI soll gestrafft werden, und es sollen erheblich entbehrliche Genehmigungsvorbehalte abgebaut werden.Dies sind einige der Stichworte, die für eine grundlegende Novellierung in Erwägung gezogen werden.

Die Arbeiten für die Novelle haben jedoch gezeigt, dass bezüglich dieser Dinge in erheblichem Umfange noch Abstimmungsbedarf besteht. Deswegen ist nicht sichergestellt, dass die Novelle rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure am 31. Dezember dieses Jahres Gesetzeskraft erlangen wird. Da in dieser Frage – deswegen habe ich mir erlaubt, diese Punkte anzusprechen – Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht und wir eine stabile und zukunftsfähige gesetzliche Grundlage vorlegen möchten, soll mit dem heute einzubringenden Gesetzentwurf zunächst die Geltungsdauer der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure um ein Jahr verlängert werden. Wie gesagt, das Ziel der Überarbeitung ist eine komplette Modernisierung, um künftig zu vermeiden, dass es zu Konflikten mit dem EU-Recht – insbesondere mit den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes – kommt.

Das sind die wesentlichen Gründe,warum wir Sie um eine Verlängerung bitten, um Ihnen das, was ich eben skizziert habe, nach einer gründlichen Erarbeitung als Gesetzentwurf vorlegen zu können. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Posch.

Es ist keine Aussprache vorgesehen, sondern der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure soll dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Vorbereitung der zweiten Lesung zugewiesen werden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – Drucks. 18/859 –

Ich darf das Wort Herrn Staatsminister Grüttner erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird um Zustimmung zu einem Staatsvertrag gebeten, der die Grenze zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen neu regeln soll. Nach jahrzehntelanger Diskussion in den betroffenen Gebietskörperschaften ist in der Zwischenzeit eine Einigung erfolgt. Dass eine solche Einigung erfolgt ist, ist wieder ein Bespiel eines Projektes gelungenen Föderalismus.Wenn dieser Staatsvertrag in Kraft getreten ist, werden 22 Bewohnerinnen und Bewohner Hessens einen Ortswechsel vornehmen, ohne dass sie umziehen müssen. Auch das ist nichts Alltägliches. Ich denke, dass dieses Vorhaben so intensiv vor Ort diskutiert worden ist, dass dieses Zustimmungsgesetz auch Ihre Zustimmung findet, um die ich damit bitte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner.

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Man hat sich auf ein konsensuales Verfahren verständigt. – Zur Geschäftsordnung, Herr Wintermeyer, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir nun die erste Lesung ohne Aussprache durchgeführt haben, stelle ich den Antrag nach § 14 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, dass wir sofort, ohne entsprechende Ausschussbefassung, in die zweite Lesung eintreten. Die zweite Lesung könnten wir auch ohne Aussprache durchführen.

Vielen Dank, Herr Wintermeyer. – Mir wurde gesagt, ich soll am Ende der ersten Lesung formal eine Abstimmung über den Gesetzentwurf durchführen, um anschließend auf Antrag einer Fraktion in die zweite Lesung einzutreten. Ich verfahre dann so.

Ich bitte also um Abstimmung.Wer dem Gesetzentwurf in erster Lesung zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist also in erster Lesung einstimmig angenommen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion treten wir in die zweite Lesung ein. Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Ich bitte dann um Abstimmung. Wer in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Daher ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen. Vielen Dank.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Es hat niemand der zweiten Lesung widersprochen! Normal braucht man eine Zweidrittelmehrheit dafür!)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen – Drucks. 18/882 zu Drucks. 18/618 –

Dazu sind aufgerufen der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/887, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/900, und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/904.

Mit aufgerufen wird Tagesordnungspunkt 48:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Chance zur Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung nutzen – Drucks. 18/831 –

Ich darf zunächst den Berichterstatter, Herrn Kollegen Reif, um den Bericht bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr wie folgt zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen, Drucks. 18/618; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 18/866, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/877.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/877 in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 13. Plenarsitzung am 16. Juni 2009 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.